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Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Fugen in Verkehrsflächen, Ausgabe 2015 (ZTV Fug-StB 15)

Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Fugen in Verkehrsflächen, Ausgabe 2015 (ZTV Fug-StB 15)
vom 20. Dezember 2016
(ABl./17, [Nr. 02], S.35)

Der Runderlass richtet sich an

  • die Straßenbaubehörde des Landes Brandenburg
  • die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg.

Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nummer 11/2016 vom 11. April 2016 hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur die „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Fugen in Verkehrsflächen, Ausgabe 2015 (ZTV Fug-StB 15)“ bekannt gegeben.

Die ZTV Fug-StB 15 behandeln die Herstellung von Fugen in Verkehrsflächen bei Neubau- und Erhaltungsmaßnahmen sowie für Flugplatzbefestigungen.

Bei Fahrbahndecken aus Beton kann zur Sicherstellung einer dauerhaften Dichtigkeit der Fugenfüllsysteme neben der Einhaltung der DIN EN 14188 und der „Technischen Lieferbedingungen für Fugenfüllstoffe in Verkehrsflächen, Ausgabe 2015 (TL Fug-StB 15)“ zusätzlich einzelvertraglich auch der Nachweis über ein performance-orientiertes Untersuchungsverfahren in den Ausschreibungsunterlagen abgefordert werden.

Aufgrund aktueller Erfahrungen bei der Verwendung von heiß verarbeitbaren Fugenmassen bei Fugenarbeiten im Bereich von Straßen in Betonbauweise ist ergänzend zu beachten, dass
der Fugenspalt (Kammerschnitt) möglichst spät (mindestens 14 Tage) nach dem Kerbschnitt herzustellen ist.

Hiermit werden die ZTV Fug-StB 15 für den Bereich der Bundesfernstraßen und Landesstraßen eingeführt. Für die im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, kreisfreien Städte sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg liegenden Straßen wird die Anwendung empfohlen.

Der Runderlass des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr, Abteilung 5, Nummer 15/2003 - Straßenbau - vom 8. Januar 2003 (ABl. S. 189) wird hiermit aufgehoben.

Die ZTV Fug-StB 15 sind bei der FGSV-Verlag GmbH, Wesselinger Straße 17, 50999 Köln zu beziehen.