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Erlass des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft zur Bewirtschaftung eines Teiles des Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung „Schwemmpfuhl“

Erlass des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft zur Bewirtschaftung eines Teiles des Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung „Schwemmpfuhl“
vom 22. März 2016
(ABl./16, [Nr. 16], S.431)

Dieser Erlass regelt auf der Grundlage des § 32 Absatz 4 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542) die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung von Artikel 6 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 vom 22.7.1992, S. 7), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2006/105/EG vom 20. November 2006 (ABl. L 363 vom 20.12.2006, S. 368) - Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie). Er benennt die Erhaltungsziele und erforderliche Erhaltungsmaßnahmen sowie deren Umsetzungsinstrumente in Anlage 2. Die Umsetzung erfolgt direkt durch die zuständigen Behörden oder wird von ihnen unterstützt. Der Bewirtschaftungserlass ist im Rahmen des behördlichen Handelns zu beachten.

1 Bewirtschaftungsgegenstand

Der in Anlage 1 (Kartenskizze) näher bezeichnete Geltungsbereich des Erlasses im Landkreis Uckermark umfasst Teile des Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiet) mit der Bezeichnung „Schwemmpfuhl“ und der Gebietsnummer DE 2848-304.

Der Geltungsbereich des Erlasses hat eine Größe von rund 443 ha und umfasst Flächen in folgenden Fluren:

Gemeinde:Gemarkung:Flur:
Gerswalde Gerswalde 1;
Gerswalde Buchholz 3;
Kaakstedt Kaakstedt 1, 2, 4.

Die Grenze des Geltungsbereichs dieses Erlasses ist in der Kartenskizze (Anlage 1), der Biotoptypenkarte im Maßstab 1 : 10 000, der Karte der FFH-Lebensraumtypen (LRT) im Maßstab 1 : 10 000 und der Zielkarte/Verortung der Teilflächen im Maßstab 1 : 10 000 sowie in den Liegenschaftskarten eingezeichnet. Die Darstellung der Grenze in den Karten erfolgt mit durchgehender Linie. Maßgeblich ist die Einzeichnung in den Liegenschaftskarten. Diese Karten sind mit einer Flurstücksliste beim Landesamt für Umwelt in Potsdam, beim Landkreis Uckermark als untere Naturschutzbehörde in Prenzlau und bei der Amtsverwaltung Gerswalde in Gerswalde von jedermann während der Dienstzeiten einsehbar.

2 Beschreibung des Gebietes

Das im nordöstlichen Brandenburg nördlich der Ortschaft Gerswalde gelegene FFH-Gebiet befindet sich in der naturräumlichen Großeinheit Rückland der Mecklenburgischen Seenplatte im Zentrum der Untereinheit Uckermärkisches Hügelland westlich der Uckerniederung. Es umfasst eine von der letzten Eiszeit (Weichselzeit) gestaltete stark hügelige bis über 100 m NN aufragende Grund- und Endmoränenlandschaft im Bereich der Pommerschen Eisrandlage.

Das Naturschutzgebiet (NSG) „Schwemmpfuhl“ nimmt die von artenreichen Grünlandgesellschaften beherrschten trockenen, sandigen Kuppen im Zentrum des FFH-Gebiets ein. Der Geltungsbereich des Bewirtschaftungserlasses umfasst die das NSG umgebenden, größtenteils ackerbaulich genutzten Bereiche des FFH-Gebiets mit sandig-lehmigen bis lehmigen Böden mittlerer bis hoher Ertragskraft. Charakteristisch ist die hohe Anzahl von kleinen Gewässern (Sölle, Pseudosölle) und Feuchtbiotopen in Geländesenken. Abschnittsweise gliedern Feldgehölze und Heckenzüge die Agrarlandschaft. Die Ge-wässer und ihre Begleitstrukturen sind insbesondere als Lebens- und Reproduktionsstätten für bedrohte Amphibienarten von Bedeutung.

3 Erhaltungsziele

Die folgenden Erhaltungsziele sind aus dem Standarddatenbogen zum FFH-Gebiet „Schwemmpfuhl“ abgeleitet.

Ziel ist die Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung der natürlichen Lebensraumtypen von gemeinschaftlichem Interesse im Sinne von § 7 Absatz 1 Nummer 4 des Bundesnaturschutzgesetzes und der Arten von gemeinschaftlichem Interesse im Sinne von § 7 Absatz 2 Nummer 10 des Bundesnaturschutzgesetzes. Dies sind „Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions“ sowie die Arten Rotbauchunke, Kammmolch und Fischotter jeweils mit ihren Lebensräumen.

4 Beschreibung und Bewertung und ökologische Erfordernisse der Lebensraumtypen (LRT) nach Anhang I und der Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie

Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions (LRT Nr. 3150, Gesamtgröße 6,3 Hektar), Erhaltungszustand B (Größe 2,9 Hektar), Erhaltungszustand C (Größe: 3,4 Hektar)

Ein Teil der dauerhaft wasserführenden Kleingewässer des FFH-Gebietes und die unmittelbar von ihnen beeinflussten Verlandungs- und Uferzonen sind dem LRT zuzuordnen. Aufgrund der überwiegend kleinen Einzugsgebiete ist ein im Jahresverlauf stark schwankender Wasserspiegel charakteristisch. Die Gewässer mit ihren Uferzonen unterliegen dem Schutz des § 30 Absatz 1 Nummer 1 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG).

Die Wasserpflanzenvegetation ist überwiegend artenarm und besteht hauptsächlich aus Wasserschwebergesellschaften und Schwimmdecken. Die abschnittsweise recht ausgedehnten Röhrichte werden von Schilf, örtlich auch von Rohrkolben sowie randlich von Glanzgras beherrscht. Typische Begleitbiotope sind außerdem in unterschiedlicher Flächenausdehnung feuchte Pionierfluren und Kleinröhrichte in zeitweilig trockenfallenden Bereichen, Großseggenriede, feuchte Staudenfluren sowie Grauweidengebüsche. Viele Gewässer weisen lückige bis geschlossene Gehölzgürtel aus verschiedenen Weidenarten, Schwarz-Erle und anderen Gehölzarten auf.

Einen noch günstigen Erhaltungszustand besitzt ein Gewässer am nordöstlichen Rand des FFH-Gebiets. Die übrigen Gewässer weisen nur einen durchschnittlichen bis beschränkten Erhaltungszustand auf. Daneben zeigen weitere Kleingewässer Merkmale des LRT, sind diesem aber insgesamt aufgrund stärkerer Beeinträchtigungen gegenwärtig nicht mehr zuzuordnen. Beeinträchtigungen betreffen insbesondere ihren Wasser- und Stoffhaushalt. Neben einer großflächigen Grundwasserabsenkung durch Niederschlagsdefizite der vergangenen Jahrzehnte tragen mehrere Meliorationssysteme dazu bei, in den angeschlossenen Gewässern sommerliche Niedrigwasserphasen zu verschärfen und insgesamt natürliche Wasserstandsschwankungen zu dämpfen. Dürreperioden führen schnell zu einer Schrumpfung beziehungsweise vollständigen Austrocknung der Kleingewässer. Es besteht die Gefahr einer Verschlechterung der Gewässergüte durch Stoffeinträge aus den angrenzenden Ackerflächen. Hohe Stickstoff- und Phosphatkonzentrationen führen vor allem ab Mai/Juni zu Sauerstoffarmut in den Gewässerkörpern.

Zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung des Lebensraumtyps sind daher vor allem Maßnahmen zur Stützung eines naturraumtypischen Wasserhaushalts sowie zur Minderung von Stoffeinträgen in die Gewässer, zum Beispiel durch Schaffung beziehungsweise Beibehaltung von extensiv oder nicht genutzten Pufferzonen, erforderlich. Eine ackerbauliche Bewirtschaftung, die das morphologische Erscheinungsbild von Gewässern und deren Uferböschungen wesentlich verändert, ist zu unterlassen.

Rotbauchunke (Bombina bombina), Erhaltungszustand B

Die Rotbauchunke kommt in allen Teilbereichen des FFH-Gebiets „Schwemmpfuhl“ vor und steht im Kontakt mit weiteren Vorkommen in der Umgebung. Die Population bildet hier einen Verbreitungsschwerpunkt der Art im Bereich der Uckermark. Das Gebiet hat damit mindestens eine regionale Bedeutung für den Erhalt der Rotbauchunke im Nordosten Brandenburgs.

Die Rotbauchunke nutzt insbesondere miteinander verbundene Gewässersysteme und deren Uferzonen als Vermehrungshabitat und Sommerlebensraum. Als günstig erweisen sich dabei sonnenexponierte, vegetationsreiche, eutrophe und dabei fischarme bis fischfreie Flachgewässer jeglicher Form. Die Art reagiert auf jährliche Schwankungen im Wasserhaushalt und besiedelt auch temporäre Gewässer, die in niederschlagsreichen Jahren vorübergehend in Ackersenken entstehen. Für eine erfolgreiche Reproduktion müssen die Gewässer eine Mindestwasserführung bis Mitte Juli aufweisen. Eine strukturbildende Wasservegetation wird zum Ablaichen sowie als Lebensraum der Larven (Kaulquappen) benötigt. Im näheren und weiteren Umfeld der Gewässer dienen Waldbereiche, Gehölze und Hecken sowie Brachen, Stilllegungsflächen und Säume als Überwinterungsstätten. Wichtige Kleinstrukturen im Gebiet sind dabei Totholz, Laub-, Reisig- und Lesesteinhaufen sowie Erdlöcher, -spalten und -höhlen wie zum Beispiel Nagetierbauten.

Die Population der Rotbauchunke weist im Gebiet gegenwärtig insgesamt einen günstigen Erhaltungszustand auf. Sie besiedelt fast alle Kleingewässer im Gebiet. Rufergemeinschaften von acht bis zehn Männchen wurden in den letzten 15 Jahren an den beiden Söllegruppen im Nordwesten Richtung Birkholz, im Vogelbruch und bei Gustavsruh verhört. Ein Schwerpunkt der Verbreitung befindet sich mit weit über 100 Tieren an mehreren Kleingewässern nordwestlich Gerswalde in Richtung des Siedlungssplitters Weiler.

Die Habitate unterliegen mehreren Gefährdungen. Eine allmähliche Degradation der Laichgewässer und Sommerlebensräume resultiert aus Stoffeinträgen durch eine unmittelbar angrenzende ackerbauliche Nutzung. Zusätzlich bedrohen allmählich sinkende Grundwasserstände aufgrund von langjährigen Niederschlagsdefiziten und Meliorationseinflüssen den Erhaltungszustand der Population. Weitere Beeinträchtigungen ihrer Lebensbedingungen werden verursacht durch den allgemeinen Rückgang von Landschaftsstrukturen zugunsten einer effizienten Flächennutzung, den verbreiteten Einsatz von Mineraldünger und Pflanzenschutzmitteln auf den umgebenden Landwirtschaftsflächen, durch wintergetreide- und rapsdominierte Fruchtfolgen mit für den Lebensrhythmus der Rotbauchunke ungünstigen Bewirtschaftungszeitpunkten sowie stellenweise eine Ackernutzung bis an den unmittelbaren Rand von Kleingewässern heran. Vor allem während der Wanderungszeit vieler Amphibien im August und September sowie im Februar und März soll die wendende Bodenbearbeitung vermieden werden. Es besteht die Gefahr, dass bei intensivem Wanderungsgeschehen ganze Populationen untergepflügt werden.

Die vorgesehenen Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen an Kleingewässern zur Stützung und Verbesserung des Wasserhaushaltes und zur Verminderung von Stoffeinträgen zielen auf eine Aufwertung der Fortpflanzungs- und Sommerlebensräume der Rotbauchunke ab. Weitere Maßnahmen dienen der Erhöhung des Nahrungsangebots sowie der Verbesserung der Habitatvernetzung. An einigen Gewässern sollen Schatten werfende Gehölze auf südseitigen Böschungen zurückgeschnitten werden. Bei einer übermäßigen Beschattung der Amphibiengewässer von mehr als 25 Prozent der Wasserfläche verbessert ein Rückschnitt oder die Entfernung von Gehölzen den Lebensraum. Durch die Entwicklung eines gewässernahen Angebots an geeigneten Winterlebensräumen sollen die Wanderwege der Amphibien verkürzt werden.

Kammmolch (Triturus cristatus), Erhaltungszustand B 

Der Kammmolch kommt in allen Teilbereichen des FFH-Gebiets „Schwemmpfuhl“ vor. An zahlreichen Kleingewässern im Gebiet konnten bis zu drei, häufig bis zu fünf Tiere ermittelt werden. An einem Gewässer südlich von Gustavsruh und an zwei Kleingewässern nördlich und nordwestlich von Gerswalde konnten bis zu 13 Tiere nachgewiesen werden. Das Gebiet bildet hier einen Verbreitungsschwerpunkt im Bereich der Uckermark. Das Gebiet hat damit mindestens eine regionale Bedeutung für den Erhalt der Art im Nordosten Brandenburgs.

Der Kammmolch benötigt sonnenexponierte, vegetationsreiche, über 0,5 m tiefe und bis mindestens in den August hinein Wasser führende, fischarme Flachgewässer jeglicher Form mit reich strukturierten Uferzonen. Als Sommerlebensraum nach der Laichzeit werden Gehölze, Gebüsche, Brachflächen und Extensivgrünland im Umfeld der Laichgewässer im Gebiet genutzt. Tagesquartiere und Überwinterungsplätze sind den Lebensräumen der Rotbauchunke ähnlich.

Insgesamt weist die örtliche Population der Art einen günstigen Erhaltungszustand auf. Beeinträchtigungen resultieren aus der verinselten Lage der Population und aus der Degradation ihrer Lebensräume ähnlich wie bei denen der Rotbauchunke. Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen für den Kammmolch unterscheiden sich nicht wesentlich von denen für die Rotbauchunke. In erster Linie sind Maßnahmen zur Sicherung und Verbesserung der Lebensraumqualität der Kleingewässer und deren Umfeld sowie zur Habitatvernetzung vorgesehen.

Fischotter (Lutra lutra), Erhaltungszustand C

Der Fischotter benötigt großflächig vernetzte semiaquatische Lebensräume mit geringem Störungsgrad, insbesondere entlang von Fließgewässern. Die Feuchtgebiete und Gewässer des FFH-Gebiets gehören zum erweiterten Lebensraum der lokalen Population der Uckerniederung und ihrer Zuflüsse. Aufgrund der für die Art suboptimalen Lebensraumstrukturen innerhalb des Gebiets ist der Erhaltungszustand hier nur als beschränkt einzuschätzen.

Zur Erhaltung und Verbesserung der Lebensraumverhältnisse im Gebiet sind insbesondere Maßnahmen an Gewässern (siehe LRT 3150) vorgesehen. Die Uferbereiche sind in einem naturnahen und störungsarmen Zustand zu erhalten. Die Zerschneidung von Migrationskorridoren durch Verkehrstrassen ist zu vermeiden. Bei der Bau- und Fallenjagd ist eine Gefährdung der Tierart auszuschließen.

Erläuterung zum Erhaltungszustand

A - hervorragender Erhaltungszustand
B - guter Erhaltungszustand
C - durchschnittlicher oder beschränkter Erhaltungszustand
E - Entwicklungsfläche

5 Bestand und Bewertung weiterer Arten und Biotope

5.1 Nach § 30 BNatSchG in Verbindung mit § 18 des Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetzes (BbgNatSchAG) geschützte Biotope

5.2 Biotope, die Einfluss auf die in Nummer 3 aufgeführten Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie und Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie haben

5.3 Entwicklungsflächen für Lebensräume nach Anhang I der FFH-Richtlinie, die nicht bereits in Nummer 4 aufgeführt sind

Kleingewässer und temporäre Kleingewässer, teilweise mit Röhrichtgesellschaften, Seggen- und Röhrichtmooren und feuchten Hochstaudenfluren (Nummern 5.1, 5.2, 5.3)

Das FFH-Gebiet weist zahlreiche Senken mit Gewässern und Feuchtgebieten in unterschiedlicher Größe und Ausprägung auf. Einem Teil der Gewässer fehlen aufgrund von übermäßiger Nährstoffbelastung oder temporärer Wasserführung gegenwärtig die für den FFH-LRT Nr. 3150 charakteristischen Wasserpflanzenfluren. Neben Kleingewässern, die nur während sommerlicher Dürreperioden zeitweilig austrocknen, gibt es auch Hohlformen, die nur in niederschlagsreichen Jahren oder nach Starkregenereignissen mit Wasser gefüllt sind.

Viele Kleingewässer sind eingebettet in Komplexe aus Feuchtbiotopen wie Röhrichte, Riede und feuchte Staudenfluren. Häufig handelt es sich dabei um verlandete ehemalige Gewässerbereiche mit moorigen Böden. Senken mit vollständig verlandeten Gewässern weisen nur noch Seggen- und Röhrichtmoore auf. Die weitere Entwicklung führt allmählich zur Ausbildung von Grauweidengebüschen und schließlich von Erlenbruchwäldern.

Komplexe aus Restgewässern und ungenutzter Sukzessionsvegetation bieten aufgrund ihrer Unzugänglichkeit günstige Lebensbedingungen für störungsempfindliche Tierarten, darunter gefährdete Vogelarten wie zum Beispiel die Rohrweihe. Die Kleingewässer sind insbesondere für die Rotbauchunke und den Kammmolch, aber auch für andere gefährdete und im Gebiet vorkommende Amphibienarten, darunter Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie wie Laubfrosch (Hyla arborea), Moorfrosch (Rana arvalis) und Knoblauchkröte (Pelobates fuscus) von Bedeutung. Sie dienen diesen als Laichgewässer und, zusammen mit angrenzenden Ufer- und Randzonen, auch als Sommerlebensraum.

Ein Teil der Kleingewässer bedarf der Verbesserung offener Gewässerflächen, flacher, besonnter Ufer und Uferrandbereiche mit niedriger Vegetationsdecke. Um eine im Jahresverlauf ausreichende Wasserführung zu gewährleisten, sind einige Gewässer zu entschlammen. Weiterhin sind Drainageeinrichtungen so zu optimieren, dass eine Wasserabführung aus Feuchtgebieten verringert wird, ohne Nutzflächen unzumutbar zu beeinträchtigen. Zur Minderung von Stoffeinträgen sollen in den Randzonen von Gewässern nicht oder nur extensiv genutzte Pufferstreifen eingerichtet werden. Einige Gewässer des Gebiets lassen sich durch Entschlammung zum dauerhaft wasserführenden Lebensraumtyp der natürlich eutrophen Seen wiederherstellen.

Extensivgrünland und dessen Brachen im Kontakt mit Kleingewässern (Nummer 5.2)

Im Nordwesten des FFH-Gebiets gibt es im Nahbereich zu Gewässern in meist geringer Flächengröße extensiv genutzte Grünlandflächen unterschiedlicher Feuchtestufen. Die Nutzung erfolgt teilweise aus jagdlichen Gründen und führte im Nordwesten des Gebiets zu einer Entwicklungsfläche des Lebensraumtyps Magere Flachland-Mähwiese. Im Südwesten konnte sich mithilfe einer Beweidung im Kontakt mit Gras- und Staudenfluren der Lebensraumtyp Trockene, kalkreiche Sandrasen ausbilden. Die Wiesen dienen den zu schützenden Amphibienarten als Nahrungshabitat und als Verbindungsbiotope zu Nachbargewässern. Die extensive Nutzung ohne oder mit nur mäßiger Düngung und Verzicht auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln sollte daher überall fortgeführt werden. Die Neuanlage von Wiesen im Nahbereich von Gewässern ist zu fördern. Weiterhin gibt es im Umfeld von Gewässern an einigen Stellen ehemalige Grünlandflächen, die bereits seit geraumer Zeit brachliegen. Da eine niedrige Vegetation die Bewegungsfreiheit und das Nahrungsangebot für Amphibien verbessert, sollten geeignete Bereiche einmal im Jahr gemäht oder gemulcht werden.

Um eine wirtschaftliche Nutzung des Mähguts zu gewährleisten, könnte eine Mahd der Grünlandflächen und Brachen in der 2. Hälfte Mai bis zur 1. Hälfte Juni eines Jahres erfolgen. Optimal wäre jedoch eine Mahd kurz nach dem Hochsommer Mitte August oder in besonders trockenen Phasen im Sommer, da sich zu diesem Zeitpunkt die Amphibien bevorzugt im verbleibenden Wasserlebensraum aufhalten und dann durch die Mahd nur geringe Verluste auftreten. In Brachen ist auch ein winterlicher Pflegeschnitt im Turnus von drei Jahren möglich, um Jungwuchs von Gehölzen und den abgestorbenen krautigen Aufwuchs zu entfernen.

Flächige Weidengebüsche und feuchte Feldgehölze (Nummern 5.1, 5.2)

Im Bereich von Feuchtsenken treten im FFH-Gebiet örtlich flächig ausgebildete Weidengebüsche sowie von Erlen und Baumweiden dominierte, zum Teil bruchwaldartige Feldgehölze auf. Diese besitzen wichtige Habitatfunktion als Nahrungsraum und Überwinterungsstätten für Amphibien, aber auch als Lebensraum für andere gefährdete Tier- und Pflanzenarten der Feuchtgebiete. Sie sind daher zu erhalten.

Feldgehölze und Laubgebüsche mittlerer Standorte, Baum- und Strauchhecken, Alleen (geschützt gemäß § 17 BbgNatSchAG), Baumreihen (Nummer 5.2)

Das FFH-Gebiet weist in Teilbereichen auf Geländeböschungen und entlang von Wegen strukturreiche Baum- und Strauchhecken auf. Weiterhin gibt es örtlich kleinere Feldgehölze. Diese Gehölzbiotope können bei geeigneter Lage der Amphibienfauna Überwinterungsplätze bieten sowie dem Biotopverbund dienen. Bestehende Gehölze sind zu erhalten und Verbindungsgehölze aus naturraum- und standorttypischen heimischen Gehölzen sind in geeigneten Bereichen neu anzulegen. In aktuell naturfern bestockten Beständen außerhalb von Feuchtbereichen sind heimische Laubholzarten wie Rotbuche, Trauben-Eiche, Winter-Linde und Hainbuche zu fördern.

Winterlebensräume von Amphibien sind im Gebiet möglichst in der Nähe der Sommerlebensräume zu optimieren und neu zu entwickeln, um ausgedehnte Wanderungsbewegungen von Amphibien im Frühjahr und Herbst zu vermeiden.

Lesesteinhaufen und -wälle (Nummern 5.1, 5.2)

Die Grund- und Endmoränenböden des FFH-Gebiets sind geschiebereich. Steine stellen Bewirtschaftungshindernisse bei der Ackernutzung dar und werden daher in Acker- und Gehölzsäumen, aber auch an Gewässerrändern abgelagert. Lesesteinhaufen und -wälle aus Steinen bis in Findlingsgröße sind im Gebiet weit verbreitet. Sie stellen wertvolle (Teil-)Lebensräume für Kleintiere dar und können den zu schützenden Amphibienarten als Winterquartier und dem nachtaktiven Kammmolch im Sommer auch als Tagesquartier dienen.

Lesesteinstrukturen sind daher zu erhalten. Sie können auch weiterhin neu abgelagert werden. Allerdings ist dabei ein allmähliches Verfüllen von Gewässer- und Feuchtgebietssenken zu vermeiden. Lesesteinhaufen sind gemäß § 18 Absatz 1 BbgNatSchAG in Verbindung mit § 30 BNatSchG gesetzlich geschützt.

6 Erhaltungsmaßnahmen

Geeignete Maßnahmen zur Umsetzung der unter Nummer 3 aufgeführten Erhaltungsziele sind in Anlage 2 aufgeführt. Unberührt bleiben Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen, die durch die zuständige Naturschutzbehörde angeordnet, zugelassen oder durchgeführt werden.

Besonderer Handlungsbedarf zur Sicherung oder Wiederherstellung günstiger Erhaltungszustände besteht in der Einrichtung von Gewässerrandstreifen bei Kleingewässern, an die eine ackerbauliche Nutzung unmittelbar angrenzt.

Änderungen der Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen bedürfen der Zustimmung des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft.

7 Projekte

Es wird darauf hingewiesen, dass Projekte vor ihrer Zulassung oder Durchführung auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Natura-2000-Gebiets zu überprüfen sind, wenn sie einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plänen geeignet sind, das Gebiet erheblich zu beeinträchtigen, und nicht unmittelbar der Verwaltung des Gebiets dienen. Die Maßstäbe für die Verträglichkeit ergeben sich aus den Erhaltungszielen im Standarddatenbogen. Die Förderfähigkeit der Projekte wird auf Antrag im Einzelfall geprüft.

8 Umsetzung

Die Durchsetzung der einzelnen Erhaltungsmaßnahmen beziehungsweise deren Berücksichtigung im Vollzug obliegt der jeweilig zuständigen Fachbehörde, die darüber die zuständige Naturschutzbehörde auf Anforderung informiert. Durch den Bewirtschaftungserlass werden keine über die gesetzlichen Zu-ständigkeiten hinausgehenden oder davon abweichenden Zuständigkeiten begründet.

9 Inkrafttreten

Dieser Erlass tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt für Brandenburg in Kraft.

Anlagen