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Runderlass in kommunalen Angelegenheiten, Ministerium des Innern, Nr. 9/2004
Aufhebung von Runderlassen
Runderlass in kommunalen Angelegenheiten, Ministerium des Innern, Nr. 9/2004
Aufhebung von Runderlassen
vom 9. Dezember 2004
Wegen Zeitablaufs, eindeutiger Rechtslage oder Änderung der Rechtsgrundlagen werden folgende Runderlasse mit sofortiger Wirkung aufgehoben:
Nummer/Datum | Betreff |
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44/1992 vom 15.06.1992 | Durchführung des Bundesreisekostengesetzes hier: Darlehen zur Beschaffung privateigener anerkannter Kraftfahrzeuge für Bedienstete in den Kommunen |
76/1992 vom 23.10.1992 | Versorgung von hauptamtlichen Funktionsträgern |
80/1992 vom 06.12.1992 | Hinweise zur Erteilung des kommunalen Einvernehmens durch die Gemeinden gem. § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08. Dezember 1996 (BGBl. I S. 2253, zuletzt geändert durch Einigungsvertrag vom 31.08.1990 BGBl. II S. 889, 1122) |
36/1993 vom 31.03.1993 | Befreiung von den Kosten (Gebühren und Auslagen) der Kataster- und Vermessungsbehörden im Land Brandenburg aufgrund von Sonderregelungen |
39/1993 vom 13.04.1993 | Beteiligung und/oder Unterstützung von Volksinitiativen durch Gemeinden oder Landkreise |
40/1993 vom 18. 05.1993 | Beitreibung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure und Vermessungsbefugten im Land Brandenburg |
56/1993 vom 28.05.1993 | Entschädigungsansprüche von Gewerbeanliegern bei Straßenbauarbeiten |
30/1994 vom 21.02.1994 | Bildung von Schiedsstellen in den Gemeinden und Ämtern Runderlass vom 23. Januar 1992 |
31/1994 vom 09.03.1994 | Einstufung der kommunalen Wahlbeamten auf Zeit; hier: Feststellungen im Rahmen der Kommunalaufsicht |
1/1996 vom 31.01.1996 | Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der ordentlichen Gerichtsbarkeit hier: Erstellung der Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen Vorbereitung und Durchführung der Wahl und Berufung der ehrenamtlichen Richter in der ordentlichen Gerichtsbarkeit- gemeinsame Verfügung des MI mit MdJBE - 8.11.95 |
5/1996 vom 02.04.1996 | Gemeinsame Rechnungsprüfungsämter von Ämtern und amtsfreien Gemeinden |
1/1997 vom 20.02.1997 | Aktualisierung des Runderlasses III Nr. 47/1994 vom 22.07.1994 Hinweise für die Ernennung von Beamten auf Probe bei den Gemeinden, Ämtern und Landkreisen des Landes Brandenburg nach dem Grundsatzbeschluss des LPA Nr. 19 und der Bewährungsanforderungsverordnung |
10/1999 vom 02.07.1999 | Zweitwohnungssteuer |
10/2000 vom 24.08.2000 | Vorbereitung der Schöffenwahl 2000 Schreiben des Präsidenten des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 16. August 2000 |
5/2001 vom 13.03.2001 | Umsetzung der Euro-Einführung im Abgaben-, Haushalts- und anderem Satzungsrecht |
2/2003 vom 22.01.2003 | Verwendung von Briefkopfbögen durch Standesbeamte Bezug zu Runderlass in kommunalen Angelegenheiten Nr. 3/2002 (Behördeneigenschaft) und Runderlass des MI Nr. 10/2001, Az.: III/5-43-11 |
11/2003 vom 24.10.2003 | Genehmigung von Dienstsiegeln bei Zusammenschlüssen und Neubildung von Ämtern und amtsfreien Gemeinden zur Kommunalwahl 2003 - befristete Genehmigung |
3/2004 vom 20.04.2004 | Europawahl am 13. Juni 2004 hier: Landesweiter Test des Meldesystems (Großtest) |
Gleichzeitig wird das Rundschreiben des Ministers des Innern - Hinweise zur Gestaltung von Dienstsiegeln der Ämter im Land Brandenburg - vom 3. Juli 1992 (ABl. S. 960) und das Rundschreiben zur Nichtanwendbarkeit von § 19 Abs. 2 PersVG Bbg - Vorabstimmung über gemeinsame Wahl - vom 30. Mai 1995 (Akz.: Z/2.12-20-10) sowie die Runderlasse III in vermessungs- und katastertechnischen Angelegenheiten Nr. 12/99 vom 30.07.1999 - Fortschreibung der Anlagen zum Gemarkungserlass (Az.: III/2-76-41; ABl. Nr. 35, S. 728) und Nr. 13/99 vom 23.12.1999 - Automatisiertes Geschäftsbuch (Az.: III/2-76-44) mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Im Auftrag
Hoffmann