Suche

Suche innerhalb der Norm
Link zur Hilfe-Seite

Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Fortschreibung der Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING); ARS Nr. 10/2017

Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Fortschreibung der Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING); ARS Nr. 10/2017
vom 18. Oktober 2017
(ABl./17, [Nr. 44], S.968)

Der Runderlass richtet sich an

  • die Straßenbaubehörde des Landes Brandenburg
  • die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg.

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau Nr. 10/2017 die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten fortgeschrieben.

Das Allgemeine Rundschreiben Straßenbau Nr. 10/2017 wird für den Bereich der Bundesfern- und Landesstraßen eingeführt. Für die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg wird die Anwendung empfohlen.

Hiermit werden die Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 06/2015 sowie das Rundschreiben Straßenbau vom 20. Mai 2015 des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur aufgehoben.