Hinweis: brandenburg.de hat seine Internet-Seiten auf barrierefreien Zugriff optimiert und verwendet deshalb standardisiertes CSS (Stylesheets). Sollte Ihr Browser dieses nicht korrekt anzeigen, unterstützt er nicht die üblichen Webstandards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

A | A | A |
Letzte gültige Fassung Änderungshistorie

ARCHIV

Einführung bautechnischer Regelwerke für das Straßenwesen in Brandenburg - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Fugen in Verkehrsflächen, Ausgabe 2001 (ZTV Fug-StB 01)


vom 8. Januar 2003
(ABl./03, [Nr. 07], S.189)

Außer Kraft getreten durch Runderlass des MIL vom 20. Dezember 2016
(ABl./17, [Nr. 02], S.35)

Der Runderlass richtet sich an

  • die Straßenbaubehörden des Landes Brandenburg,
  • die Landkreise, Städte und Gemeinden.

Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 29/2001 vom 31. Juli 2001 hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen die „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Fugen in Verkehrsflächen“, Ausgabe 2001 (ZTV Fug-StB 01) für den Bereich der Bundesfernstraßen eingeführt.

In Anpassung an die zukünftige Gestaltung der Regelwerke für den Straßenbau beschreiben die ZTV Fug-StB 01die Ausführung der Fugenfüllungen und nunmehr auch die Grundsätze für die Herstellung von Fugen.

Die als „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen“ gekennzeichneten Teile der ZTV Fug-StB 01 sind den Bauverträgen zu Grunde zu legen. Die Richtlinien sind bei der Bauvorbereitung, bei der Aufstellung der Bauvertragsunterlagen sowie bei der Überwachung, Abnahme und Abrechnung der Bauarbeiten zu beachten.

Im Interesse einer einheitlichen Handhabung werden hiermit die ZTV Fug-StB 01 für die im Zuständigkeitsbereich des Landes Brandenburg liegenden Straßen eingeführt. Für die im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, Städte und Gemeinden liegenden Straßen wird die Anwendung der ZTV Fug-StB 01 empfohlen.

Die ZTV Fug-StB 01 sind beim FGSV Verlag GmbH, Wesselinger Str. 17, 50999 Köln, zu beziehen.