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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Letzte gültige Fassung Änderungshistorie

ARCHIV

Änderung der Amtlichen Vordrucke zur Beantragung von Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz


vom 21. März 2012
(ABl./12, [Nr. 14], S.500)

Außer Kraft getreten am 16. Dezember 2015 durch Erlass des MIL vom 30. November 2015
(ABl./15, [Nr. 50], S.1323)

Wohngeld wird nicht von Amts wegen, sondern gemäß § 22 des Wohngeldgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. September 2008 (BGBl. I S. 1856), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. November 2011 (BGBl. I S. 2298), nur auf Antrag gewährt. Der Antrag ist formelle und materielle Anspruchsvoraussetzung.

Mit Erlass vom 17. Januar 2011 wurde die Verwendung der Amtlichen Vordrucke für die Wohngeldbeantragung im Land Brandenburg festgelegt.

Aufgrund gesetzlicher Änderungen waren die Antragsformulare für Wohngeld anzupassen. 

Die geänderten Muster der Amtlichen Vordrucke (Erstantrag Mietzuschuss, Erstantrag Lastenzuschuss sowie Weiterleistungs- und Erhöhungsantrag) sind auf der Internetseite des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft unter http://www.mil.brandenburg.de/sixcms/detail.php/479550 eingestellt.

Die vorgeschriebenen Vordrucksmuster sind landeseinheitlich zu verwenden, sie dürfen nicht abgeändert werden.

Soweit in den Wohngeldbehörden zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Erlasses noch Restbestände der bisher verwendeten Formulare vorhanden sind, können diese übergangsweise aufgebraucht werden.

Der Erlass tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt der Erlass des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg vom 17. Januar 2011 (ABl. S. 340) außer Kraft.