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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Letzte gültige Fassung Änderungshistorie

ARCHIV

Einführung technischer Regelwerke für den Straßenbau in Brandenburg - Richtlinien zur Anwendung der Verordnung zur Berechnung von Ablösungsverträgen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz, dem Bundesfernstraßengesetz und dem Bundeswasserstraßengesetz (ABBV-Richtlinien - RL ABBV)


vom 15. August 2013
(ABl./13, [Nr. 35], S.2254)

Außer Kraft getreten am 14. August 2018 durch Runderlass des MIL vom 15. August 2013
(ABl./13, [Nr. 35], S.2254)

Der Runderlass richtet sich an

  • den Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
  • die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg.

Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau, Nummer 26/2012 vom 12. Dezember 2012 hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) die Richtlinien zur Anwendung der Verordnung zur Berechnung von Ablösungsbeträgen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz, dem Bundesfernstraßengesetz und dem Bundeswasserstraßengesetz (ABBV-Richtlinien) bekannt gegeben.

Hiermit werden die ABBV-Richtlinien für den Bereich der Bundesfern- und Landesstraßen eingeführt. Grundlage ist das Allgemeine Rundschreiben Straßenbau, Nummer 26/2012 vom 12. Dezember 2012 des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.

Das Allgemeine Rundschreiben Straßenbau, Nummer 18/1979 vom 10. Oktober 1979 als Bestandteil des Runderlasses des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr, Abteilung 5, Nummer 34/1999 vom 1. Oktober 1999 (im Amtsblatt nicht veröffentlicht) wird hiermit aufgehoben.

Für den Zuständigkeitsbereich der Landkreise, kreisfreien Städte sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg wird die Anwendung empfohlen.

Das Allgemeine Rundschreiben Straßenbau, Nummer 26/2012 wurde im Verkehrsblatt, Ausgabe Nr. 2/2013, Seite 96, vom 31. Januar 2013 veröffentlicht.

Der Runderlass wird im Amtsblatt für Brandenburg veröffentlicht und in das elektronische „Brandenburgische Vorschriftensystem“ (BRAVORS) unter der Internetadresse www.landesrecht.brandenburg.de eingestellt.

Gemäß dem Landesorganisationsgesetz vom 24. Mai 2004 (GVBl. I S. 186), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2010 (GVBl. I Nr. 42), wird die Geltung dieses Runderlasses bis zum 14. August 2018 befristet.