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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Letzte gültige Fassung Änderungshistorie

ARCHIV

Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Naturschutz und Landschaftspflege - Merkblatt zur Anlage von Querungshilfen für Tiere und zur Vernetzung von Lebensräumen an Straßen, Ausgabe 2008 (MAQ)


vom 15. Juli 2010
(ABl./10, [Nr. 31], S.1274)

geändert durch Verwaltungsvorschrift
(ABl./10, [Nr. 31], S.1274)

Außer Kraft getreten am 10. August 2015 durch Runderlass des MIL
(ABl./10, [Nr. 31], S.1274)

Der Runderlass richtet sich an:

  • den Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
  • die Landkreise, kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg.

Das „Merkblatt zur Anlage von Querungshilfen für Tiere und zur Vernetzung von Lebensräumen an Straßen (MAQ), Ausgabe 2008“ wurde von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) nach Anhörung der Straßenbau- und Naturschutzbehörden der Länder im Benehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS), der Bundesanstalt für Straßenwesen und dem Bundesrechnungshof aufgestellt.

Querungshilfen dienen der Vernetzung von Lebensräumen und der schadlosen Querung von Wildtieren über Straßen. Die Erforderlichkeit und der Umfang von derartigen Maßnahmen sind im Einzelfall nachzuweisen.

Das Merkblatt berücksichtigt den derzeitigen Forschungsstand und gibt Hinweise hinsichtlich der Dimensionierung und Gestaltung von Querungshilfen.

Die Funktion der Querungshilfen ist langfristig durch eine ordnungsgemäße Pflege und Unterhaltung zu sichern. Die konkrete Ausgestaltung der Pflege und Unterhaltung ist festzulegen und zu gewährleisten. Die Belange des Betriebsdienstes sind bereits bei der Planung von Querungshilfen zu berücksichtigen.

Mit Schreiben S 13/7143.2/06-06/881651 vom 18. Mai 2009 wurde die Berücksichtigung des Merkblatts bei der Planung und Ausführung von Querungshilfen durch das BMVBS empfohlen.

Hiermit wird das MAQ für den Bereich der Bundesfern- und Landesstraßen eingeführt. Für den Bereich der Kreis- und Kommunalstraßen wird die Anwendung empfohlen.

Die Erfahrungen in der Praxis sollen für eine Fortschreibung des Merkblatts erfasst werden. Dazu wird bis zum

1. August 2010

um Mitteilung gebeten.

Das Merkblatt kann beim FGSV Verlag GmbH, Wesselinger
Str. 17, 50999 Köln, bezogen werden.

Der Runderlass wird in das elektronische „Brandenburgische Vorschriftensystem“ (BRAVORS) unter der Internetadresse www.landesrecht.brandenburg.de eingestellt.

Dieser Erlass tritt mit seiner Veröffentlichung im Amtsblatt für Brandenburg in Kraft. Gemäß dem Landesorganisationsgesetz vom 24. Mai 2004 (GVBl. I S. 186), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 22. Juni 2005 (GVBl. I S. 210, 211), wird die Geltung dieses Runderlasses auf einen Zeitraum von fünf Jahren ab dem Einführungsdatum befristet.