Hinweis: brandenburg.de hat seine Internet-Seiten auf barrierefreien Zugriff optimiert und verwendet deshalb standardisiertes CSS (Stylesheets). Sollte Ihr Browser dieses nicht korrekt anzeigen, unterstützt er nicht die üblichen Webstandards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

A | A | A |
Letzte gültige Fassung Änderungshistorie

ARCHIV

Einführung technischer Regelwerke für den Straßenbau in Brandenburg - Richtlinie zur einheitlichen Erfassung, Bewertung, Aufzeichnung und Auswertung von Ergebnissen der Bauwerksprüfung nach DIN 1076 (RI-EBW-PRÜF)


vom 1. August 2013
(ABl./13, [Nr. 35], S.2253)

Außer Kraft getreten am 31. Juli 2018 durch Runderlass des MIL vom 1. August 2013
(ABl./13, [Nr. 35], S.2253)

Der Runderlass richtet sich an

  • den Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
  • die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg.

Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau, Nummer 10/2013 vom 12. Juni 2013 hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) die Richtlinie zur einheitlichen Erfassung, Bewertung, Aufzeichnung und Auswertung von Ergebnissen der Bauwerksprüfung nach DIN 1076 (RI-EBW-PRÜF), Ausgabe 2013 bekannt gegeben.

Hiermit wird die Richtlinie zur einheitlichen Erfassung, Bewertung, Aufzeichnung und Auswertung von Ergebnissen der Bauwerksprüfung nach DIN 1076, Ausgabe 2013, für den Gültigkeitsbereich der Bundesfern- und Landesstraßen eingeführt. Grundlage ist das Allgemeine Rundschreiben Straßenbau, Nummer 10/2013 vom 12. Juni 2013 mit seiner Anlage.

Der Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung, Abteilung 4, Nummer 18/2008 vom 22. September 2008 (ABl. S. 2354) wird hiermit aufgehoben und durch diesen Runderlass ersetzt.

Für den Zuständigkeitsbereich der Landkreise, kreisfreien Städte sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg wird die Anwendung empfohlen.

Das Allgemeine Rundschreiben Straßenbau, Nr. 10/2013 wurde im Verkehrsblatt, Ausgabe Nummer 13/2013, Seite 721, vom 15. Juli 2013 veröffentlicht.

Der Runderlass wird im Amtsblatt für Brandenburg veröffentlicht und in das elektronische „Brandenburgische Vorschriftensystem“ (BRAVORS) unter der Internetadresse www.landesrecht.brandenburg.de eingestellt.

Gemäß dem Landesorganisationsgesetz vom 24. Mai 2004 (GVBl. I S. 186), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2010 (GVBl. I Nr. 42), wird die Geltung dieses Runderlasses bis zum 31. Juli 2018 befristet.