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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Einführung technischer Regelwerke für den Straßenbau in Brandenburg - Fortschreibung der Technischen Lieferbedingungen und Technischen Prüfvorschriften für Ingenieurbauten (TL/TP-ING)


vom 1. August 2013
(ABl./13, [Nr. 33], S.2073)

Außer Kraft getreten am 31. Juli 2018 durch Runderlass des MIL vom 1. August 2013
(ABl./13, [Nr. 33], S.2073)

Der Runderlass richtet sich an

  • den Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
  • die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg.

Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau, Nummer 14/2012 vom 21. September 2012 hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) die Technischen Lieferbedingungen und Technischen Prüfvorschriften für Ingenieurbauten (TL/TP-ING) fortgeschrieben.

Mit der Aktualisierung der Technischen Lieferbedingungen und Technischen Prüfvorschriften für Ingenieurbauten (TL/TP-ING) werden folgende neue Technische Lieferbedingungen und Technische Prüfvorschriften bekannt gegeben:

Aus dem Abschnitt 3-2 „Bauausführung“:

  • die Technischen Lieferbedingungen für Anti-Graffiti-Systeme auf Beton (TL AGS-Beton) und
  • die Technischen Prüfvorschriften für Anti-Graffiti-Systeme auf Beton (TP AGS-Beton)

sowie aus dem Abschnitt 5-4 „Betriebstechnische Ausstattung“:

  • die Technischen Lieferbedingungen und Technische Prüfvorschriften für Türen und Tore in Straßentunneln (TL/TP TTT).

Hiermit werden die Technischen Lieferbedingungen und Technischen Prüfvorschriften für Ingenieurbauten, Ausgabe März 2012, eingeführt. Grundlage ist das Allgemeine Rundschreiben Straßenbau Nummer 14/2012 vom 21. September 2012 des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung mit seiner Anlage.

Die neuen Technischen Lieferbedingungen und Technischen Prüfvorschriften für Ingenieurbauten (TL/TP-ING) sind ab sofort soweit zutreffend in neu abzuschließenden Bauverträgen zu vereinbaren. Laufende Verträge sind entsprechend der dem Vertrag zugrunde liegenden Fassung der Technischen Lieferbedingungen und Technischen Prüfvorschriften für Ingenieurbauten (TL/TP-ING) fortzuführen.

Der Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft, Abteilung 4, Nummer 11/2011 vom 31. Juli 2011 (ABl. S. 1590) wird hiermit aufgehoben und durch diesen Runderlass ersetzt.

Für den Zuständigkeitsbereich der Landkreise, kreisfreien Städte sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg wird die Anwendung empfohlen.

Das Allgemeine Rundschreiben Straßenbau Nr. 14/2012 wurde im Verkehrsblatt, Ausgabe Nr. 19/2012, Seite 737, vom 15. Oktober 2012 veröffentlicht.

Der Runderlass wird im Amtsblatt für Brandenburg veröffentlicht und in das elektronische „Brandenburgische Vorschriftensystem“ (BRAVORS) unter der Internetadresse www.landesrecht.brandenburg.de eingestellt.

Gemäß dem Landesorganisationsgesetz vom 24. Mai 2004 (GVBl. I S. 186), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2010 (GVBl. I Nr. 42), wird die Geltung dieses Runderlasses bis zum 31. Juli 2018 befristet.