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Nutzung der elektronischen Vergabeplattform „Vergabemarktplatz Brandenburg“

Nutzung der elektronischen Vergabeplattform „Vergabemarktplatz Brandenburg“
vom 10. November 2016
(ABl./16, [Nr. 51], S.1531)

1 Allgemeines

Die Dienststellen des Landes Brandenburg sind bis 2007 verpflichtet gewesen, vergaberechtliche Bekanntmachungen im Ausschreibungsblatt des Landes Brandenburg zu veröffentlichen. Die Lizenz für die Herausgabe endete mit Ablauf des 31. Dezember 2007 ersatzlos. Zur Erfüllung der vergaberechtlichen Pflichten zu Bekanntmachungen außerhalb des EU-Amtsblattes hat das Ministerium des Innern die elektronische Vergabeplattform http://vergabemarktplatz.brandenburg.de eingerichtet. Mit Wirkung vom 1. Januar 2008 ging die bis dahin bestehende Verpflichtung zur Nutzung des Ausschreibungsblattes des Landes Brandenburg auf die Nutzung dieser elektronischen Vergabeplattform über.

2 Geltungsbereich

Unbeschadet weitergehender Bekanntmachungspflichten müssen alle mit der Vergabe von öffentlichen Aufträgen und von Wettbewerben zusammenhängenden Bekanntmachungen auf der elektronischen Vergabeplattform http://vergabemarktplatz.brandenburg.de bekannt gemacht werden.

Zur Nutzung der elektronischen Vergabeplattform verpflichtet dieser Runderlass die Vergabestellen der unmittelbaren Landesverwaltung.

Die Vergabeplattform steht auch der mittelbaren Landesverwaltung, den Gemeinden und Gemeindeverbänden, deren Anstalten, Einrichtungen und Unternehmen in allen Nutzungsformen zu gleichen Bedingungen zur Verfügung.

Zuwendungsempfänger, soweit sie nach den Allgemeinen Nebenbestimmungen des Zuwendungsbescheides (Anlagen 14 bis 16 und 21 zu den Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung des Landes Brandenburg - VV-LHO) zur Anwendung der vergaberechtlichen Vorschriften verpflichtet sind, nutzen für ihre Veröffentlichungen ebenfalls die elektronische Vergabeplattform des Landes Brandenburg. Hierfür steht den privaten Zuwendungsempfängern der Veröffentlichungsclient (VÖ-Client) zur Verfügung. In begründeten Ausnahmefällen kann eine Veröffentlichung auch auf www.bund.de erfolgen.

Bei Zuwendungsempfängern ist diese Verpflichtung zum Gegenstand einer Auflage im Zuwendungsbescheid zu machen. Hierfür kann die Formulierung unter Nummer 4 verwendet werden.

3 Allgemeine Regelungen zum Umgang mit der Vergabeplattform

Zur Erstellung und Erfassung der Bekanntmachungen nutzen die Vergabestellen die vom Betreiber der Vergabeplattform bereitgestellte Software. Die jeweiligen Bekanntmachungsformulare sind in der Softwareanwendung hinterlegt. Der Betreiber stellt die Zugangsdaten (Benutzername, Passwort) bereit und übernimmt die Nutzerbetreuung. Die Leistungen sind für die Vergabestellen kostenfrei.

Zuwendungsempfänger können ebenfalls als Nutzer am System angemeldet werden. Neben dem Bekanntmachungstext ist durch die Zuwendungsempfänger auch die Dauer der Bekanntmachung anzugeben.

Die Nutzung der Vergabeplattform erfolgt über folgende Internetadressen:

Für Behörden:

http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite

Für Unternehmen:

http://vergabemarktplatz.brandenburg.de

4 Auflage für Zuwendungsbescheide

Soweit Zuwendungsempfänger auf Grundlage einer Auflage zur Veröffentlichung verpflichtet werden sollen, soll die Auflage wie folgt gefasst werden:

„Soweit Vergaberecht anzuwenden ist, sind erforderliche Veröffentlichungen auf der im Serviceportal des Landes Brandenburg eingerichteten elektronischen Vergabeplattform
http://vergabemarktplatz.brandenburg.de bekannt zu machen. Hierfür steht der Veröffentlichungs-Client zur Verfügung. In begründeten Ausnahmefällen kann eine Veröffentlichung auf www.bund.de vorgenommen werden.“

Die Auflage kann in Einzelfällen anders gefasst und den entsprechenden Bedürfnissen angepasst werden.

5 Weitere Bekanntmachungspflichten

Die Verpflichtung zur Bekanntmachung von öffentlichen Ausschreibungen in weiteren Veröffentlichungsmedien, zum Beispiel nach Maßgabe eingeführter Vergabehandbücher (unter anderem VHB-Bund), bleibt von der Bekanntmachungspflicht auf der elektronischen Vergabeplattform unberührt. Die Übermittlung der Bekanntmachung an weitere Veröffentlichungsmedien wird durch die vorhandene Software unterstützt. Die Weitergabe von Bekanntmachungen an die Veröffentlichungsplattform des Bundes (www.bund.de) erfolgt bei Auswahl dieser Funktion automatisch.

6 Bekanntmachung bei europaweiten Auftragsvergaben

Bei europaweiten Ausschreibungen veröffentlichen die Vergabestellen ihre Bekanntmachungen im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union (TED-Datenbank) über die Vergabeplattform des Landes. Die Anforderung, dass die inländische Veröffentlichung einer Bekanntmachung erst nach Veröffentlichung im Amtsblatt S beziehungsweise in der TED-Datenbank oder 48 Stunden nach Bestätigung über den Eingang der Bekanntmachung durch das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union erfolgen darf, wird durch eine überarbeitete Version der Schnittstelle zum Amt für Veröffentlichungen auf der Vergabeplattform gesteuert. Die Lösung sorgt dafür, dass die Verfahrensangaben nach Maßgabe der Vorgaben der Europäischen Union vor der Übermittlung validiert werden.

7 Nutzerhinweise

Hinweise zur Nutzung der elektronischen Vergabeplattform sind dem Nutzerleitfaden zu entnehmen, der allen Vergabestellen auf der Plattform zur Verfügung steht. Darüber hinaus können die aktuellen Benutzerhandbücher im System aufgerufen werden.

8 Inkrafttreten

Dieser Erlass tritt am 1. Januar 2017 in Kraft. Gleichzeitig tritt der Erlass vom 18. Dezember 2007 (ABl. 2008 S. 15) außer Kraft.