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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Letzte gültige Fassung Änderungshistorie

ARCHIV

Fortschreibung des Dritten Krankenhausplanes des Landes Brandenburg


vom 18. Juni 2013
(ABl./13, [Nr. 34], S.2111)

geändert durch Beschluss der Landesregierung vom 16. Februar 2016
(ABl./16, [Nr. 7], S.183)

Außer Kraft getreten am 31. Juli 2021 durch Beschluss der Landesregierung vom 16. Februar 2016
(ABl./21, [Nr. 28S], S.620_2)

Inhaltsverzeichnis

A Allgemeiner Teil

1 Ziele der Krankenhausplanung

2 Rechtsgrundlagen

3 Bisherige Krankenhausplanung im Land Brandenburg

4 Mitwirkung der Beteiligten

5 Abstimmung mit dem Land Berlin
5.1 Gesetzliche Grundlagen
5.2 Gemeinsame Festlegungen
5.3 Patientenwanderung
5.4 Mitversorgung
5.5 Versorgungsdichte in beiden Ländern

6 Beteiligung des Parlaments

7 Beschluss und Veröffentlichung

8 Aufstellung der Fortschreibung des Dritten Krankenhausplanes
8.1 Entwicklung der Leistungsdaten
8.1.1 Fälle, Verweildauer sowie Berechnungs- und Belegungstage
8.1.2 Auslastung
8.1.3 Eckdaten der Krankenhäuser im bundesweiten Vergleich
8.2 Demografische Entwicklung
8.2.1 Berliner Umland
8.2.2 Weiterer Metropolenraum

9 Methodisches Vorgehen
9.1 Vorgaben für die Krankenhausplanung
9.2 Datenmaterial und Auswertungen
9.3 Strukturentscheidungen

10 Das vorhandene Angebot
10.1 Trägerschaft der Krankenhäuser
10.2 Versorgungsgebiete
10.3 Versorgungsstufen
10.4 Notfallversorgung

11 Qualitätssicherung durch Kooperation und Vernetzung
11.1 Notwendigkeit sektorübergreifender Versorgungsansätze
11.2 Fachkräftesicherung als wichtige Aufgabe der Zukunftssicherung
11.3 Standortvorteil Vereinbarkeit von Familie und Beruf

12 Planungstiefe und Darstellungssystematik
12.1 Systematik der beplanten Fachgebiete
12.2 Systematik der Festlegung des Versorgungsauftrages
12.3 Rahmenplanung
12.4 Belegärztliche Tätigkeit
12.5 Teilstationäre Angebote
12.6 Standortscharfe Planung
12.7 Planung und Qualitätssicherung
12.8 Staatlich anerkannte Ausbildungsstätten für Fachberufe des Gesundheitswesens
12.9 Rettungshubschrauberstandorte
12.10 Sozialpädiatrische Zentren
12.11 Weitere ambulante Leistungen

13 Die Entwicklung in den einzelnen Fachgebieten
13.1 Augenheilkunde
13.2 Chirurgie
13.2.1 Herzchirurgie
13.2.2 Kinderchirurgie
13.2.3 Orthopädie
13.3 Frauenheilkunde und Geburtshilfe
13.4 Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
13.5 Haut- und Geschlechtskrankheiten
13.6 Innere Medizin
13.6.1 Geriatrie
13.6.2 Rheumatologische Versorgung
13.7 Anästhesiologie/Intensivmedizin
13.8 Kinder- und Jugendmedizin
13.8.1 Perinatologische Versorgung
13.9 Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
13.10 Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie
13.11 Neurochirurgie
13.12 Neurologie
13.12.1 Neurologische Frührehabilitation
13.13 Nuklearmedizin
13.14 Onkologische Versorgung und Klinisches Krebsregister
13.15 Psychiatrie und Psychotherapie
13.16 Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
13.17 Strahlentherapie
13.18 Urologie

14 Umsetzung und Überprüfung des Krankenhausplanes
14.1 Umsetzung
14.2 Kontinuierliche Weiterentwicklung
14.3 Besondere Prüfaufträge

B Tabellenteil

1 Statistische Materialien
2 Übersichten
3 Tabellarische Übersicht zu den Festlegungen des Dritten Krankenhausplanes

C Krankenhauseinzelblätter

A Allgemeiner Teil

1 Ziele der Krankenhausplanung

Mit der Fortschreibung des Dritten Krankenhausplanes des Landes Brandenburg wird für den Planungszeitraum der Jahre 2014 bis 2018 ein Rahmen für die stationäre Leistungserbringung im Land Brandenburg aufgestellt. Zu diesem Zweck trifft das Land Standortentscheidungen für die einzelnen Krankenhäuser, legt die Abteilungen in Anlehnung an die Gebiete nach der von der Landesärztekammer Brandenburg beschlossenen Weiterbildungsordnung fest, weist besondere Einrichtungen und Leistungsschwerpunkte aus und legt Plätze für teilstationäre Leistungen und Ausbildungsstätten fest. Die an der stationären Versorgung unmittelbar Beteiligten - Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg e. V., Arbeitsgemeinschaft der Verbände der Krankenkassen, Kommunale Spitzenverbände - wirkten an der Aufstellung des Krankenhausplanes mit. Die benachbarten Bundesländer, insbesondere das Land Berlin, wurden bei der Fortschreibung des Dritten Krankenhausplanes beteiligt (siehe Kapitel 5.1).

Ziel der Fortschreibung des Dritten Krankenhausplanes ist es, ein bedarfsgerechtes und qualitativ hochwertiges stationäres Angebot in allen Regionen des Landes aufrechtzuerhalten. Im Verfahren der Fortschreibung wurden die vorgehaltenen Kapazitäten auf ihre Bedarfsnotwendigkeit hin überprüft und in einzelnen Fachgebieten der Versorgungsauftrag mit dem Ziel der Qualitätssicherung konkretisiert. Das Versorgungsangebot soll sich in ein gegliedertes Versorgungssystem einfügen. Krankenhäuser der Grundversorgung, der Regelversorgung, der qualifizierten Regelversorgung und der Schwerpunktversorgung sollen sich untereinander ergänzen. Fachkrankenhäuser mit in der Regel überregionalem Versorgungsauftrag runden das System ab. Damit wird der Rahmen für eine leistungsfähige und wirtschaftliche Krankenhausstruktur und -betriebsführung geschaffen.

Die Krankenhausplanung des Landes Brandenburg versteht die Krankenhäuser als Anker der Gesundheitsversorgung in ihrer jeweiligen Region. Zielstellung der Krankenhausplanung für das Land Brandenburg ist deshalb auch, die Krankenhäuser bei der Begründung und der Intensivierung von Kooperationsbeziehungen zu unterstützen und sie hierdurch für die Zukunft zu stärken. Der von der Krankenhausplanung für das Land Brandenburg gesteckte Rahmen ist offen für sektorenübergreifende und innovative Ansätze, die von den Akteuren der Gesundheitsversorgung genutzt werden können (vergleiche hierzu auch Kapitel 11).

2 Rechtsgrundlagen

Die Ziele der Krankenhausplanung haben ihr Fundament in den Krankenhausgesetzen des Bundes und des Landes. Das Gesetz zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (Krankenhausfinanzierungsgesetz - KHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. April 1991 (BGBl. I S. 886), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung und zur Qualitätssicherung durch klinische Krebsregister (Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz - KFRG) vom 3. April 2013 (BGBl. I S. 617), hat den Zweck, die Krankenhäuser wirtschaftlich zu sichern, um eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen, eigenverantwortlich wirtschaftenden Krankenhäusern zu gewährleisten und zu sozial tragbaren Pflegesätzen beizutragen (§ 1 Absatz 1 KHG). Bei der Durchführung des Gesetzes ist die Vielfalt der Krankenhausträger zu beachten (§ 1 Absatz 2 KHG).

Die Länder stellen zur Verwirklichung dieser Ziele Krankenhauspläne auf (§ 6 Absatz 1 KHG) und passen sie durch Fortschreibung der Bedarfsentwicklung an. Das Nähere wird durch Landesrecht bestimmt (§ 6 Absatz 4 KHG). Das Land Brandenburg hat sich in seinem Krankenhausentwicklungsgesetz (BbgKHEG) vom 8. Juli 2009 (GVBl. I S. 310), zuletzt geändert durch das Erste Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Krankenhausentwicklungsgesetzes vom 18. Dezember 2012 (GVBl. I Nr. 44) verpflichtet, eine patienten- und bedarfsgerechte, regional ausgeglichene Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen, sparsam und eigenverantwortlich wirtschaftenden Krankenhäusern sicherzustellen und zu sozial tragbaren Pflegesätzen und Entgelten beizutragen. Die Krankenhäuser sollen sich in einem bedarfsgerecht gegliederten, der Vielfalt der Krankenhausträger entsprechenden System ergänzen (§ 1 Absatz 1 BbgKHEG). Dazu stellt das zuständige Ministerium nach Anhörung des zuständigen Ausschusses des Landtages einen Krankenhausplan auf. Der Krankenhausplan wird von der Landesregierung beschlossen und im Amtsblatt für Brandenburg veröffentlicht (§ 12 Absatz 1 BbgKHEG).

Der Krankenhausplan weist den Stand und die vorgesehene Entwicklung der für eine bedarfsgerechte regional ausgeglichene, leistungsfähige und wirtschaftliche Versorgung der Bevölkerung erforderlichen Krankenhäuser mit ihrem Versorgungsauftrag hinsichtlich Gesamtbettenzahl und Fachabteilungen einschließlich bestimmter Teilgebiete sowie die Ausbildungsstätten aus (§ 12 Absatz 2 BbgKHEG). Er ordnet die bedarfsgerechten Krankenhäuser in ein strukturiertes Versorgungssystem in den Versorgungsgebieten ein.

Die Ziele der Raumordnung und Landesplanung sowie die Angebote benachbarter Versorgungsgebiete sind zu berücksichtigen; die Vielfalt der Krankenhausträger ist zu beachten (§ 12 Absatz 3 BbgKHEG). Die raumordnerischen Grundlagen im Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg (LEP B-B) vom 31. März 2009 (GVBl. II S. 186) sehen grundsätzlich eine Strukturierung in zentrale Orte vor, die als Zentren der Versorgung mit bestimmten infrastrukturellen Merkmalen ausgestattet sein und unter anderem auch die Bündelung der überörtlichen Gesundheitsfunktionen wahrnehmen sollen. Der Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg bezeichnet in diesem Sinne Mittelund Oberzentren. In den vier Oberzentren des Landes, dies sind die kreisfreien Städte Brandenburg an der Havel, Cottbus, Frankfurt (Oder) und Landeshauptstadt Potsdam, befinden sich jeweils Krankenhäuser der Schwerpunktversorgung sowie weitere Krankenhäuser mit unterschiedlichen Spezialisierungen. Nahezu alle Mittelzentren verfügen über einen Krankenhausstandort. Wo dies nicht der Fall ist, werden die Mittelzentren durch Krankenhäuser in der Nachbarschaft versorgt.

Bei der Krankenhausplanung sind einvernehmliche Regelungen mit der Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg e. V., den Landesverbänden der Krankenkassen und den Verbänden der Ersatzkassen, dem Landesausschuss des Verbandes der privaten Krankenversicherung und den Kommunalen Spitzenverbänden im Lande anzustreben (§ 7 Absatz 1 KHG in Verbindung mit § 13 Absatz 1 und Absatz 5 BbgKHEG). Mit den an der Krankenhausversorgung im Lande sonstigen Beteiligten ist eng zusammenzuarbeiten; die betroffenen Krankenhäuser sind anzuhören (§ 7 Absatz 1 Satz 1 KHG). Vorschläge zur Krankenhausplanung werden in den für jedes Versorgungsgebiet einzuberufenden Gebietskonferenzen erarbeitet (§ 13 Absatz 3 BbgKHEG).

Nach Aufstellung des Krankenhausplanes wird die Aufnahme oder Nichtaufnahme des Krankenhauses in den Krankenhaus-plan durch einen schriftlichen Bescheid des zuständigen Ministeriums festgestellt (Feststellungsbescheid). Die Aufnahme in den Krankenhausplan ist Voraussetzung für den Anspruch auf Förderung (§ 8 Absatz 1 Satz 1 KHG). Sie begründet zugleich den Status als zugelassenes Krankenhaus und damit das Recht und die Verpflichtung, im Rahmen des im Krankenhausplan festgelegten Versorgungsauftrages Krankenhausleistungen gegenüber gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten zu erbringen (§ 108 Nummer 2 in Verbindung mit § 109 Absatz 4 SGB V). Die Krankenkassen sind verpflichtet, unter Beachtung der Vorschriften des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) mit den in den Krankenhausplan aufgenommenen Krankenhäusern Budget- und Entgeltverhandlungen nach Maßgabe des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG), des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG) und der Bundespflegesatzverordnung (BPflV) zu führen (§ 109 Absatz 4 Satz 3 SGB V). Gemäß § 109 Absatz 1 Satz 5 SGB V können innerhalb des durch den Krankenhausplan vorgegebenen Rahmens konkretisierende ergänzende Vereinbarungen über die Leistungsstruktur zwischen den Krankenhausträgern und den Verbänden der Krankenkassen im Benehmen mit dem Land geschlossen werden.

3 Bisherige Krankenhausplanung im Land Brandenburg

Die Landesregierung hat am 17. März 1992 den Ersten Krankenhausplan des Landes Brandenburg beschlossen. Er wurde am 3. Juni 1992 im Amtsblatt für Brandenburg, S. 519, veröffentlicht. Im Ersten Krankenhausplan ist festgelegt, diesen jährlich einer Überprüfung zu unterziehen und ihn auf der Grundlage der festzustellenden Inanspruchnahmeentwicklung zu überarbeiten und fortzuschreiben. Die Erste Fortschreibung des Brandenburgischen Krankenhausplanes wurde von der Landesregierung am 2. November 1993 beschlossen und im Amtsblatt für Brandenburg 1994, S. 238, veröffentlicht.

Im Jahr 1997 wurde der Zweite Krankenhausplan des Landes Brandenburg erarbeitet und am 23. Dezember 1997 von der Landesregierung beschlossen. Er wurde am 12. März 1998 im Amtsblatt für Brandenburg, S. 214, veröffentlicht. Im Hinblick auf die fortlaufende Weiterentwicklung des stationären Leistungsgeschehens und der Einzelfortschreibungen für einzelne Krankenhäuser erfolgte mit Datum vom 17. Dezember 2002 die Erste Fortschreibung des Zweiten Brandenburgischen Krankenhausplanes. Diese wurde im Amtsblatt für Brandenburg 2003, S. 66, veröffentlicht. Der Dritte Krankenhausplan, mit dessen Erarbeitung im Jahr 2007 begonnen wurde, wurde von der Landesregierung am 10. Juni 2008 beschlossen und im Amtsblatt für Brandenburg, S. 1589, veröffentlicht. Mit dem Dritten Krankenhausplan wurde den Krankenhausträgern größere Flexibilität eingeräumt, indem auf eine Festlegung der Bettenzahl der jeweiligen Fachabteilungen eines Krankenhauses grundsätzlich verzichtet wurde. Eine Ausnahme gilt insoweit nur für die Fachgebiete der Psychiatrie und Psychotherapie und der Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie. Nähere Ausführungen zur Systematik der Rahmenplanung unter Nummer 12.3.

4 Mitwirkung der Beteiligten

Die Mitglieder der Landeskonferenz für Krankenhausplanung wurden bei der Aufstellung der vorliegenden Fortschreibung des Dritten Krankenhausplanes in einer vom Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (MUGV) einberufenen Begleitenden Arbeitsgruppe in einem transparenten Verfahren laufend beteiligt.

Die Vorschläge des MUGV zur Fortschreibung des Dritten Krankenhausplanes wurden auf fünf ganztägigen Gebietskonferenzen zwischen dem 4. und dem 20. Juni 2012 den Krankenhausträgern, den Landkreisen und kreisfreien Städten des jeweiligen Versorgungsgebietes, der Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg e. V., den Krankenkassenverbänden im Land Brandenburg, dem Verband der privaten Krankenversicherung und den kirchlichen sowie den privaten Trägerverbänden vorgestellt und öffentlich diskutiert.

In den Konferenzen wurden den Teilnehmenden die der Krankenhausplanung zugrunde gelegten Daten nach Maßgabe der datenschutzrechtlichen Möglichkeiten mündlich vorgestellt. Das MUGV hat in den Gebietskonferenzen diese Planungsgrundlagen mit den Teilnehmenden erörtert und einen Vorschlag zur Fortschreibung des Krankenhausplanes unterbreitet. Sofern den Vorschlägen durch die Träger von Krankenhäusern nicht uneingeschränkt zugestimmt werden konnte, wurden die Krankenhausträger aufgefordert, das Gespräch mit dem Ministerium zu suchen und ihre anders lautenden Vorstellungen durch aktuelles Datenmaterial zu untersetzen. Im Nachgang zu den Gebietskonferenzen wurden daraufhin mit den Vertreterinnen und Vertretern derjenigen Krankenhäuser, die Erörterungsbedarf angemeldet hatten, entsprechende Einzelgespräche geführt. Das Ministerium hat alle nachgearbeiteten Daten und Argumente gewürdigt.

Im Ergebnis der Einzelgespräche mit Krankenhausträgern wurden die ursprünglichen Vorschläge in einem der aktuellen Datenlage und den vorgetragenen Argumenten angemessenen Umfang modifiziert. Die so gewonnenen veränderten Planungsvorschläge wurden den Mitgliedern der Begleitenden Arbeitsgruppe dargelegt und erörtert. Zu den Bedarfsfeststellungen, wie sie in der vorliegenden Fortschreibung des Dritten Krankenhausplanes niedergelegt sind, konnte schließlich mit fast allen Krankenhausträgern Konsens erzielt werden.

Den Entwurf der Fortschreibung des Dritten Krankenhausplanes des Landes Brandenburg hat das MUGV den nach § 13 Absatz 1 BbgKHEG unmittelbar Beteiligten sowie weiteren Beteiligten zugestellt. Am 15. März 2013 hat sich die Landeskonferenz nach § 13 BbgKHEG mit dem Entwurf befasst. Die Anhörung der an der stationären Versorgung im Land beteiligten Institutionen und Verbände fand am 22. März 2013 statt. Eingeladen waren

  • die Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg e.V.,
  • die Krankenkassenverbände im Land Brandenburg,
  • der Verband der privaten Krankenversicherung e.V.,
  • der Landkreistag Brandenburg,
  • der Städte- und Gemeindebund Brandenburg,
  • die Landesärztekammer Brandenburg,
  • die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg,
  • der Deutsche Gewerkschaftsbund, Bezirk Berlin-Brandenburg,
  • ver.di Landesbezirk Berlin/Brandenburg,
  • der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe DBfK Nordost e. V.,
  • der Marburger Bund, Landesverband Berlin/Brandenburg,
  • der Verband der Leitenden Krankenhausärzte Brandenburg,
  • der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands e. V., Landesgruppe Berlin/Brandenburg,
  • der Verband evangelischer Krankenhäuser und stationärer Pflegeeinrichtungen Berlin-Brandenburg,
  • der Caritasverband für das Erzbistum Berlin e. V.,
  • die Liga der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege im Land Brandenburg,
  • der Verband privater Kliniken und Pflegeeinrichtungen Berlin-Brandenburg e. V.

5 Abstimmung mit dem Land Berlin

5.1 Gesetzliche Grundlagen

Die Krankenhausplanung der Länder ist immer dann wechselseitig abzustimmen, wenn Krankenhäuser für die Versorgung des Nachbarlandes wesentliche Bedeutung haben (§ 6 Absatz 2 KHG). Zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg werden die Krankenhauspläne seit Neubildung des Landes Brandenburg in diesem Sinne abgestimmt. In § 12 BbgKHEG wurde die Abstimmung mit dem Land Berlin als Pflichtaufgabe für die Krankenhausplanung ausdrücklich normiert. Die für Gesundheit zuständige Berliner Senatsverwaltung und das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg sind übereingekommen, die bereits im Jahre 1991 begonnenen und kontinuierlich weitergeführten Abstimmungsgespräche zur Krankenhausplanung in der Gesamtregion Berlin-Brandenburg auch weiterhin fortzusetzen, den Stand der bereits getroffenen Abstimmungsergebnisse in Zeitabständen zu überprüfen und bei der Erarbeitung und Fortschreibung der jeweiligen Krankenhauspläne eine enge Abstimmung vorzunehmen.

Die Länder Berlin und Brandenburg haben zudem ihre Anstrengungen zur Abstimmung der Landeskrankenhausplanungen seit dem Jahre 2003 intensiviert. In Vorbereitung der Fortschreibung des Dritten Krankenhausplanes wurden die Verflechtungsbeziehungen in der Krankenhausversorgung beider Länder eingehend erörtert und die zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg bestehenden Festlegungen zu konkreten Leistungsbereichen überprüft. Insbesondere wurde die Versorgungssituation in der Herzchirurgie, der Kardiologie, der Geriatrie und der Neurologischen Frührehabilitation Phase B besprochen.

Der Krankenhausplan 2010 für das Land Berlin und die Fortschreibung des Dritten Krankenhausplanes des Landes Brandenburg wurden zwischen der zuständigen Senatsverwaltung des Landes Berlin und dem Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg abgestimmt. Der Entwurf der Fortschreibung des Dritten Krankenhausplanes wurde der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales mit Schreiben vom 25. März 2013 zugeleitet. Die Senatsverwaltung hat die Krankenhausplanung am 19. April 2013 für abgestimmt erklärt.

Die Entwicklung der Gesundheitswirtschaft der Länder Berlin und Brandenburg ist zudem mit dem länderübergreifenden Masterplan zur Entwicklung der Gesundheitsregion Berlin-Brandenburg verbunden. Zurückzuführen ist dieser zum einen auf die traditionell enge Zusammenarbeit der beiden Länder, aber auch auf bereits etablierte Kooperationen. Die Gesundheitswirtschaft ist ein zentraler Impulsgeber für Innovationen und Wertschöpfung in der Region und Bestandteil der Gemeinsamen Innovationsstrategie der Länder Berlin und Brandenburg.

Als Ergebnis der Evaluation des Masterplans wird zum 1. Januar 2013 ein eigenständiges Handlungsfeld “Neue Versorgungsformen und Rehabilitation“ eingeführt, das Gegenstand enger Abstimmung zwischen den Länderverwaltungen ist.

5.2 Gemeinsame Festlegungen

Die bisherigen Festlegungen zu konkreten Leistungsbereichen wurden erneut überprüft. Erfordernisse eines veränderten Bedarfs, beispielsweise infolge medizinischer Entwicklungen oder des DRG-Vergütungssystems, sind weiterhin zu diskutieren und abzustimmen.

Zu den einzelnen Bereichen bestehen folgende Vereinbarungen:

Transplantationsmedizin (Herz, Lunge, Leber, Bauchspeicheldrüse und Niere):

Vorhaltung der Kapazitäten für die gesamte Region in der Charité und im Deutschen Herzzentrum Berlin, regionaler Transplantationsverbund.

Herzchirurgische Versorgung:

Sicherstellung der herzchirurgischen Versorgung für die Gesamtregion durch das Deutsche Herzzentrum Berlin (DHZB), die Charité, das Brandenburgische Herzzentrum Bernau und das Sana-Herzzentrum Cottbus.

Betreuung von Schwerbrandverletzten:

Vorhaltung von Kapazitäten für die gesamte Region im Unfallkrankenhaus Berlin (UKB).

Sonderisolierstation:

Vorhaltung einer Spezialeinheit in der Charité für die gesamte Region.

AIDS-Versorgung:

Vorhaltung spezifischer Kapazitäten in Berlin für die gesamte Region.

Universitätsklinika:

Die medizinische Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin steht für die Ausbildung von Medizinerinnen und Medizinern in der Gesamtregion Berlin-Brandenburg zur Verfügung.

Rehabilitation:

Stationäre Rehabilitationseinrichtungen werden im Land Brandenburg grundsätzlich für die gesamte Region vorgehalten.[1]

Aufgrund des medizinischen Fortschritts können sich hinsichtlich der ausschließlichen Zuordnung von Leistungen der Transplantationsmedizin zu Universitätsklinika gewisse Veränderungen ergeben. So sind beispielsweise die autologe und die allogene Blutstammzellentransplantation, die früher auch von der Vereinbarung zur Transplantationsmedizin zwischen den beiden Ländern erfasst waren, nicht mehr ausschließlich dem Forschungsbereich zuzuordnen. Diese Leistungen können in Brandenburg an Schwerpunktkrankenhäusern und qualifizierten Regelversorgungskrankenhäusern erbracht werden.

5.3 Patientenwanderung

Die Orientierungswerte zum künftigen Bedarf an stationären Versorgungsangeboten in den Ländern Berlin und Brandenburg, die bei der Aufstellung und Fortschreibung der jeweiligen Krankenhauspläne zugrunde gelegt wurden, berücksichtigen auch die wechselseitigen Patientenwanderungen. Beide Länder legen ihren Planungen demnach nicht die Versorgung der Wohnbevölkerung zugrunde, sondern berücksichtigen das tatsächliche, die Ländergrenzen übergreifende Inanspruchnahme-verhalten in den planungsrelevanten Zeiträumen.

Die vor dem Jahre 1990 als zentraler Schwerpunkt ausgestaltete Krankenhausversorgung in Berlin (Ost) sowie die geografische Lage Berlins zu den Regionen des heutigen Landes Brandenburg brachten es mit sich, dass traditionell ein deutlicher Anteil an Patientinnen und Patienten aus dem heutigen Land Brandenburg in Berlin stationär versorgt wurde. Historisch gewachsenes Inanspruchnahme- und Wanderungsverhalten ist planerisch nur bedingt und wenn, dann auch nur langfristig beeinflussbar. Aus anderen Stadtstaaten ist die Sogwirkung der Krankenhäuser des Ballungsraumes auf das Umland bekannt.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Diagnosestatistik) wurden im Jahr 2011 rund 91.300 Brandenburger Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern im Land Berlin behandelt. Vergleicht man diese Zahl mit den Daten der Vorjahre, so ist eine leichte Steigerung zu verzeichnen. Der Anteil Brandenburger Patientinnen und Patienten am Gesamtleistungsaufkommen Berlins liegt damit bei 11,4 Prozent. Laut Statistischem Bundesamt zeigt ein Vergleich der Patientenwanderungszahlen von Brandenburg nach Berlin mit dem Wanderungsverhalten von Patientinnen und Patienten anderer, jeweils benachbarter Bundesländer, dass der Anteil der Brandenburger Patientinnen und Patienten in Berlin deutlich hinter dem Umlandversorgungsanteil anderer Ballungszentren und Stadtstaaten liegt (Schleswig-Holstein in Hamburg: 18,1 Prozent, Niedersachsen in Bremen: 36,0 Prozent). Der Anteil der im eigenen Land behandelten an allen im Land gemeldeten Patientinnen und Patienten im Jahr 2011 (Eigenversorgungsquote) liegt in Brandenburg bei 80,8 Prozent gegenüber 84,0 Prozent in Schleswig Holstein, 87,7 Prozent in Niedersachsen und 95,6 Prozent in Berlin (Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 12, Reihe 6.2.1, 2011).

Nach einer unter den Brandenburger Krankenhäusern durchgeführten Umfrage stieg die Zahl der “Berliner“ Fälle im Jahr 2011 auf rund 18.000. Der prozentuale Anteil liegt bei 3,1 Prozent. Auch hier ist eine leichte Steigerung im Vergleich zu den Vorjahren erkennbar. Fünfzehn Brandenburger Krankenhäuser wiesen im Jahr 2011 einen Versorgungsanteil an Berliner Patientinnen und Patienten von mehr als 5 Prozent der Fälle beziehungsweise Berechnungs- und Belegungstage auf. Bei diesen Krankenhäusern handelt es sich größtenteils um Fachkrankenhäuser, die im Berliner Umland liegen. Mit Anteilen von 18 bis 46 Prozent ist die Versorgung Berliner Patientinnen und Patienten in neun Brandenburger Krankenhäusern jedoch von besonderer Bedeutung. Nicht zuletzt aus diesem Grund ist die Abstimmung der jeweiligen Krankenhauspläne ein wichtiger Aspekt der Krankenhausplanung.

5.4 Mitversorgung

Für einzelne Spezialdisziplinen und darüber hinaus für eine metropolentypische Mitversorgung stehen in Berlin Leistungsangebote zur Verfügung, die, soweit dies die Sozialgesetze zulassen, durch Brandenburger mitgenutzt werden. Diese nicht exakt quantifizierbare Leistungsvorhaltung wurde mit Blick auf die investiven Kosten bei der Aufteilung der Bundesfinanzhilfen nach Artikel 14 des Gesundheitsstrukturgesetzes (GSG) im Rahmen des vom Bund mitfinanzierten Investitionsprogramms unter den neuen Ländern berücksichtigt. Ebenso wird die Inanspruchnahme von Krankenhausleistungen in Berlin-Ost durch Patientinnen und Patienten aus den anderen neuen Bundesländern durch einen auf die Berechnungstage bezogenen Investitionszuschlag auf den Pflegesatz in den Jahren 1995 bis 2014 berücksichtigt. Überdies wird ein erheblicher Teil der mit Wohnort Brandenburg in Berlin stationär Behandelten aufgrund des Arbeitsplatzes sozialversicherungsrechtlich in Berlin geführt.

5.5 Versorgungsdichte in beiden Ländern

Neben der geografisch differenzierten Planung nach fünf Versorgungsgebieten, die mit den Planungsregionen gemäß dem Regionalplanungsgesetz übereinstimmen, wird im Land Brandenburg auch nach wirtschaftlichen und demografisch kategorisierten Räumen geplant. Diese Räume sind das Berliner Umland und der Weitere Metropolenraum.

In den Landkreisen des Berliner Umlandes wurde im Land Brandenburg in den zurückliegenden 20 Jahren mehr als jedes vierte Bett in der Grund-, Regel- und Schwerpunktversorgung abgebaut. Ausnahmslos jedes vorhandene Krankenhaus wurde in den Bettenzahlen reduziert. Hierdurch wurde zum einen eine Verbesserung des Versorgungsstandards in den Krankenhäusern und zum anderen eine wirtschaftlich und bedarfsplanerisch vertretbare Auslastung der Krankenhäuser erreicht. In Berlin wurde bei den ebenfalls erheblichen Kapazitätsrücknahmen die Entwicklung des Leistungsangebots im Brandenburger Umland berücksichtigt. Der Abbau von Krankenhauskapazitäten in den unmittelbar an Berlin angrenzenden Brandenburgischen Regionen und die als Strukturbereinigungsmaßnahmen (Auflösung externer Betriebsstätten, Fusion von Krankenhäusern, Kooperationsbeziehungen) durch die Krankenhausplanung getroffenen Festlegungen sind inzwischen umgesetzt.

Für die Krankenhausplanung im Land Brandenburg gelten jedoch enorme Unterschiede in den strukturräumlichen Gegebenheiten. Dies hat deutliche Auswirkungen auf die notwendige Planungsstruktur und die Anforderungen an die Krankenhausversorgung in beiden Ländern. Im Land Brandenburg muss eine Fläche von 29.484 km2 versorgt werden gegenüber nur 891,7 km2 in Berlin. Bezogen auf die Versorgungsaufgabe der einzelnen Krankenhäuser mit ihren Krankenhausstandorten in beiden Ländern bedeutet dies, dass in Berlin jeder der 73 Krankenhausstandorte (Stand Krankenhausplan 2010) im Durchschnitt ein 12 km2 großes Aufnahmegebiet zu versorgen hat, während der entsprechende Durchschnittswert für die 62 Standorte im Land Brandenburg 475 km2 beträgt. Auf die gegenseitigen Wanderungsbewegungen (siehe Kapitel 5.3) wird hingewiesen.

6 Beteiligung des Parlaments

Das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz hat den Ausschuss für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landtages Brandenburg über Ziele und Verfahren der Krankenhausplanung in mehreren Sitzungen während des Planungsverfahrens unterrichtet und den Mitgliedern des Ausschusses planungsrelevante Erkenntnisse und Ergebnisse zur Verfügung gestellt. Die nach § 12 Absatz 1 Satz 1 BbgKHEG durchzuführende Anhörung des Ausschusses für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landtages Brandenburg erfolgte am 10. April 2013.

7 Beschluss und Veröffentlichung

Die Brandenburgische Landesregierung hat die Fortschreibung des Dritten Krankenhausplanes des Landes Brandenburg am 18.06.2013 beschlossen.

Der Krankenhausplan wird im Amtsblatt für Brandenburg veröffentlicht.

8 Aufstellung der Fortschreibung des Dritten Krankenhausplanes

Anfang der neunziger Jahre hatte das damals zuständige Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen (MASGF) im Rahmen der Krankenhausplanung ein wissenschaftliches Institut mit der Aufbereitung der krankenhausrelevanten Daten beauftragt. Seit der Fortschreibung des Ersten Krankenhausplanes hat es die Krankenhausplanung auf der Basis der jährlich gesammelten Leistungsdaten der Krankenhäuser und der sich daraus ergebenden Entwicklungstrends im Leistungsgeschehen fortgeführt; eine Datenlage, die sich in den bisherigen Arbeiten zur Krankenhausplanung als sehr tragfähig und verlässlich erwiesen hat. Bei der ersten Fortschreibung des Zweiten Krankenhausplanes wurde die Planung, in Abstimmung mit den Krankenkassenverbänden, von der durch die AOK für das Land Brandenburg in Auftrag gegebenen Untersuchung “Planungsgrundlagen - Benchmarkanalysen zur Krankenhausplanung im Land Brandenburg“ begleitet. Bei den Vorarbeiten zum Dritten Krankenhausplan hat das Ministerium eine Expertise “Gesundheitswirtschaft Brandenburg. Stand und Entwicklung“ in Auftrag gegeben, die die Entwicklung der Nachfrage nach Krankenhausleistungen in den kommenden Jahren und die sich daraus ergebende Rolle der Krankenhäuser in der Gesundheitswirtschaft des Landes Brandenburg klären sollte. Für die Fortschreibung des Dritten Krankenhausplanes orientiert sich die Planung an den bisherigen Fallzahlen, Verweildauern, der demografischen Entwicklung und anderen Leistungsparametern (siehe Kapitel 9.1).

8.1 Entwicklung der Leistungsdaten

8.1.1 Fälle, Verweildauer sowie Berechnungs- und Belegungstage

Die Zahl der in den Krankenhäusern im Land Brandenburg verzeichneten Behandlungsfälle ist seit 2007 steigend. Die Fallzahl lag im Jahr 2007 bei 559.440,5 Fällen und im Jahr 2011 bei 584.616,5 (jeweils ohne Tageskliniken). Damit erhöhte sich die Zahl der Fälle von 2007 zu 2011 um 4,5 Prozent.

Die durchschnittliche Verweildauer sank im gleichen Zeitraum von 8,1 Tagen im Jahr 2007 auf 7,6 Tage im Jahr 2011.

Die Zahl der Berechnungs- und Belegungstage zeigt weiterhin einen rückläufigen Trend. Sie lag im Jahr 2007 bei 4.527.216,0 und im Jahr 2011 bei 4.414.153,0 (jeweils ohne Tageskliniken). Dies ist auf die stetige Reduzierung der stationären Verweildauer zurückzuführen.

(Quelle für die oben stehenden Daten: Angaben der Krankenhäuser gegenüber Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz analog Krankenhausstatistik-Verordnung (KHStatV); Auswertung des MUGV)

Neben der absoluten Fallzahl und deren Entwicklung ist für die Ermittlung von Entwicklungstrends eine Analyse der Altersanteile der in den Krankenhäusern behandelten Patientinnen und Patienten vor dem Hintergrund demografischer Prognosen von Bedeutung. Aus einer entsprechenden Auswertung aller Fälle des Jahres 2011 im Land Brandenburg wurde folgende Altersverteilung der Patientinnen und Patienten in Brandenburger Krankenhäusern festgestellt:

Diagramm Anteil Fälle im Land Brandenburg in Prozent (2011)

8.1.2 Auslastung

Die Auslastung der in den Brandenburgischen Krankenhäusern aufgestellten Betten ist seit dem Jahr 2007 leicht schwankend. Sie lag im Jahre 2007 bei 80,1 Prozent, stieg bis 2010 auf 81,0 Prozent an und sank im Jahr 2011 auf 79,9 Prozent.

Die Auslastung im Fachgebiet Kinder- und Jugendmedizin sank von 60,9 Prozent im Jahr 2007 auf 57,6 Prozent im Jahr 2011.

In den Fachgebieten Psychiatrie und Psychotherapie sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie ist die Auslastung hingegen steigend. Im Fachgebiet Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie lag die Auslastung im Jahr 2007 bei 88,8 Prozent und im Jahr 2011 bei 97,0 Prozent. Im Fachgebiet Psychiatrie und Psychotherapie stieg die Auslastung von 93,9 Prozent im Jahre 2007 auf 94,6 Prozent im Jahr 2011.

(Quelle für die oben stehenden Daten: Angaben der Krankenhäuser gegenüber Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz analog Krankenhausstatistik-Verordnung (KHStatV); Auswertung des MUGV)

8.1.3 Eckdaten der Krankenhäuser im bundesweiten Vergleich

Bei einem Vergleich mit dem Bundesdurchschnitt muss neben den Besonderheiten der Altersstruktur der Brandenburger Bevölkerung und der krankenhausplanerischen Maßgabe, die Geriatrie weitestgehend dem Akutbereich zuzuordnen, auch beachtet werden, dass deutlich mehr Patientinnen und Patienten aus Brandenburg in Krankenhäusern anderer Länder behandelt werden als umgekehrt.

Die Krankenhausplanung des Landes Brandenburg hat in den zurückliegenden Jahren bewirkt, dass sie hinsichtlich der Zahl der aufgestellten Betten, der Verweildauer und der Bettenauslastung einen Vergleich mit anderen Bundesländern nicht scheuen muss. Dies zeigt sich anhand der nachfolgenden Vergleichsdaten.

Die Behandlungshäufigkeit in Brandenburger Krankenhäusern liegt mit 217,9 Fällen pro 100.000 Einwohner erkennbar unter dem Bundesdurchschnitt von 224,3 Fällen (Jahr 2011).

Die durchschnittliche Verweildauer in den Brandenburgischen Krankenhäusern liegt mit 7,6 Tagen nahe dem Bundesdurchschnitt von 7,7 Tagen (Jahr 2011).

Die aufgestellten Betten je 100.000 Einwohner sind im Land Brandenburg mit 606,5 geringer als im Bundesdurchschnitt mit 614 Betten je 100.000 Einwohner (Jahr 2011).

Die Auslastung der Brandenburger Krankenhäuser liegt mit 79,9 Prozent über dem Bundesdurchschnitt von 77,3 Prozent (Jahr 2011).

(Quelle für die vorstehenden Daten: Statistisches Bundesamt und Angaben der Krankenhäuser gegenüber Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz analog Krankenhausstatistik-Verordnung (KHStatV); Auswertung des MUGV)

8.2 Demografische Entwicklung

Die demografische Entwicklung hat erhebliche Auswirkungen auf die weitere Gestaltung der (Krankenhaus-)Infrastruktur. Planungsgrundlagen und entsprechende Fachplanungen müssen die Auswirkungen dieser Entwicklung in ihrer Differenziertheit für das Land Brandenburg beachten.

Von 1990 bis 1994 verringerte sich die Bevölkerungszahl Brandenburgs von knapp 2.590.000 um 50.000 Einwohner. Danach sorgte die Stadt-Umland-Wanderung aus Berlin bis ins Jahr 2000 für ein kontinuierliches Bevölkerungswachstum. Im Jahr 2000 hatte Brandenburg mit 2.602.000 Einwohnern seine bisher höchste Bevölkerungszahl erreicht. Seitdem können die Zuzüge aus Berlin die anderen, negativ verlaufenden Komponenten der Bevölkerungsentwicklung nicht mehr kompensieren. Die Bevölkerungszahl ging stetig zurück und betrug zum Stichtag 31. Dezember 2011 noch 2.495.635 Einwohner.

Der demografische Wandel in Brandenburg wird im Wesentlichen bedingt durch drei Faktoren:

  • die für die Reproduktion der Bevölkerung wesentlich zu niedrige Geburtenrate,
  • die höhere Lebenserwartung der Menschen und
  • die Abwanderung vor allem junger Menschen in andere Länder ebenso wie die Binnenwanderung von den berlinfernen in die berlinnahen Regionen des Landes.

Nach der Bevölkerungsprognose des Landes (Jahre 2009 bis 2030) wird sich die Bevölkerungszahl bis 2030 kontinuierlich auf etwa 2.227.330 Einwohner verringern.[2] Der Bevölkerungsverlust verläuft jedoch nicht gleichmäßig. Bis zum Jahr 2020 ist ein leichter Rückgang um jährlich ca. 0,50 Prozent (ca. 11.900 Einwohner im Jahr 2020) zu erwarten. Ab dem Jahr 2021 weist die Prognose einen stärkeren Rückgang um 0,74 Prozent jährlich aus (16.500 Einwohner im Jahr 2029).

Dabei wird gleichzeitig der Anteil älterer und hochaltriger Menschen zunehmen. Auch das Land Brandenburg steht vor einer deutlichen Verschiebung der Altersanteile in der Bevölkerung zulasten der jüngeren und mittleren Bevölkerungsgruppen. Dies lässt sich an der Veränderung des “Altersbaumes“ deutlich ablesen.

Diagramm Altersaufbau der Bevölkerung Land Brandenburg 2011 und 2030 in Prozent

Ausgehend vom Basisjahr 2010 nimmt die Gesamtbevölkerung des Landes Brandenburg bis zum Jahr 2020 um knapp 4 Prozentpunkte und bis zum Jahr 2030 um rund 10 Prozentpunkte ab. Die Gruppe der jungen Frauen und Männer im Alter zwischen 15 und 45 Jahren weist prognostisch einen überproportionalen Rückgang um rund 22 Prozentpunkte bis zum Jahr 2020 und bis zum Jahr 2030 um rund 36 Prozentpunkte auf

Diagramm Bevölkerungsentwicklung 2010 - 2030 im Land Brandenburg, gesamt

In der Krankenhausplanung müssen die Versorgungsprofile der Krankenhäuser an die sich wandelnden Anforderungen angepasst werden. Das Behandlungsangebot der Krankenhäuser muss sich insbesondere auf die steigende Zahl an alten Menschen einrichten.

Dabei müssen auch hochspezialisierte Leistungen für die ältere Bevölkerung zugänglich bleiben. Das bedeutet, dass die nachlassende Mobilität kranker alter Menschen auch durch entsprechende Angebote der aufsuchenden Behandlung oder durch die Erreichbarkeit von spezialisierten Behandlungszentren kompensiert werden muss.

Die Regionen des Landes sind vom demografischen Wandel ganz unterschiedlich betroffen, die Bevölkerungsentwicklung im Berliner Umland und im Weiteren Metropolenraum stellt sich deutlich gegenläufig dar. Die Bevölkerungsproportionen verschieben sich dabei weiter zugunsten der berlinnahen Regionen, während in den peripheren Landesteilen die Bevölkerungszahl weiter kontinuierlich zurückgeht.

Der Planungshorizont der Fortschreibung des Dritten Krankenhausplanes bezieht sich auf die Zeit bis zum Jahr 2018. Der Krankenhausplan hat die in diesem Zeitraum absehbaren demografischen Entwicklungen zu beachten und vor dem Hintergrund der weiter gehenden Bevölkerungsprognose in angemessener Weise zu berücksichtigen.

8.2.1 Berliner Umland

Im Berliner Umland ist nach der Bevölkerungsprognose 2009 bis 2030 bis zum Jahr 2028 ein kontinuierlicher, wenn auch nur moderater Zuwachs der Bevölkerung zu erwarten, während ab dem Jahr 2029 eine geringfügige Bevölkerungsabnahme anzunehmen ist, weil die Zuwanderungen, insbesondere aus Berlin, durch das Geburtendefizit überkompensiert werden. Der Anteil der im Umland Berlins wohnenden Brandenburger steigt von 36 Prozent auf 42 Prozent an, obwohl das Berliner Umland nur einen Anteil von 15 Prozent an der Gesamtfläche des Landes einnimmt. Parallel dazu nimmt die Bevölkerungsdichte bis zum Jahr 2030 von 318 auf 335 Einwohner je km2 zu.

Bemerkenswert ist, dass auch im Berliner Umland die Altersgruppe der 15- bis 45-Jährigen mit einem drastischen Rückgang zu rechnen hat. Im Prognosezeitraum wird ihre Anzahl um 22 Prozent abnehmen. Auch für die Krankenhäuser im Berliner Umland gilt damit ein sich abzeichnender Verlust an Leistungsbedarf für die jüngeren und mittleren Patientengruppen, insbesondere auch für stationäre Entbindungen.

Diagramm Bevölkerungsentwicklung 2010 - 2030 im Berliner Umland des Landes Brandenburg

8.2.2 Weiterer Metropolenraum

Im Weiteren Metropolenraum hält der Bevölkerungsrückgang weiter an. Bei einem Flächenanteil des Weiteren Metropolenraumes von 85 Prozent an der Gesamtfläche des Landes wird der Anteil der in diesen Regionen lebenden Personen an der Gesamtbevölkerung bis 2030 von 63,9 Prozent auf 57,9 Prozent absinken. Damit verbunden ist ein Rückgang der Bevölkerungsdichte von 60 auf nur noch 49 Einwohner je km2.

Die Überalterung der Bevölkerung ist im Weiteren Metropolenraum noch deutlicher ausgeprägt als im Berliner Umland. Die Anzahl der jüngeren Menschen zwischen 15 und 45 Jahren wird um nahezu die Hälfte zurückgehen. Entsprechend erheblich werden, gleiche Reproduktionsraten und Patientenanteile zugrunde gelegt, auch die Krankenhausleistungen für diese Altersgruppen und die Anzahl an stationären Entbindungen zurückgehen.

Diagramm Bevölkerungsentwicklung 2010 - 2030 im Weiteren Metropolenraum des Landes Brandenburg

9 Methodisches Vorgehen

9.1 Vorgaben für die Krankenhausplanung

Durch die Fortschreibung des Dritten Krankenhausplanes soll das gewachsene Krankenhaussystem weiterentwickelt werden. Die Versorgungsstrukturen sollen die nachhaltige Sicherung und Weiterentwicklung des vorhandenen Qualitätsniveaus ermöglichen. Dabei sollen die notwendigen Veränderungen den eingetretenen Entwicklungen im stationären Leistungsbedarf, der medizinischen Entwicklung und den prognostizierten Auswirkungen der Demografie Rechnung tragen. Neben der standortindividuellen Anpassung der stationären Kapazitäten orientieren sich die Schwerpunkte der planerischen Festlegungen insbesondere an folgenden Vorgaben:

  • Flexible Handlungsmöglichkeiten von Trägern und Vertragspartnern durch eine Beibehaltung der Rahmenplanung
  • Anpassung der Versorgungsstruktur an die sich ergebenden Veränderungen in Leistungsspektren und der Inanspruchnahme der Krankenhäuser
  • Aufrechterhaltung eines Angebotes der Grundversorgung in erreichbarer Nähe zu den Wohnorten der Bürgerinnen und Bürger
  • Sicherstellung einer kindgerechten qualifizierten pädiatrischen Versorgung im Krankenhaus trotz gleichzeitig erforderlicher Reduzierung von Soll-Betten
  • Anpassung der Anzahl der Soll-Betten für Chirurgie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Kinder- und Jugendmedizin, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde und Augenheilkunde an die geringere Inanspruchnahme und demografische Entwicklung
  • Berücksichtigung des zukünftigen Bedarfes durch die stark zunehmende Zahl an Älteren insbesondere in den Bereichen Innere Medizin, Geriatrie und Neurologie
  • Entwicklung von Formen regionaler Zusammenarbeit.

Ausgehend von den Fallzahlen zurückliegender Jahre und damit von einem tatsächlich zu versorgenden Bedarf wird bei der Bemessung künftig vorzuhaltender Kapazitäten grundsätzlich eine 85-prozentige Auslastung der vorgehaltenen Betten zugrunde gelegt. Abweichend hiervon werden insbesondere aufgrund der längeren Verweildauer in den Fachgebieten Geriatrie, Kinder-und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Psychiatrie und Psychotherapie und bei der Neurologischen Frührehabilitation Phase B eine Auslastung von 90 Prozent der Betten vorgesehen. Im Fachgebiet Kinder- und Jugendmedizin wird eine Auslastung von 80 Prozent der Betten zugrunde gelegt. Die Soll-Auslastung von 90 Prozent gilt auch für psychiatrische Tageskliniken (Erwachsene sowie Kinder und Jugendliche) bei 252 Berechnungstagen. Für andere Tageskliniken gilt eine Soll-Auslastung von 95 Prozent bei 252 Berechnungstagen.

Der Entwicklungsstand der stationären Krankenhausversorgung, medizinische Entwicklungstendenzen sowie Kapazitätsprognosen aus anderen Bundesländern, insbesondere Flächenländern, wurden bei der Krankenhausplanung mit herangezogen. Zu den medizinischen Entwicklungstendenzen, insbesondere den Mengenentwicklungen, wurden die Einschätzungen der Medizinischen Fachgesellschaften eingeholt und berücksichtigt.

Mögliche Auswirkungen der jüngsten bundesgesetzlichen Rahmenvorgaben wurden bedacht.

Um eine stärkere Verzahnung und einen differenzierten Übergang zwischen ambulanter und stationärer Versorgung zu erreichen, wurde bei der Planung von stationären Leistungen auch auf das ambulante Umfeld geachtet. Schnittstellen zwischen stationärer und ambulanter Versorgung wurden mit der Kassenärztlichen Vereinigung erörtert. Weiterführend könnte das Gemeinsame Landesgremium nach § 90a SGB V in Zukunft eine wichtige Rolle spielen.

Die Planung selbst orientiert sich an den bisherigen Fallzahlen, Verweildauern, der demografischen Entwicklung und anderen planungsrelevanten Aspekten. Seit dem Jahr 2003 rückte aufgrund des im Sinne einer Pauschalierung veränderten Vergütungssystems die Bezugsgröße Bett weitgehend in den Hintergrund. Dennoch stehen zum gegenwärtigen Zeitpunkt weder rechtlich noch tatsächlich andere Parameter zur Verfügung, die ein wirklichkeitsgerechteres Bild des planerischen Versorgungsauftrages abgeben könnten als Bettenzahl und Disziplinenstruktur der Krankenhäuser und ihrer Standorte. Darüber hinaus spricht für die Beibehaltung des Bettes als grundsätzliche Bezugsgröße, dass zum Beispiel zur besseren Vergleichbarkeit mit überregionalen Statistiken eine vergleichbare und praktikable Planungs- und Orientierungsgröße gewählt werden muss. Die Zahl der Betten wird rechnerisch aus den Planungsparametern ermittelt und ist damit lediglich als eine abgeleitete Größe zu verstehen.

Bei der Krankenhausplanung wird die Vielfalt der Krankenhausträger auch künftig beachtet. Sowohl Krankenhäusern in öffentlicher als auch in freigemeinnütziger und privater Trägerschaft wird ausreichend Raum zur Mitwirkung an der stationären Versorgung gegeben.

9.2 Datenmaterial und Auswertungen

Im ersten Quartal 2012 wurden durch das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg zur Vorbereitung der Vorschläge für die Gebietskonferenzen die verfügbaren Leistungs- und Strukturdaten der Krankenhäuser im Land Brandenburg zusammengetragen, analysiert und mit Blick auf einen Vorschlag zur Weiterentwicklung der stationären Versorgung aufbereitet.

Datengrundlage für die Berechnungen waren die Leistungsdaten der Krankenhäuser zunächst aus den Jahren 2007 bis 2011. Dadurch konnte das Leistungsgeschehen in den Krankenhäusern über fünf Jahre beobachtet werden. Die Daten wurden in Beziehung zu Trends in der Entwicklung der einzelnen Fachgebiete gesetzt; dabei wurden unter anderem die landesdurchschnittlichen Parameter für die jeweiligen Fachgebiete zum Vergleich herangezogen und eine Abschätzung der Entwicklung der Leistungsbedarfe im Hinblick auf die sich deutlich verändernde Bevölkerungsstruktur des Landes und ihrer demografischen Binnendifferenzierung im Berliner Umland und im Weiteren Metropolenraum vorgenommen. Auch die regionale Bevölkerungsentwicklung, infrastrukturelle Besonderheiten in den Regionen des Landes sowie der an vielen Standorten inzwischen festzustellende hohe Spezialisierungsgrad der Medizin wurde berücksichtigt.

Der Dritte Krankenhausplan und damit auch die Fortschreibung stellt einen “Rahmenplan“ dar, in dem die Krankenhäuser grundsätzlich nur noch mit ihrer Gesamtbettenzahl, ihren Standorten, Fachabteilungen und bestimmten Teilgebieten ausgewiesen werden.

Um den für die stationäre Versorgung erforderlichen Bedarf errechnen zu können, ist eine differenzierte Betrachtung der einzelnen Fachdisziplinen erforderlich. Dabei sind die besondere geografische Lage des Landes Berlin - in der Mitte des Landes Brandenburg - und die damit verbundenen Auswirkungen auf die stationäre Versorgung mit zu berücksichtigen. Mit der Fortschreibung muss für die stationär medizinisch zu versorgende Bevölkerung ein bedarfsgerechtes und qualitativ hochwertiges Angebot in allen Regionen des Landes aufrechterhalten werden. Da sich aufgrund der demografischen Entwicklung unter anderem die Altersverteilung weiter wesentlich verändert, hat dies Auswirkungen auf vorzuhaltende Krankenhauskapazitäten.

Da jedes Versorgungsgebiet des Landes an Berlin grenzt, ist es nicht möglich, den zukünftigen Bedarf für Krankenhausbetten nach einer landeseinheitlichen Formel zu berechnen. Jedes Versorgungsgebiet ist sowohl dem Berliner Umland als auch dem Weiteren Metropolenraum zuzuordnen. Damit können die unterschiedlichen Faktoren für die demografische Entwicklung nicht für ein Versorgungsgebiet einheitlich angewandt werden.

Um diesem gerecht zu werden, wurde die Entwicklung in den jeweiligen Fachgebieten in den letzten fünf Jahren (2007 bis 2011) im Land, im Versorgungsgebiet und im jeweiligen Krankenhaus betrachtet. Sofern diese Entwicklung nachvollziehbar verlief, wurde auf dieser Basis unter Berücksichtigung der medizinischen und demografischen Entwicklung eine Leistungsfallzahl hochgerechnet und anschließend in Bettenzahlen umgerechnet.

Die Zuordnung der Standorte entspricht den Planungsräumen des Landes Brandenburg (siehe Definitionen am Ende dieses Kapitels).

Die je Fachabteilung entsprechend den errechneten Belegungstagen dann erforderlichen vollstationären Betten werden nach der Formel (Belegungstage x 100 / 365 Tage / Soll-Auslastungsgrad) berechnet. Bei teilstationären Plätzen werden statt 365 nur 252 Tage angesetzt.

Sofern ein Krankenhausträger beantragte, mit einem Versorgungsangebot neu in den Plan aufgenommen zu werden, wurde geprüft, ob das Versorgungsangebot einen Bedarf betrifft, der von anderen Krankenhäusern in dem maßgeblichen Einzugsgebiet nicht befriedigt wird. Bejahendenfalls wird das Krankenhaus, sofern es geeignet ist den Bedarf zu befriedigen, mit dem betreffenden Versorgungsangebot in den Krankenhausplan aufgenommen. Betrifft das Versorgungsangebot des neu hinzutretenden Krankenhauses einen durch andere Krankenhäuser im maßgeblichen Einzugsgebiet bereits befriedigten Bedarf, hat die Planungsbehörde eine Auswahlentscheidung unter den in Betracht kommenden Krankenhäusern zu treffen.

Berücksichtigung der demografischen Entwicklung

In der Bevölkerungsprognose 2009 bis 2030 des Landesamtes für Bauen und Verkehr und des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg wurde auch die Entwicklung für das Jahr 2020 prognostiziert.[3] Das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg hat in der Sitzung der Begleitenden Arbeitsgruppe am 12. März 2012 die Bevölkerungsentwicklung 2010 bis 2020 gegenübergestellt und erläutert. Für die Krankenhausplanung können die Prognosedaten des Jahres 2020 jedoch nicht 1 : 1 übernommen werden, da die Fortschreibung des Dritten Krankenhausplanes nur den Planungszeitraum bis 2018 umfasst. Daraus wurde für den Planungszeitraum ein Prognosefaktor gebildet.

Für die demografische Berechnung werden die Fachgebiete wie folgt zugeordnet:

FachgebieteBevölkerung
Chirurgie, HNO, MKG, Psychiatrie, Orthopädie, Neurochirurgie Gesamt
Kinderchirurgie, Kinderheilkunde, Kinder- und Jugendpsychiatrie 0- bis 16-Jährige
Frauenheilkunde/Geburtshilfe 16 und älter weiblich
Sonderbetrachtung der Geburtenentwicklung 21 - 45 weiblich
Urologie 55 und älter männlich
Augenheilkunde, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Herzchirurgie, Innere Medizin, Neurologie, Neurologie Phase B, Strahlenheilkunde 65 und älter
Geriatrie 80 und älter

Definition “Berliner Umland“ und “Weiterer Metropolenraum“

Berliner Umland

Der Dritte Krankenhausplan hat die Begriffe “Engerer Verflechtungsraum“ und “Äußerer Entwicklungsraum“ in Anlehnung an die Raumplanung des Landes Brandenburg übernommen. Diese Strukturräume sind nunmehr durch die Teilräume “Berliner Umland“ und “Weiterer Metropolenraum“ ersetzt worden.

Danach ist das “Berliner Umland“ der Struktur- und Analyseraum, der das mit der Metropole Berlin hochgradig verflochtene Umland im Land Brandenburg umfasst und im Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg (LEP B-B) vom 31. März 2009 als Brandenburger Teil des Stadt-Umland-Zusammenhangs von Berlin und Potsdam ausgewiesen ist (GVBl. II S. 186). Das Berliner Umland schließt in seiner gemeindescharfen Abgrenzung 2.851,1 km2 Fläche mit knapp 900.000 Personen ein (Quelle: Gemeinsame Landesplanung Berlin-Brandenburg www.gl.berlin-brandenburg.de/hauptstadtregion). Teile der an Berlin angrenzenden Brandenburger Landkreise sowie die Landeshauptstadt Potsdam bilden das Berliner Umland. Dazu gehören neben der Landeshauptstadt Potsdam Gemeinden aus folgenden Landkreisen:

  • Barnim
  • Dahme-Spreewald
  • Havelland
  • Märkisch-Oderland
  • Oberhavel
  • Oder-Spree
  • Potsdam-Mittelmark
  • Teltow-Fläming

siehe nachfolgende Skizze (Quelle: LEP B-B vom 31. März 2009):

Kartenskizze Berlin und Berliner Umland

Weiterer Metropolenraum

Der Weitere Metropolenraum ist der Teil des Landes Brandenburg, der nicht zum Berliner Umland gehört und schließt in der hier verwendeten Abgrenzung die zum Amt Spreenhagen gehörige Gemeinde Gosen-Neu Zittau ein. Dieser Struktur- und Analyseraum umfasst in der Abgrenzung nach amtsfreien Gemeinden und Ämtern eine Fläche von 26.630,0 km2 mit rund 1,6 Millionen Einwohnern (Quelle: Gemeinsame Landesplanung Berlin-Brandenburg www.gl.berlin-brandenburg.de/hauptstadtregion).

Für die konkreten Planungsvorschläge in den Gebietskonferenzen wurden vor diesem Hintergrund die Leistungsdaten eines jeden einzelnen Hauses nach den bewährten Parametern der Fallzahlen, der Verweildauern, des Nutzungsgrades und der Entwicklung für alle Fachdisziplinen bewertet. Auf diese Weise konnte das Leistungsgeschehen differenziert betrachtet und für jedes Fachgebiet gesondert hinsichtlich der pro Versorgungsgebiet und pro Haus benötigten Bettenzahlen Vorschläge erarbeitet werden. Die aus den Leistungsdaten der einzelnen Häuser ermittelten fachgebietsbezogenen Bettenzahlen bildeten dann als Rechengröße auch die Grundlage für die Ermittlung der Gesamtkapazitäten im jeweiligen Versorgungsgebiet und für die einzelnen Krankenhäuser.

In den auf die Gebietskonferenzen folgenden Einzelgesprächen mit den Krankenhausträgern wurden Nachjustierungen der Planungsvorschläge vorgenommen, sofern deren Notwendigkeit durch die Krankenhäuser plausibel gemacht werden konnte.

9.3 Strukturentscheidungen

Die Strukturentscheidungen lassen sich im Wesentlichen in zwei Kategorien unterteilen.

Zum einen wurden die für den künftigen Planungszeitraum notwendigen Bettenkapazitäten neu ermittelt. Im Ergebnis werden gegenüber dem Dritten Krankenhausplan (Stand 31. Dezember 2012) in vielen Fachgebieten und Standorten Betten abgebaut, aber auch in den aufgrund der demografischen und medizinischen Entwicklungen verstärkt nachgefragten Leistungsbereichen - insbesondere Innere Medizin, Geriatrie und Neurologie entsprechend dem Leistungsgeschehen aufgebaut. So werden die Angebotskapazitäten in jedem Versorgungsgebiet neu strukturiert. Insgesamt werden rund 1.300 Betten abgebaut, aber rund 1.300 Betten andernorts oder in anderen Fachdisziplinen aufgebaut (vergleiche die Übersicht in Teil B Nummer 3). Die so “bewegten“ 2.600 Betten entsprechen 17 Prozent des Gesamtbettenvolumens im Land und lassen schon für sich die tief greifenden Strukturverschiebungen in der Versorgung erkennen.

Zum anderen wird zur Sicherung und Stärkung der flächendeckenden Versorgung die teilstationäre Versorgung deutlich gestärkt. Eine Ausweitung der teilstationären Angebote wird insbesondere in den Fachgebieten Innere Medizin, Geriatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Neurologie und Psychiatrie und Psychotherapie vorgenommen. Insgesamt wird die Summe der tagesklinischen Plätze um 277 gegenüber dem bisherigen Plan (Stand 31. Dezember 2012) erhöht (vergleiche die Übersicht in Teil B Nummer 3). Auf diese Weise wird auch dem Ziel der Vernetzung zwischen den Sektoren und damit insbesondere in den für Kinder und Jugendliche relevanten Fachgebieten einer stärkeren Verzahnung der vorhandenen Behandlungs- und Hilfsangebote Rechnung getragen.

10 Das vorhandene Angebot

Im Jahr 1989 (Stand 31. Dezember) gab es im Land Brandenburg 73 Krankenhäuser mit insgesamt 25.376 Betten. Im Jahr 2012 waren im Land Brandenburg 52 eigenständige Krankenhäuser an 62 Standorten mit 15.059 vollstationären Betten und 1.068 Tagesklinikplätze zu verzeichnen.

10.1 Trägerschaft der Krankenhäuser

Die Zuordnung der Trägerschaft der Krankenhäuser erfolgt nach folgenden Definitionen:

„Öffentliche Krankenhäuser“ sind alle von öffentlich-rechtlichen Trägern getragenen Krankenhäuser, ausgenommen kirchliche und vergleichbare Krankenhäuser (falls sie öffentlich-rechtlichen Status haben sollten). Zu den öffentlichen Krankenhäusern gehören auch die von öffentlich-rechtlichen Institutionen beherrschten Krankenhäuser in privatrechtlicher Gesellschaftsform.

„Private Krankenhäuser“ sind die Krankenhäuser in Trägerschaft privater Gesellschaften oder Personen, die nicht zu den öffentlichen Krankenhäusern zählen.

„Freigemeinnützige Krankenhäuser“ sind die übrigen Krankenhäuser. Zu ihnen zählen damit alle Krankenhausträger, die nicht zu den öffentlichen Krankenhausträgern gehören und die das Krankenhaus gemeinnützig, das heißt im Sinne der Gemeinnützigkeitsregelung der Abgabenordnung ohne die Absicht der Gewinnerzielung betreiben.

Von den im Jahr 2012 im Land Brandenburg betriebenen 52 Krankenhäusern befanden sich 19 in öffentlicher Trägerschaft, 16 in freigemeinnütziger und 17 in privater Trägerschaft. Dies entspricht einer ausgeglichenen prozentualen Verteilung von 36 Prozent aller Krankenhäuser in öffentlicher, 31 Prozent in freigemeinnütziger und 33 Prozent in privater Trägerschaft.

Betrachtet man die von diesen Krankenhäusern betriebenen 62 Standorte, verschieben sich die prozentualen Anteile deutlich. Die Krankenhäuser in öffentlicher Trägerschaft haben 27 Standorte mit einem Anteil von 43,5 Prozent. Krankenhäuser in freigemeinnütziger Trägerschaft sind an 17 Standorten mit einem Anteil von 27,4 Prozent vertreten sowie Krankenhäuser in privater Trägerschaft an 18 Standorten (29,0 Prozent). Im Jahr 2012 waren die Planbetten zu 54,2 Prozent in Krankenhäusern in öffentlicher Trägerschaft, zu 18,7 Prozent in Krankenhäusern in freigemeinnütziger Trägerschaft und zu 27,1 Prozent in Krankenhäusern in privater Trägerschaft.

Die Vorgabe des Krankenhausfinanzierungsgesetzes und des Landeskrankenhausgesetzes, die Vielfalt der Krankenhausträger zu beachten und freigemeinnützigen und privaten Trägern Raum zur Mitwirkung an der Krankenversorgung in Krankenhäusern zu geben, ist damit im Land Brandenburg bezüglich der Trägerschaft der Krankenhäuser nahezu in Drittelparität umgesetzt. Hinsichtlich der Bettenzahlen befindet sich weiterhin die Mehrheit der in Brandenburg aufgestellten Krankenhausbetten in öffentlicher Trägerschaft.

10.2 Versorgungsgebiete

Die von der Krankenhausplanung des Landes Brandenburg bereits 1992 festgelegten Versorgungsgebiete (VG) decken sich mit den Planungsregionen für andere Planungs- und Politikbereiche, wie sie im Gesetz zur Einführung der Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung im Land Brandenburg (§ 3 RegBkPlG) vom 13. Mai 1993 (GVBl. I S. 170) erstmals festgelegt wurden.

Nach § 3 Absatz 2 RegBkPlG in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Februar 2012 (GVBl. I Nr. 13) gehören zu diesen Regionen folgende Gebiete:

  1. VG 1 Prignitz-Oberhavel: Landkreise Oberhavel, Ostprignitz-Ruppin und Prignitz
  2. VG 2 Uckermark-Barnim: Landkreise Uckermark und Barnim
  3. VG 3 Havelland-Fläming: Landkreise Potsdam-Mittelmark, Havelland und Teltow-Fläming sowie die kreisfreien Städte Potsdam und Brandenburg an der Havel
  4. VG 4 Lausitz-Spreewald: Landkreise Oberspreewald-Lausitz, Dahme-Spreewald, Elbe-Elster und Spree-Neiße sowie die kreisfreie Stadt Cottbus
  5. VG 5 Oderland-Spree: Landkreise Märkisch-Oderland und Oder-Spree sowie die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder).

Die Bezeichnung der Versorgungsgebiete der Krankenhausplanung des Landes wird an diese Gebietsbezeichnungen angepasst. Diese Anpassung ist rein begrifflicher Natur und hat keine Auswirkungen auf den Zuschnitt der Versorgungsgebiete.

Die Einteilung des Landes in Versorgungsgebiete hat sich bewährt. Die Modellrechnungen und Orientierungswerte zur Festlegung der Versorgungsgebiete haben sich als sachgerecht und den Patientenströmen entsprechend herausgestellt. In der Fortschreibung des Dritten Krankenhausplanes des Landes Brandenburg werden daher für das Land weiterhin fünf Versorgungsgebiete zugrunde gelegt.

Die Versorgungsgebiete sollen im Wesentlichen den gesamten Bedarf an Krankenhausleistungen für die Bevölkerung decken. Ausnahmen bilden die überregionalen oder länderübergreifenden Versorgungsleistungen von Fachkrankenhäusern mit größerem Einzugsgebiet oder Hochschulklinika und Transplantationszentren im Land Berlin, denen ausdrücklich eine Mitversorgung für die Brandenburger Bevölkerung zugedacht ist. Innerhalb der Versorgungsgebiete wird die Krankenhausversorgung in einer gestuften Struktur von der Grund- bis zur Schwerpunktversorgung dargestellt.

10.3 Versorgungsstufen

Die Krankenhäuser im Land Brandenburg sollen wie bisher in Versorgungsstufen eingeordnet werden, wobei in jedem Versorgungsgebiet neben grundsätzlich einem Krankenhaus der Schwerpunktversorgung Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung sowie Fachkrankenhäuser vertreten sind. Die Versorgungsstufe “Qualifizierte Regelversorgung“ dient der Charakterisierung eines besonders leistungsstarken Krankenhauses der Regelversorgung.

Grundversorgung

Krankenhäuser der Grundversorgung sollen in jeder Region wohnortnah die Versorgung für die am häufigsten auftretenden Krankheiten absichern. Sie sollen in der Regel die Fachabteilungen Innere Medizin und Chirurgie vorhalten. In den meisten Krankenhäusern der Grundversorgung wird ein weiteres Fachgebiet geführt, welches das Leistungsangebot abrundet. Das Leistungsangebot der Krankenhäuser der Grundversorgung soll in den Fachgebieten Chirurgie und Innere Medizin darauf ausgerichtet sein, medizinisch allgemein etablierte Behandlungsformen zu erbringen. Seltenere Krankheitsbilder und Krankheiten mit regelmäßig komplizierten Verläufen sollen in diesen Fächern in der Regel an Krankenhäuser der höheren Versorgungsstufen im Versorgungsgebiet überwiesen werden. Andere Disziplinen, die den Grundversorgungshäusern krankenhausplanerisch zugewiesen sind, können als fachlich höher spezialisierte Einheiten ausgebildet werden. In Einzelfällen können Disziplinenspiegel und Leistungsumfang von Grundversorgungskrankenhäusern das Niveau eines Regelversorgungshauses erreichen.

Regelversorgung

Regelversorgungskrankenhäuser verfügen über ein größeres Leistungsspektrum und dienen der spezialisierteren Versorgung innerhalb einer Teilregion der Versorgungsgebiete. Das Leistungsangebot der Regelversorgungshäuser reicht über die Grundversorgung hinaus und kann sich in hohem Maße der Behandlung von speziellen Krankheitsbildern und einem Angebot spezialisierter Behandlungsformen zuwenden. Große Krankenhäuser der Regelversorgung können ein Disziplinenspektrum und ein Leistungsangebot herausbilden, das sie deutlich von den anderen Häusern dieser Versorgungsstufe abhebt. Disziplinenspiegel und Leistungsumfang eines solchen Krankenhauses der Qualifizierten Regelversorgung können das Niveau eines Schwerpunkthauses erreichen.

Schwerpunktversorgung

Krankenhäuser der Schwerpunktversorgung bilden den größten Disziplinenspiegel in der Versorgungsregion ab und dienen neben der Grundversorgung für den regionalen Bereich der Versorgung in Fachgebieten mit geringerem Fallzahlaufkommen sowie der Versorgung von schweren und komplexen Krankheitsfällen, die in den Krankenhäusern der anderen Versorgungsstufen im Versorgungsgebiet nicht angemessen behandelt werden können. Das Leistungsangebot der Krankenhäuser der Schwerpunktversorgung ist im Rahmen der Vorgaben des Feststellungsbescheides hinsichtlich seiner Spezialisierung und Schwerpunktbildung oder des Schwere- und Komplexitätsgrades der behandelten Krankheiten grundsätzlich nicht begrenzt. In besonders begründeten Einzelfällen kann die Schwerpunktversorgung mit Zustimmung der Träger der Krankenhäuser gemeinsam getragen werden. Dazu ist eine enge Abstimmung in diesem Schwerpunktversorgungsverbund notwendig.

Fachkrankenhäuser

Fachkrankenhäuser sind auf ein bis drei Fachgebiete spezialisiert und haben in der Regel einen das Versorgungsgebiet übergreifenden, teilweise landesweiten Versorgungsauftrag. Als Fachkrankenhäuser sollen sie den besonderen Anforderungen der jeweils behandelten Krankheitsformen umfassend entsprechen. Sie sind Zentren der spezialisierten Behandlung für die jeweiligen Fachdisziplinen und sollen insbesondere auch die schweren und schwersten Krankheitsbilder ihres Disziplinenspektrums behandeln.

Die Zuordnung zu einer Versorgungsstufe beziehungsweise Versorgungskategorie hat angesichts der Umstellung der Bemessungsgrundlagen für die Pauschalförderung fördertechnisch zunehmend geringere Konsequenzen. Sie dient vor allem der griffigen Kurzbeschreibung eines Versorgungsauftrages und zur transparenten Darstellung des abgestuften Versorgungssystems.

10.4 Notfallversorgung

Die Versorgung von Notfällen ist durch Krankenhäuser zu gewährleisten, wenn für die Untersuchung und Behandlung der Notfallpatientinnen und Notfallpatienten die besonderen Möglichkeiten eines Krankenhauses erforderlich sind. Die Krankenhäuser sind nach den einschlägigen Bestimmungen des Brandenburgischen Rettungsdienstgesetzes, des Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes und des Krankenhausentwicklungsgesetzes des Landes Brandenburg insbesondere zur Zusammenarbeit mit den Rettungsdiensten, den Regionalleitstellen sowie den Katastrophenschutzbehörden verpflichtet.

An der Notfallversorgung sollen alle Krankenhäuser entsprechend ihrem Versorgungsauftrag teilnehmen. Gemäß § 12 Absatz 1 des Brandenburgischen Rettungsdienstgesetzes haben Krankenhäuser dafür Sorge zu tragen, dass die Notfallpatientinnen und Notfallpatienten, die von den Rettungsdiensten zugeführt werden, unverzüglich für die weitere Versorgung übernommen werden. Können diese nicht mit den im Krankenhaus vorhandenen Möglichkeiten abschließend behandelt werden, sind die Krankenhäuser im Rahmen der Notfallversorgung verpflichtet, nach Stabilisierung der lebenswichtigen Funktionen die unverzügliche Weiterverlegung in ein Krankenhaus mit geeignetem Versorgungsauftrag zu veranlassen.

Die Krankenhausträger sind gemäß § 20 Absatz 4 des Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes verpflichtet, den zuständigen Gefahrenabwehrbehörden Angaben zu Versorgungskapazitäten zu machen.

11 Qualitätssicherung durch Kooperation und Vernetzung

Die Gesundheitsversorgung in einer immer älter werdenden Gesellschaft auch in der Fläche zu sichern, wird für Brandenburg zu einer der zentralen Herausforderungen. Die Krankenhäuser sind der Anker der gesundheitlichen Versorgung im Flächenland Brandenburg. Auf der Basis einer stabilen stationären Versorgung werden neue Wege gesucht und beschritten werden müssen. Hierfür bedarf es innovativer Ideen und Lösungen und vor allem des Engagements aller im Gesundheitsbereich Tätigen und Verantwortlichen. Dies erfordert den Ausbau der bereits bestehenden erfolgreichen Kooperationen zwischen den Krankenhäusern in Brandenburg. Darüber hinaus ist die Entwicklung neuer Konzepte und Ideen zur Vernetzung der gesamten Versorgungskette auf der Tagesordnung des neuen Planungszeitraums. Dies umfasst die Vor- und Nachsorge, die stationäre und ambulante - einschließlich der pflegerischen - Versorgung, die Rehabilitation und die häusliche Versorgung. Beispiele für erfolgreiche Kooperationsansätze sind die Zusammenarbeit der Perinatalzentren oder die regionalen geriatrischen Netze.

11.1 Notwendigkeit sektorübergreifender Versorgungsansätze

Dringend notwendig sind koordinierte und finanzierte integrative Konzepte, eine stärkere Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung und eine verstärkte Zusammenarbeit der Krankenhäuser untereinander sowie mit den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten. Es ist der Bevölkerungsentwicklung - einer wachsenden Zahl älterer Menschen bei gleichzeitiger Abnahme der Geburtenzahlen - auch im Krankenhausbereich konzeptionell Rechnung zu tragen.

Eine wichtige Rolle soll dabei das neue gemeinsame Landesgremium nach § 90a SGB V spielen. Das neue Landesgremium kann zwar weder die Krankenhausplanung noch die ambulante Bedarfsplanung ersetzen. Es wird aber eine qualifizierte sektorenübergreifende Gesamtschau ermöglichen. Das Gremium soll regionale Fragen in den Fokus nehmen und Empfehlungen zu sektorübergreifenden Versorgungsfragen abgeben. Hierbei sollten durch neue Versorgungsformen mit und ohne telemedizinische Unterstützung insbesondere im äußeren Entwicklungsraum Brandenburgs stärker nachhaltige Lösungen für die gesundheitliche Flächenversorgung etabliert werden.

11.2 Fachkräftesicherung als wichtige Aufgabe der Zukunftssicherung

Brandenburg hat weiterhin den Anspruch der flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung. Dieser Anspruch wird bei der Fortschreibung des Dritten Krankenhausplans umgesetzt. Hierfür bedarf es ausreichender Fachkräfte in allen Regionen des Landes. Dazu wurde im Land Brandenburg bereits erfolgreich eine Reihe von Maßnahmen ergriffen. Die vielfältige und leistungsfähige Krankenhauslandschaft in Brandenburg bietet gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Aus- und Weiterbildung für Heilberufe und Gesundheitsfachberufe. Dies umfasst nicht nur die Kooperation bei der Medizinerausbildung mit der Charité. Ein weiteres Beispiel sind die vorstrukturierten Weiterbildungsprogramme in Brandenburg. Seit 2006 läuft die Kampagne “Einfach verwirklichen - Perspektiven entdecken“ mit dem Portal www.arzt-in-brandenburg.de zur Gewinnung von Ärztinnen und Ärzten. Karrierechancen für alle Gesundheitsberufe in Brandenburg mit Aufstiegs- und Weiterbildungschancen bis hin zu akademischer Pflegeausbildung für interessierte Fachkräfte sind für die Krankenhäuser ein wichtiger Standortfaktor.

11.3 Standortvorteil Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Gerade für junge Fachkräfte sind familienfreundliche planbare Arbeitszeiten und gute Kinderbetreuungsangebote oft das wichtigste Kriterium bei der Auswahl des Arbeitgebers. Hier haben Brandenburger Krankenhäuser bereits jetzt Einiges zu bieten. Es wird eine wichtige Aufgabe der Klinken und der Landesregierung sein, diesen Standortvorteil auszubauen, gute Beispiele zu vervielfältigen und für die Fachkräftegewinnung einzusetzen.

12 Planungstiefe und Darstellungssystematik

12.1 Systematik der beplanten Fachgebiete

Die Systematik der beplanten Fachgebiete in der Krankenhausplanung des Landes Brandenburg orientiert sich an der Fachgebietseinteilung der Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Brandenburg. Die Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Brandenburg vom Dezember 2005 in der Fassung der Dritten Änderungssatzung vom 10. September 2011 weist 34 Fachgebiete aus. Innerhalb dieser Fachgebiete werden 53 Facharzt- und 10 Schwerpunktbezeichnungen benannt. Darüber hinaus bestehen 46 Zusatz-Weiterbildungsmöglichkeiten.

Nicht alle Fachgebiete, in denen gemäß der Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Brandenburg Facharztkompetenzen erworben werden können, sind für die Krankenhausplanung von Relevanz. Die Krankenhausplanung im Land Brandenburg hat deshalb schon in der Vergangenheit nur etwa ein Drittel der in der Weiterbildungsordnung definierten Ausprägungen ärztlicher Kunst der Planung zugrunde gelegt. Nach dem Dritten Krankenhausplan wurde insgesamt für 18 der in der Weiterbildungsordnung genannten Fachdisziplinen eine Fachabteilung ausgewiesen. Besonders beplant wurde daneben noch die Neurologische Frührehabilitation der Phase B nach dem Phasenmodell der BAR (zu den Gründen hierfür vergleiche Kapitel 13). Schließlich wurden im Dritten Krankenhausplan noch einige Besonderheiten ärztlichen Tuns, die sich nicht in der Weiterbildungsordnung finden, unter der Bezeichnung “Sonstige Fachgebiete“ subsumiert.

Nach der Systematik des Dritten Krankenhausplanes wie auch der vorhergehenden Krankenhauspläne wurden grundsätzlich nur solche “Gebiete“, die auf der obersten Stufe der Fachgebietseinteilung der Weiterbildungsordnung ausgewiesen sind, beplant. Unterhalb dieser Fachgebietseinteilung wurden Teilgebiete, Schwerpunkte und Spezialisierungen grundsätzlich nicht festgelegt. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz erfolgte für die Teilgebiete Herzchirurgie, Kinderchirurgie, Orthopädie und Geriatrie (zu den Gründen für die Ausweisung dieser Fachgebiete siehe unten Kapitel 13).

Diese bewährte Systematik wird bei der Fortschreibung des Dritten Krankenhausplanes beibehalten. Der Fachdisziplin “Geriatrie“ kommt vor dem Hintergrund des in den nächsten Jahren immer stärker zunehmenden Anteils Älterer an der Bevölkerung des Landes weiterhin eine große Bedeutung zu. Die Ausweisung dieser Disziplin innerhalb des Fachgebiets Innere Medizin, die wegen der spezifischen konzeptionellen Anforderungen an die Versorgung älterer multimorbider Patientinnen und Patienten bereits in früheren Krankenhausplänen vorgenommen wurde, ist nach wie vor richtungsweisend (vergleiche hierzu Kapitel 13.6.1). Die ebenfalls bereits in früheren Krankenhausplänen vorgenommene Ausweisung des Bereiches “Orthopädie“ als Teilbereich der Chirurgie erlangt mit der Fortschreibung des Dritten Krankenhausplanes neue Bedeutung, indem die gewachsenen Strukturen in diesem Fachbereich planerisch berücksichtigt und durch die Ausweisung eines Teilgebietes Orthopädie im Einzelblatt anerkannt werden. Die Anerkennung des mit dem Dritten Krankenhausplan eingeführten Begriffes der gewachsenen Struktur ist somit für das Teilgebiet Orthopädie abgeschlossen (vergleiche hierzu Kapitel 13.2.3).

Dass herzchirurgische Leistungen in hierauf spezialisierten Zentren mit einem überregionalen Versorgungsauftrag zu erbringen sind und dies auch im Krankenhausplan ausgewiesen wird, bedarf keiner weiteren Erläuterung.

Aus Gründen der Klarheit der planerischen Ausweisung der Fachgebiete und zur treffenderen statistischen Zuordnung des Leistungsgeschehens wird fortan auf die Rubrik “Sonstige Fachbereiche/Allgemeinbetten“ verzichtet. Die bisher unter diese Rubrik subsumierten Bettenkapazitäten einzelner Krankenhäuser werden künftig dem jeweils schwerpunktmäßig einschlägigen Fachgebiet zugeordnet. Sofern dem betreffenden Krankenhaus der Versorgungsauftrag in diesem Fachgebiet nicht uneingeschränkt erteilt werden soll, sondern nur in Bezug auf die bisher unter “Sonstige Fachbereiche/Allgemeinbetten“ subsumierte Spezialität, wird dies im Einzelblatt für das jeweilige Krankenhaus im Krankenhausplan vermerkt.

Der Krankenhausplan sieht für bestimmte Bereiche eigene Versorgungskonzepte vor, auf deren Grundlage fachgebietsbezogene Angebotsstrukturen entwickelt wurden und gewachsen sind. Zu diesen zählen insbesondere die geriatrische, die onkologische und die perinatologische Versorgung sowie die Konzentration der neurologischen Frührehabilitation der Phase B nach dem Phasenmodell der BAR. Diese Versorgungskonzepte sind krankenhausplanerisch untersetzt und sollen die strukturellen Voraussetzungen für eine optimale Versorgung der Bevölkerung bilden.

12.2 Systematik der Festlegung des Versorgungsauftrages

Der Versorgungsauftrag eines Krankenhauses wird durch den Feststellungsbescheid zur Aufnahme des Krankenhauses in den Krankenhausplan in Verbindung mit den Festlegungen des Krankenhausplanes festgelegt (vergleiche § 14 BbgKHEG). In Verbindung mit § 12 Absatz 5 BbgKHEG wird für die krankenhausplanerisch relevante Frage, ob ein Krankenhaus mit dem ihm erteilten Versorgungsauftrag wirtschaftlich betrieben werden kann, auf den Versorgungsauftrag des Krankenhauses in seiner Gesamtheit und nicht auf einzelne Fachabteilungen oder Teilbereiche abgestellt.

Der Versorgungsauftrag, der einem Krankenhaus innerhalb eines Fachgebietes erteilt wird, gilt im Rahmen der Versorgungsstufe des Krankenhauses grundsätzlich unbeschränkt (zur Bedeutung der Versorgungsstufe vergleiche Kapitel 10.3). Umgekehrt gilt, dass ein Krankenhaus Leistungen, die nach der Weiterbildungsordnung für Ärztinnen und Ärzte einem bestimmten Fachgebiet vorbehalten sind, grundsätzlich nur dann erbringen darf, wenn es speziell mit diesem Fachgebiet in den Krankenhausplan aufgenommen wurde. Dies gilt nicht nur für die beplanten Fachgebiete der obersten Fachgebietseinteilung der Weiterbildungsordnung (Innere Medizin, Chirurgie usw.), sondern für jede planerische Festlegung eines medizinischen Teilbereiches, also konkret auch für Herzchirurgie, Orthopädie, Geriatrie, Neurologische Frührehabilitation der Phase B nach dem Phasenmodell der BAR sowie der Kinderchirurgie.

12.3 Rahmenplanung

Der Dritte Krankenhausplan war in Bezug auf die ausgewiesene Bettenkapazität erstmals als sogenannter “Rahmenplan“ ausgestaltet. Dies bedeutet, dass auf die bisherige bettenscharfe Festlegung für somatische Fachdisziplinen verzichtet wird. Es werden grundsätzlich nur noch die einzelnen Fachgebiete (x) und die Summe aller Sollbetten aller Fachabteilungen im Einzelblatt des Krankenhauses ausgewiesen. Damit wird den Krankenhausträgern größere Flexibilität in Bezug auf die Gewichtung des Leistungsvolumens der einzelnen Fachabteilungen eingeräumt. Die Erfüllung des Versorgungsauftrages muss in jeder der für das Krankenhaus ausgewiesenen Fachdisziplin gewährleistet bleiben. Zur Systematik der Rahmenplanung bei Krankenhäusern mit mehreren Standorten vergleiche unten Kapitel 12.6.

Das mit dem Dritten Krankenhausplan für die somatischen Fachdisziplinen eingeführte System der Rahmenplanung hat sich bewährt und wird bei der Fortschreibung des Dritten Krankenhausplanes fortgeführt.

Für die Fachgebiete Psychiatrie und Psychotherapie sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie werden die jeweiligen Bettenzahlen wie bisher ausgewiesen.

12.4 Belegärztliche Tätigkeit

Die Systematik des Dritten Krankenhausplanes in Bezug auf die Erfüllung des Versorgungsauftrages durch belegärztliche Leistungen wird beibehalten. Durch die Kennzeichnung “B“ wird zum Ausdruck gebracht, dass das Krankenhaus in Zusammenwirken mit dem vertragsärztlichen Bereich in dem gekennzeichneten Fachgebiet innerhalb der Gesamtkapazität des Krankenhauses ausschließlich Belegleistungen erbringen darf. Auf eine Ausweisung einer bestimmten Bettenkapazität wird auch insoweit in konsequenter Umsetzung des Systems der Rahmenplanung verzichtet. Eine Belegabteilung mit einer eigenständigen Organisationsstruktur ist nicht erforderlich. Durch die Ausweisung von Belegdisziplinen kann der Krankenhausträger sein Leistungsspektrum innerhalb des vorgegebenen Versorgungsauftrages gemeinsam mit Partnern aus dem vertragsärztlichen Bereich erfüllen.

12.5 Teilstationäre Angebote

Mit der Fortschreibung des Dritten Krankenhausplanes wird zur medizinischen Versorgung der Bevölkerung in der Fläche und als Bindeglied zwischen der vollstationären und ambulanten Versorgung großer Wert auf den Auf- und Ausbau der Tagesklinikangebote gelegt.

Die 1.068 vorhandenen Tagesklinikplätze werden mit der Fortschreibung um 277 Plätze (also um 26 Prozent) auf 1.345 Plätze erhöht. Das Angebot an Tageskliniken im Land wird um 11 neue Tageskliniken erweitert.

In der Fortschreibung des Dritten Krankenhausplanes sind damit für folgende Fachgebiete insgesamt 86 Tageskliniken vorgesehen:

6 Tageskliniken für Innere Medizin (3 Hämatologie/Onkologie, 1 Onkologie und 2 Rheumatologie),
21 Tageskliniken für Geriatrie,
3 Tageskliniken für Kinderheilkunde,
2 Tageskliniken für Neurologie,
1 Tagesklinik für Orthopädie und
43 Tageskliniken für Psychiatrie und Psychotherapie,
10 Tageskliniken für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie.

Eine deutliche Steigerung des tagesklinischen Angebotes ist für die Fachgebiete Geriatrie (+133 Plätze) und Psychiatrie und Psychotherapie (+ 102 Plätze) vorgesehen.

Die teilstationären Angebote werden im jeweiligen Fachgebiet als tagesklinische Platzzahlen gesondert ausgewiesen. Diese Darstellungsweise geht auf die Fortschreibung des Zweiten Krankenhausplanes im Jahr 2003 zurück und soll beibehalten werden. Die Standorte der Tageskliniken sind in den Einzelblättern der Krankenhäuser gesondert benannt. Die Planung wird so für alle Beteiligten transparenter und ermöglicht eine eindeutigere statistische Erfassung der voll- und teilstationären Kapazitäten und damit auch ein höheres Maß an Vergleichbarkeit der brandenburgischen Daten mit denjenigen anderer Bundesländer.

12.6 Standortscharfe Planung

Eine nicht geringe Anzahl von Krankenhausbetrieben verfügt über zwei oder mehrere Krankenhausstandorte. Angesichts der teilweise relativ großen räumlichen Entfernung der Standorte zueinander ist zur Verwirklichung des Zieles der flächendeckenden und regional ausgewogenen Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhausleistungen an der standortscharfen Planung festzuhalten. Eine für den Gesamtbetrieb medizinisch und betriebswirtschaftlich sinnvolle Flexibilität zur Standortentwicklung innerhalb eines planerisch vorgegebenen Rahmens bleibt dadurch gewährleistet, dass die Einzelblätter in solchen Fällen die Planzahlen in mehreren Spalten ausweisen: Einerseits werden die Gesamt-Soll-Betten und die Disziplinenstruktur verbindlich für den Gesamtbetrieb festgelegt. Andererseits werden auch für die einzelnen Standorte die Fachdisziplinen und die Höchstbettenzahl des jeweiligen Standortes festgelegt; in den Fachgebieten Psychiatrie und Psychotherapie sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie werden auch die Quantitäten festgeschrieben. Die Summe der einzelnen Standort-Höchstzahlen kann einen höheren Wert ergeben, als die Gesamtzahl der für das Haus verbindlich festgelegten Soll-Betten. Der Krankenhausträger kann im Rahmen seiner Gesamt-Sollzahlen die Betten innerhalb eines gewissen, durch die Standort-Festlegungen fixierten Spielraumes nach seinen betrieblichen Erfordernissen auf die unterschiedlichen Betriebsstätten verteilen.

12.7 Planung und Qualitätssicherung

Die Krankenhäuser sind zu einem Qualitätsmanagement und zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der von ihnen erbrachten Leistungen verpflichtet. Die Leistungen müssen dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse entsprechen und in der fachlich gebotenen Qualität erbracht werden (§ 135a SGB V, § 137 SGB V).

Ergänzende Qualitätsanforderungen sind im Rahmen der Krankenhausplanung der Länder nach § 137 Absatz 3 Satz 9 SGB V zulässig. Hierzu gehören unter anderem Qualitätsvorgaben zur Struktur- und Prozessqualität, Festlegungen zur Ausgestaltung des Facharztstandards und die qualitative Ausweisung von Abteilungen auf der Ebene der Teilgebiete.

Der Sicherung und Verbesserung der Qualität der stationären Versorgung dienen insbesondere folgende Maßnahmen:

  • Abstimmung der Angebote der sogenannten Hochleistungsmedizin mit dem Land Berlin
  • Kooperationen zwischen Krankenhäusern
  • Ausweisung von Subdisziplinen und Teilgebieten
  • Kooperation von Perinatalzentren
  • Telemedizinische Netzwerke, insbesondere zur kardiologischen Versorgung
  • Geriatriekonzept des Landes
  • Rheumazentren
  • Konzentration der Erbringung von Leistungen der Neurologischen Frührehabilitation Phase B
  • Komplettierung der Versorgungskette durch tagesklinische Angebote.

12.8 Staatlich anerkannte Ausbildungsstätten für Fachberufe des Gesundheitswesens

Im Land Brandenburg gibt es sowohl Schulen für Gesundheitsberufe im Sinne von § 35 Absatz 1 Nummer 1 BbgKHEG, die als integraler Teil eines Krankenhausbetriebes geführt werden, als auch solche in Trägerschaft von Vereinen oder sonstigen juristischen Personen, an denen ein oder mehrere Krankenhäuser beteiligt sind (Schulen für Gesundheitsberufe im Sinne von § 35 Absatz 1 Nummer 2 BbgKHEG).

Eine Übersicht über die staatlich anerkannten Schulen für Gesundheitsberufe mit pflegesatzfähigen Ausbildungsgängen (Schulen für Gesundheitsberufe im Sinne von § 35 Absatz 1 Nummer 1 und 2 BbgKHEG) findet sich im Tabellenteil B. Diese Ausbildungsstätten werden durch Bescheid in den Krankenhausplan aufgenommen.

Mit der Aufnahme dieser Schulen in den Krankenhausplan und der Finanzierung im Rahmen der Budgetvereinbarung leisten das Land Brandenburg und die Krankenkassen einen wesentlichen Beitrag für die Ausbildung und die Sicherstellung des Personalbedarfes in den Fachberufen des Gesundheitswesens.

12.9 Rettungshubschrauberstandorte

Im Land Brandenburg befinden sich Luftrettungsstationen in Bad Saarow, Brandenburg an der Havel, Perleberg und Senftenberg. Ein weiterer Standort in Angermünde ist in Planung.

Die Rettungshubschrauberstandorte werden auf den Einzelblättern der Krankenhäuser nicht ausgewiesen. Die Stationen werden in keinem Falle vom Krankenhaus betrieben und auch nicht von der Krankenhausplanung beplant, allenfalls nutzen einzelne Stationen die von Krankenhäusern ohnehin vorgehaltenen Flugbetriebsflächen mit. Die Fortschreibung des Dritten Krankenhausplanes weist diese Rettungshubschrauberstandorte jedoch in einer eigenen Übersicht in Teil B gesondert aus, so dass die entsprechenden Informationen weiterhin im Krankenhausplan zu finden sind.

12.10 Sozialpädiatrische Zentren

Die Leistung von Sozialpädiatrischen Zentren (SPZ) betrifft eine ambulante Versorgungsform und ist keine Aufgabe der Krankenhausversorgung. Sie wird insofern auch nicht vom Versorgungsauftrag erfasst und entsprechend auch nicht im Krankenhaus-Einzelblatt ausgewiesen. Im Land Brandenburg sind jedoch ausschließlich Krankenhäuser Träger anerkannter Sozialpädiatrischer Zentren nach § 119 SGB V. Anzahl und Standorte der SPZ werden in Abstimmung mit den Landesverbänden der Krankenkassen, der Kassenärztlichen Vereinigung, den Kommunalen Spitzenverbänden, der Landesärztekammer und der Landeskrankenhausgesellschaft festgelegt und vom Zulassungsausschuss der Kassenärztlichen Vereinigung institutionell ermächtigt. Hierbei handelt es sich um folgende Einrichtungen:

  • Sozialpädiatrisches Zentrum Neuruppin der Ruppiner Kliniken GmbH
  • Sozialpädiatrisches Zentrum Potsdam der Klinikum Ernst von Bergmann gGmbH
  • Sozialpädiatrisches Zentrum Cottbus der Carl-Thiem-Klinikum Cottbus gGmbH
  • Sozialpädiatrisches Zentrum Frankfurt (Oder) der Klinikum Frankfurt (Oder) GmbH.

12.11 Weitere ambulante Leistungen

Alle Krankenhäuser, die über eine psychiatrische Abteilung verfügen, haben das Recht in Anspruch genommen, auf der Grundlage von § 118 Absatz 1 oder Absatz 2 SGB V psychiatrische Institutsambulanzen zu betreiben. Ein gesonderter Ausweis dieser Institutsambulanzen in den Einzelblättern wird nicht vorgenommen, da dies nicht in die Regelungskompetenz der Krankenhausplanung fällt.

Darüber hinaus erbringen die Krankenhäuser zahlreiche weitere ambulante Leistungen. Beispielhaft seien hier die ambulanten Operationen und stationsersetzenden Eingriffe nach § 115b SGB V sowie die Erbringung hochspezialisierter Leistungen und die Behandlung von seltenen Erkrankungen und Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen gemäß § 116b SGB V sowie die ambulante Notfallversorgung genannt.

13 Die Entwicklung in den einzelnen Fachgebieten

Bei den nachfolgenden Erläuterungen zu den einzelnen Fachgebieten ergeben sich hinsichtlich der hier dargestellten zugrunde gelegten Planzahlen und den Zahlenangaben in den statistischen Übersichten im Tabellenteil einige Unschärfen in geringem Umfang. Diese sind dem Umstand geschuldet, dass in einzelnen Fachgebieten und an einzelnen Standorten rechnerische Bettenbedarfe zwar insgesamt in die Planungen eingegangen sind, diese sich aber nicht trennscharf den einzelnen Fachgebieten zuordnen lassen und sich deshalb in den fachgebietsbezogenen Übersichten nicht eineindeutig wiederfinden. Dabei handelt es sich einerseits um einige der sogenannten Belegleistungen, die zwar angeboten werden sollen, aber ein so geringes Volumen entfalten, dass sie allenfalls rechnerisch berücksichtigt werden könnten. Andererseits spielt die Unschärfe der novellierten Weiterbildungsordnung eine gewisse Rolle, weil bestimmte Leistungen von einzelnen Krankenhausträgern unterschiedlichen Fachabteilungen zugeordnet werden können.

13.1 Augenheilkunde

Die Krankenhausbetten in der Augenheilkunde waren 2011 nur noch zu 71 Prozent ausgelastet, obgleich die Zahl der aufgestellten Betten kontinuierlich von 112 Betten 2007 auf 97 Betten im Jahr 2011 reduziert wurde. Die durchschnittliche Verweildauer liegt bei 3,2 Tagen im Jahr 2011.

Unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung wird die Augenheilkunde an acht Standorten geplant. An den Standorten Neuruppin, Pritzwalk und Königs Wusterhausen sind dabei nur noch Belegleistungen vorgesehen. Für die künftige Entwicklung des Fachgebietes wird eine Bettenzahl von 88 Betten als bedarfsnotwendig zugrunde gelegt.

13.2 Chirurgie

Die chirurgischen Fachabteilungen waren 2011 im Jahresdurchschnitt zu 75,9 Prozent ausgelastet. Die durchschnittliche Verweildauer betrug 2011 noch 6,7 Tage und ist damit weiter kontinuierlich gesunken. Die nunmehr im Plan als bedarfsgerecht zugrunde gelegten 2.367 Betten (inclusive intensivmedizinischer Kapazitäten) tragen dieser Entwicklung Rechnung.

Die Weiterbildungsordnung 2005 der Landesärztekammer Brandenburg sieht nur noch ein umfassendes chirurgisches Fachgebiet vor. Darunter werden acht Facharztbezeichnungen subsumiert. Die Krankenhausplanung differenziert bei ihren Vorgaben bis auf die nachfolgend dargestellten Ausnahmen das Fachgebiet nicht in seine Teil-Facharztbereiche. So verbleibt den Krankenhäusern die Möglichkeit zur Spezialisierung und internen Strukturierung der Fachabteilungen für Chirurgie, um bedarfsnotwendige und zweckmäßige Leistungsangebote vorzuhalten. Die schon bisher in Ausnutzung dieses Spielraums entstandenen Besonderheiten auch kleinerer Häuser sollen fortgeführt werden.

Das Fachgebiet Chirurgie erfasst auch den Versorgungsauftrag für Kinderchirurgie, soweit fachärztliche Leistungen in diesem Fachgebiet zur Verfügung stehen und der Versorgungsauftrag im Rahmen einer Fußnote festgelegt ist (vergleiche Kapitel 13.2.2).

13.2.1 Herzchirurgie

Die Weiterbildungsordnung 2005 der Landesärztekammer Brandenburg sieht kein eigenständiges Fachgebiet “Herzchirurgie“ mehr vor. Herzchirurgie wird daher als besonders beplanter Bereich im Rahmen des Gesamt-Fachgebietes “Chirurgie“ ausgewiesen.

Die herzchirurgischen Leistungen für Berliner und Brandenburger Patientinnen und Patienten sollen auch weiterhin im Krankenhausplan ausgewiesen werden. Entsprechend der Abstimmung mit dem Land Berlin sind an der Sicherstellung der herzchirurgischen Versorgung für die Gesamtregion das Deutsche Herzzentrum Berlin (DHZB), die Charité, das Brandenburgische Herzzentrum Bernau und das Sana-Herzzentrum Cottbus beteiligt.

Im Jahr 2011 wurden im Land Brandenburg 4.473 Fälle bei einer durchschnittlichen Verweildauer von 10,3 Tagen gezählt. Im Rahmen der Fortschreibung des Dritten Krankenhausplanes ist die medizinische Entwicklung im Fachgebiet der Herzchirurgie zu beachten. Es werden weiterhin 143 Soll-Betten als bedarfsnotwendig angesehen. An den beiden Standorten Bernau und Cottbus sind wegen des unmittelbaren Arbeitszusammenhangs kardiologische Soll-Betten in der Fachabteilung Innere Medizin vorgesehen.

13.2.2 Kinderchirurgie

Die Fortschreibung des Dritten Krankenhausplanes weist die Kinderchirurgie auf Facharztstandard mit einer Fußnote beim Fachgebiet Chirurgie für folgende Krankenhäuser aus:

Ruppiner Kliniken
Klinikum Barnim, Werner Forßmann Krankenhaus
Klinikum Ernst-von-Bergmann
Städtisches Klinikum Brandenburg
Carl-Thiem-Klinikum Cottbus
Klinikum Frankfurt (Oder)
HELIOS Klinikum Bad Saarow.

13.2.3 Orthopädie

Die Weiterbildungsordnung 2005 sieht kein eigenständiges Fachgebiet und auch keine eigene Facharztbezeichnung “Orthopädie“ vor. Orthopädie wird in der Weiterbildungsordnung gemeinsam mit der Unfallchirurgie in einer Facharztbezeichnung “Orthopädie und Unfallchirurgie“ im Rahmen des Gesamt-Fachgebietes “Chirurgie“ ausgewiesen.

Die orthopädischen Leistungen für Brandenburger Patientinnen und Patienten sollen jedoch auch weiterhin erkennbar in der seit 1991 im Lande aufgebauten und als bedarfsgerecht eingeschätzten Struktur im Krankenhausplan ausgewiesen werden. Dementsprechend sollten in der Vergangenheit orthopädische Leistungen im Land Brandenburg in erster Linie in den orthopädischen Fachkrankenhäusern und durch die Allgemeinkrankenhäuser erbracht werden, für die schon bisher ein spezifisch orthopädischer Versorgungsauftrag ausgewiesen wurde. Einige Krankenhäuser haben einen relevanten Beitrag zur Versorgung geleistet, ohne dass dies bisher im Krankenhausplan berücksichtigt wurde. Mit der Fortschreibung wird dies wie folgt angepasst: Die Krankenhäuser, die bisher mit einem relevanten Beitrag an der Versorgung im Bereich der Endoprothetik sowie Wirbelsäulenchirurgie im Versorgungsgebiet beteiligt waren, dürfen auch weiterhin orthopädisch tätig sein. Die Möglichkeiten der konservativen Orthopädie einschließlich der manuellen Therapie sollen genutzt werden.

Die Krankenhäuser werden im Einzelblatt durch die Ausweisung eines Teilbereiches Orthopädie kenntlich gemacht.

Die Ausweisung als Teilbereich Orthopädie bedeutet aber nicht, dass das gesamte operative orthopädische Spektrum angeboten werden muss.

13.3 Frauenheilkunde und Geburtshilfe

In Umsetzung des Dritten Krankenhausplanes wurden in den berlinfernen Regionen der Versorgungsgebiete Prignitz-Oberhavel, Uckermark-Barnim und Lausitz-Spreewald in drei Krankenhäusern die Fachabteilungen für Frauenheilkunde und Geburtshilfe geschlossen. Betroffen waren die Standorte Pritzwalk, Prenzlau und Finsterwalde. An den Standorten Pritzwalk und Finsterwalde wurde den Krankenhäusern die Möglichkeit vorbehalten, gynäkologische Belegleistungen zu erbringen. Nach dem Dritten Krankenhausplan wurden an 26 Standorten Fachabteilungen für Gynäkologie und Geburtshilfe vorgehalten. Der Dritte Krankenhausplan sah außerdem wie bisher vor, dass am Standort Spremberg operativ-gynäkologische Leistungen im Rahmen der chirurgischen Abteilung erbracht werden. Diese Festlegung wurde in Zusammenhang mit der Schließung der Fachabteilung für Frauenheilkunde und Geburtshilfe auch für das Krankenhaus am Standort Prenzlau getroffen.

In dem für die Fortschreibung maßgeblichen Betrachtungszeitraum der Jahre 2007 bis 2011 ist ein Rückgang der Fallzahlen um 8,5 Prozent von 51.027 auf 46.677 zu verzeichnen. Die durchschnittliche Verweildauer sank in diesem Zeitraum von 5,2 Tagen auf 4,5 Tage. Die Auslastung der Fachabteilungen betrug im Jahr 2011 landesweit noch 64,8 Prozent.

Die Zahl der Geburten in Brandenburger Krankenhäusern ist im 5-Jahres-Mittel des Zeitraums der Jahre 2007 bis 2011 im Vergleich zum Zeitraum der Jahre 2002 bis 2006 nahezu konstant geblieben. Die 5-Jahres-Mittelwerte liegen landesweit bei knapp 15.000 Geburten.

Für die medizinische Versorgung von Frauen mit einer Risikoschwangerschaft sind spezialisierte Zentren vorgesehen (vergleiche Kapitel 13.8.1 Perinatologische Versorgung). Es ist Aufgabe der niedergelassenen Gynäkologinnen und Gynäkologen, die die werdende Mutter während der Schwangerschaft beraten und betreuen, den Zuweisungsweg zu einer spezialisierten geburtshilflichen Einrichtung rechtzeitig zu bahnen. Die spezialisierten Perinatalzentren sollen in ihrer jeweiligen Region in geeigneter Weise zur Stärkung der sektorenübergreifenden Zusammenarbeit mit den niedergelassenen Gynäkologinnen und Gynäkologen und den Hebammen beitragen.

Für die flächendeckende medizinische Versorgung werdender Mütter bei zu erwartendem normalen Schwangerschafts- und Geburtsverlauf kommt den geburtshilflichen Fachabteilungen niedrigerer Versorgungsstufen in der Fläche des Landes trotz perspektivisch sinkender Geburtenzahlen weiterhin eine hohe Bedeutung zu. Im Land Brandenburg gilt, wie auch in anderen Flächenländern, eine Geburtenzahl von mindestens 300 Geburten pro Jahr als Orientierungswert. Ist aufgrund der Geburtenzahlen der Vorjahre abzusehen, dass eine geburtshilfliche Einrichtung diesen Orientierungswert in den nächsten Jahren annähernd nicht erreichen wird, wird der Leistungsstand und die Leistungsentwicklung der Fachabteilung für Frauenheilkunde und Geburtshilfe des entsprechenden Krankenhauses einer besonderen Prüfung unterzogen.

Der Leistungsstand und die Leistungsentwicklung des Teilbereichs Geburtshilfe der Fachabteilungen für Frauenheilkunde und Geburtshilfe des Johanniter Krankenhauses im Fläming Belzig, des Immanuel Klinikum Bernau, des Krankenhauses Märkisch-Oderland in Strausberg sowie des Sana Krankenhauses Templin wird im Ersten Quartal 2015 einer Prüfung unterzogen.

Aufgrund der Leistungsentwicklung der Fachabteilungen für Frauenheilkunde und Geburtshilfe in den vergangenen Jahren sowie der Prognose für die weitere Entwicklung dieses Fachgebietes wird der Planansatz für das Fachgebiet der Frauenheilkunde und Geburtshilfe, der bei der Bedarfsfeststellung für den Dritten Krankenhausplan bei 889 Betten lag, auf 666 Betten reduziert.

13.4 Hals-Nasen-Ohrenheilkunde

Im Fachgebiet Hals-Nasen-Ohrenheilkunde waren im Jahr 2011 316 Betten aufgestellt, die zu 69,6 Prozent ausgelastet waren. Die Krankenhausplanung geht daher unter Berücksichtigung der zukünftigen Entwicklung von nur mehr 242 bedarfsnotwendigen Betten an 12 Standorten aus. Das Elbe-Elster Klinikum am Standort Herzberg sowie das Krankenhaus Forst verfügen über belegärztliche Kapazitäten für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde. Belegärztliche Leistungen werden am Standort Kyritz nicht mehr erbracht.

13.5 Haut- und Geschlechtskrankheiten

Fachabteilungen für Haut- und Geschlechtskrankheiten sind nur an vier Standorten im Land Brandenburg vorhanden. Von einer Reduzierung des Angebotes wurde daher Abstand genommen. Im Jahr 2011 wurden 3.690 Fälle mit einer Verweildauer von durchschnittlich 7,3 Tagen gemeldet. Die Fortschreibung des Dritten Krankenhausplanes legt weiterhin 97 Betten als bedarfsgerecht zugrunde.

13.6 Innere Medizin

Im Fachgebiet Innere Medizin wurden im Jahr 2007 189.588 Fälle und im Jahr 2011 204.272 Fälle gezählt. Dabei waren die im Jahre 2011 aufgestellten 4.451 Betten im Durchschnitt zu 82,2 Prozent ausgelastet. Eine Gesamtbetrachtung der nunmehr als bedarfsgerecht zugrunde gelegten Bettenzahl von 4.822 gegenüber dem bisherigen Soll von 4.368 Betten lässt jedoch nicht die tatsächlich mit dem Krankenhausplan vorgenommenen Strukturveränderungen erkennen. Die unterschiedliche demografische Entwicklung in den Landkreisen und ihre Auswirkungen auf die Planung werden dadurch deutlich, dass mit der Fortschreibung an einer Reihe von Standorten in Summe 81 Betten weniger als bisher und an anderen Stellen 535 Betten mehr als bedarfsgerecht angesehen werden. In die Fachabteilung Innere Medizin sind auch die “Palliativbetten“ integriert.

An drei Krankenhäusern sind in der Fachabteilung “Innere Medizin“ integrierte pädiatrische Behandlungsmöglichkeiten enthalten (vergleiche Kapitel 13.8).

Die Weiterbildungsordnung 2005 der Landesärztekammer Brandenburg sieht im Rahmen eines umfassenden Fachgebietes “Innere Medizin“ zehn Facharztbezeichnungen mit unterschiedlichen Schwerpunkten vor. Die Krankenhausplanung differenziert bei ihren Vorgaben bis auf die Ausnahme “Teilgebiet Geriatrie“ das Fachgebiet nicht in seine Teil-Facharztbereiche. Insofern ist in den Zahlenangaben für die Innere Medizin das Teilgebiet Geriatrie nicht enthalten.

Darüber hinaus jedoch verbleibt den Krankenhäusern die Möglichkeit zur Spezialisierung und internen Strukturierung der Fachabteilungen für Innere Medizin, um bedarfsnotwendige und zweckmäßige Leistungsangebote vorzuhalten. Die schon bisher in Ausnutzung dieser Möglichkeit entstandenen Besonderheiten auch kleinerer Häuser sollen fortgeführt werden.

Auch im Fachgebiet “Innere Medizin“ wird das teilstationäre Behandlungsangebot ausgeweitet. Im Teilgebiet Geriatrie sind 330 tagesklinische Plätze an 22 Standorten vorgesehen. Im Teilgebiet Rheumatologie sind für die Standorte Cottbus und Treuenbrietzen 26 tagesklinische Plätze geplant. Für das Teilgebiet Hämatologie/Onkologie sind an den Standorten Cottbus, Potsdam, Schwedt und Treuenbrietzen (nur Onkologie) insgesamt 39 tagesklinische Plätze in den Krankenhauseinzelblättern ausgewiesen.

Die planerischen Besonderheiten der Teilgebiete “Geriatrie“ und “Rheumatologie“ werden nachfolgend (13.6.1 und 13.6.2) dargestellt. Der Onkologischen Versorgung wird, da sie fachgebietsübergreifend betrachtet werden muss, ein eigenes Kapitel (13.14) gewidmet.

13.6.1 Geriatrie

Die geriatrische Versorgung im Akutbereich hat aufgrund des weiter zunehmenden Anteils Älterer an der Gesamtbevölkerung eine große Bedeutung. Um die flächendeckende Versorgung sicherzustellen wird grundsätzlich für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt ein eigenes stationäres Geriatrieangebot benötigt.

Der Bedarf an stationären und teilstationären Kapazitäten in der Geriatrie wird vollständig im Krankenhausplan des Landes Brandenburg abgebildet. Es gilt das Prinzip der konzeptionellen Einstufigkeit (grundsätzlich fallabschließende Leistungserbringung). Aus historischen und bestandsrechtlichen Gründen bildet der Standort Lehnin eine Ausnahme.

Ziel der geriatrischen voll- und/oder teilstationären Behandlung ist:

  • größtmögliche Wiederherstellung der physischen, geistigen, psychischen und sozialen Kräfte der Patientinnen und Patienten zur Verhinderung von Pflegebedürftigkeit
  • möglichst frühzeitig alltagsrelevante Fähigkeitsstörungen zu erkennen und diese dann gezielt zu therapieren, um eine Verschlimmerung zu verhindern und eine selbstständige Lebensführung in der Häuslichkeit zu sichern
  • die dauerhafte Wiedergewinnung, Verbesserung oder Erhaltung der Selbstständigkeit bei den alltäglichen Verrichtungen.

Die Behandlung ist - insbesondere zur Sicherung der rehabilitativen Maßnahmen - von einem multiprofessionellen geriatrischtherapeutischen Team durchzuführen, welches unter fachärztlicher Behandlungsleitung steht (Facharzt oder Zusatzweiterbildung oder Schwerpunktbezeichnung im Bereich Klinische Geriatrie) und sich zusammensetzt aus Fachärztinnen und Fachärzten, Ärztinnen und Ärzten, Krankenpflegerinnen und Krankenpflegern, Physio- und Ergotherapeutinnen und -therapeuten, Logopädinnen und Logopäden, Psychologinnen und Psychologen, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern und eventuell Seelsorgerinnen und Seelsorgern.

Die geriatrische Behandlung beginnt vom Grundsatz her am ersten Tag des Krankenhausaufenthaltes. Zu Beginn der Behandlung steht immer ein akut-medizinischer Anlass, der einerseits zu einer Behandlung in der hierfür spezialisierten organzentrierten Fachabteilung führt, andererseits bei internistischen Erkrankungen zu einer Behandlung sofort in der geriatrischen Fachabteilung oder Fachklinik führen kann, da hier die notwendige internistische Diagnostik und Therapie ebenfalls etabliert ist. Sofern alte, multimorbide Patientinnen und Patienten nicht primär in einer geriatrischen Fachabteilung behandelt werden, sollte frühzeitig begleitend die Geriatrie für spezifische Diagnostik (Assessment) und Therapiemaßnahmen einbezogen werden.

Mit der Verlagerung des Behandlungsschwerpunktes von “organzentriert“ zu “funktionsorientiert“ ist die Verlegung in eine geriatrische Fachabteilung oder Fachklinik zweckmäßig. Gegebenenfalls kann die primär behandelnde Fachrichtung die geriatrische Behandlung dann konsiliarisch begleiten.

Die geriatrischen Fachabteilungen/Fachkliniken sollen in der Regel in ein größeres Haus der Akutversorgung integriert sein, das über ein Behandlungsangebot mit dem Fächerkanon verfügt, der für die Behandlung multimorbider Patientinnen und Patienten notwendig ist (zumindest als Konsiliardienste). Das eigenständige geriatrische Behandlungsangebot rangiert gleichberechtigt und gleichrangig neben den anderen Fachgebieten.

Notwendig ist die enge Zusammenarbeit der geriatrischen Fachabteilungen nicht nur mit den übrigen Fachbereichen des Krankenhauses, sondern auch mit den ambulanten medizinischen und sozialen Betreuungsdiensten vor Ort, um eine lückenlose geriatrische Versorgung bis zur Entlassung, möglichst in die Selbstständigkeit zu gewährleisten.

Die Qualität der geriatrischen Leistungen ist zu sichern und etwaige Schwächen in der Kooperation geriatrischer Krankenhäuser und Krankenhausabteilungen mit anderen stationären, ambulanten und sozialen Diensten sind gezielt zu beheben.

Eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Geriatrie kann nicht ohne zumindest teilweise Umwidmung von Betten derjenigen Fachabteilungen erfolgen, die durch die Errichtung einer geriatrischen Abteilung entlastet werden. Der Aufbau geriatrischer Abteilungen an Krankenhäusern darf nicht als Ersatz für unwirtschaftliche und nicht mehr bedarfsgerechte Versorgungsangebote anderer Art dienen.

Für Entscheidungen über Anträge auf Errichtung einer neuen geriatrischen Abteilung werden gezielt Vereinbarungen über Konsiliardienste Dritter in der geriatrischen Abteilung und über geriatrische Konsile für Dritte ebenso wie Kooperationsaussagen mit nachgeordneten Versorgungsstrukturen, wie sozialen Diensten, Pflegeheimen, Altenheimen etc. der Entscheidung zugrunde gelegt.

Im Jahr 2007 wurden 12.044 Fälle mit einer Verweildauer von 18,1 Tagen gezählt. 2011 wurden durch die Krankenhausträger

15.005 Fälle mit einer Verweildauer von 17,5 Tagen angezeigt. Der Nutzungsgrad lag bei 89,7 Prozent. Der Dritte Krankenhausplan und auch seine Fortschreibung bezieht die deutlich absehbaren demografischen Tendenzen in seine Planung mit ein und vergrößert deshalb das Angebot an geriatrischen Abteilungen. Nunmehr werden an fünf weiteren Standorten (Luckenwalde, Ludwigsfelde, Perleberg, Templin und ein weiterer Standort in der Landeshauptstadt Potsdam), also an insgesamt 21 Standorten geriatrische Angebote ausgewiesen.

Im Einzelblatt der Evangelischen Kliniken Luise-Henrietten-Stift Lehnin wird unter der Rubrik “Besondere Einrichtungen“ auf die Besonderheit eines Angebotes “Geriatrie im Rahmen einer Einrichtung nach § 111 SGB V“ hingewiesen (70 vollstationäre und 10 tagesklinische Plätze). Letzteres ist deshalb von Bedeutung, weil in Brandenburg das Prinzip der konzeptionellen Einstufigkeit der geriatrischen Versorgung verfolgt wird. Das bedeutet, dass der Versorgungsbeitrag und die Konzeption einer Geriatrie im Krankenhaus oder in einer Rehabilitationseinrichtung in wesentlichen Teilen gleich sein sollen. Die Grundprinzipien entsprechen den Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Klinisch-Geriatrischen Einrichtungen e. V.

Insgesamt (einschließlich des Standortes Lehnin) sind somit im Land Brandenburg 22 geriatrische Angebote mit 1.293 Betten (Planbetten zuzüglich der 70 Betten in Lehnin) und 330 tagesklinischen Plätzen (zuzüglich 10 Plätzen am Rehabilitationsstandort Lehnin) als bedarfsnotwendig vorgesehen.

13.6.2 Rheumatologische Versorgung

Die flächendeckende Versorgung rheumakranker Patientinnen und Patienten hat sich in den letzten Jahren zunehmend verbessert. Neben den beiden Krankenhäusern mit einem besonderen rheumatologischen Versorgungsauftrag in Treuenbrietzen - mit Behandlungsschwerpunkt für erwachsene Rheumakranke - und Cottbus - mit seiner zusätzlichen besonderen Kompetenz zur Versorgung rheumakranker Kinder und Jugendlicher - hat sich an mehreren Standorten zunehmend stationäre rheumatologische Kompetenz ausgebildet. Die in der Behandlung rheumakranker Patientinnen und Patienten engagierten Krankenhausstandorte im Land Brandenburg haben darüber hinaus auch eine Vernetzung der Behandlungsangebote über mehrere Standorte und über die Sektorengrenzen ambulant/stationär zu ihrer Aufgabe gemacht. Auf diese Weise wurden breit angelegte Modelle der integrierten Versorgung entwickelt und Arbeitsgemeinschaften in Form von dezentralen “Rheumazentren“ gebildet, aber auch die Verbindung zu den Betroffenenorganisationen gesucht und verstetigt. Angesichts dieser Entwicklungen ist es nicht erforderlich, einzelne Krankenhausstandorte weiterhin als spezielle “Rheumazentren“ krankenhausplanerisch zu bestimmen.

13.7 Anästhesiologie/Intensivmedizin

Die Intensivmedizin, das heißt die Behandlung von Schwerkranken mit gestörten Vitalfunktionen, stellt eine besonders wichtige, für viele Behandlungsverläufe entscheidende Phase der stationären Versorgung dar. Zugleich ist sie wegen des erforderlichen erheblichen Personal- und Sachaufwandes ein bedeutender Kostenfaktor.

krankenhausplanerisch vorgegebene Zahl der vorzuhaltenden Betten in der Intensivmedizin in Prozenten der Gesamtbetten-zahl würde die individuellen Besonderheiten der Krankenhäuser im Land Brandenburg nicht angemessen berücksichtigen.

Aus diesen Gründen werden intensivmedizinische Betten nicht gesondert ausgewiesen, auch dann nicht, wenn ein Krankenhaus eine eigene fachärztlich geleitete Anästhesiologisch-intensivmedizinische Abteilung betreibt. Der Bedarf ist in die jeweilige somatische Fachabteilung mit eingerechnet.

13.8 Kinder- und Jugendmedizin

Ziel der Brandenburgischen Krankenhausplanung ist es, den Rahmen für die kindgerechte Betreuung im Krankenhaus zu schaffen. Die Krankenhausplanung gibt daher der Behandlung von Kindern und Jugendlichen in pädiatrischen Fachabteilungen nach wie vor den Vorrang. Auf die besonderen Bedürfnisse von Kindern bei der Krankenhausbehandlung sollte weitestgehend Rücksicht genommen werden. Kinder sollen nach Möglichkeit nicht zusammen mit erwachsenen Patientinnen und Patienten versorgt werden. Auch in den Krankenhäusern, in denen die pädiatrischen Behandlungsmöglichkeiten in der Fachabteilung für Innere Medizin angesiedelt sind, ist für die Behandlung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen ein altersgerechter Rahmen zu schaffen.

Nach den Festlegungen des Dritten Krankenhausplanes verfügten insgesamt 17 Krankenhäuser an 19 Standorten über eigenständige Fachabteilungen für Kinder- und Jugendmedizin. An weiteren sechs Standorten waren pädiatrische Behandlungsmöglichkeiten in der Fachabteilung für Innere Medizin vorgesehen. Der Versorgungsauftrag des Krankenhauses in Guben für die pädiatrische Behandlung endete nach Verlängerung der hierfür vorgesehenen Frist zum 31. Dezember 2011.

Die Fachabteilungen für Kinder- und Jugendmedizin sowie die integrierten Behandlungsangebote waren im Jahr 2011 nur noch zu 57,6 Prozent ausgelastet. Diese geringe Auslastung ist auf eine weitere deutliche Absenkung der Verweildauer in diesem Fachgebiet bei weiter rückläufigen Fallzahlen zurückzuführen. Die durchschnittliche Verweildauer, die im Jahr 2007 noch bei 4,6 Tagen lag, betrug im Jahr 2011 nur noch 3,9 Tage. Die Fallzahlen sind im selben Zeitraum um knapp 3 Prozent zurückgegangen.

Die Bedarfsanalyse für das Fachgebiet Kinder- und Jugendmedizin ergibt für den Planungszeitraum der Jahre 2014 bis 2018 eine Verringerung der vorzuhaltenden vollstationären Behandlungskapazität von 573 auf 462 Betten. An den Krankenhäusern in Bernau, Templin und Bad Belzig sind die Behandlungsmöglichkeiten organisatorisch weiterhin in der Abteilung für Innere Medizin angesiedelt. Dies bedeutet, dass die ärztliche und pflegerische pädiatrische Kompetenz an diesen Standorten in die Fachabteilung für Innere Medizin integriert ist. Damit erhält der Krankenhausträger nach wie vor die Verpflichtung und das Recht, entsprechend qualifiziertes, weitergebildetes ärztliches und pflegerisches Personal zu beschäftigen.

Der Bedarf an intensivmedizinischen Versorgungskapazitäten Die pädiatrische Behandlung im Krankenhaus in Luckenwalde im Krankenhaus ist abhängig von der Zahl und Art der Fach-kann aufgrund der positiven Entwicklung dieses Bereichs am gebiete und dem Versorgungsauftrag des Krankenhauses. Eine Standort nunmehr wieder in einer eigenständigen Fachabteilungsstruktur erbracht werden. Der pädiatrische Versorgungsauftrag des Krankenhauses in Prenzlau ist entfallen. Das vollstationäre Angebot der Fachabteilungen für Kinder- und Jugendmedizin der Krankenhäuser in Cottbus, Lauchhammer und Schwedt wird, wie bereits im Dritten Krankenhausplan vorgesehen, durch insgesamt 20 tagesklinische Plätze ergänzt.

Der Leistungsstand und die Leistungsentwicklung der Fachabteilung für Kinder- und Jugendmedizin des Sana Krankenhauses Templin wird im 1. Quartal 2015 einer Prüfung unterzogen.

13.8.1 Perinatologische Versorgung

Die Versorgung von Früh- und Neugeborenen in Krankenhäusern unterliegt den Qualitätsvorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Dieser hat am 20. September 2005 eine “Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- und Neugeborenen“ beschlossen. Diese Vereinbarung wurde seitdem mehrfach überarbeitet. Es handelt sich hierbei um ein Stufenkonzept, in dem verbindlich festgelegt ist, welche Voraussetzungen in Bezug auf die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität in einem Krankenhaus erfüllt sein müssen, damit das Krankenhaus in der jeweiligen Versorgungsstufe an der Versorgung von Früh- und Neugeborenen teilnehmen kann. Nach dem Konzept werden vier Versorgungsstufen unterschieden:

  • Perinatalzentrum LEVEL 1, für die Versorgung von Früh-und Neugeborenen mit höchstem Risiko
  • Perinatalzentrum LEVEL 2, für die Versorgung von Früh-und Neugeborenen mit hohem Risiko
  • Perinataler Schwerpunkt für die flächendeckende Versorgung von Neugeborenen, bei denen eine postnatale Therapie absehbar ist, durch eine leistungsfähige Neugeborenenmedizin in Krankenhäusern mit Geburtsklinik mit Kinderklinik im Haus oder mit kooperierender Kinderklinik
  • Geburtsklinik ohne eine entsprechende Kinderklinik, in denen nur noch reife Neugeborene ohne bestehendes Risiko zur Welt kommen sollen.

Der Nachweis der Erfüllung der jeweiligen Qualitätsvorgaben des G-BA erfolgt im Rahmen der jährlichen Budgetverhandlungen mit den Krankenkassen. Brandenburger Krankenhäuser weisen für die Versorgung von Früh- und Neugeborenen folgende Versorgungsstufen auf (Stand: 31. Dezember 2012):

Tabelle

Die Strukturvorgaben des G-BA haben unmittelbare Rechtswirkung und bedürfen keiner zusätzlichen krankenhausplanerischen Umsetzung. Die Aufnahmekriterien für Schwangere sowie Früh- und Neugeborene in den jeweiligen Versorgungsstufen sind in der Qualitätssicherungsvereinbarung des G-BA ebenfalls verbindlich geregelt. Hierdurch wird die gebotene Konzentration von Risikoentbindungen auf die hierauf eingerichteten Perinatalzentren der Versorgungsstufen LEVEL 1 und LEVEL 2 bewirkt. Eine Ausweisung derjenigen Häuser, die die Voraussetzungen der Stufe LEVEL 1 oder LEVEL 2 erfüllen, als “Zentren für Perinatologie“ ist deshalb entbehrlich und hierauf wird fortan verzichtet.

Es ist Anliegen der Krankenhausplanung des Landes Brandenburg, die bestehenden Perinatalzentren LEVEL 1 und LEVEL 2 zu sichern und zu stärken. In Zusammenhang mit der Diskussion um Mindestmengen für die Versorgung von Früh- und Neugeborenen hat das MUGV mit den Vertreterinnen und Vertretern der Perinatalzentren LEVEL 1 und LEVEL 2 in den Jahren 2010 und 2011 in mehreren Sitzungen erörtert, dass die bestehenden Einrichtungen durch enge und verbindliche Kooperationen gestärkt werden sollen. Die in den Perinatalzentren jeweils vorhandenen Kompetenzen und Erfahrungen sollen durch eine konkret geregelte Zusammenarbeit und einen regelmäßigen fachlichen Austausch gebündelt werden.

Die Einrichtungen niedrigerer Versorgungsstufen sollen mit Häusern der jeweils nächsthöheren Versorgungsstufe ebenfalls verbindliche Kooperationsbeziehungen eingehen. Durch geeignete Maßnahmen innerhalb dieser Kooperationsbeziehung soll sichergestellt werden, dass in Notfällen, die eine Verlegung der Schwangeren oder des Neugeborenen in eine höhere Versorgungsstufe erforderlich machen, ein reibungsloses Verlegungsmanagement gewährleistet ist.

13.9 Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie

Die Plankapazität im vollstationären Bereich liegt seit der Fortschreibung des Zweiten Krankenhausplanes im Jahr 2003 unverändert bei 211 Betten. Auf- und ausgebaut wurde in den letzten zehn Jahren sukzessive das Angebot an tagesklinischen Behandlungsmöglichkeiten. Im Krankenhausplan aus dem Jahr 2003 war zunächst, ebenso wie bereits im Krankenhausplan aus dem Jahr 1998, nur an den Standorten in der Stadt Brandenburg und in Eberswalde je eine Tagesklinik für Kinder und Jugendliche mit insgesamt 13 Plätzen vorgesehen. Hinzu kamen im Laufe der Umsetzung des Planes aus dem Jahr 2003 Tageskliniken in der Stadt Potsdam und in Königs Wusterhausen. Mit dem Dritten Krankenhausplan und im Verlauf des Planungszeitraumes konnte das teilstationäre Angebot erweitert werden um die Standorte Kyritz, Stadt Cottbus und Frankfurt (Oder). Insgesamt sind damit im Dritten Krankenhausplan zum Stand 31. Dezember 2012 für die psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung von Kindern und Jugendlichen neben je einem vollstationären Angebot in jeder Versorgungsregion neun Tageskliniken mit 99 Plätzen vorgesehen. Der Anteil der Tagesklinikplätze am Gesamtangebot der Fachabteilungen für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie wurde planerisch von rund 6 Prozent im Jahr 2003 auf 32 Prozent im Jahr 2012 erhöht. Damit wurde die möglichst wohnortnahe und niedrigschwellige Versorgung von Kindern und Jugendlichen erheblich verbessert.

Die im Jahr 2008 planerisch vorgesehene Tagesklinikkapazität von 70 Plätzen wurde bis Ende des Jahres 2011 von den zuständigen Krankenhausträgern mit 66 Plätzen fast vollständig realisiert. Diese Plätze waren im Jahr 2011 durchschnittlich zu 103 Prozent ausgelastet. Die Fortschreibung des Dritten Krankenhausplanes sieht deshalb eine Erhöhung der teilstationären Kapazitäten an bestehenden Standorten beziehungsweise in der Nähe bestehender Standorte um 15 Plätze vor. Die bereits im Wege der Einzelfortschreibung in den Jahren 2011 und 2012 neu in den Krankenhausplan aufgenommenen Tageskliniken in der Stadt Cottbus und in der Stadt Frankfurt (Oder) mit zusammen 29 Plätzen tragen zur Verbesserung der psychiatrisch-psychotherapeutischen Versorgung in und um diese Zentren bei.

Trotz des stetigen Auf- und Ausbaus des tagesklinischen Angebots der Fachabteilungen für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie ist aufgrund des hohen Behandlungsbedarfes in diesem Fachgebiet bisher noch keine Entlastung des vollstationären Bereiches zu verzeichnen. Die vollstationäre Behandlungskapazität von 211 Betten war im Jahr 2011 zu 97 Prozent ausgelastet. Vom Jahr 2007 bis zum Jahr 2011 stiegen die vollstationären Fallzahlen um 4,2 Prozent von 1.904 auf 1.983 bei einem leichten Rückgang der Verweildauer von 38,0 Tagen auf 37,7 Tage. Im Vergleich der 5-Jahres-Mittelwerte der Fallzahlen der Jahre 2002 bis 2006 und der Jahre 2007 bis 2011 beträgt der Anstieg der Fallzahlen 9,2 Prozent.

Gemeinsam mit den beiden Tageskliniken, die bereits in den Jahren 2011 und 2012 im Wege der Einzelfortschreibung neu in den Dritten Krankenhausplan aufgenommen wurden, wird das teilstationäre Angebot gegenüber dem Dritten Krankenhausplan landesweit um 44 Plätze von 70 auf 114 Plätze erweitert. Der vollstationäre Bereich kann aber durch dieses zusätzliche Angebot in nennenswertem Umfang mittelfristig nur dann entlastet werden, wenn auch die ambulante psychiatrisch-psychotherapeutische Versorgung für Kinder und Jugendliche in den Regionen ausgebaut und eine stärkere Verzahnung aller therapeutischen und sozialen Angebote, die in den Regionen für Familien zur Verfügung stehen, erreicht wird. Kurzfristig ist für den Planungszeitraum bis zum Jahr 2018 eine verringerte Inanspruchnahme des vollstationären Bereiches nicht zu erwarten.

Den vorliegenden Falldaten zur stationären psychiatrisch-psychotherapeutischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen im Versorgungsgebiet Havelland-Fläming ist zu entnehmen, dass in Bezug auf das Planungsziel einer regional ausgeglichenen und möglichst wohnortnahen Versorgung für die Stadt Potsdam ein besonderer Handlungsbedarf besteht. In der Stadt Potsdam leben landesweit die meisten Kinder und Jugendlichen und die Stadt weist für diese Bevölkerungsgruppe prognostisch landesweit mit deutlichem Abstand die höchsten Zuwachsraten auf. Gerade Kinder und Jugendliche aus der Stadt Potsdam erreicht das vollstationäre Behandlungsangebot in diesem Versorgungsgebiet aber derzeit nur weit unterdurchschnittlich. Diese Feststellung kann nicht wesentlich durch die Berlinnähe der Stadt relativiert werden. In der Landeshauptstadt Potsdam wird mit der Fortschreibung des Dritten Krankenhausplanes deshalb ein weiterer Standort für eine vollstationäre Einrichtung für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie mit 24Betten ausgewiesen. Insgesamt wird die Plankapazität im vollstationären Bereich von 211 Betten auf 233 Betten erhöht.

13.10 Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie

Das Angebot der Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie im Land Brandenburg wird im Interesse von Leistungsfähigkeit und Qualität auf wenige Standorte begrenzt und soll nur an den Standorten Eberswalde, Cottbus, Neuruppin und Potsdam angeboten werden. Am Standort Frankfurt (Oder) werden Leistungen der Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie im Rahmen der Chirurgie erbracht. Im Jahre 2011 waren 58 Betten aufgestellt, die zu 71,5Prozent ausgelastet waren. Es wurden 2.922 Fälle mit einer Verweildauer von 5,2 Tagen angezeigt. In die Fortschreibung werden 50 Soll-Betten aufgenommen.

13.11 Neurochirurgie

Im Jahr 2011 wurden 7.309 Fälle im Land Brandenburg mit einer Verweildauer von durchschnittlich 8,5 Tagen gezählt. Die Soll-Bettenzahl wurde um 17 Betten nach oben auf 202 Soll-Betten korrigiert. Der Bedarf an mehr neurochirurgischen Leistungen hat sich bestätigt.

13.12 Neurologie

2007 wurden 25.993 Fälle erfasst. 2011 waren durch die Träger der Krankenhäuser 779 aufgestellte Betten mit 31.729 Fällen bei einer Verweildauer von 7,4 Tagen gemeldet worden. Das bedeutet eine Fallzahlsteigerung um nahezu 20 Prozent im vergangenen Planungszeitraum. Die weiter zu erwartende Fallzahlensteigerung wird mit einem Bedarf von 849 Soll-Betten prognostiziert. Dazu kommen noch die Soll-Betten für die “Neurologische Frührehabilitation Phase B“. Sofern die Fachabteilung für Neurologie an einem Fachkrankenhaus für Neurologie und Psychiatrie geführt wird, ist eine enge Kooperation mit dem jeweils benachbarten Allgemeinkrankenhaus erforderlich.

13.12.1  Neurologische Frührehabilitation

Im Jahr 2007 wurden drei Krankenhäuser, die die “Neurologische Frührehabilitation Phase B“ nach dem 1995 entwickelten Phasenmodell der Bundesarbeitsgemeinschaft Rehabilitation erbracht haben und im Rahmen eines Versorgungsvertrags nach § 109 SGB V tätig waren, in den Krankenhausplan aufgenommen. Gleiches gilt für ein weiteres Krankenhaus, dem im Jahr 2011 der Versorgungsauftrag zur Erbringung von Leistungen der “Neurologischen Frührehabilitation Phase B“ erteilt wurde. 2007 waren 1.727 Fälle gezählt worden. Diese Zahl hat sich auf 2.284 Fälle im Jahr 2011 erhöht. Die Zahl der Soll-Betten wurde zuletzt im Jahre 2012 auf insgesamt 339 erhöht. Die weitere Entwicklung in der Gesundheitsregion Berlin-Brandenburg bis zum Jahr 2018 ist zu beobachten.

Die Frührehabilitation soll gemäß § 39 SGB V zum frühestmöglichen Zeitpunkt beginnen.

Gemäß Phasenmodell der Bundesarbeitsgemeinschaft Rehabilitation (BAR) zur neurologischen Rehabilitation werden die Phasen A (Akutbehandlungsphase) und B (Behandlungs-/Rehabilitationsphase, in der noch intensivmedizinische Behandlungsmöglichkeiten vorgehalten werden müssen) insbesondere aufgrund der in diesen Phasen notwendigen lebenserhaltenden beziehungsweise zustandsstabilisierenden Maßnahmen oder noch vorhandenen akuten Behandlungserfordernissen und der dazu benötigten technischen und personellen Ausstattung als Leistungen von Akutkrankenhäusern ausgewiesen. Ab der Phase C nach diesem Modell sollen Rehabilitationskliniken und gegebenenfalls weitere Einrichtungen der Rehabilitation Therapie und Betreuung der Patientinnen und Patienten übernehmen.

Das Phasenmodell der BAR orientiert sich in erster Linie am individuellen Rehabilitationsverlauf der einzelnen Patientinnen und Patienten, dessen Status für jede Phase detailliert erhoben wird. Darauf aufbauend werden jeweils phasenspezifische Rehabilitationsziele, kurativmedizinische Aufgaben, rehabilitationsmedizinische Aufgaben und Vorgaben zur Therapiedichte sowie zum Regelbehandlungszeitraum beschrieben. Das zugrunde liegende theoretische Paradigma hat immer den Gesamtverlauf der individuellen Rehabilitation im Blick, der durch die einzelnen Phasen therapeutisch strukturiert, aber auch aufeinanderfolgenden Leistungsträgern zugeordnet wird.

Aufgrund dessen postuliert die BAR mit diesem Phasenmodell, dass das Rehabilitationsverfahren möglichst nahtlos verlaufen soll und, nachdem die notwendigen lebenserhaltenden und sonstigen der Phase A zuzuordnenden intensivmedizinischen Maßnahmen durchgeführt sind, die Versorgung in den Phasen B, C, und D möglichst in einer Einrichtung oder in unmittelbarem Verbund erbracht wird.

Vor dem Hintergrund dieses bundesweit anerkannten Phasenmodells der neurologischen Frührehabilitation und der darin fachlich begründeten Forderung größtmöglicher Behandlungskontinuität in den Phasen C bis D hatten sich das Ministerium und die Rehabilitationspartner im Land Brandenburg darauf verständigt, die Phase B der neurologischen Frührehabilitation in Krankenhäusern zu konzentrieren, die in unmittelbarem organisatorischen und räumlichen Verbund mit für die Anschlussphasen C und D gleichermaßen geeigneten Rehabilitationseinrichtungen stehen. Damit sind diese Krankenhäuser sowohl für die medizinischen Anforderungen der Akutbehandlung und der rehabilitativen Behandlung in den entsprechenden Phasen als auch für die nahtlose Behandlungskontinuität im Rehabilitationsverlauf besonders geeignet.

Eine Verlegung der Patientinnen und Patienten in die Kliniken mit dem expliziten Versorgungsauftrag für die Neurologische Frührehabilitation Phase B soll daher zum frühestmöglichen medizinisch sinnvollen Zeitpunkt erfolgen.

Im Rahmen der gewachsenen Struktur können vom ASKLEPIOS Fachklinikum Brandenburg, dem ASKLEPIOS Fachklinikum Lübben und dem Martin-Gropius-Krankenhaus Eberswalde weiterhin Leistungen der neurologischen Frührehabilitation Phase B erbracht werden. Bei diesen Krankenhäusern wird das Leistungsangebot der Neurologischen Frührehabilitation Phase B nicht als eigenständige Fachabteilung ausgewiesen.

13.13 Nuklearmedizin

Die Nuklearmedizin als therapeutisches Fachgebiet ist an fünf Standorten im Land vorgesehen. Für das Jahr 2011 wurden in 45 Betten 1.821 Fälle mit einer Verweildauer von 4,2 Tagen gemeldet. Die Zahl der Soll-Betten wird auf 42 festgesetzt.

13.14 Onkologische Versorgung und Klinisches Krebsregister

1995 schlossen die Krankenkassen im Land Brandenburg, die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg, die Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg und das für Gesundheit zuständige Ministerium eine Vereinbarung zur Regelung der onkologischen Nachsorge im Land Brandenburg. Auf Grundlage dieser Vereinbarung wurden Onkologische Schwerpunkte gegründet. Diese sind:

  • Brandenburgisches Tumorzentrum - Onkologischer Schwerpunkt Cottbus e. V. mit Sitz im Carl-Thiem-Klinikum Cottbus
  • Onkologischer Schwerpunkt Frankfurt (Oder) e. V./Tumorzentrum Bad Saarow e. V. mit Sitz im Klinikum Frankfurt (Oder)
  • Onkologischer Schwerpunkt Brandenburg/Nordwest e. V. Neuruppin mit Sitz in den Ruppiner Kliniken, Neuruppin
  • Tumorzentrum Potsdam e. V. mit Sitz im Klinikum Ernst von Bergmann, Potsdam
  • Nordbrandenburgischer Onkologischer Schwerpunkt e. V. Schwedt mit Sitz im ASKLEPIOS Klinikum Uckermark, Schwedt.

Die fünf regionalen klinischen Krebsregister wurden 2011/2012 zu einem landesweiten, flächendeckenden und standardisierten Krebsregister zusammengeführt.

Nach den Vorgaben des Krebsfrüherkennungs- und -registergesetzes (KFRG) vom 3. April 2013 (BGBl. I S. 617) ist es Angelegenheit der Länder, den Betrieb eines klinischen Landeskrebsregisters in unabhängiger und neutraler Trägerschaft ab 2014 zu sichern und die dafür notwendigen rechtlichen und normativen Voraussetzungen zu schaffen. Im Gesetz ist eine Übergangsfrist bis 2018 vorgesehen. Das Ministerium arbeitet gemeinsam mit den unmittelbar Beteiligten an der Umsetzung.

13.15 Psychiatrie und Psychotherapie

Die schon im Ersten Krankenhausplan eingeschlagene Linie einer konsequent an den Erfordernissen der Gemeindenähe orientierten Krankenhausplanung hat sich bewährt. Sie wird mit dem vorliegenden Plan fortgeschrieben.

Landesweit halten bisher wie auch künftig 18 Krankenhäuser eine Fachabteilung für Psychiatrie und Psychotherapie vor, davon sechs Fachkrankenhäuser und zwölf Krankenhäuser mit einem breiteren Disziplinenspektrum. Die 18 Krankenhausstandorte sind gut über das Land verteilt. Für die möglichst gemeindenahe und niedrigschwellige psychiatrisch-psychotherapeutische Versorgung in der Fläche des Landes kommt der Behandlungsform der Tagesklinik in den Regionen des Landes eine hohe Bedeutung zu.

Für diejenigen Patientinnen und Patienten, die gegen ihren Willen in einer psychiatrischen Krankenhausabteilung untergebracht und behandelt werden müssen, wird jedem psychiatrischen Krankenhausstandort ein Aufnahmegebiet zugeordnet, für das die Fachabteilung im Sinne einer Pflichtversorgung zuständig ist. Diese örtliche Zuständigkeit wird in einer besonderen Rechtsverordnung nach dem Brandenburgischen Psychisch-Kranken-Gesetz festgelegt. Die Regelung einer verbindlichen Versorgungsverpflichtung für alle psychiatrischen Patientinnen und Patienten bleibt für den Fall vorbehalten, dass die bisher gesicherte Gewährleistung der gemeindenahen Versorgung, die für diese Patientengruppe vorrangig sichergestellt sein muss, dies erfordert.

Das teilstationäre Angebot wurde in den letzten Jahren im Land Brandenburg verstärkt auf- und ausgebaut. Die Erste Fortschreibung des Zweiten Krankenhausplanes aus dem Jahr 2003 sah Tageskliniken an 25 Standorten mit einer Kapazität von insgesamt 447 Plätzen vor. Mittlerweile stehen im Land Brandenburg an 38 Standorten in allen Landesteilen Tageskliniken mit einer Kapazität von insgesamt 678 Plätzen für die gemeindenahe Behandlung und Versorgung zur Verfügung (Stand: 31. Dezember 2012). Noch in Umsetzung des Dritten Krankenhausplanes kommt ein weiterer Standort hinzu. Die Inanspruchnahme der Tageskliniken lag im Jahr 2011 bei knapp 97 Prozent.

Trotz des stetigen Auf- und Ausbaus des tagesklinischen Angebots ist aufgrund der allgemein festgestellten deutlichen Zunahme psychischer Behandlungsfälle bisher noch keine Entlastung des vollstationären Bereiches zu verzeichnen. Die vollstationäre Behandlungskapazität von 1.718 Betten war im Jahr 2011 zu 95 Prozent ausgelastet. Vom Jahr 2007 bis zum Jahr 2011 stiegen die vollstationären Fallzahlen um 6,5 Prozent von 25.811 auf 27.485 bei einem leichten Anstieg der Verweildauer von 21,2 Tagen auf 21,6 Tage. Im Vergleich der 5-Jahres-Mittelwerte der Fallzahlen der Jahre 2002 bis 2006 und der Jahre von 2007 bis 2011 beträgt der Anstieg der Fallzahlen 10,9 Prozent.

Angesichts der Überlastung der stationären Einrichtungen für Psychiatrie und Psychotherapie ist es planerisch unumgänglich, die Kapazitäten für dieses Fachgebiet nochmals zu erhöhen. Der Schwerpunkt wird hierbei auf den weiteren Ausbau der tagesklinischen Behandlungsangebote gelegt. Damit wird der Bedarf an stationärer psychiatrisch-psychotherapeutischer Behandlung in den Regionen des Landes so gemeindenah und so niedrigschwellig als krankenhausplanerisch möglich versorgt. Das zum Stand 31. Dezember 2012 bestehende Plansoll von 678 Tagesklinikplätzen wird auf 780 Plätze erhöht. Diese Erhöhung beinhaltet nicht nur eine Kapazitätserweiterung bestehender Tageskliniken. Mit den neuen Standorten in Bad Freienwalde, Templin und Schönefeld werden bestehende Lücken an Angeboten der stationären psychiatrisch-psychotherapeutischen Versorgung in diesen Regionen geschlossen. Am Standort des Krankenhauses in Rüdersdorf wird erstmals eine Tagesklinik eröffnet, deren Behandlungs- und Betreuungsangebot auf eine 7-Tage-Woche ausgerichtet ist. Zur Abfederung von Überlastungsspitzen der vollstationären Bereiche einiger Fachabteilungen ist es außerdem notwendig, die Plankapazität zum Stand 31. Dezember 2012 in Höhe von 1.701 Betten nochmals auf 1.753 Betten zu erhöhen.

Der allgemein festgestellten Zunahme psychischer Erkrankungen in der Bevölkerung ist durch innovative sektorenübergreifende Versorgungsmodelle zu begegnen. Nach § 64b Absatz 1 Satz 1 und 2 SGB V soll in jedem Land unter besonderer Berücksichtigung der Kinder- und Jugendpsychiatrie mindestens ein Modellvorhaben durchgeführt werden, das auf eine Verbesserung der Patientenversorgung oder der sektorenübergreifenden Leistungserbringung ausgerichtet ist, einschließlich der komplexen psychiatrischen Behandlung im häuslichen Umfeld. Ein solcher Ansatz ist beispielsweise das in Schleswig-Holstein und Thüringen bereits erfolgreich praktizierte Regionalbudget. Die Krankenhausplanung für das Land Brandenburg unterstützt solche Ansätze ausdrücklich.

13.16 Psychosomatische Medizin und Psychotherapie

13.16.1 Der Prüfauftrag zum Fachgebiet Psychosomatische Medizin und Psychotherapie

 In der Krankenhausplanung für das Land Brandenburg wurde bisher davon abgesehen, die unter dem Begriff ,Psychosomatik‘ bekannte Fachdisziplin, die in der Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Brandenburg aus dem Jahr 2005 als eigenständiges Fachgebiet ,Psychosomatische Medizin und Psychotherapie‘ aufgeführt ist, gesondert auszuweisen. Bisher galt die Festlegung, dass die Bedarfsdeckung in den vorhandenen Fachabteilungsstrukturen, vorrangig in den Fachabteilungen für Psychiatrie und Psychotherapie erfolgen soll. Diese Festlegung wurde bei der Fortschreibung des Dritten Krankenhausplanes in der Fassung des Beschlusses der Landesregierung vom 18. Juni 2013 zunächst beibehalten.

Ziel der Krankenhausplanung des Landes Brandenburg war und ist es, dass stationär behandlungsbedürftige Patientinnen und Patienten mit psychosomatischen Krankheitsbildern im Krankenhaus eine fachgerechte Diagnostik und eine fachgerechte Behandlung ihrer spezifischen Erkrankung erhalten. Nach Maßgabe dieser Zielsetzung wurde das für Krankenhausplanung zuständige Ressort der Landesregierung mit Beschluss der Landesregierung zum neuen Krankenhausplan vom 18. Juni 2013 damit beauftragt, die bisherige Festlegung zum Fachgebiet Psychosomatische Medizin und Psychotherapie einer Prüfung zu unterziehen. Diese Prüfung sollte bis spätestens Mitte des Jahres 2014 abgeschlossen sein. Die Landesregierung hat dem für Krankenhausplanung zuständigen Ressort die Entscheidung übertragen, ob an der bisherigen Festlegung festgehalten wird oder ob die Krankenhausplanung für das Fachgebiet der Psychosomatischen Medizin und Psychotherapie zu ändern ist.

13.16.2 Ergebnis des Prüfauftrages: Psychosomatische Behandlungsangebote werden künftig im Krankenhausplan gesondert ausgewiesen

Im Ergebnis des Prüfauftrages traf das für Krankenhausplanung zuständige Ressort der Landesregierung die ihm von der Landesregierung mit Beschluss vom 18. Juni 2013 übertragene Entscheidung, die bisherige Festlegung zum Fachgebiet Psychosomatische Medizin und Psychotherapie aufgeben und psychosomatische Behandlungsangebote an Krankenhäusern künftig im Krankenhausplan gesondert ausweisen zu wollen. Hierdurch soll den Brandenburger Patientinnen und Patienten mit psychosomatischen Krankheitsbildern - im Krankenhausplan erkennbar - ein spezifisches Behandlungsangebot im Fachgebiet Psychosomatische Medizin und Psychotherapie mit fachärztlicher Expertise zur Verfügung gestellt werden.

Die Mitglieder der Landeskonferenz für Krankenhausplanung gemäß § 13 des Brandenburgischen Krankenhausentwicklungsgesetzes (BbgKHEG) waren in die Überprüfung der bisherigen krankenhausplanerischen Festlegung zum Fachgebiet Psychosomatische Medizin und Psychotherapie und in die Entscheidungsfindung eng eingebunden. Zur Erfüllung des Prüfauftrages hat das Krankenhausplanungsressort im Juli 2013 eine beratende Arbeitsgruppe einberufen, bestehend aus benannten Vertreterinnen und Vertretern von Seiten der Krankenkassen sowie der Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg. Die Grundsatzentscheidung, Leistungsangebote im Fachgebiet Psychosomatische Medizin und Psychotherapie künftig gesondert auszuweisen, steht in Einklang mit der Empfehlung der Arbeitsgruppe vom 24. Juni 2014. Unverzichtbare Voraussetzung für die gesonderte Ausweisung des Fachgebietes Psychosomatische Medizin und Psychotherapie ist nach Empfehlung der Arbeitsgruppe der Nachweis der kontinuierlichen Erfüllung von Qualitätskriterien. Die Landeskonferenz für Krankenhausplanung hat sich der Empfehlung mit Beschluss vom 25. Juni 2014 angeschlossen.

13.16.3 Konzeptionelle Voraussetzungen für die Aufnahme von Krankenhäusern mit dem Fachgebiet Psychosomatische Medizin und Psychotherapie in den Krankenhausplan des Landes Brandenburg

Auf der Grundlage eines zweiten Berichtes der von der Krankenhausplanungsbehörde eingesetzten beratenden Arbeitsgruppe vom 24. September 2014 und eines Beschlusses der Landeskonferenz für Krankenhausplanung vom 6. November 2014 hat die Krankenhausplanungsbehörde die nachfolgend dargelegten konzeptionellen Voraussetzungen festgelegt, die für die Aufnahme von Krankenhäusern mit dem Fachgebiet Psychosomatische Medizin und Psychotherapie in den Krankenhausplan des Landes Brandenburg gegeben sein müssen. Die Erfüllung der konzeptionellen Voraussetzungen ist Bedingung für die Wahrnehmung des spezifischen Versorgungsauftrages im Fachgebiet Psychosomatische Medizin und Psychotherapie.

Die Aufnahme eines Krankenhauses mit dem Fachgebiet Psychosomatische Medizin und Psychotherapie im Krankenhausplan setzt die Vorhaltung einer strukturell eigenständigen, leistungsfähigen Behandlungseinheit für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie unter fachärztlicher Behandlungsleitung voraus. Es muss sich um organisatorisch selbstständige bettenführende Behandlungseinheiten für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie handeln, die von einer fachlich nicht weisungsgebun denen Fachärztin/einem fachlich nicht weisungsgebundenen Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie geleitet werden.

Die Behandlungseinheiten müssen die Strukturvoraussetzungen erfüllen, um stationäre und teilstationäre psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlungsleistungen gemäß OPS 9-63 (in der OPS-Version 2014) erbringen zu können.

Eine weitere strukturelle Voraussetzung für die Ausweisung von Behandlungseinheiten für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie ist die Anbindung der Behandlungseinheit an Krankenhäuser mit einem breiten somatischen Spektrum und einer Fachabteilung für Psychiatrie und Psychotherapie.

Die Anbindung an die somatische Krankenversorgung ist grundlegend für die interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen den somatischen Fachgebieten und der Behandlungseinheit für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie und für eine gute Erreichbarkeit für die Patientinnen und Patienten. Unter den Gesichtspunkten der Leistungsfähigkeit der psychosomatischen Behandlungseinheit, einschließlich der Praktikabilität und der ,Breitenwirkung‘ des Konsil- und Liaisondienstes der Behandlungseinheit sollen die psychosomatischen Behandlungseinheiten an Allgemeinkrankenhäusern mit einem möglichst breiten somatischen Fächerkanon angebunden sein.

Die Behandlungseinheiten für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie sind zudem an die bereits vorhandenen Fachabteilungen für Psychiatrie und Psychotherapie anzubinden. Die Behandlungsangebote im Fachgebiet Psychiatrie und Psychotherapie und im Fachgebiet Psychosomatische Medizin und Psychotherapie sollen vor Ort auf der Grundlage einer unter den Fachgebieten abgestimmten gemeinsamen Konzeption vorgehalten werden.

Bei einer erforderlichen Auswahlentscheidung, mit welchen Krankenhäusern der Bedarf für spezifische Behandlungskapazitäten für das Fachgebiet Psychosomatische Medizin und Psychotherapie gedeckt werden soll, wird neben den allgemeinen Zielen der Krankenhausplanung insbesondere berücksichtigt, inwieweit das jeweilige Krankenhausangebot geeignet ist, den nachfolgenden Zielvorgaben Rechnung zu tragen:

  • Gewährleistung einer interdisziplinären Zusammenarbeit zwischen den Fachärztinnen und Fachärzten der somatischen Fachgebiete und den Fachärztinnen und Fachärzten für Psychosomatische Medizin durch Konsil-/Liaisontätigkeiten bis hin zur integrierten psychosomatischen Mitbehandlung aus der psychosomatischen Behandlungseinheit heraus. Die interdisziplinäre Zusammenarbeit soll insbesondere auch der Erhöhung der psychosomatischen Basiskompetenz in den somatischen Fachabteilungen dienen.
  • Enge Abstimmung der Zuweisungswege, Aufnahmekriterien und Behandlungskonzepte für Patientinnen und Patienten mit einer stationär behandlungsbedürftigen psychischen Erkrankung zwischen der Behandlungseinheit für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie und der Behandlungseinheit für Psychiatrie und Psychotherapie.
  • Vorhaltung möglichst niedrigschwelliger Krankenhausangebote und möglichst enge sektorenübergreifende Vernetzung.
  • Berücksichtigung bisheriger Beiträge zur psychosomatischen Versorgung. In diesem Zusammenhang ist es möglich, bisherige somatische und psychiatrische Kapazitäten für die psychosomatische Versorgung umzuwidmen.

Die Grundsatzentscheidung der Krankenhausplanungsbehörde, das Fachgebiet Psychosomatische Medizin und Psychotherapie im Krankenhausplan künftig gesondert auszuweisen, sowie die konzeptionellen Voraussetzungen für die Aufnahme von Krankenhäusern mit dem Fachgebiet Psychosomatische Medizin und Psychotherapie in den Krankenhausplan des Landes Brandenburg wurden von der Krankenhausplanungsbehörde Anfang Dezember 2014 veröffentlicht. Mit der Veröffentlichung wurde interessierten Trägern die Gelegenheit gegeben, einen entsprechenden Antrag zu stellen. Krankenhausverbände und Fachgesellschaften auf Landes- und Bundesebene wurden jeweils gesondert auf die Veröffentlichung hingewiesen.

13.16.4 Beteiligungs- und Abstimmungsverfahren zur Änderung der Festlegungen des Krankenhausplanes zum Fachgebiet Psychosomatische Medizin und Psychotherapie

Auf der Grundlage der Empfehlungen der Landeskonferenz für Krankenhausplanung zu den Planungszielen und -kriterien für das Fachgebiet Psychosomatische Medizin und Psychotherapie vom 25. Juni 2014 und vom 6. November 2014 wurde von der Krankenhausplanungsbehörde ein erster Entwurf der vorliegenden Ersten Änderung der Fortschreibung des Dritten Krankenhausplanes erarbeitet (Stand 18. August 2015). Eingegangen in diesen Entwurf ist auch eine Empfehlung der Landeskonferenz für Krankenhausplanung vom 17. Juni 2015 zur Auswahl der Krankenhäuser, die künftig einen spezifischen Versorgungsauftrag im Fachgebiet Psychosomatische Medizin und Psychotherapie erhalten sollen.

Dieser Entwurf wurde den Mitgliedern der Gebietskonferenzen in den fünf Versorgungsgebieten des Landes gemäß § 13 Absatz 2 BbgKHEG sowie den beratenden Teilnehmenden mit Schreiben vom 18. August 2015 zur Stellungnahme zugeleitet. Die Mitglieder der Gebietskonferenzen sowie die beratenden Teilnehmenden hatten die Gelegenheit, zu dem Entwurf bis zum 15. September 2015 Stellung zu nehmen.

Zugleich wurde auch den weiteren Beteiligten im Sinne von § 13 Absatz 1 Satz 3 BbgKHEG die Gelegenheit gegeben, zu dem Entwurf der Ersten Änderung der Fortschreibung des Dritten Krankenhausplanes, in den die Empfehlungen der Landeskonferenz für Krankenhausplanung vom 25. Juni 2014, 6. November 2014 und 17. Juni 2015 Eingang gefunden haben, Stellung zu nehmen.

Nach Abschluss der Gebietskonferenzen wurden der Landeskonferenz für Krankenhausplanung die Stellungnahmen aus den Gebietskonferenzen sowie der von der Krankenhausplanungsbehörde unter Berücksichtigung dieser Stellungnahmen überarbeitete Änderungsentwurf zur abschließenden Befassung im schriftlichen Verfahren vorgelegt. Die daraufhin eingegangenen Stellungnahmen der Mitglieder der Landeskonferenz für Krankenhausplanung ergaben keine mehrheitliche Empfehlung zur Änderung des von der Krankenhausplanungsbehörde vorgelegten Änderungsentwurfes.

Zu den Empfehlungen der Landeskonferenz, die sämtlich Eingang in den Änderungsentwurf der Krankenhausplanungsbehörde gefunden haben, wurden die betroffenen Krankenhäuser in der zweiten Oktoberhälfte 2015 angehört.

Unabhängig von der Frage, ob die vorliegende Erste Änderung der Fortschreibung des Dritten Krankenhausplanes den Voraussetzungen des § 6 Absatz 2 KHG in Verbindung mit § 12 Absatz 1 Satz 2 BbgKHEG unterfällt, wurde der Entwurf der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales des Landes Berlin mit Schreiben vom 6. November 2015 zugeleitet. Die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales hat den Entwurf mit Schreiben vom 12. November 2015 für abgestimmt erklärt.

Der für Krankenhausplanung zuständige Ausschuss des Landtages wurde über die beabsichtigte Änderung der Krankenhausplanung für das Fachgebiet Psychosomatische Medizin und Psychotherapie und deren Umsetzung im Verfahren der Aufstellung der Änderung informiert. Die nach § 12 Absatz 1 Satz 1 BbgKHEG durchzuführende Anhörung des Ausschusses erfolgte am 2. Dezember 2015.

13.16.5 Weitere Planungsvorgaben für die erstmalige Ausweisung des Fachgebietes Psychosomatische Medizin und Psychotherapie

Für die erstmalige spezifische Ausweisung von Krankenhauskapazitäten für das Fachgebiet Psychosomatische Medizin und Psychotherapie wird von einer Bettenmessziffer von 1 : 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern ausgegangen. Dies ergibt auf der Grundlage der Einwohnerzahl zum Stand 30. Juni 2014 in Summe einen landesweiten Bedarf von 246 Betten.

Die so errechnete Kapazität wird entsprechend den Grundsätzen der Krankenhausplanung für das Land Brandenburg nach den Versorgungsgebieten gemäß Kapitel 10.2 der Fortschreibung des Dritten Krankenhausplanes räumlich strukturiert.

Dies ergibt für die erstmalige Ausweisung spezifischer Behandlungskapazitäten für das Fachgebiet Psychosomatische Medizin und Psychotherapie je Versorgungsgebiet die folgenden rechnerischen Bettenbedarfe:

VersorgungsgebietEinwohnerinnen/Einwohner per 30.06.2014Bettenbedarf je 10.000 EW
VG 1 Prignitz-Oberhavel 380.233 38
VG 2 Uckermark-Barnim 295.134 30
VG 3 Havelland-Fläming 755.021 76
VG 4 Lausitz-Spreewald 598.114 60
VG 5 Oderland-Spree 422.576 42
Land Brandenburg Gesamt 2.451.078 246

Quelle: Amt für Statistik, Bevölkerungsstand im Land Brandenburg, Tabelle: OT_A1.12 - Juni 2014

Zusätzlich zu den rechnerisch anhand der Bettenmessziffer ermittelten Betten sollen Krankenhäuser, die mit dem Fachgebiet Psychosomatische Medizin und Psychotherapie in den Krankenhausplan aufgenommen werden, neben dem vollstationären Angebot auch über ein teilstationäres Angebot in Form einer Tagesklinik verfügen. Dies dient der Zielstellung der Vorhaltung möglichst niedrigschwelliger Leistungsangebote.

Durch die Ausweisung spezifischer Behandlungseinheiten für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie wird der Versorgungsauftrag der Fachabteilungen für Psychiatrie und Psychotherapie nicht eingeschränkt. Die spezifische Ausweisung des Fachgebietes für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie entfaltet keinen Ausschlusscharakter für die Erbringung psychosomatischer Leistungen innerhalb der bestehenden Fachabteilungen für Psychiatrie und Psychotherapie. Diese Festlegung wird im Rahmen der Evaluation gemäß Kapitel 13.6.7 einer Prüfung unterzogen.

Bei einer späteren Fortschreibung des Krankenhausplanes für das Fachgebiet Psychosomatische Medizin und Psychotherapie wird der stationäre Behandlungsbedarf in diesem Fachgebiet unter Berücksichtigung der dann vorhandenen Leistungsdaten ermittelt werden.

13.16.6 Auswahlentscheidung - Krankenhäuser und Kapazitäten

Der Krankenhausplanungsbehörde lagen nach Ablauf der bekannt gegebenen Antragsfrist für die erstmalige Ausweisung spezifischer Behandlungskapazitäten für das Fachgebiet Psychosomatische Medizin und Psychotherapie Anträge von 21 Klinikträgern vor, gerichtet auf Aufnahme in den Krankenhausplan mit einer Kapazität in Höhe von insgesamt 1.057 Betten und Tagesklinikplätzen. In jedem der fünf Versorgungsgebiete überstieg das Angebot an in Betracht kommenden Krankenhäusern den ermittelten Bedarf. Es war deshalb eine Auswahlentscheidung zu treffen. Diese Auswahlentscheidung wurde nach Maßgabe der in Kapitel 13.16.3 dargestellten konzeptionellen Voraussetzungen und Ziele getroffen.

Unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Landeskonferenz für Krankenhausplanung vom 17. Juni 2015 werden zur Deckung des in den jeweiligen Versorgungsgebieten für die erstmalige spezifische Ausweisung errechneten Bedarfes die folgenden Krankenhäuser mit dem Fachgebiet Psychosomatische Medizin und Psychotherapie in den Krankenhausplan aufgenommen:

KrankenhausVollstationäre BettenTeilstationäre Plätze
Rechnerischer Bedarf Versorgungsgebiet 38 24
Ruppiner Kliniken 18 12
Oberhavel Kliniken, Standort Hennigsdorf 20 12
Rechnerischer Bedarf Versorgungsgebiet 30 12
Martin-Gropius-Krankenhaus Eberswalde in Kooperation mit Klinikum Barnim, Werner Forßmann Krankenhaus 30 12
Rechnerischer Bedarf Versorgungsgebiet 76 36
Klinikum Ernst von Bergmann Potsdam 30 12
Johanniter-Krankenhaus im Fläming Treuenbrietzen 18 12
Asklepios Fachklinikum Brandenburg in Kooperation mit Städtisches Klinikum Brandenburg 28 12
Rechnerischer Bedarf Versorgungsgebiet 60 36
Carl-Thiem-Klinikum Cottbus 20 12
Klinikum Niederlausitz, Standort Senftenberg 20 12
Asklepios Fachklinikum Lübben in Kooperation mit Klinikum Dahme-Spreewald 20 12
Rechnerischer Bedarf Versorgungsgebiet 42 24
Klinikum Frankfurt (Oder) 21 12
Immanuel Klinik Rüdersdorf 21 12
Gesamtergebnis Land Brandenburg 246 132

Die oben genannten Bettenkapazitäten für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie sind entsprechend dem feststellbaren bisherigen Beitrag des Krankenhauses zur Versorgung von Patientinnen und Patienten mit psychosomatischen Erkrankungen in den bereits vorhandenen Plankapazitäten enthalten. Nicht ausgelastete Plankapazitäten sind für die neuen Behandlungseinheiten für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie zu verwenden.

13.16.7 Umsetzung der Ausweisung des Fachgebietes Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Evaluation

Die erstmalige Ausweisung spezifischer Behandlungseinheiten für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie wird durch entsprechende Bescheide unverzüglich umgesetzt.

Die Leistungsentwicklung im Fachgebiet für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie wird in Zusammenschau mit der Leistu.ngsentwicklung im Fachgebiet Psychiatrie und Psychotherapie im Jahr 2019 auf der Grundlage von Daten aus den Jahren 2016 bis 2018 evaluiert

13.17 Strahlentherapie

Im Jahr 2007 wurden 3.802 Fälle gezählt. 2011 wurden von diesen sechs Krankenhausstandorten mit 155 Soll-Betten 3.388 Fälle bei einer Verweildauer von 11,8 Tagen berichtet. Mit insgesamt 128 Soll-Betten wird mit der Fortschreibung ein flächendeckendes und auf den Bedarf der Gesamtregion Berlin-Brandenburg abgestimmtes Versorgungsangebot zugrunde gelegt.

13.18 Urologie

Die Planung der urologischen Versorgungsangebote hat zum Ziel, eine wohnortnahe Versorgung anzubieten. 2011 waren an 15 Standorten 425 Betten aufgestellt. Diese Betten waren zu durchschnittlich 68,6 Prozent ausgelastet. Die Krankenhausplanung korrigiert unter prognostischen Gesichtspunkten und legt in dieser Fachrichtung 410 Betten als bedarfsgerecht zugrunde. An zwei weiteren Standorten (Hennigsdorf und Strausberg) war bisher die Erbringung von urologischen Leistungen im Rahmen der Chirurgie ermöglicht worden. Diese Möglichkeiten sollen weiterhin bestehen. Durch die KMG Klinikum Mitte GmbH werden am Standort Kyritz Belegleistungen erbracht.

14 Umsetzung und Überprüfung des Krankenhausplanes

14.1 Umsetzung

Die Fortschreibung des Dritten Krankenhausplanes des Landes Brandenburg reicht in seinen Zielsetzungen bis in das Jahr 2018 hinein. Eine Erreichung des Planbettensolls ist dort, wo dies mit dem Aufbau bislang noch defizitär entwickelter Angebote verbunden ist, nur nach Maßgabe verfügbarer personeller, baulicher und haushaltsmäßiger Voraussetzungen erreichbar.

Die vorliegende Krankenhausplanung bietet für das Land, die Kosten- und Leistungsträger und die Krankenhausträger die planerischen Grundlagen, um die für die Weiterentwicklung der Krankenhäuser erforderlichen Zielplanungen zu erstellen und zu modifizieren.

14.2 Kontinuierliche Weiterentwicklung

Die Aufstellung von Krankenhausplänen basiert auf verschiedenen Annahmen über die zukünftige Entwicklung. Insbesondere durch Veränderungen der Bevölkerungs- und Geburtenzahlen sowie der Altersstruktur, durch sich wandelnde gesetzliche, insbesondere leistungsrechtliche Rahmenbedingungen, aufgrund weiter zu erwartender Veränderungen in Diagnostik und Therapie sind diese Annahmen mit Unsicherheit verbunden. Überdies erfordern die sich auf den künftigen Bedarf an Krankenhausbetten auswirkenden Veränderungen in der Verweildauer, die nicht zuletzt durch neue und erweiterte Entgeltformen beeinflusst werden, eine kontinuierliche Überprüfung des Krankenhausplanes; das schließt die Förderung seiner konsequenten, aber schrittweisen Umsetzung ein.

Auf Antrag von Krankenhausträgern oder anderer am stationären Geschehen Beteiligter wird sich die Landeskonferenz nach § 13 BbgKHEG auch weiterhin mit der Einzelfortschreibung von krankenhausplanerischen Festlegungen für einzelne Standorte und einzelne Fachabteilungen befassen und in der Zeit bis zur nächsten generellen Fortschreibung des Krankenhausplanes Empfehlungen zur Veränderung einzelner Leistungsangebote erarbeiten.

14.3 Besondere Prüfaufträge

Der Krankenhausplan legt an Standorten und auch bei Fachgebieten, an denen die Entwicklung noch nicht hinreichend sicher beurteilt werden kann, Prüfaufträge fest. Dem liegt jeweils eine zwischen Krankenhausträger, Kostenträger und Planungsbehörde getroffene Abrede zugrunde, nach Ablauf eines im Einzelnen bestimmten Zeitraumes auf der Basis dann vorliegender Daten, die Entwicklung der mit Prüfauftrag versehenen Fachabteilung erneut zu bewerten und verbindliche planerische Konsequenzen zu ziehen. Siehe hierzu im Einzelnen Kapitel 13.

Folgende Prüfaufträge werden ausgesprochen:

Sana Krankenhaus Templin (Geburtshilfe und Kinder- und Jugendmedizin)
Immanuel Klinikum Bernau Herzzentrum Brandenburg (Geburtshilfe und Kinder- und Jugendmedizin)
Johanniter-Krankenhaus im Fläming Belzig (Geburtshilfe und Kinder- und Jugendmedizin)
Krankenhaus Märkisch-Oderland (Geburtshilfe)

Die Prüfungen erfolgen jeweils im 1. Quartal 2015.

Die Versorgung im Fachgebiet der Psychosomatischen Medizin und Psychotherapie wird bis spätestens Mitte des Jahres 2014 einer Prüfung unterzogen.

B Tabellenteil

Tabelle

Tabelle

1 Statistische Materialien

Bevölkerungsentwicklung im Land Brandenburg nach Altersgruppen und insgesamt


Jahr zum 31.12.

0 bis unter 16 Jahre

16 bis unter 65 Jahre

65 bis unter 80 Jahre

80 Jahre und älter
Gesamt
absolutVeränd. in % zum Vorjahr
1990 559.181 1.716.051 233.331 80.808 2.589.371 .
2000 388.501 1.808.712 324.929 79.820 2.601.962 0,0
2001 369.265 1.800.820 338.981 83.974 2.593.040 -0,3
2002 351.328 1.790.638 353.891 86.522 2.582.379 -0,4
2003 333.742 1.780.768 371.753 88.258 2.574.521 -0,3
2004 317.724 1.766.809 392.003 91.168 2.567.704 -0,3
2005 304.109 1.749.122 411.254 94.998 2.559.483 -0,3
2006 292.241 1.727.282 429.016 99.233 2.547.772 -0,5
2007 292.046 1.702.776 437.300 103.615 2.535.737 -0,5
2008 295.699 1.672.375 444.851 109.568 2.522.493 -0,5
2009 301.082 1.646.069 448.842 115.532 2.511.525 -0,4
2010 307.040 1.633.060 441.155 122.018 2.503.273 -0,3
2011 311.678 1.625.473 430.980 127.504 2.495.635 -0,3

Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg

Bevölkerung des Landes Brandenburg nach Versorgungsgebieten



Versorgungsgebiet
Bevölkerungsstand (jeweils zum 31.12.)
20072008200920102011
Prignitz-Oberhavel 393.462 391.301 389.596 388.015 386.488
Uckermark-Barnim 312.547 310.481 308.019 306.586 305.127
Havelland-Fläming 745.976 746.973 748.295 750.031 752.886
Lausitz-Spreewald 642.108 634.669 628.861 623.950 618.661
Oderland-Spree 441.644 439.069 436.754 434.691 432.473
Land Brandenburg 2.535.737 2.522.493 2.511.525 2.503.273 2.495.635

Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg

Bevölkerung des Landes Brandenburg nach kreisfreien Städten und Kreisen

Bevölkerungsstand (jeweils zum 31.12.)
20072008200920102011
Brandenburg a. d. H. 72.954 72.516 72.264 71.778 71.534
Cottbus 102.811 101.785 101.671 102.091 102.129
Frankfurt (Oder) 61.969 61.286 60.625 60.330 60.002
Potsdam 150.833 152.966 154.606 156.906 158.902
Barnim 177.589 177.644 176.904 176.848 176.953
Dahme-Spreewald 161.699 161.482 161.708 161.805 161.556
Elbe-Elster 117.522 115.560 113.586 111.975 110.291
Havelland 155.359 155.141 154.984 154.891 155.226
Märkisch-Oderland 191.640 191.241 191.067 190.502 189.673
Oberhavel 201.945 202.231 202.776 203.124 203.508
Oberspreewald-Lausitz 127.278 125.216 123.426 21.679 120.023
Oder-Spree 188.035 186.542 185.062 183.859 182.798
Ostprignitz-Ruppin 105.812 104.786 103.734 102.868 102.108
Potsdam-Mittelmark 204.510 204.277 204.594 205.070 205.678
Prignitz 85.705 84.284 83.086 82.023 80.872
Spree-Neiße 132.798 130.626 128.470 126.400 124.662
Teltow-Fläming 162.320 162.073 161.847 161.386 161.546
Uckermark 134.958 132.837 131.115 129.738 128.174
Land Brandenburg 2.535.737 2.522.493 2.511.525 2.503.273 2.495.635

Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg

Bevölkerungsprognose für das Land Brandenburg 2009 bis 2030

JahreBevölkerungdar.: Personen im Alter
0-1665 und älter
in 1.000 Personen
Basisjahr
2008 2.522,49 295,70 554,42
Prognosejahre
2009  2.508,93 300,67 564,54
2010 2.495,76 305,09 564,05
2011  2.483,20 308,56 560,00
2012  2.470,75 310,09 563,59
2013 2.457,99 310,12 567,77
2014 2.444,51 309,16 575,67
2015 2.431,25 307,09 588,48
2016 2.419,66 304,15 603,05
2017 2.408,70 301,72 618,29
2018 2.398,79 298,54 634,08
2019 2.387,90 294,44 649,82
2020 2.376,49 289,64 665,64
2021 2.364,55 284,56 680,53
2022 2.351,66 278,75 695,19
2023 2.337,96 271,55 710,55
2024 2.323,49 263,74 728,97
2025 2.308,34 255,98 748,09
2026 2.292,66 248,23 768,40
2027 2.276,62 240,62 788,98
2028 2.260,33 233,27 809,71
2029 2.243,88 226,26 828,48
2030 2.227,33 219,69 845,26

Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg

Lebendgeborene des Landes Brandenburg



Jahr


Lebendgeborene
Veränderungen
absolutin %
1990 29.238 - -
2000 18.444 -10.794 -36,9
2001 17.692 -752 -4,1
2002 17.704 12 0,1
2003 17.970 266 1,5
2004 18.148 178 1,0
2005 17.910 -238 -1,3
2006 17.883 -27 -0,2
2007 18.589 706 3,8
2008 18.808 219 1,2
2009 18.537 -271 -1,5
2010 18.954 417 2,2
2011 18.279 -675 -3,7

Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg

Geburten in den Krankenhäusern im Land Brandenburg nach Versorgungsgebieten

VersorgungsgebietGeburten 2007Geburten 2008Geburten 2009Geburten 2010Geburten 2011
Prignitz-Oberhavel 1.978 2.002 1.877 1.990 1.813
Uckermark-Barnim 2.096 1.892 1.926 1.855 1.591
Havelland-Fläming 4.483 4.490 4.604 4.741 4.729
Lausitz-Spreewald 3.912 3.839 3.757 3.781 3.728
Oderland-Spree 2.649 2.607 2.560 2.705 2.580
Land Brandenburg gesamt 15.118 14.830 14.724 15.072 14.441

Quelle: Meldungen der Krankenhäuser Brandenburgs gegenüber MUGV (Erhebung analog KHStatV)

2 Übersichten

Standortübersicht der Krankenhäuser nach Versorgungsstufen im Land Brandenburg

Standortübersicht der Krankenhäuser nach Versorgungsstufen im Land Brandenburg

Standortübersicht der Krankenhäuser (voll- und teilstationär) im Land Brandenburg

Standortübersicht der Krankenhäuser (voll- und teilstationär) im Land Brandenburg

Entwicklung - Zahl der Krankenhäuser, aufgestellte Betten und Tagesklinikplätze und Betten je 100.000 Einwohner (Versorgungsdichte) im Land Brandenburg

JahrAnzahl der KrankenhäuserAnzahl der aufgestellten vollstationären Betten (Jahresdurchschnitt)Anzahl der Tagesklinikplätze (Jahresdurchschnitt)Aufgestellte vollstationäre Betten (Jahresdurchschnitt) je 100.000 Einwohner (jeweils zum 31.12.)
1989 73 25.376 960,8
1990 73 24.826 962,9
2000 52 16.282 330 625,8
2001 52 16.156 384 623,1
2002 51 16.057 459 621,8
2003 47 15.696 491 609,7
2004 47 15.496 539 603,5
2005 47 15.343 604 599,5
2006 47 15.351 631 602,5
2007 50 15.490 692 610,9
2008 50 15.266 801 605,2
2009 51 15.273 847 608,1
2010 51 15.160 915 605,6
2011 52 15.137 944 606,5
Planbetten Planplätze
Tagesklinik
Planbetten je 100.000 Einwohner
3. KH-Plan1) 50 14.916 944 591,3 (zu Bev. 31.12.2008)
FS 3. KH-Plan 52 15.129 1.345 606,2 (zu Bev. 31.12.2011)

1) veröffentlicht im Amtsblatt für Brandenburg 27/2008 vom 09. Juli 2008
Quelle:
Krankenhäuser, Betten, Tagesklinikplätze: MUGV
Bevölkerung: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg

Ist-Kapazitäten und Plankapazitäten (Betten und Tagesklinikplätze) im Land Brandenburg nach Versorgungsstufen

Anzahl der KH -
01.01.2012
Ist-Kapazitäten
01.01.2012
Anzahl der KH -
FS 3. KH-Plan 1)
Plankapazitäten
FS 3. KH-Plan1)
absolutin %BettenTK-Plätzeabsolutin %BettenTK-Plätze
Schwerpunktversorgung 5 9,62 4.216 240 7 2) 13,46 5.105 324
Regelversorgung 11 21,15 4.693 284 9 17,31 3.800 357
Grundversorgung 17 32,69 3.488 81 17 32,69 3.343 127
Fachkrankenhaus 19 36,54 2.757 376 19 36,54 2.881 537
Gesamt 52 100,0 15.154 981 52 100,0 15.129 1.345

1) Fortschreibung des Dritten Krankenhausplanes
2)
Im Versorgungsgebiet Uckermark-Barnim und im Versorgungsgebiet Havelland-Fläming bilden jeweils zwei Krankenhäuser einen Schwerpunktversorgungsverbund (vergleich Teil A Kapitel 10.3).
Quelle: MUGV

Ist-Kapazitäten und Plankapazitäten (Betten und Tagesklinikplätze) im Land Brandenburg nach Trägerschaft der Krankenhäuser

Anzahl der KH -
FS 3. KH-Plan 1)
Ist-Kapazitäten
01.01.2012
Plankapazitäten
FS 3. KH-Plan 1)
absolutin %BettenTK-PlätzeBettenTK-Plätze
öffentlich 19 36,54 8.232 556 8.140 724
freigemeinnützig 16 30,77 2.786 174 2.905 277
privat 17 32,69 4.136 251 4.084 344
Gesamt 52 100,0 15.154 981 15.129 1.345

1) Fortschreibung des Dritten Krankenhausplanes
Quelle: MUGV

Aufgestellte Betten (Jahresdurchschnitt) im Land Brandenburg nach Fachgebieten

Fachgebiet20072008200920102011
AUG 112 111 103 102 96
CHI 3.285 3.069 3.034 2.971 2.956
GYN 1.120 1.027 981 936 882
HNO 363 341 333 325 316
HGK 109 99 96 96 85
HerzCHI 136 145 145 143 143
INN 4.465 4.427 4.454 4.407 4.451
Geriatrie 652 710 759 801 804
KinCHI 42 37 32 32 26
KIN 707 635 635 622 624
KJP 223 223 223 223 211
MKG 43 45 56 58 58
NCH 186 192 220 220 226
NEU 660 693 682 687 779
NEU Phase B 222 230 230 236 271
NUK 46 46 46 46 45
ORT 726 751 746 758 882
PSY 1.597 1.675 1.713 1.721 1.718
STR 155 155 138 139 139
URO 435 455 440 431 425
Sonst 205 201 207 207 0
Gesamt 15.490 15.266 15.273 15.160 15.137
TK Geriatrie 100 124 124 140 149
TK PSY 498 577 595 625 640
TK KJP 29 35 50 63 66
TK Sonst 65 65 78 87 89
TK Gesamt 692 801 847 915 944
Summe 16.182 16.067 16.120 16.075 16.081

Quelle: MUGV

Fälle im Land Brandenburg nach Fachgebieten

Fachgebiet20072008200920102011Veränderung
2007 zu 2011
AUG 5.904,5 5.861,5 6.270,0 7.010,5 7.687,0 30,2%
CHI 122.704,5 120.556,5 121.424,5 121.609,5 122.039,5 -0,5%
GYN 51.027,0 50.053,0 47.927,5 48.140,5 46.677,5 -8,5%
HNO 18.714,5 18.357,5 18.372,5 18.445,0 18.213,5 -2,7%
HGK 3.226,5 3.507,0 4.017,5 3.797,5 3.690,5 14,4%
HerzCHI 3.693,0 4.271,0 3.736,0 3.919,0 4.473,0 21,1%
INN 189.588,0 195.216,5 199.205,0 199.279,0 204.272,0 7,8%
Geriatrie 12.044,5 12.182,0 13.116,5 13.945,5 15.005,5 24,6%
KinCHI 2.507,5 2.376,5 2.370,5 2.191,0 2.084,0 -16,9%
KIN 34.428,0 35.140,5 34.207,5 33.939,5 33.440,5 -2,9%
KJP 1.903,5 2.033,5 2.036,0 2.153,0 1.983,0 4,2%
MKG 2.076,5 2.265,0 2.593,0 2.857,5 2.922,5 40,7%
NCH 5.191,0 5.700,5 6.855,0 7.152,0 7.309,5 40,8%
NEU 25.993,0 27.145,5 27.754,5 29.804,5 31.729,0 22,1%
NEU Phase B 1.727,0 1.992,5 2.097,0 2.125,0 2.284,0 32,3%
NUK 2.086,0 1.966,0 1.822,5 1.794,0 1.821,0 -12,7%
ORT 21.910,5 24.064,5 25.230,5 25.195,0 27.517,0 25,6%
PSY 25.811,0 26.539,5 27.264,0 27.362,0 27.485,0 6,5%
STR 3.802,0 3.268,0 3.256,0 3.320,0 3.388,5 -10,9%
URO 20.632,5 21.009,5 21.648,0 20.972,5 20.594,0 -0,2%
Sonst 4.469,5 4.197,0 4.435,5 4.377,0 0 -100,0%
Gesamt 559.440,5 567.703,5 575.639,5 579.389,5 584.616,5 4,5%
TK Geriatrie 1.581,0 1.674,5 1.726,0 2.369,0 2.092,5 32,4%
TK PSY 4.344,0 4.923,5 5.299,0 5.920,0 6.284,5 44,7%
TK KJP 160,0 208,0 280,0 374,0 416,0 160,0%
TK Sonst 2.283,0 4.530,0 2.636,0 2.749,0 3.617,0 58,4%
TK Gesamt 8.368,0 11.336,0 9.941,0 11.412,0 12.410,0 48,3%
Summe 567.808,5 579.039,0 585.212,0 590.801,5 597.026,5 5,1Prozent

Quelle: MUGV

Durchschnittliche Verweildauer im Land Brandenburg nach Fachgebieten

Fachgebiet20072008200920102011Veränderung
2007 zu 2011
AUG 4,3 4,1 3,5 3,6 3,2 -25,4%
CHI 7,3 7,3 7,1 7,0 6,7 -8,2%
GYN 5,2 5,0 4,9 4,7 4,5 -14,1%
HNO 5,3 5,2 4,9 4,7 4,4 -16,9%
HGK 9,4 8,6 7,5 7,9 7,3 -22,8%
HerzCHI 11,1 10,6 11,1 10,8 10,3 -7,4%
INN 7,1 6,9 6,8 6,7 6,5 -8,0%
Geriatrie 18,1 18,5 17,8 18,0 17,5 -3,1%
KinCHI 3,3 3,5 3,1 2,5 2,7 -18,8%
KIN 4,6 4,3 4,3 4,1 3,9 -14,7%
KJP 38,0 36,5 36,4 34,9 37,7 -0,9%
MKG 6,9 6,5 5,8 5,4 5,2 -24,7%
NCH 10,3 9,4 8,9 8,6 8,5 -17,4%
NEU 10,4 10,1 9,7 9,3 7,4 -29,0%
NEU Phase B 45,4 41,1 38,8 39,5 40,2 -11,4%
NUK 4,9 4,7 4,5 4,3 4,2 -13,9%
ORT 9,4 9,0 8,9 8,6 9,1 -3,6%
PSY 21,2 21,0 21,1 21,6 21,6 1,8%
STR 11,7 11,6 12,1 12,2 11,8 0,9%
URO 5,9 5,7 5,6 5,4 5,2 -12,4%
Sonst 15,0 15,7 15,4 15,5 0,0 -100,0%
Gesamt 8,1 7,9 7,8 7,7 7,6 -6,2%
TK Geriatrie 12,8 12,3 13,9 10,9 13,2 3,1%
TK PSY 26,4 26,5 26,7 24,9 25,2 -4,6%
TK KJP 37,4 37,7 38,7 38,6 41,3 10,4%
TK Sonst 7,1 3,6 5,8 6,2 5,0 -29,6%
TK Gesamt 18,8 15,5 19,3 18,1 17,7 -5,9%

Quelle: MUGV

Berechnungs-/Belegungstage im Land Brandenburg nach Fachgebieten

Fachgebiet20072008200920102011Veränderung
2007 zu 2011
AUG 25.377,0 24.079,0 22.103,0 25.064,0 24.659,0 -2,8%
CHI 901.534,0 877.540,0 859.236,0 850.680,0 818.215,0 -9,2%
GYN 266.491,0 250.616,0 233.819,0 225.612,0 208.527,0 -21,8%
HNO 99.279,0 95.566,0 90.531,0 86.331,0 80.197,0 -19,2%
HGK 30.322,0 30.298,0 30.018,0 29.837,0 26.790,0 -11,7%
HerzCHI 40.923,0 45.276,0 41.528,0 42.346,0 45.969,0 12,3%
INN 1.354.861,0 1.349.883,0 1.347.586,0 1.341.898,0 1.334.969,0 -1,5%
Geriatrie 217.533,0 225.456,0 234.058,0 250.403,0 263.321,0 21,1%
KinCHI 8.184,0 8.269,0 7.351,0 5.550,0 5.582,0 -31,8%
KIN 157.139,0 149.561,0 145.496,0 140.629,0 131.208,0 -16,5%
KJP 72.280,0 74.212,0 74.156,0 75.172,0 74.709,0 3,4%
MKG 14.395,0 14.698,0 15.095,0 15.391,0 15.189,0 5,5%
NCH 53.441,0 53.661,0 60.916,0 61.676,0 62.155,0 16,3%
NEU 210.259,0 212.347,0 208.883,0 213.343,0 234.242,0 11,4%
NEU Phase B 78.385,0 81.960,0 81.360,0 83.828,0 91.886,0 17,2%
NUK 10.324,0 9.292,0 8.191,0 7.736,0 7.681,0 -25,6%
ORT 205.360,0 215.471,0 224.794,0 215.728,0 249.330,0 21,4%
PSY 547.443,0 557.969,0 575.125,0 590.146,0 593.074,0 8,3%
STR 44.581,0 38.050,0 39.245,0 40.469,0 40.014,0 -10,2%
URO 122.192,0 120.103,0 121.896,0 112.395,0 106.436,0 -12,9%
Sonst 66.913,0 66.024,0 68.515,0 67.697,0 0 -100,0%
Gesamt 4.527.216,0 4.500.331,0 4.489.902,0 4.481.931,0 4.414.153,0 -2,5%
TK Geriatrie 20.248,0 20.563,0 23.958,0 25.744,0 27.532,0 36,0%
TK PSY 114.871,0 130.699,0 141.416,0 149.533,0 156.387,0 36,1%
TK KJP 5.986,0 7.838,0 10.833,0 14.440,0 17.177,0 187,0%
TK Sonst 16.224,0 16.292,0 15.399,0 16.989,0 18.203,0 12,2%
TK Gesamt 157.329,0 175.392,0 191.606,0 206.706,0 219.299,0 39,4%
Summe 4.684.545,0 4.675.723,0 4.674.659,0 4.688.638,0 4.633.452,0 -1,1%

Quelle: MUGV

Auslastungsgrad in % (aufgestellte Betten) im Land Brandenburg nach Fachgebieten

Fachgebiet20072008200920102011Veränderung
2007 zu 2011
AUG 62,08 59,27 58,63 67,32 70,52 13,60%
CHI 75,18 78,13 77,39 78,45 75,85 0,90%
GYN 65,18 66,65 65,12 66,07 64,81 -0,57%
HNO 74,85 76,66 74,28 72,71 69,55 -7,08%
HGK 76,21 83,62 85,43 85,15 86,35 13,31%
HerzCHI 82,44 85,31 78,25 81,13 88,07 6,83%
INN 83,14 83,32 82,66 83,43 82,17 -1,29%
Geriatrie 91,36 86,81 84,26 85,62 89,70 -1,82%
KinCHI 53,39 61,06 62,76 47,52 58,82 10,17%
KIN 60,89 64,35 62,60 61,94 57,60 -4,48%
KJP 88,80 90,93 90,86 92,35 97,01 9,25%
MKG 90,87 88,85 73,65 72,45 71,50 -21,32%
NCH 78,78 76,56 75,65 76,88 75,35 -4,35%
NEU 89,71 87,12 86,95 88,21 82,38 -8,17%
NEU Phase B 96,74 97,63 96,91 97,32 92,89 -3,98%
NUK 61,49 55,19 48,65 46,08 46,35 -24,62%
ORT 77,50 78,39 82,33 77,97 77,39 -0,14%
PSY 93,92 91,02 91,73 93,95 94,58 0,70%
STR 78,80 67,07 77,70 79,77 78,87 0,09%
URO 76,89 72,07 75,69 71,50 68,61 -10,56%
Sonst 89,43 89,75 90,43 89,60 0,00 -100,00%
Gesamt 80,07 80,54 80,32 81,00 79,89 -0,22%
TK Geriatrie 80,67 65,55 76,07 71,83 73,03 -9,47%
TK PSY 91,90 89,53 93,57 94,57 96,58 5,16%
TK KJP 82,24 88,51 85,81 89,53 102,87 25,09%
TK Sonst 99,05 99,46 78,34 77,49 81,16 -18,06%
TK Gesamt 90,58 86,55 89,37 88,25 91,82 1,41%

Quelle: MUGV

Standorte und Einsatzbereiche der Rettungshubschrauber

Standorte und Einsatzbereiche der Rettungshubschrauber

Ausbildungsstätten für Fachberufe des Gesundheitswesens im Sinne von § 35 Absatz 1 Nummer 1 und 2 BbgKHEG1)

Staatlich anerkannte Schulen Pflegesatzfähige Ausbildungsgänge nach § 2 Nummer 1a Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG)
Ergo Diät Heb PT KrPfl KiKrPfl KPH MTL MTR Log Ort MtAF
1. Schule für Ergotherapie e. V.
„Regine Hildebrandt“, Angermünde
X
2. Akademie der Gesundheit Berlin/Brandenburg e. V., Schule für Gesundheits- und Krankenpflege am Campus Bad Saarow X X
3. Medizinische Schule am Städtischen Klinikum Brandenburg GmbH, Brandenburg an der Havel X X X X
4. Medizinische Schule an der Carl-Thiem-Klinikum Cottbus gGmbH, Cottbus X X X X X X X
5. Akademie der Gesundheit Berlin/Brandenburg e. V., Schule für Gesundheits- und Krankenpflege am Campus Eberswalde X X
6. Schule für Gesundheitsberufe e. V. Eisenhüttenstadt X X X X
7. Schule für Gesundheits- und Krankenpflege an der Klinikum Frankfurt (Oder) GmbH, Frankfurt (Oder) X X X
8. Schule für Gesundheits- und Krankenpflegehilfe am Naemi-Wilke-Stift Guben X
9. CampusSchule Lausitz, Staatlich anerkannte Schule für Gesundheits- und Krankenpflege Klettwitz X X
10. Evangelische Ausbildungs- stätte für Pflegeberufe in Brandenburg gGmbH, Krankenpflegeschule, Kleinmachnow/Teltow X X
11. Heinz Sielmann Gesundheits- und Krankenpflegeschule an der Klinikum Dahme-Spreewald GmbH, Lübben X X
12. Schule für Gesundheitsberufe am DRK Krankenhaus, Luckenwalde X X
13. MBN Medizinische Bildungsakademie Neuruppin GmbH X X X
14. Kreiskrankenhaus Prignitz
Schule für Gesundheitsberufe Perleberg GmbH, Schule für Gesundheits- und Krankenpflege, Perleberg
X X
15. Gesundheitsakademie - Klinikum Ernst von Bergmann gGmbH, Potsdam X X X X X
16. Akademie für Sozial- und Gesundheitsberufe GmbH, Schule für Physiotherapie, Potsdam X
17. Medizinische Schule Uckermark e. V., Prenzlau X X
18. KMG Bildungsakademie gGmbH, Schule für Gesundheits- und Krankenpflege, Pritzwalk X X
19. Schule für Gesundheits- und Krankenpflege an der Johanniter-Krankenhaus im Fläming gGmbH, Treuenbrietzen X X

1) Ergänzung: Alternativ zur Ausbildung an den Schulen für Gesundheitsberufe kann die Ausbildung auch im Rahmen eines BA-Studienganges im Land Brandenburg in Kooperation mit Krankenhäusern erfolgen.

Anmerkungen: Ergo = Ergotherapie
Diät = Diätassistent
Heb = Hebamme
PT = Physiotherapie
KrPfl = Gesundheits- und Krankenpflege
KiKrPfl = Gesundheits- Kinderkrankenpflege
KPH = Gesundheits- Krankenpflegehilfe
MTL = Medizinisch-technische Laborassistenz
MTR = Medizinisch-technische Röntgenassistenz
Log = Logopädie
Ort = Orthoptist
MtAF = Medizinisch-technische Assistenz für Funktionsdiagnostik

Quelle: MUGV, LUGV

3 Tabellarische Übersicht zu den Festlegungen des Dritten Krankenhausplanes

Plankapazitäten (Betten und Tagesklinikplätze) nach Fachgebieten im Land Brandenburg






Fachgebiet
Land Brandenburg
PlanbettenVeränderung Fortschreibung (FS) 3. KH-Plan gegenüber 3. KH-Plan Stand 31.12.2012
3. KH-Plan 20083. KH-Plan
Stand: 31.12.2012
FS 3. KH-PlanBettenabbauBettenaufbauSaldo
AUG 104 102 88 -15 1 -14
CHI 2.950 2.821 2.364 -476 19 -457
HerzCHI 143 143 143 0 0 0
GYN 889 862 666 -225 29 -196
HNO 323 322 242 -83 3 -80
HGK 97 95 97 -8 10 2
INN 4.404 4.368 4.802 -88 522 434
Geriatrie 830 870 1.293 0 423 423
KinCHI 33 33 32 -9 8 -1
KIN 582 573 466 -126 19 -107
KJP 211 211 233 -2 24 22
MKG 46 47 50 -4 7 3
NCH 183 185 202 -16 33 17
NEU 962 792 849 -14 71 57
NEU Phase B - 339 339 0 0 0
NUK 46 46 42 -4 0 -4
ORT 721 965 930 -98 63 -35
PSY 1.636 1.708 1.753 -19 64 45
STR 155 155 128 -34 7 -27
URO 436 422 410 -34 22 -12
SONST1) 165 - - - - -
Gesamt 14.916 15.059 15.129 -1.255 1.325 70
TK Geriatrie 167 197 330 0 133 133
TK PSY 619 678 780 0 102 102
TK KJP 70 99 114 0 15 15
TK Sonst 88 94 121 0 27 27
TK Gesamt 944 1.068 1.345 0 277 277
Summe 15.860 16.127 16.474 -1.255 1.602 347

Quelle: MUGV
1)
Die “Sonstigen Fachgebiete“ (SONST) wurden zum Stand 31.12.2012 den jeweiligen Hauptfachgebieten zugeordnet (vergleich Allgemeiner Teil Kapitel 12.1)

Plankapazitäten (Betten und Tagesklinikplätze) nach Fachgebieten im Versorgungsgebiet Prignitz-Oberhavel






Fachgebiet
Land Brandenburg
PlanbettenVeränderung Fortschreibung (FS) 3. KH-Plan gegenüber 3. KH-Plan Stand 31.12.2012
3. KH-Plan 20083. KH-Plan
Stand: 31.12.2012
FS 3. KH-PlanBettenabbauBettenaufbauSaldo
AUG 0 0 1 0 1 1
CHI 476 481 399 -82 0 -82
HerzCHI 0 0 0 0 0 0
GYN 110 110 85 -30 5 -25
HNO 53 53 39 -14 0 -14
HGK 0 0 0 0 0 0
INN 695 685 772 -3 90 87
Geriatrie 127 127 232 0 105 105
KinCHI 0 0 4 0 4 4
KIN 65 65 53 -12 0 -12
KJP 36 36 34 -2 0 -2
MKG 13 13 12 -1 0 -1
NCH 5 5 15 0 10 10
NEU 117 117 147 0 30 30
NEU Phase B 0 0 0 0 0 0
NUK 0 0 0 0 0 0
ORT 259 359 359 -33 33 0
PSY 267 287 300 0 13 13
STR 20 20 20 0 0 0
URO 54 54 58 -3 7 4
SONST1) 115 - - - - -
Gesamt 2.412 2.412 2.530 -180 298 118
TK Geriatrie 22 32 45 0 13 13
TK PSY 107 125 145 0 20 20
TK KJP 8 8 18 0 10 10
TK Sonst 0 0 0 0 0 0
TK Gesamt 137 165 208 0 43 43
Summe 2.549 2.577 2.738 -180 341 161

Quelle: MUGV
1)
Die “Sonstigen Fachgebiete“ (SONST) wurden zum Stand 31.12.2012 den jeweiligen Hauptfachgebieten zugeordnet (vergleich Allgemeiner Teil Kapitel 12.1)

Plankapazitäten (Betten und Tagesklinikplätze) nach Fachgebieten im Versorgungsgebiet Uckermark-Barnim





Fachgebiet
Land Brandenburg
PlanbettenVeränderung Fortschreibung (FS) 3. KH-Plan gegenüber 3. KH-Plan Stand 31.12.2012
3. KH-Plan 20083. KH-Plan
Stand: 31.12.2012
FS 3. KH-PlanBettenabbauBettenaufbauSaldo
AUG 12 12 12 0 0 0
CHI 276 276 211 -65 0 -65
HerzCHI 79 79 79 0 0 0
GYN 107 107 79 -37 9 -28
HNO 35 35 34 -2 1 -1
HGK 18 18 23 0 5 5
INN 493 487 592 -9 114 105
Geriatrie 107 107 140 0 33 33
KinCHI 0 0 4 0 4 4
KIN 85 91 62 -29 0 -29
KJP 40 40 40 0 0 0
MKG 13 13 10 -3 0 -3
NCH 28 28 28 0 0 0
NEU 145 130 144 0 14 14
NEU Phase B - 120 120 0 0 0
NUK 8 8 8 0 0 0
ORT 52 52 53 0 1 1
PSY 202 202 202 0 0 0
STR 20 20 24 0 4 4
URO 54 54 45 -9 0 -9
SONST1) 50 - - - - -
Gesamt 1.824 1.879 1.910 -154 185 31
TK Geriatrie 30 30 32 0 2 2
TK PSY 62 75 108 0 33 33
TK KJP 26 26 26 0 0 0
TK Sonst 24 24 36 0 12 12
TK Gesamt 142 155 202 0 47 47
Summe 1.966 2.034 2.112 -154 232 78

Quelle: MUGV
1)
Die “Sonstigen Fachgebiete“ (SONST) wurden zum Stand 31.12.2012 den jeweiligen Hauptfachgebieten zugeordnet (vergleich Allgemeiner Teil Kapitel 12.1)

Plankapazitäten (Betten und Tagesklinikplätze) nach Fachgebieten im Versorgungsgebiet Havelland-Fläming





Fachgebiet

Land Brandenburg
PlanbettenVeränderung Fortschreibung (FS) 3. KH-Plan gegenüber 3. KH-Plan Stand 31.12.2012
3. KH-Plan 20083. KH-Plan
Stand: 31.12.2012
FS 3. KH-PlanBettenabbauBettenaufbauSaldo
AUG 40 38 31 -7 0 -7
CHI 784 784 662 -122 0 -122
HerzCHI 0 0 0 0 0 0
GYN 259 252 215 -45 8 -37
HNO 80 79 64 -15 0 -15
HGK 30 28 20 -8 0 -8
INN 1.312 1.292 1.436 -19 163 144
Geriatrie 190 210 394 0 184 184
KinCHI 4 4 3 -1 0 -1
KIN 158 153 146 -26 19 -7
KJP 55 55 79 0 24 24
MKG 0 1 8 0 7 7
NCH 30 32 48 -7 23 16
NEU 280 205 221 0 16 16
NEU Phase B - 108 108 0 0 0
NUK 10 10 10 0 0 0
ORT 191 191 183 -8 0 -8
PSY 380 425 447 0 22 22
STR 56 56 27 -29 0 -29
URO 132 118 129 -1 12 11
SONST1) 0 - - - - -
Gesamt 3.991 4.041 4.231 -288 478 190
TK Geriatrie 35 45 65 0 20 20
TK PSY 161 189 200 0 11 11
TK KJP 24 24 28 0 4 4
TK Sonst 39 45 52 0 7 7
TK Gesamt 259 303 345 0 42 42
Summe 4.250 4.344 4.576 -288 520 232

Quelle: MUGV

1) Die “Sonstigen Fachgebiete“ (SONST) wurden zum Stand 31.12.2012 den jeweiligen Hauptfachgebieten zugeordnet (vergleich Allgemeiner Teil Kapitel 12.1)

Plankapazitäten (Betten und Tagesklinikplätze) nach Fachgebieten im Versorgungsgebiet Lausitz-Spreewald




Fachgebiet
Land Brandenburg
PlanbettenVeränderung Fortschreibung (FS) 3. KH-Plan gegenüber 3. KH-Plan Stand 31.12.2012
3. KH-Plan 20083. KH-Plan
Stand: 31.12.2012
FS 3. KH-PlanBettenabbauBettenaufbauSaldo
AUG 32 32 24 -8 0 -8
CHI 768 758 631 -139 12 -127
HerzCHI 64 64 64 0 0 0
GYN 234 214 159 -62 7 -55
HNO 94 94 59 -37 2 -35
HGK 24 24 26 0 2 2
INN 1.102 1.102 1.105 -51 54 3
Geriatrie 173 193 261 0 68 68
KinCHI 20 20 12 -8 0 -8
KIN 190 180 138 -42 0 -42
KJP 60 60 60 0 0 0
MKG 20 20 20 0 0 0
NCH 40 40 36 -4 0 -4
NEU 192 192 192 -1 1 0
NEU Phase B 0 0 0 0 0 0
NUK 10 10 10 0 0 0
ORT 173 193 183 -31 21 -10
PSY 524 524 532 -19 27 8
STR 25 25 20 -5 0 -5
URO 116 116 104 -12 0 -12
SONST1) 0 - - - - -
Gesamt 3.861 3.861 3.636 -419 194 -225
TK Geriatrie 40 40 60 0 20 20
TK PSY 182 182 196 0 14 14
TK KJP 12 28 29 0 1 1
TK Sonst 25 25 25 0 0 0
TK Gesamt 259 275 310 0 35 35
Summe 4.120 4.136 3.946 -419 229 -190

Quelle: MUGV

1) Die “Sonstigen Fachgebiete“ (SONST) wurden zum Stand 31.12.2012 den jeweiligen Hauptfachgebieten zugeordnet (vergleich Allgemeiner Teil Kapitel 12.1)

Plankapazitäten (Betten und Tagesklinikplätze) nach Fachgebieten im Versorgungsgebiet Oderland-Spree





Fachgebiet
Land Brandenburg
PlanbettenVeränderung Fortschreibung (FS) 3. KH-Plan gegenüber 3. KH-Plan Stand 31.12.2012
3. KH-Plan 20083. KH-Plan
Stand: 31.12.2012
FS 3. KH-PlanBettenabbauBettenaufbauSaldo
AUG 20 20 20 0 0 0
CHI 646 522 461 -68 7 -61
HerzCHI 0 0 0 0 0 0
GYN 179 179 128 -51 0 -51
HNO 61 61 46 -15 0 -15
HGK 25 25 28 0 3 3
INN 802 802 897 -6 101 95
Geriatrie 233 233 266 0 33 33
KinCHI 9 9 9 0 0 0
KIN 84 84 67 -17 0 -17
KJP 20 20 20 0 0 0
MKG 0 0 0 0 0 0
NCH 80 80 75 -5 0 -5
NEU 228 148 145 -13 10 -3
NEU Phase B - 111 111 0 0 0
NUK 18 18 14 -4 0 -4
ORT 46 170 152 -26 8 -18
PSY 263 270 272 0 2 2
STR 34 34 37 0 3 3
URO 80 80 74 -9 3 -6
SONST1) 0 - - - - -
Gesamt 2.828 2.866 2.822 -214 170 -44
TK Geriatrie 40 50 128 0 78 78
TK PSY 107 107 131 0 24 24
TK KJP 0 13 13 0 0 0
TK Sonst 0 0 8 0 8 8
TK Gesamt 147 170 280 0 110 110
Summe 2.975 3.036 3.102 -214 280 66

Quelle: MUGV
1)
Die “Sonstigen Fachgebiete“ (SONST) wurden zum Stand 31.12.2012 den jeweiligen Hauptfachgebieten zugeordnet (vergleich Allgemeiner Teil Kapitel 12.1)

C. Krankenhauseinzelblätter


[1] Berlin und Brandenburg bilden eine Arbeitsgruppe, um angesichts der medizinischen und demografischen Entwicklung die künftige Ausgestaltung einer bedarfsgerechten wohnortnahen Versorgung der Berliner und Brandenburger Einwohner mit Rehabilitationsleistungen abzustimmen.

[2] Die Bedarfsanalyse für die Fortschreibung des Dritten Krankenhausplanes basiert auf der Bevölkerungsprognose für das Land Brandenburg 2009 bis 2030 (vergleiche Kapitel 9.2). Im Folgenden wird deshalb auf diese Prognose und nicht auf die Bevölkerungsprognose für das Land Brandenburg 2011 bis 2030 (mit Erscheinungsdatum Mai 2012) abgestellt. Die quantitativen Abweichungen zur Vorgängerprognose sind relativ geringfügig. So fällt aufgrund der etwas günstigeren natürlichen Bevölkerungsbilanz und der etwas höheren Ausgangsbevölkerung der angenommene Rückgang bis 2030 landesweit um ca. 23.000 Einwohner niedriger aus als in der Vorgängerprognose.

[3] Zur Bevölkerungsprognose für das Land Brandenburg 2009 bis 2030 als Grundlage für die Bedarfsanalyse vergleiche Kapitel 8.2 mit Fußnote 2.