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Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Technische Lieferbedingungen für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefestigungen, Teil: Güteüberwachung, Teil: Ausführung von Dünnen Asphaltdeckschichten in Kaltbauweise, Ausgabe 2015 (TL G DSK-StB 15)

Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Technische Lieferbedingungen für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefestigungen, Teil: Güteüberwachung, Teil: Ausführung von Dünnen Asphaltdeckschichten in Kaltbauweise, Ausgabe 2015 (TL G DSK-StB 15)
vom 21. Dezember 2016
(ABl./17, [Nr. 02], S.36)

Der Runderlass richtet sich an

  • die Straßenbaubehörde des Landes Brandenburg
  • die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg.

Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nummer 18/2016 vom 17. Juli 2016 hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die „Technischen Lieferbedingungen für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefestigungen, Teil: Güteüberwachung, Teil: Ausführung von Dünnen Asphaltdeckschichten in Kaltbauweise, Ausgabe 2015 (TL G DSK-StB 15)“ bekannt gegeben.

Die TL G DSK-StB 15 regeln die Güteüberwachung der Bauweise Dünne Asphaltdeckschicht in Kaltbauweise.

Im Auftrag der Obersten Straßenbaubehörde des Landes Brandenburg gibt der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg (LS) die güteüberwachten Ausführenden und die Misch- und Verlegemaschinen aus dem Land Brandenburg über eine Liste auf der Internetseite bekannt (www.ls.brandenburg.de).

Die Fremdüberwachungsberichte der im Land Brandenburg ansässigen ausführenden Firmen sind dem LS zuzusenden. Güteüberwachte Ausführende und Misch- und Verlegemaschinen aus anderen Bundesländern gelten in Brandenburg als anerkannt.

In den Ausschreibungsunterlagen für die Bauweise Dünne Asphaltdeckschichten in Kaltbauweise ist der Nachweis der Durchführung der Fremdüberwachung gemäß TL G DSK-StB 15 abzufordern.

Hiermit werden die Regelungen des BMVI und die TL G DSK-StB 15 für den Bereich der Bundesfernstraßen und Landesstraßen eingeführt. Für die im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, kreisfreien Städte sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg liegenden Straßen wird die Anwendung empfohlen.

Der Runderlass des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr, Abteilung 5, Nummer 6/2004 - Straßenbau - vom 26. April 2004 (ABl. S. 360) wird aufgehoben.