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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung Änderungshistorie

Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen in Brandenburg - Technische Lieferbedingungen/Technische Prüfvorschriften für Grundierungen und Oberflächenbehandlungen aus Reaktionsharzen sowie für Oberflächenbeschichtungen und Betonersatzsysteme aus Reaktionsmörtel für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächen - Betonbauweisen (TL BEB RH-StB 02,TP BEB RH-StB 02)


vom 19. November 2004
(ABl./04, [Nr. 49], S.917)

geändert durch Runderlass des MIL vom 5. August 2015
(ABl./15, [Nr. 33], S.736)

Der Runderlass richtet sich an

  • die Straßenbaubehörden des Landes Brandenburg
  • die Landkreise, kreisfreien Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg.

nachrichtlich: Landesrechnungshof

Die vorgenannten Technischen Lieferbedingungen und Technischen Prüfvorschriften ergänzen die „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächen - Betonbauweisen (ZTV BEB-StB 02)“ in den Fällen, in denen Oberflächenbehandlungen, Oberflächenbeschichtungen oder Betonersatzsysteme aus Reaktionsharzmörtel bei der Baulichen Erhaltung zur Anwendung kommen.

Die TL BEB RH-StB 02 enthalten Anforderungen an die für Erhaltungsmaßnahmen vorgesehenen Stoffe und Stoffsysteme sowie über Art und Umfang der Grundprüfung und werkseigenen Produktionskontrolle. Als anerkannte Prüfstellen gelten die im Verzeichnis der anerkannten P-, Ü-, Z-Stellen für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen gemäß Bauregelliste A, Teil 2, Zeilen 2.23 bis 2.25, aufgenommenen Prüfstellen.

Die TP BEB RH-StB 02 enthalten alle Angaben zu Prüfnormen sowie zur Durchführung der Prüfungen. Die TL BEB RH-StB 02 und die TP BEB RH-StB 02 sind bei den Europäischen Gemeinschaften unter der Nummer 03/25/D notifiziert worden.

Hiermit werden die TL BEB RH-StB 02 und die TP BEB RH-StB 02 für die im Zuständigkeitsbereich des Landes Brandenburg liegenden Straßen eingeführt. Für die im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, kreisfreien Städte und Gemeinden liegenden Straßen wird die Anwendung empfohlen.

Die TL BEB RH-StB 02 und die TP BEB RH-StB 02 sind beim FGSV Verlag GmbH, Wesselinger Str. 17, 50999 Köln, zu beziehen.