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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Immissionsschutz - Verwendung von offenporigem Asphalt (OPA) im Straßenbau


vom 8. Oktober 2010
(ABl./10, [Nr. 43], S.1777)

Außer Kraft getreten am 7. Oktober 2015 durch Runderlass des MIL vom 8. Oktober 2010
(ABl./10, [Nr. 43], S.1777)

Der Runderlass richtet sich an

  • die Straßenbaubehörde des Landes Brandenburg
  • die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg.

Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nummer 8/2004 vom 18. Oktober 2004 hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) Regelungen zur Verwendung von offenporigem Asphalt auf Bundesfernstraßen bekannt gegeben.

Diese Regelungen wurden mit Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung, Abteilung 5, Nummer 21/2005 - Straßenbau vom 10. November 2005 (ABl. 2006 S. 30) für Bundesfern- und Landesstraßen eingeführt sowie zur Anwendung bei Kreisstraßen und dafür in Frage kommenden Kommunalstraßen empfohlen. Die Regelungen gelten unverändert fort.

Gemäß dem Landesorganisationsgesetz vom 24. Mai 2004 (GVBl. I S. 186), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (GVBl. I S. 367, 368), wird die Geltung dieses Runderlasses bis zum 7. Oktober 2015 befristet.