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Einführung bautechnischer Regelwerke für das Straßenwesen in Brandenburg Technische Lieferbedingungen für Bitumenemulsionen, Ausgabe 2007 (TL BE-StB 07)


vom 5. Dezember 2008
(ABl./08, [Nr. 51], S.2857)

Außer Kraft getreten am 7. Dezember 2015 durch Runderlass des MIL vom 8. Dezember 2015
(ABl./15, [Nr. 52], S.1451)

Einführung bautechnischer Regelwerke für das

Straßenwesen in Brandenburg

 

Technische Lieferbedingungen für Bitumenemulsionen,

Ausgabe 2007

(TL BE-StB 07)

 

Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung,

Abteilung 4, Nr. 28/2008 - Verkehr

 

Sachgebiet 06.1: Straßenbaustoffe; Anforderungen, Eigenschaften

                        06.2: Straßenbaustoffe; Qualitätssicherung

                               

Vom 5. Dezember 2008

 

 

Der Runderlass richtet sich an

- die Straßenbaubehörde des Landes Brandenburg,

- die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg.

Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nummer 18/2008 vom 19. September 2008 hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die „Technischen Lieferbedingungen für Bitumenemulsionen, Ausgabe 2007 (TL BE-StB 07)" bekannt gegeben.

 Die TL BE-StB 07 enthalten Anforderungen an Kationische Bitumenemulsionen im Straßenbau sowie ein gefluxtes Bindemittel für Oberflächenbehandlungen.  Die Abschnitte 3 und 4 der TL BE-StB 07 sind derzeit noch nicht anzuwenden. Bis auf Weiteres ist bei der Vereinbarung der TL BE-StB 07 folgender Textbaustein in die Baubeschreibung aufzunehmen: „Die Abschnitte 3 und 4 der TL BE-StB 07 gelten nicht. Für die dort geregelten Bitumenemulsionen ist eine Güteüberwachung gemäß den TLG BE-StB 02 nachzuweisen."

Hiermit werden die „Technischen Lieferbedingungen für Bitumenemulsionen, Ausgabe 2007 (TL BE-StB 07)" für den Bereich der Bundesfernstraßen und Landesstraßen eingeführt.

Für die im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, kreisfreien Städte sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg liegenden Straßen wird die Anwendung empfohlen.

Der Runderlass des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr, Abteilung 5, Nummer 12/2000 - Straßenbau vom 28. März 2000 (ABl. 2000 S. 207) wird aufgehoben.

Neuen Bauvergaben sind ab dem 01. Januar 2009 die TL BE-StB 07 zu Grunde zu legen.

Die TL BE-StB 07 sind bei der FGSV-Verlag GmbH, Wesselinger Straße 17, 50999 Köln, zu beziehen.

Im Auftrag

Ulrich Mehlmann