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Aufstellung von speziellen landeseigenen Katastrophenschutzeinheiten für die Bekämpfung von Großschadenslagen, insbesondere von Großwaldbränden (Runderlass III Nr. 76/93)

Aufstellung von speziellen landeseigenen Katastrophenschutzeinheiten für die Bekämpfung von Großschadenslagen, insbesondere von Großwaldbränden (Runderlass III Nr. 76/93)
vom 3. August 1993

In Ihren Stellungnahmen begrüßen Sie die Aufstellung von Brandschutzeinheiten für die Bekämpfung von Großschadenslagen, insbesondere von Großwaldbränden im Land Brandenburg und erklärten Ihre Bereitschaft, die Aufstellung dieser Einheiten wirksam zu unterstützen. Der von der Arbeitsgruppe vorgeschlagene Strukturaufbau wird, trotz einiger spezifischer Veränderungsvorschläge, im wesentlichen durch Sie mitgetragen.

Als Anlage übergebe ich Ihnen den endgültigen Strukturaufbau mit der Bitte, diesen bei der weiteren Aufstellung Ihrer Brandschutzeinheiten zu berücksichtigen. Es steht Ihnen frei, diese Einheit eventuell durch zusätzliche Einsatztechnik in Ihrem Landkreis zu ergänzen. Wird die Brandschutzeinheit durch mich nach dem in der Anlage beigefügten Anforderungsschema angefordert, gehe ich vom vorgegebenen Aufbau aus. Dieser bietet die Möglichkeit, einzelne Züge, wie z. B. den 1. Zug bestehend aus Tanklöschfahrzeugen an die Anfordernden zu entsenden.

Weiterhin erhalten Sie als Anlage ein Muster eines Einsatzplanes zur Alarmierung der Brandschutzeinheit, welcher in der Leitstelle deponiert werden sollte. Nach Abschluss der Aufstellung der Brandschutzeinheiten bitte ich Sie, mir Ihre erstellten Einsatzunterlagen zu übersenden.

Im Rahmen einer jährlichen Alarmübung ist der Leistungsstand dieser Einheiten zu überprüfen. Alle 2 Jahre sollte eine Vollübung mit dem gesamten Personalbestand der Brandschutzeinheit durchgeführt werden. Dafür werden pro Brandschutzeinheit jährlich 2.500,00 DM zur Verfügung gestellt. Die Termine dieser Übungen sind mir rechtzeitig bekanntzugeben.

Die Brandschutzeinheiten, die sich aus Kräften und Mitteln der Feuerwehren Ihrer Landkreise zusammensetzen, werden schrittweise als landeseigene Katastrophenschutzeinheiten weiter ausgebaut, ausgerüstet und ausgebildet. Dazu ist unter anderem die Beschaffung von 14 geländefähigen Führungsfahrzeugen für die Einheitsführer im Jahre 1994 vorgesehen. Die durch mich 1993 zentral beschafften Tanklöschfahrzeuge (TYP "Brandenburg") sind ebenso in diese Brandschutzeinheiten zu integrieren, wie die Ihnen vom Bund übergebenen Löschfahrzeuge LF 16 TS der Brandschutzzüge "LZR" und "LZW" des erweiterten Katastrophenschutzes.

Die Brandschutzeinheiten können selbstverständlich in Ihrer Verantwortung in Ihrem Landkreis für die Bekämpfung von Großschadensereignissen eingesetzt werden, wobei die Kosten durch Sie zu tragen sind. Der Einsatz Ihrer kompletten Brandschutzeinheit ist mir umgehend mitzuteilen. Wird Ihre Brandschutzeinheit durch mich eingesetzt, werden sämtliche Kosten, die durch diesen Einsatz entstehen, von mir getragen.

gez. Coellen

Anlage

Strukturaufbau und Anforderung Brandschutzeinheit

  • Als 1. TLF (1. Zug) ist ein Tanklöschfahrzeug mit einer Kabine für eine Staffelbesatzung vorzusehen, um den Zugführer und seinen Stellvertreter aufzunehmen.
  • Die Zugführer des 2., 3. und 4. Zuges führen vom LF16 aus. Die Gruppenführer dieser Fahrzeuge sind gleichzeitig Stellvertretende Zugführer.

Aufbau Brandschutzeinheit

Anforderung Brandschutzeinheit