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Zuschläge zum Ruhegehalt, §§ 50a, 50b, 50d und 50e Beamtenversorgungsgesetz
Rentenrechtliche Bemessungswerte
Zuschläge zum Ruhegehalt, §§ 50a, 50b, 50d und 50e Beamtenversorgungsgesetz
Rentenrechtliche Bemessungswerte
vom 31. März 2004
(ABl./04, [Nr. 20], S.344)
Außer Kraft getreten durch Bekanntgabe vom 1. Mai 2006
(ABl./06, [Nr. 21], S.390)
Im Anschluss an die Bekanntmachung des Ministeriums der Finanzen - 45.1-3003-14 - vom 19. Dezember 2002 (ABl. 2003 S. 579) werden die aktualisierten Anlagen IV und V (Übersichten der jährlichen Höchstwerte an Entgeltpunkten und der Durchschnittsentgelte) zu den Hinweisen über weitere Zuschläge zum Ruhegehalt (Abschnitt C des BMI-Rundschreibens vom 3. September 2002, veröffentlicht als Teil der allgemeinen Durchführungshinweise zum Versorgungsänderungsgesetz 2001) in der vom Bundesministerium des Innern mit Rundschreiben - D II 3 - 223 100 - 1/34 - vom 22. März 2004 übersandten Fassung mit der Bitte um Beachtung bekannt gegeben.