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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Letzte gültige Fassung Änderungshistorie

ARCHIV

Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Richtlinien für die Anerkennung von Prüfstellen für Baustoffe und Baustoffgemische im Straßenbau, Ausgabe 2010 (RAP Stra 10)


vom 19. November 2010
(ABl./10, [Nr. 49], S.1973)

geändert durch Runderlass des MIL vom 6. November 2015
(ABl./15, [Nr. 47], S.1233)

Außer Kraft getreten durch Runderlass des MIL vom 5. Mai 2016
(ABl./16, [Nr. 20], S.572)

Der Runderlass richtet sich an

  • die Straßenbaubehörde des Landes Brandenburg
  • die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg.

Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nummer 20/2010 vom 27. August 2010 hat das damalige Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die „Richtlinien für die Anerkennung von Prüfstellen für Baustoffe und Baustoffgemische im Straßenbau, Ausgabe 2010 (RAP Stra 10)“ für den Bereich der Bundesfernstraßen bekannt gegeben.

Diese Regelungen sind mit Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft, Abteilung 4, Nummer 22/2010 - Verkehr vom 19. November 2010 (ABl. S. 1973) für die im Zuständigkeitsbereich des Landes Brandenburg liegenden Straßen eingeführt. Die Regelungen der RAP Stra 10 gelten im Land Brandenburg unverändert fort.

Die mit dem oben genannten Runderlass Nummer 22/2010 im Abschnitt III. Absatz 1 bekannt gemachten Regelungen zur Überleitung der Anerkennungsverfahren gemäß RAP Stra 04/RAP Stra 10 entfallen. Des Weiteren ist für Umweltlaboratorien die Anforderung ausgelaufen, wonach Akkreditierungen, die vor dem 1. Januar 2010 von einschlägigen Akkreditierungsstellen (zum Beispiel DAP, DACH) erteilt wurden, ihre Gültigkeit längstens bis zum 31. Dezember 2014 behalten.

Der Runderlass wird im Brandenburgischen Vorschriftensystem (BRAVORS) veröffentlicht.