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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Einführung bautechnischer Regelwerke für das Straßenwesen in Brandenburg - Technische Lieferbedingungen für Bauprodukte zur Herstellung von Pflasterdecken, Plattenbelägen und Einfassungen (TL Pflaster-StB 06)


vom 24. November 2006
(ABl./06, [Nr. 50], S.794)

Außer Kraft getreten durch Runderlass des MIL vom 22. März 2016
(ABl./16, [Nr. 13], S.376)

Der Runderlass richtet sich an

  • die Straßenbaubehörden des Landes Brandenburg,
  • die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg.

Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nummer 22/2006 vom 29. August 2006 (VkBl. S. 775) hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die “Technischen Lieferbedingungen für Bauprodukte zur Herstellung von Pflasterdecken, Plattenbelägen und Einfassungen (TL Pflaster-StB 06)“ bekannt gegeben.

Die TL Pflaster-StB 06 enthalten Anforderungen an natürliche, industriell hergestellte (künstliche) sowie an rezyklierte Gesteinskörnungen (RC-Baustoffe), Baustoffgemische und an andere Bauprodukte, wie Pflastersteine, Platten, Bord- und Einfassungssteine.

Für rezyklierte Gesteinskörnungen und Baustoffgemische gelten im Land Brandenburg die TL Pflaster-StB 06 in Verbindung mit den “Brandenburgischen Technischen Richtlinien für die Verwertung von Recycling-Baustoffen im Straßenbau; Herstellung, Prüfung, Auslieferung und Einbau, Ausgabe 2004 (BTR RC-StB 04)“, eingeführt mit Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung, Abteilung 5, Nummer 10/2005 - Straßenbau vom 13.Mai 2005 (ABl. S. 719).

Für industriell hergestellte Gesteinskörnungen gelten für die umweltrelevanten Parameter die Verfahrensregelungen der BTR RC-StB 04.

Die freiwillig güteüberwachten Baustoffgemische für Bettungs- und Fugenmaterial werden in der Liste der güteüberwachten Lieferwerke für Baustoffgemische und Gesteinskörnungen veröffentlicht. Für die gemischspezifischen Anforderungen gilt der Anhang B der TL Pflaster-StB 06. Für die gesteinsspezifischen Anforderungen gelten die “Technischen Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen im Straßenbau, Ausgabe 2004 (TL Gestein-StB 04)“ sowie die Anlage 2.2 der “Technischen Lieferbedingungen für Baustoffgemische und Böden zur Herstellung von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau; Teil: Güteüberwachung, Ausgabe 2004 (TL G SoB-StB 04)“, sofern durch die “Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien zur Herstellung von Pflasterdecken, Plattenbelägen und Einfassungen (ZTV Pflaster-StB 06) nicht höhere Anforderungen gestellt werden.

Hiermit werden die “Technischen Lieferbedingungen für Bauprodukte zur Herstellung von Pflasterdecken, Plattenbelägen und Einfassungen (TL Pflaster-StB 06)“ für den Bereich der Bundesfernstraßen und Landesstraßen eingeführt.

Für die im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, kreisfreien Städte sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg liegenden Straßen wird die Anwendung empfohlen.

Die TL Pflaster-StB 06 sind bei der FGSV-Verlag GmbH, Wesselinger Straße 17, 50999 Köln, zu beziehen.