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Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen in Brandenburg - Straßenentwurf - Leitfaden für die Gestaltung von Ortsdurchfahrten in Brandenburg (OD-Leitfaden) - Ausgabe 2011


vom 1. September 2011
(ABl./11, [Nr. 45], S.1952)

Außer Kraft getreten am 31. August 2016 durch Runderlass des MIL vom 1. September 2011
(ABl./11, [Nr. 45], S.1952)

Der Runderlass richtet sich an

  • die Straßenbaubehörde des Landes Brandenburg,
  • die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg.

I.

Auf der Grundlage des im Jahr 2001 vom Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr herausgegebenen „Leitfadens für die Gestaltung von Ortsdurchfahrten“ wurden eine Reihe von Ortsdurchfahrten im Land Brandenburg umgestaltet.

Durch gewonnene Erfahrungen beim Um- und Ausbau von Ortsdurchfahrten mit dem Leitfaden sowie einer neuen Richtliniengeneration auf Bundesebene, insbesondere durch die Einführung neuer Regelwerke (Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen, RASt 06), wurde die Überarbeitung des bisherigen OD-Leitfadens von 2001 notwendig.

Hiermit wird der „Leitfaden für die Gestaltung von Ortsdurchfahrten in Brandenburg“ (OD-Leitfaden) - Ausgabe 2011 für den Bereich der Bundes- und Landesstraßen eingeführt.

Für die Straßen in der Baulast der Landkreise, kreisfreien Städte und Gemeinden wird der Leitfaden nach § 45 des Brandenburgischen Straßengesetzes als bautechnische Regelung empfohlen.

Der OD-Leitfaden, Ausgabe 2011 ist eine Anleitung zur Gestaltung von Ortsdurchfahrten, speziell auf Brandenburger Gegebenheiten abgestimmt. Grundlage für die Technische Planung eines Entwurfes sind weiterhin die Regelwerke des Bundes.  

Der OD-Leitfaden wurde an die derzeit gültigen StVO-Regelungen angepasst.

II.

Bei der Anwendung des OD-Leitfadens im Land Brandenburg sind folgende zusätzliche Regelungen zu beachten:

Die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen hat die „Empfehlungen zur Straßenraumgestaltung innerhalb bebauter Gebiete“ (ESG), Ausgabe 2011 veröffentlicht. Diese sind im Rahmen des Ausbaues von Ortsdurchfahrten zu beachten.

III.

Der Runderlass des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr - Abteilung 5 - Nummer 29/2001 vom 27. Dezember 2001 (ABl. 2002 S. 269) wird hiermit außer Kraft gesetzt.

Gemäß dem Landesorganisationsgesetz vom 24. Mai 2004 (GVBl. I S. 186), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (GVBl. I S. 367, 368), wird die Geltung dieses Runderlasses auf einen Zeitraum von fünf Jahren ab dem Einführungsdatum befristet.

IV.

Dieser Runderlass und der „Leitfaden für die Gestaltung von Ortsdurchfahrten in Brandenburg“ (OD-Leitfaden) - Ausgabe 2011 werden im Internet unter folgender Adresse erreichbar sein:

www.mil.brandenburg.de

Die „Empfehlungen zur Straßenraumgestaltung innerhalb bebauter Gebiete“ (ESG), Ausgabe 2011 sind beim FGSV-Verlag GmbH, Wesselinger Straße 17, 50999 Köln zu beziehen.

www.fgsv-verlag.de