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Aufhebungsrunderlass Nr. 2/2013
Rundschreiben zu den Regelungen der Kommunalverfassung über die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen (§§ 91 - 100 BbgKVerf) (Runderlass Nr. 2/2013 - Rderl. 2/2013)

Aufhebungsrunderlass Nr. 2/2013
Rundschreiben zu den Regelungen der Kommunalverfassung über die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen (§§ 91 - 100 BbgKVerf) (Runderlass Nr. 2/2013 - Rderl. 2/2013)

vom 13. November 2013

1. Vorbemerkungen
2. ….

1. Vorbemerkungen

  1. Dieses Rundschreiben enthält Erläuterungen zu Rechtsfragen des Gemeindewirtschaftsrechts in Brandenburg, die in der kommunalaufsichtlichen Beratung von besonderer Bedeutung sind. Mit diesem Rundschreiben werden zudem Hinweise gegeben zu den speziellen Änderungen, die das Gemeindewirtschaftsrecht mit dem Gesetz zur Stärkung der kommunalen Daseinsvorsorge vom 9. Januar 2012 (GVBl. I/12, [Nummer 1]) erfahren hat.
  2. Die Runderlasse 61/1994 vom 30. Dezember 1994 und 2/1996 vom 9. März 1996 sowie das Rundschreiben vom 20. November 2008, die sich auf die jeweils damals geltenden Regelungen bezogen haben, sind obsolet und werden hiermit aufgehoben. Durch Zeitablauf erledigt sind zudem die Runderlasse über die Gebühren für die Jahresabschlussprüfung kommunaler Wirtschaftsbetriebe. Zur Rechtsbereinigung werden daher auch die Runderlasse 9/2000 vom 13. Juni 2000, 3/2001 vom 1. Februar 2001, 1/2002 vom 7. Januar 2002, 3/2003 vom 27. Januar 2003, 1/2004 vom 2. Februar 2004, 2/2005 vom 2. April 2005 und 1/2006 vom 20. Februar 2006 aufgehoben.

Im Auftrag

gez. Keseberg