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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Einführung bautechnischer Regelwerke für das Straßenwesen in Brandenburg - Technische Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen im Straßenbau, Ausgabe 2004, Fassung 2007 (TL Gestein-StB 04)


vom 30. Oktober 2008
(ABl./08, [Nr. 45], S.2492)

Außer Kraft getreten durch Runderlass des MIL vom 19. November 2018
(ABl./18, [Nr. 49], S.1233)

Der Runderlass richtet sich an

  • die Straßenbaubehörde des Landes Brandenburg,
  • die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg.

Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nummer 11/2008 vom 9. Juni 2008 hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die „Technischen Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen im Straßenbau, Ausgabe 2004, Fassung 2007 (TL Gestein-StB 04)" bekannt gegeben.

Die TL Gestein-StB 04 gelten für die Lieferung von Gesteinskörnungen für Asphalt, Beton, hydraulisch gebundene und ungebundene Baustoffgemische zur Herstellung von Schichten im Straßenoberbau. Sie enthalten Anforderungen an natürliche, industriell hergestellte und rezyklierte Gesteinskörnungen und -gemische für den Straßenoberbau.

Für rezyklierte Gesteinskörnungen und weitere Gesteinskörnungen, bei denen umweltrelevante Merkmale zu berücksichtigen sind, gelten die TL Gestein-StB 04 in der Fassung 2007 im Land Brandenburg in Verbindung mit den „Brandenburgischen Technischen Richtlinien für die Verwertung von Recycling-Baustoffen im Straßenbau; Herstellung, Prüfung, Auslieferung und Einbau, Ausgabe 2004 (BTR RC-StB 04)", eingeführt mit Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung, Abteilung 5, Nummer 10/2005 - Straßenbau vom 13. Mai 2005 (ABl. 2005 S. 719), notifiziert bei den Europäischen Gemeinschaften unter der Nummer 2004/478/D. Die BTR RC-StB 04 gelten anstelle des Anhanges B, Tabelle B.1 und des Anhanges D, Tabellen D.1 bis D.3.

Hiermit werden die „Technischen Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen im Straßenbau, Ausgabe 2004, Fassung 2007 (TL Gestein-StB 04)" für den Bereich der Bundesfernstraßen und Landesstraßen sowie für die im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, kreisfreien Städte sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg liegenden Straßen eingeführt.

Die TL Gestein-StB 04 in der Fassung 2007 ersetzen die „Technischen Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen im Straßenbau, Ausgabe 2004 (TL Gestein-StB 04)". Der Runderlass des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr, Abteilung 5, Nummer 9/2006 - Straßenbau vom 31. März 2006 (ABl. 2006 S. 377) wird hiermit aufgehoben.

Neuen Bauvergaben sind ab dem Einführungsdatum die TL Gestein-StB 04 in der Fassung 2007 zu Grunde zu legen. Laufende Verträge sind gemäß dem vereinbarten technischen Regelwerk zu realisieren.

Die TL Gestein-StB 04 in der Fassung 2007 sind beim FGSV-Verlag GmbH, Wesselinger Straße 17, 50999 Köln, zu beziehen.