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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Letzte gültige Fassung Änderungshistorie

ARCHIV

Regelung des Verfahrens über die Feststellung der Befähigung für Beamtinnen und Beamte des mittleren und des gehobenen Dienstes für die nächsthöhere Laufbahn nach § 44 Laufbahnverordnung


vom 24. Februar 1997
(ABl./97, [Nr. 10], S.131)

Außer Kraft getreten durch Bekanntmachung des Landespersonalausschusses vom 8. Februar 2017
(ABl./17, [Nr. 08], S.211)

Der Landespersonalausschuß hat am 11. Dezember 1996 vor­behaltlich des Inkrafttretens der Verordnung über die Laufbah­nen der Beamten des Landes Brandenburg (LVO) zur Erfül­lung der ihm in § 44 Abs. 1 Nr. 7 und Abs. 2 Nr. 5 LVO übertragenen Aufgaben gemäß § 44 Abs. 3 LVO beschlossen:

Auf Antrag der obersten Dienstbehörde erkennt der Landesper­sonalausschuß Beamtinnen und Beamten des mittleren und des gehobenen Dienstes nach Feststellung der erfolgreichen Ein­führung die Befähigung für die nächsthöhere Laufbahn nach Aktenlage zu.

Für die Feststellung der Befähigung sind dem Landes­personal­ausschuß folgende Unterlagen vorzulegen:

1.20 Antragsausfertigungen nach dem im Amtsblatt für Brandenburg vom 14. August 1995, S. 759 veröf­fentlich­ten Muster; Ziffer I. ist entsprechend anzu­passen,

2. eine aktuelle dienstliche Beurteilung,

3. ein Prüfvermerk über das Vorliegen der für die Fest­stel­lung der Befähigung erforderlichen Voraus­setzungen, der sich jeweils an den in § 44 Abs. 1 oder Abs. 2 festge­schriebenen Voraussetzungen orientieren soll,

4. die Personalakte.

Der Antrag ist spätestens 14 Tage vor einer Sitzung des Lan­despersonalausschusses bei der Geschäftsstelle ein­zureichen.