ARCHIV
Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn (GGVSE-Durchführungsrichtlinien - RSE)
vom 25. September 2002
(ABl./02, [Nr. 46], S.968)
Außer Kraft getreten durch Gemeinsamen Runderlass des MIL, MIK und MASGF vom 31. August 2017
(ABl./17, [Nr. 44], S.968)
Hierdurch werden die Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn (GGVSE-Durchführungsrichtlinien) - RSE - vom 9. April 2002 verbindlich eingeführt.
Die GGVSE-Durchführungsrichtlinien - RSE sind im Amtlichen Teil des Verkehrsblattes1 Heft 9/2002 Nr. 078 bekannt gegeben. Der Wortlaut der Richtlinien ist in einem Sonderdruck (B 2207)2 zu dem Heft 09/2002 veröffentlicht.
Der Runderlass des Ministers für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr, Abt. 5 - Nr. 24/1993 - Gefahrgutrecht - vom 9. August 1993 (ABl. S. 1421) sowie der Runderlass des Ministers für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr, Abt. 5 - Nr. 25/1993 Gefahrgutrecht - vom 9. August 1993 (ABl. S. 1421) treten mit Einführung der RSE vom 9. April 2002 außer Kraft.
1 Das Verkehrsblatt ist über den Verkehrsblatt-Verlag, Hohe Straße 39, 44139 Dortmund, beziehbar.
2 Der Sonderdruck ist über den Verkehrsblatt-Verlag, Hohe Straße 39, 44139 Dortmund, beziehbar.