Suche

Suche innerhalb der Norm
Link zur Hilfe-Seite

Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Richtlinien für die Anlage von Autobahnen (RAA), Ausgabe 2008

Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Richtlinien für die Anlage von Autobahnen (RAA), Ausgabe 2008
vom 2. April 2015
(ABl./15, [Nr. 19], S.439)

Der Runderlass richtet sich an

  • die Straßenbaubehörde des Landes Brandenburg,
  • die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg.

I.

Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) - Nummer 7/2009 vom 23. Juni 2009 hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die „Richtlinien für die Anlage von Autobahnen (RAA), Ausgabe 2008“ für den Neubau, die Erweiterung sowie für den Um-, Ausbau von Autobahnen eingeführt und Anwendungshinweise formuliert. Diese Richtlinien gelten auch für autobahnähnliche, zweibahnige Landstraßen von mehr als 15 km Streckenlänge.

Bei den Richtlinien handelt es sich um ein technisches Regelwerk, das neben den planerischen Vorgaben auch verkehrsrechtliche Hinweise beinhaltet.

Die Entscheidungen über verkehrsrechtliche Anordnungen (Beschilderung, Markierung) treffen die unteren Straßenverkehrsbehörden im Rahmen ihres pflichtgemäßen Ermessens, wobei die in den Richtlinien aufgeführten verkehrsrechtlichen Regelungen berücksichtigt werden können.

Bei der Anwendung der „Richtlinien für die Anlage von Autobahnen (RAA), Ausgabe 2008“ sind im Land Brandenburg folgende zusätzliche Regelungen zu beachten:

  1. Zur Ausgabe 2008 der RAA sind die Korrekturen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) vom Juli 2008 in den Tabellen 18 (S. 39), 22 (S. 71) und 23 (S. 75) zu beachten. Die Bilder 1 (S. 18), 52 (S. 67), 56a (S. 72), 63 (S. 81), 26 (S. 91) sowie die Tabellen 11 (S. 26) und 26 (S. 99) sind mit Stand Mai 2012 korrigiert worden; außerdem ist eine Korrektur auf Seite 70, dritter Absatz rechte Spalte vorgenommen worden. Im Januar 2014 ist das Bild 53 (S. 68) korrigiert worden. Die Korrekturen stehen im Online-Katalog www.fgsv-verlag.de, dort im Artikel FGSV 202 RAA als PDF zur Verfügung.
  2. Bei der Ausbildung von Dämmen gehen die RAA unverändert, wie die Regelungen der Vorläuferrichtlinien, von Böschungsneigungen 1 : 1,5 aus. Dies berücksichtigt nicht die Eigenschaften der überwiegend in Brandenburg zur Verfügung stehenden Dammbaustoffe. Um Böschungsneigungen mit 1 : 1,5 zu erreichen, sind dann generell Standfestigkeitsnachweise notwendig und gegebenenfalls entstehen für die Materialanlieferung hochwertigerer Baustoffe Mehrwege und damit Mehrkosten. Mit den überwiegend vorhandenen Dammbaustoffen kann eine Böschungsneigung 1 : 1,8 ohne zusätzliche Nachweise realisiert werden.

Hiermit werden die Regelungen des ARS - Nummer 7/2009 vom 23. Juni 2009 sowie die „Richtlinien für die Anlage von Autobahnen (RAA, Ausgabe 2008)“ für den Bereich der Bundesfern- und Landesstraßen eingeführt.

Für den Entwurf von autobahnähnlichen, zweibahnigen Landstraßen im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, kreisfreien Städte und Gemeinden wird die Anwendung dieser Richtlinien in Verbindung mit dem ARS Nummer 7/2009 empfohlen.

II.

Nachfolgender Runderlass ist in den Teilen nicht mehr anzuwenden, die durch Regelungen der RAA ersetzt werden:

Runderlass des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr - Abteilung 5 - Nummer 13/1999 vom 1. März 1999 (ABl. S. 238), zuletzt geändert durch den Runderlass vom 28. Februar 2014 (ABl. S. 464).

III.

Die „Richtlinien für die Anlage von Autobahnen (RAA), Ausgabe 2008“ sind beim FGSV-Verlag GmbH, Wesselinger Straße 17, 50999 Köln zu beziehen.

Dieser Runderlass wird im Internet unter folgender Adresse erreichbar sein:

www.mil.brandenburg.de

Der Runderlass wird im Amtsblatt für Brandenburg veröffentlicht und in das elektronische „Brandenburgische Vorschriftensystem“ (BRAVORS) unter der Internetadresse www.landesrecht.brandenburg.de eingestellt.