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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Letzte gültige Fassung Änderungshistorie

ARCHIV

Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen in Brandenburg - Technische Lieferbedingungen für Asphalt im Straßenbau; Teil Güteüberwachung; Teil: Mischgut für Dünne Schichten im Kalteinbau, Ausgabe 1998/Fassung 2003 (TLG Asphalt-DSK-StB 98/03)


vom 26. April 2004
(ABl./04, [Nr. 21], S.360)

Außer Kraft getreten durch Runderlass des MIL vom 21. Dezember 2016
(ABl./17, [Nr. 02], S.36)

Der Runderlass richtet sich an

  • die Straßenbaubehörden des Landes Brandenburg,
  • die Landkreise, kreisfreien Städte und Gemeinden.

Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 31/1998 vom 30. Juli 1998 hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen die „Technischen Lieferbedingungen für Asphalt im Straßenbau; Teil: Güteüberwachung; Teil: Mischgut für Dünne Schichten im Kalteinbau, Ausgabe 1998 (TLG Asphalt-DSK-StB 98)“ für den Bereich der Bundesfernstraßen eingeführt. Mit dem Runderlass des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr, Abteilung 5, Nr. 13/2000 - Straßenbau - wurden die TLG Asphalt-DSK-StB 98 für die im Zuständigkeitsbereich des Landes Brandenburg und der Landkreise, Städte und Gemeinden liegenden Straßen eingeführt.

Die TLG Asphalt-DSK-StB 98 wurden von der FGSV zur Anpassung an die in Bezug genommenen „Allgemeinen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)“ in Teil C der VOB und an die VOB Teil B - DIN 1991 - Ausgabe Dezember 2002 redaktionell überarbeitet und als „Technische Lieferbedingungen für Asphalt im Straßenbau; Teil: Güteüberwachung; Teil: Mischgut für Dünne Schichten im Kalteinbau, Ausgabe 1998/Fassung 2003 (TLG Asphalt-DSK-StB 98/03)“ veröffentlicht. Mit dem Allgemeinen Rundschreiben (ARS) Nr. 35/2003 vom 16. Dezember 2003 wurden die TLG Asphalt-DSK-StB 98/03 vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen bekannt gegeben.

Die Bekanntgabe güteüberwachter Mischguthersteller nach dem Abschnitt 4 der TLG Asphalt-DSK-StB 98/03 soll weiterhin in regelmäßig erscheinenden Listen erfolgen.

Die im Rahmen der Güteüberwachung gemäß den TGL Asphalt-DSK-StB 98/03 durchzuführenden Prüfungen ersetzen nicht die Kontrollprüfungen des Auftraggebers.

Über die im Abschnitt 3.4.2 der TLG Asphalt-DSK-StB 98/03 festgelegte Regelung hinaus können die Kontrollprüfungsergebnisse der fremdüberwachenden Prüfstelle auf Verlangen auch dann mitgeteilt werden, wenn keine Mängel festgestellt wurden. Die Ergebnisse der Kontrollprüfungen können auf Verlangen auch dem Mischguthersteller mitgeteilt werden.

Hiermit werden die TLG Asphalt-DSK-StB 98/03 für die im Zuständigkeitsbereich des Landes Brandenburg liegenden Straßen eingeführt.

Für die im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, kreisfreien Städte und Gemeinden liegenden Straßen wird die Anwendung der TLG Asphalt-DSK-StB 98/03 nach § 45 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) empfohlen.

Die TLG Asphalt-DSK-StB 98/03 ersetzen die TLG Asphalt-DSK-StB 98. Der Runderlass des MSWV, Abt. 5 - Nr. 13/2000 vom 28. März 2000 (ABI. Nr. 16 vom 26. April 2000) wird hiermit aufgehoben.

Die TLG Asphalt-DSK-StB 98/03 sind beim FGSV Verlag GmbH, Wesselinger Str. 17, 50999 Köln, zu beziehen.