Hinweis: brandenburg.de hat seine Internet-Seiten auf barrierefreien Zugriff optimiert und verwendet deshalb standardisiertes CSS (Stylesheets). Sollte Ihr Browser dieses nicht korrekt anzeigen, unterstützt er nicht die üblichen Webstandards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

A | A | A |
Letzte gültige Fassung Anlagen (4) Änderungshistorie

ARCHIV

Dritter Krankenhausplan des Landes Brandenburg


vom 10. Juni 2008
(ABl./21, [Nr. 28S], S.620_2)

geändert durch Verwaltungsvorschrift
(ABl./08, [Nr. 27], S.1589)

Außer Kraft getreten am 31. Juli 2021
(ABl./21, [Nr. 28S], S.620_2)

Inhaltsverzeichnis

A. Allgemeiner Teil

1 Ziele der Krankenhausplanung
2 Rechtsgrundlagen
3 Bisherige Krankenhausplanung im Land Brandenburg
4 Mitwirkung der Beteiligten
5 Abstimmung mit dem Land Berlin
5.1 Gesetzliche Grundlagen
5.2 Gemeinsame Festlegungen
5.3 Patientenwanderung
5.4 Mitversorgung
5.5 Versorgungsdichte in beiden Ländern
6 Beteiligung des Parlaments
7 Beschluss und Veröffentlichung
8 Aufstellung des Dritten Krankenhausplanes
8.1 Entwicklung der Leistungsdaten
8.1.1 Fälle, Verweildauer sowie Berechnungs- und Belegungstage
8.1.2 Auslastung
8.1.3 Eckdaten der Krankenhäuser im bundesweiten Vergleich
8.2 Demografische Entwicklung
8.2.1 Engerer Verflechtungsraum
8.2.2 Äußerer Entwicklungsraum
9 Methodisches Vorgehen
9.1 Vorgaben für die Krankenhausplanung
9.2 Datenmaterial und Auswertungen
9.3 Vorrang für Strukturentscheidungen
9.4 Auswahlkriterien
10 Das vorhandene Angebot
10.1 Trägerschaft der Krankenhausbetriebe
10.2 Versorgungsgebiete
10.3 Versorgungsstufen
10.4 Notfallversorgung
11 Planungstiefe und Darstellungssystematik
11.1 Planung und Weiterbildungsordnung
11.2 Rahmenplanung
11.3 Belegärztliche Tätigkeit
11.4 Teilstationäre Kapazitäten
11.5 Standortscharfe Planung
11.6 Ambulante Leistungen
11.7 Staatlich anerkannte Ausbildungsstätten für Fachberufe im Gesundheitswesen
11.8 Rettungshubschrauberstandorte
11.9 Sozialpädiatrische Zentren
12 Die Entwicklung in den einzelnen Fachgebieten
12.1 Augenheilkunde
12.2 Chirurgie
12.2.1 Herzchirurgie
12.2.2 Kinderchirurgie
12.2.3 Orthopädie
12.3 Frauenheilkunde und Geburtshilfe
12.4 Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
12.5 Haut- und Geschlechtskrankheiten
12.6 Innere Medizin
12.6.1 Geriatrie
12.6.2 Rheumatologische Versorgung
12.7 Anästhesiologie/Intensivmedizin
12.8 Kinder- und Jugendmedizin
12.8.1 Perinatologische Versorgung
12.9 Kinder- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie
12.10 Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie
12.11 Neurochirurgie
12.12 Neurologie
12.12.1Neurologische Frührehabilitation
12.13 Nuklearmedizin
12.14 Onkologische Versorgung und Klinisches Krebsregister
12.15 Psychiatrie und Psychotherapie
12.16 Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
12.17 Strahlentherapie
12.18 Urologie
13 Umsetzung und Überprüfung des Krankenhausplanes
13.1 Umsetzung
13.2 Kontinuierliche Weiterentwicklung
13.3 Besondere Prüfaufträge
14 Krankenhausberichterstattung

B Tabellenteil

1 Statistische Materialien
2 Übersichten
3 Tabellarische Übersicht zu den Festlegungen des Dritten Krankenhausplanes

C Krankenhauseinzelblätter

A Allgemeiner Teil

1. Ziele der Krankenhausplanung

Der Dritte Krankenhausplan des Landes Brandenburg hat den Zweck, einen Rahmen für die stationäre Leistungserbringung im Land Brandenburg aufzustellen. Zu diesem Zweck trifft das Land Standortentscheidungen für die einzelnen Krankenhäuser, legt die Abteilungen in Anlehnung an die Gebiete nach der von der Landesärztekammer Brandenburg beschlossenen Weiterbildungsordnung fest, weist besondere Einrichtungen und Leistungsschwerpunkte aus und legt Plätze für teilstationäre Leistungen und Ausbildungsstätten fest. Die an der stationären Versorgung unmittelbar Beteiligten wirken an der Aufstellung des Krankenhausplanes mit.

Ziel auch des Dritten Krankenhausplanes ist es, ein bedarfsgerechtes und qualitativ hochwertiges Angebot in allen Regionen des Landes aufrechtzuerhalten. Dieses Versorgungsangebot soll sich in ein gegliedertes Versorgungssystem einfügen. Krankenhäuser der Grundversorgung, der Regelversorgung, der qualifizierten Regelversorgung und der Schwerpunktversorgung sollen sich untereinander ergänzen. Fachkrankenhäuser mit in der Regel überregionalem Versorgungsauftrag runden das System ab. Damit wird der Rahmen für eine leistungsfähige und wirtschaftliche Krankenhausstruktur und -betriebsführung geschaffen.

Innerhalb dieses Rahmens unterliegt der Inhalt der im Einzelnen in den Krankenhäusern erbrachten medizinischen Leistungen nach Art und Menge der Vereinbarungshoheit der Vertragspartner vor Ort, also des Krankenhauses und der Krankenkassen.

2. Rechtsgrundlagen

Die Ziele der Krankenhausplanung haben ihr Fundament in den Krankenhausgesetzen des Bundes und des Landes. Das Gesetz zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (Krankenhausfinanzierungsgesetz – KHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. April 1991 (BGBl. I S. 886), zuletzt geändert durch Artikel 18 des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG) vom 26. März 2007 (BGBl. I S. 378), hat den Zweck, eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen, eigenverantwortlich wirtschaftenden Krankenhäusern zu gewährleisten und zu sozial tragbaren Pflegesätzen beizutragen (§ 1 Abs. 1 KHG). Bei der Durchführung des Gesetzes ist die Vielfalt der Krankenhausträger zu beachten (§ 1 Abs. 2 KHG).

Die Länder stellen zur Verwirklichung dieses Zieles Krankenhauspläne auf (§ 6 Abs. 1 KHG) und passen sie durch Fortschreibung der Bedarfsentwicklung an. Das Nähere wird durch Landesrecht bestimmt (§ 6 Abs. 4 KHG). Das Land Brandenburg hat sich in seinem Krankenhausgesetz (LKGBbg) vom 11. Mai 1994 (GVBl. I S. 106) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zur Neuregelung des öffentlichen Gesundheitsdienstgesetzes und der Krankenhausplanung vom 23. April 2008 (GVBl. I S. 100) verpflichtet, eine patienten- und bedarfsgerechte, regional ausgeglichene Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen, sparsam und eigenverantwortlich wirtschaftenden Krankenhäusern sicherzustellen und zu sozial tragbaren Pflegesätzen beizutragen. Die Krankenhäuser sollen sich in einem bedarfsgerecht gegliederten, der Vielfalt der Krankenhausträger entsprechenden System ergänzen (§ 1 Abs. 1 LKGBbg). Dazu stellt das zuständige Ministerium nach Anhörung des zuständigen Ausschusses des Landtages einen Krankenhausplan auf. Der Krankenhausplan wird von der Landesregierung beschlossen und im Amtsblatt für Brandenburg veröffentlicht (§ 12 Abs. 1 LKGBbg).

Der Krankenhausplan weist den Stand und die vorgesehene Entwicklung der für eine bedarfsgerechte regional ausgeglichene, leistungsfähige und wirtschaftliche Versorgung der Bevölkerung erforderlichen Krankenhäuser mit ihrem Versorgungsauftrag hinsichtlich Bettenzahl und Fachabteilungen und ihre Ausbildungsstätten aus (§ 12 Abs. 2 LKGBbg). Er ordnet die bedarfsgerechten Krankenhäuser in ein strukturiertes Versorgungssystem in den Versorgungsgebieten ein.

Die Ziele der Raumordnung und Landesplanung sowie die Angebote benachbarter Versorgungsgebiete sind zu berücksichtigen; die Vielfalt der Krankenhausträger ist zu beachten (§ 12 Abs. 3 LKGBbg). Die raumordnerischen Grundlagen im Landesentwicklungsplan sehen grundsätzlich eine Strukturierung in zentrale Orte vor, die als Zentren der Versorgung mit bestimmten infrastrukturellen Merkmalen ausgestattet sein und unter anderen auch die Bündelung der überörtlichen Gesundheitsfunktionen wahrnehmen sollen. Die Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes zum Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg, die sich zum Zeitpunkt der Aufstellung des Dritten Krankenhausplanes im Abstimmungsverfahren befindet, bezeichnet in diesem Sinne Mittel- und Oberzentren. Der Krankenhausplan berücksichtigt diese raumordnerischen Belange insofern, als nahezu alle Orte mit Zentrumsfunktion über einen Krankenhausstandort verfügen und nur sieben der 61 Krankenhausstandorte nicht in Orten mit Zentrumsfunktion liegen. Fünf Mittelzentren, die nicht über einen eigenen Krankenhausstandort verfügen, werden durch Krankenhäuser in unmittelbarer Nachbarschaft (in der Regel weniger als 10 km Fahrstrecke) versorgt.

Bei der Krankenhausplanung sind einvernehmliche Regelungen mit der Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg e. V., den Landesverbänden der Krankenkassen und den Verbänden der Ersatzkassen, dem Landesausschuss des Verbandes der privaten Krankenversicherung und den Kommunalen Spitzenverbänden im Lande anzustreben (§ 7 Abs. 1 KHG in Verbindung mit § 13 Abs. 1 und Abs. 5 LKGBbg). Mit den an der Krankenhausversorgung im Lande sonstigen Beteiligten ist eng zusammenzuarbeiten; die betroffenen Krankenhäuser sind anzuhören (§ 7 Abs. 1 Satz 1 KHG). Vorschläge zur Krankenhausplanung werden in den für jedes Versorgungsgebiet einzuberufenden Gebietskonferenzen erarbeitet (§ 13 Abs. 3 LKGBbg).

Nach Aufstellung des Krankenhausplanes wird die Aufnahme oder Nichtaufnahme des Krankenhauses in den Krankenhausplan durch einen schriftlichen Bescheid des zuständigen Ministeriums festgestellt (Feststellungsbescheid). Die Aufnahme in den Krankenhausplan ist Voraussetzung für den Anspruch auf Förderung (§ 8 Abs. 1 Satz 1 KHG). Sie begründet zugleich den Status als zugelassenes Krankenhaus und damit das Recht und die Verpflichtung, im Rahmen des im Krankenhausplan festgelegten Versorgungsauftrages Krankenhausleistungen gegenüber gesetzlich versicherten Patienten zu erbringen (§ 108 Nr. 2 in Verbindung mit § 109 Abs. 4 SGB V). Die Krankenkassen sind verpflichtet, unter Beachtung der Vorschriften des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) mit den in den Krankenhausplan aufgenommenen Krankenhäusern Pflegesatzverhandlungen nach Maßgabe des KHG, des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG) und der Bundespflegesatzverordnung (BPflV) zu führen (§ 109 Abs. 4 Satz 3 SGB V). Gemäß § 109 Abs. 1 Satz 5 SGB V können innerhalb des durch den Krankenhausplan vorgegebenen Rahmens konkretisierende ergänzende Vereinbarungen über die Leistungsstruktur zwischen den Krankenhausträgern und den Verbänden der Krankenkassen im Benehmen mit dem Land geschlossen werden.

3. Bisherige Krankenhausplanung im Land Brandenburg

Die Landesregierung hat am 17. März 1992 den Ersten Krankenhausplan des Landes Brandenburg beschlossen. Er wurde im Amtsblatt für Brandenburg S. 519 veröffentlicht. Bereits im Ersten Krankenhausplan ist festgelegt, diesen jährlich einer Überprüfung zu unterziehen und ihn auf der Grundlage der festzustellenden Inanspruchnahmeentwicklung zu überarbeiten und fortzuschreiben. Die Erste Fortschreibung des Brandenburgischen Krankenhausplanes wurde von der Landesregierung am 2. November 1993 beschlossen und im Amtsblatt für Brandenburg 1994 S. 238 veröffentlicht.

Im Jahr 1997 wurde der Zweite Krankenhausplan des Landes Brandenburg erarbeitet und am 23. Dezember 1997 von der Landesregierung beschlossen. Er wurde am 12. März 1998 S. 214 im Amtsblatt für Brandenburg veröffentlicht. Im Hinblick auf die fortlaufende Weiterentwicklung des stationären Leistungsgeschehens und der Einzelfortschreibungen für einzelne Krankenhäuser erfolgte mit Datum vom 17. Dezember 2002 die Erste Fortschreibung des Zweiten Brandenburgischen Krankenhausplanes. Diese wurde im Amtsblatt für Brandenburg 2003 S. 66 veröffentlicht.

4. Mitwirkung der Beteiligten

Zur Erarbeitung des Dritten Krankenhausplanes wurden auf fünf ganztägigen Gebietskonferenzen zwischen dem 31. August und 28. September 2007 den Krankenhausträgern, den Landkreisen und kreisfreien Städten des jeweiligen Versorgungsgebietes, der Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg e. V., den Krankenkassenverbänden im Land Brandenburg, dem Verband der privaten Krankenversicherung und den kirchlichen sowie den privaten Trägerverbänden die Vorschläge der Planungsbehörde vorgestellt und öffentlich diskutiert.

Zur Diskussion in den Konferenzen standen den Teilnehmern die der Krankenhausplanung zugrunde gelegten Daten nach Maßgabe der datenschutzrechtlichen Möglichkeiten zur Verfügung. Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie hat in den Gebietskonferenzen diese Planungsgrundlagen mit den Teilnehmern erörtert und einen Vorschlag zur Fortschreibung des Krankenhausplanes unterbreitet. Sofern den Vorschlägen durch die Träger von Krankenhäusern – auch in Detailfragen – nicht zugestimmt werden konnte, wurden die Krankenhausträger aufgefordert, das Gespräch mit dem Ministerium zu suchen und ihre anderslautenden Vorstellungen durch aktuelles Datenmaterial zu untersetzen. Im Nachgang zu den Gebietskonferenzen wurden daraufhin mit der überwiegenden Mehrheit der Krankenhäuser entsprechende Einzelgespräche geführt. Auch von den Verbänden der Krankenkassen und Ersatzkassen im Land Brandenburg wurden Vorschläge eingereicht. Das Ministerium hat alle nachgearbeiteten Daten und Argumente gewürdigt.

Im Ergebnis dieser Nacharbeiten wurden die ursprünglichen Vorschläge in einem der aktuellen Datenlage und den vorgetragenen Argumenten angemessenen Umfang modifiziert. Die so gewonnenen veränderten Planungsvorschläge wurden dann noch einmal in einer zweiten Runde von Gebietskonferenzen am 28. und 29. Januar 2008 allen Krankenhausträgern, den Verbänden der Krankenkassen und der Landeskrankenhausgesellschaft vorgestellt. Nur in sehr wenigen Einzelfällen waren danach noch Einzelverhandlungen des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie mit einigen Krankenhausträgern erforderlich, die mit wenigen Ausnahmen bis 13. Februar 2008 abgeschlossen werden konnten. Dieses Vorgehen führte weitgehend zu einvernehmlich mit den Krankenhäusern abgestimmten Zahlen, wobei in Einzelfällen die Entscheidungen zur Schließung von Fachabteilungen zwischen der Planungsbehörde und dem betroffenen Krankenhausträger umstrittenen blieben.

Auf der Grundlage der Konferenzergebnisse hat das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie den Entwurf des Dritten Krankenhausplanes des Landes Brandenburg erstellt und ihn den nach § 13 Abs. 1 LKGBbg unmittelbar Beteiligten sowie weiteren zu beteiligenden Verbänden zugestellt. Am 31. März 2008 hat sich die Landeskonferenz nach § 13 LKGBbg mit dem Entwurf befasst. Die Anhörung der an der stationären Versorgung im Land beteiligten Institutionen und Verbände fand am 2. April 2008 statt. Eingeladen waren

  • die Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg e.V.,
  • die Krankenkassenverbände im Land Brandenburg,
  • der Verband der privaten Krankenversicherung e.V.,
  • der Landkreistag Brandenburg,
  • der Städte- und Gemeindebund Brandenburg,
  • die Landesärztekammer Brandenburg,
  • die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg,
  • der Deutsche Gewerkschaftsbund, Landesbezirk Berlin-Brandenburg,
  • der Landesbezirk Berlin-Brandenburg der Vereinigten Dienstleistungsgewerkschaft,
  • der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe,
  • der Marburger Bund,
  • der Verband der Leitenden Krankenhausärzte Brandenburg,
  • der Verband der Krankenhausdirektoren,
  • der Verband evangelischer Krankenhäuser,
  • der Caritasverband für das Bistum Berlin e.V.,
  • die Liga der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege im Land Brandenburg,
  • der Verband der Privatkrankenanstalten Berlin-Brandenburg.

5. Abstimmung mit dem Land Berlin

5.1 Gesetzliche Grundlagen

Die Krankenhausplanung der Länder ist immer dann wechselseitig abzustimmen, wenn Krankenhäuser für die Versorgung des Nachbarlandes wesentliche Bedeutung haben (§ 6 Abs. 2 KHG). Zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg werden die Krankenhauspläne seit Neubildung des Landes Brandenburg in diesem Sinne abgestimmt. Die für Gesundheit zuständige Berliner Senatsverwaltung und das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie des Landes Brandenburg sind übereingekommen, die bereits im Jahre 1991 begonnenen und kontinuierlich weitergeführten Abstimmungsgespräche zur Krankenhausplanung in der Gesamtregion Berlin-Brandenburg auch weiterhin fortzusetzen, den Stand der bereits getroffenen Abstimmungsergebnisse in Zeitabständen zu überprüfen und bei der Erarbeitung und Fortschreibung der jeweiligen Krankenhauspläne eine enge Abstimmung vorzunehmen.

Die Länder Berlin und Brandenburg haben ihre Anstrengungen zur Abstimmung der Landeskrankenhausplanungen seit dem Jahre 2003 noch intensiviert. Dies fand u. a. seinen Ausdruck in der Beteiligung der Brandenburger Planungsbehörde im Berliner Planungsbegleitenden Fachausschuss als auch in der Einladung der zuständigen Berliner Senatsverwaltung zu den jeweiligen Gebietskonferenzen und zu der Anhörung der beteiligten Verbände des Landes Brandenburg.

In den vergangenen Jahren wurde aus Fachvertretern der Gesundheitsressorts in Berlin und Brandenburg eine Arbeitsgruppe etabliert, die sich mit wesentlichen Fragen des Krankenhauswesens, der Krankenhausplanung, Bauplanung und Finanzierung befasst. So wurden beispielsweise die neuen Möglichkeiten zur Analyse der Verflechtung der Krankenhausversorgung beider Länder auf Grundlage der vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus jährlich gelieferten Daten erörtert sowie Methodik und Inhalt von Datenaufbereitungen abgestimmt. Auch zur Entwicklung medizinischer Versorgungskonzepte und den Inhalten der Krankenhausgesetzgebung der Länder fand ein umfassender Erfahrungsaustausch statt.

Mit der Neufassung des § 12 LKGBbg wurde die Abstimmung mit dem Land Berlin als Pflichtaufgabe für die Krankenhausplanung auch ausdrücklich normiert. Im Prozess der aktuellen Krankenhausplanung des Landes Brandenburg wurde eine effektive Verzahnung mit der Berliner Krankenhausplanung angestrebt.

Die Fortschreibung des Krankenhausplanes 2006 für das Land Berlin und der Dritte Krankenhausplan des Landes Brandenburg wurden zwischen der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz Berlin und dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie des Landes Brandenburg abgestimmt. Der Entwurf des Dritten Krankenhausplanes wurde der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz mit Schreiben vom 3. April 2008 zugeleitet; mit Schreiben vom 14. April 2008 hat die Senatsverwaltung einige redaktionelle Hinweise zu den Punkten "Universitätsklinika", "Rehabilitation“ sowie "Mitversorgung" von Patienten des jeweils anderen Bundeslandes gegeben und die Krankenhausplanung für abgestimmt erklärt. Die Hinweise wurden aufgegriffen.

5.2 Gemeinsame Festlegungen

Die bisher mit Brandenburg getroffenen Festlegungen zu konkreten Leistungsbereichen wurden erneut überprüft. Erfordernisse eines veränderten Bedarfs, beispielsweise infolge medizinischer Entwicklungen oder des DRG-Vergütungssystems, sind weiterhin zu diskutieren und abzustimmen.

Zu den einzelnen Bereichen bestehen folgende Vereinbarungen:

Transplantationsmedizin (Herz, Lunge, Leber, Bauchspeicheldrüse und Niere):

Vorhaltung der Kapazitäten für die gesamte Region in den Berliner Universitätsklinika
und im Deutschen Herzzentrum Berlin, regionaler Transplantationsverbund.

Herzchirurgische Versorgung:

Sicherstellung der herzchirurgischen Versorgung für die Gesamtregion durch das Deutsche Herzzentrum Berlin (DHZB), die Charité, das Brandenburgische Herzzentrum Bernau und das Sana-Herzzentrum Cottbus.

Betreuung von Schwerbrandverletzten:

Vorhaltung von Kapazitäten für die gesamte Region im Unfallkrankenhaus Berlin (UKB).

Seuchenstation:

Vorhaltung einer Spezialeinheit in der Charité für die gesamte Region.

AIDS-Versorgung:

Vorhaltung spezifischer Kapazitäten in Berlin für die gesamte Region.

Universitätsklinika:

Die medizinische Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin steht für die Ausbildung von Medizinern in der Gesamtregion Berlin-Brandenburg zur Verfügung.

Rehabilitation:

Stationäre Rehabilitationseinrichtungen sind im Land Brandenburg vorzuhalten; in Berlin wird von Landesseite keine Initiative zur Schaffung von zusätzlichen Kapazitäten für die stationäre Rehabilitation ergriffen.[1]

Aufgrund des medizinischen Fortschritts haben sich hinsichtlich der ausschließlichen Zuordnung von Leistungen der Transplantationsmedizin zu Universitätsklinika gewisse Veränderungen ergeben. So sind beispielsweise die autologe und die allogene Blutstammzellentransplantation, die zunächst auch von der Vereinbarung zur Transplantationsmedizin zwischen den beiden Ländern erfasst waren, heute nicht mehr ausschließlich dem Forschungsbereich und damit der Hochleistungsmedizin zuzuordnen. Ausgewählte und besonders leistungsstarke Krankenhäuser im Land Brandenburg können daher im Einvernehmen mit den Krankenkassen diese Leistungen heute ebenfalls erbringen.

5.3 Patientenwanderung

Die Orientierungswerte zum künftigen Bedarf an stationären Versorgungsangeboten in den Ländern Berlin und Brandenburg, die bei der Aufstellung und Fortschreibung der jeweiligen Krankenhauspläne zugrunde gelegt wurden, berücksichtigen auch die wechselseitigen Patientenwanderungen. Beide Länder legen ihren Planungen demnach nicht die Versorgung der Wohnbevölkerung zugrunde, sondern berücksichtigen das tatsächliche, die Ländergrenzen übergreifende Inanspruchnahmeverhalten in den planungsrelevanten Zeiträumen.

Die vor dem Jahre 1990 als zentraler Schwerpunkt ausgestaltete Krankenhausversorgung in Berlin (Ost) sowie die geografische Lage Berlins zu den Regionen des heutigen Landes Brandenburg brachten es mit sich, dass traditionell ein deutlicher Anteil an Patienten aus dem heutigen Land Brandenburg in Berlin stationär versorgt wurde. In Berlin (West) spielte aufgrund der Insellage Patientenwanderung fast keine Rolle. Historisch gewachsenes Inanspruchnahme- und Wanderungsverhalten ist planerisch nur bedingt und langfristig beeinflussbar. Aus anderen Stadtstaaten ist die Sogwirkung der Krankenhäuser des Ballungsraumes auf das Umland bekannt.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden im Jahr 2005 rund 74.000 Brandenburger Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern im Land Berlin behandelt. Vergleicht man diese Zahl mit den Daten der Vorjahre, so ist eine leichte Steigerung zu verzeichnen. Der Anteil Brandenburger Patienten am Gesamtleistungsaufkommen Berlins liegt damit bei 10,4 Prozent. Ein Vergleich der Patientenwanderungszahlen von Brandenburg nach Berlin mit dem Wanderungsverhalten von Patienten anderer, jeweils benachbarter Bundesländer zeigt, dass der Anteil der Brandenburger Patienten in Berlin deutlich hinter dem Umlandversorgungsanteil anderer Ballungszentren und Stadtstaaten liegt (Schleswig-Holstein in Hamburg: 16,7 Prozent, Niedersachsen in Bremen: 35,3 Prozent). Der Anteil der im eigenen Land behandelten an allen im Land gemeldeten Patienten im Jahr 2005 (Eigenversorgungsquote) liegt in Brandenburg bei 84 Prozent gegenüber 86,6 Prozent in Schleswig-Holstein, 87,7 Prozent in Niedersachsen und 94,5 Prozent in Berlin (Krankenhausreport 2007).

Bei den in Brandenburger Krankenhäusern behandelten Berliner Patienten handelt es sich im Wesentlichen einerseits um die Unfall- und Notfallversorgung von Urlaubern und Ausflüglern, andererseits um Behandlungen in speziellen Brandenburger Fachkliniken. Nach einer unter den Brandenburger Krankenhäusern durchgeführten Umfrage stieg die Zahl der "Berliner" Fälle im Jahr 2006 auf rund 12.000. Der prozentuale Anteil liegt bei 2,2 Prozent. Auch hier ist eine leichte Steigerung im Vergleich zu den Vorjahren erkennbar. Lediglich acht Brandenburger Krankenhäuser wiesen im Jahr 2006 einen Versorgungsanteil an Berliner Patienten von mehr als 5 Prozent der Fälle bzw. Berechnungs- und Belegungstage auf. Bei diesen Krankenhäusern handelt es sich größtenteils um Fachkliniken, die ausnahmslos im Berliner Umland liegen. Mit Anteilen von 23 bis 29 Prozent ist die Versorgung Berliner Patienten in drei Brandenburger Krankenhäusern jedoch von besonderer Bedeutung.

5.4 Mitversorgung

Für einzelne Spezialdisziplinen und darüber hinaus für eine metropolentypische Mitversorgung stehen in Berlin erkennbar Leistungsangebote zur Verfügung, die, soweit dies die Sozialgesetze zulassen, durch Brandenburger mitgenutzt werden. Diese nicht exakt quantifizierbare Leistungsvorhaltung wurde mit Blick auf die investiven Kosten bei der Aufteilung der Bundesfinanzhilfen nach Artikel 14 des Gesetzes zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen des vom Bund mitfinanzierten Investitionsprogramms unter den neuen Ländern berücksichtigt. Ebenso wird die Inanspruchnahme von Krankenhausleistungen in Berlin-Ost durch Patienten aus den anderen neuen Bundesländern, insbesondere aus Brandenburg, durch einen auf die Berechnungstage bezogenen Investitionszuschlag auf den Pflegesatz in den Jahren 1995 bis 2014 berücksichtigt. Überdies wird ein erheblicher Teil der mit Wohnort Brandenburg in Berlin stationär Behandelten aufgrund seines Arbeitsplatzes sozialversicherungsrechtlich in Berlin geführt.

Mit dem 2004 eingeführten pauschalierten Entgeltsystem für Krankenhausleistungen ist auch ein so genannter Konvergenz-Prozess verbunden. Dabei wurden zunächst die Preise für Krankenhausleistungen in den unterschiedlichen Krankenhäusern jeweils innerhalb der einzelnen Länder einander angeglichen. Im Zuge der Ausgestaltung des ordnungspolitischen Rahmens für die Krankenhausversorgung soll ab dem Jahr 2009 ein bundesweiter Angleichungsprozess der Entgelte erfolgen. Durch diesen Mechanismus werden sich mittelfristig die noch bestehenden deutlichen Kostenunterschiede für Krankenhausleistungen in Berlin und im Land Brandenburg angleichen, ein Prozess, der sich schon in der bisherigen Konvergenzphase in Ansätzen bemerkbar machte. Im Ergebnis werden damit letztlich auch die kostenseitigen Hürden für eine die Ländergrenzen wechselseitig überschreitende Krankenhausversorgung in der Gesamt-Metropolregion Berlin-Brandenburg fallen.

5.5 Versorgungsdichte in beiden Ländern

Neben der geografisch differenzierten Planung nach fünf Versorgungsgebieten, die mit den Planungsregionen gemäß dem Regionalplanungsgesetz übereinstimmen, wird im Land Brandenburg auch nach wirtschaftlichen und demografischen kategorisierten Räumen geplant. Diese Räume sind der Brandenburger Teil des engeren Verflechtungsraumes mit Berlin (berlinnaher Raum) und der äußere Entwicklungsraum (berlinferner Raum).

In den Landkreisen des engeren Verflechtungsraumes wurde im Land Brandenburg in den zurückliegenden 15 Jahren mehr als jedes vierte Bett in der Grund-, Regel- und Schwerpunktversorgung abgebaut. Ausnahmslos jedes vorhandene Krankenhaus wurde in den Bettenzahlen reduziert. Hierdurch wurde zum einen eine Verbesserung des Versorgungsstandards in den Krankenhäusern und zum anderen eine wirtschaftlich und bedarfsplanerisch vertretbare Auslastung der Krankenhäuser erreicht. Neue Krankenhausstandorte wurden in Brandenburg nicht eröffnet, sondern nur Krankenhausersatzbauten bei gleichzeitiger Verringerung der Bettenzahlen durchgeführt. In Berlin wurde bei den ebenfalls erheblichen Kapazitätsrücknahmen die Entwicklung des Leistungsangebots im Brandenburger Umland berücksichtigt. Der Abbau von Krankenhauskapazitäten in den unmittelbar an Berlin angrenzenden Brandenburgischen Regionen und die als Strukturbereinigungsmaßnahmen (Auflösung externer Betriebsstätten, Fusion von Krankenhäusern, Kooperationsbeziehungen) durch die Krankenhausplanung getroffenen Festlegungen sind inzwischen umgesetzt.

Im Ergebnis der anderthalb Jahrzehnte enger Abstimmung zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg können in beiden Ländern nahezu identische Bettenmessziffern verzeichnet werden. Die Daten des Statistischen Bundesamtes weisen für das Jahr 2005 eine bundesweite Bettendichte von 635 Betten auf 100.000 Einwohner aus. In Berlin und in Brandenburg liegt der entsprechende Wert zur selben Zeit bei 600 bzw. 602 Krankenhausbetten auf 100.000 Einwohner (Krankenhausreport 2007).

Bei aller Annäherung der Krankenhausplanungsparameter in Berlin und Brandenburg darf jedoch der enorme Unterschied in den strukturräumlichen Gegebenheiten nicht verschwiegen werden. Er hat deutliche Auswirkungen auf die notwendige Planungsstruktur und die Anforderungen an die Krankenhausversorgung in beiden Ländern. Mit gleicher Bettendichte muss in Brandenburg eine Fläche von 29.500 km² versorgt werden gegenüber nur 891 km² in Berlin. Bezogen auf die Versorgungsaufgabe der einzelnen Krankenhausstandorte in beiden Ländern bedeutet dies, dass in Berlin ein Krankenhaus im Durchschnitt ein 12 km² großes Aufnahmegebiet zu versorgen hat, während der entsprechende Durchschnittswert im Land Brandenburg 475 km² beträgt.[2]

6. Beteiligung des Parlaments

Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie hat den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie des Landtages Brandenburg über Ziele und Verfahren der Krankenhausplanung in mehreren Sitzungen während des Planungsverfahrens unterrichtet und den Mitgliedern des Ausschusses planungsrelevante Erkenntnisse und Ergebnisse zur Verfügung gestellt. Die nach § 12 Abs. 1 Satz 1 LKGBbg durchzuführende Anhörung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie des Landtages Brandenburg erfolgte am 16. April 2008.

7. Beschluss und Veröffentlichung

Die Brandenburgische Landesregierung hat den Dritten Krankenhausplan des Landes Brandenburg am 10. Juni 2008 beschlossen.

Der Krankenhausplan wird im Amtsblatt für Brandenburg veröffentlicht.

8. Aufstellung des Dritten Krankenhausplanes

Das MASGF hatte Anfang der neunziger Jahre im Rahmen der Krankenhausplanung ein wissenschaftliches Institut zur Aufbereitung der krankenhausrelevanten Daten beauftragt. Seit der Fortschreibung des Ersten Krankenhausplanes hat es die Krankenhausplanung auf der Basis der jährlich gesammelten Leistungsdaten der Krankenhäuser und der sich daraus ergebenden Entwicklungstrends im Leistungsgeschehen fortgeführt; eine Datenlage, die sich in den bisherigen Arbeiten zur Krankenhausplanung als sehr tragfähig und verlässlich erwiesen hat. Auch bei der Ersten Fortschreibung des Zweiten Krankenhausplanes wurde die Planung von der durch die AOK für das Land Brandenburg in Abstimmung mit den Krankenkassenverbänden in Auftrag gegebene Untersuchung "Planungsgrundlagen - Benchmarkanalysen zur Krankenhausplanung im Land Brandenburg" begleitet. Bei den Vorarbeiten zum Dritten Krankenhausplan hat das Ministerium eine Expertise "Gesundheitswirtschaft Brandenburg. Stand und Entwicklung" in Auftrag gegeben, die die Entwicklung der Nachfrage nach Krankenhausleistungen in den kommenden Jahren und die sich daraus ergebende Rolle der Krankenhäuser in der Gesundheitswirtschaft des Landes Brandenburg klären sollte.

8.1 Entwicklung der Leistungsdaten

8.1.1 Fälle, Verweildauer sowie Berechnungs- und Belegungstage

Die Zahl der in den Krankenhäusern im Land Brandenburg verzeichneten Behandlungsfälle schwankte in den Jahren seit 2002. Die Fallzahl lag im Jahr 2002 bei 211,5 Fällen je 1.000 Einwohner (rund 546.000 absolut, ohne Tageskliniken), sank dann im Jahr 2004 – in erster Linie bedingt durch die neuen Regelungen zum Entgeltwesen und zum ambulanten Operieren – auf 206,1 und lag im Jahr 2006 wiederum bei 211,5 (rund 529.000 Fälle absolut, ohne Tageskliniken).

Die durchschnittliche Verweildauer sank im gleichen Zeitraum von 8,8 Tagen im Jahr 2002 auf 8,3 Tage im Jahr 2006. Die Zahl der Berechnungs- und Belegungstage zeigt seit 2002 einen rückläufigen Trend. Dies ist auf die stetige Reduzierung der stationären Verweildauer zurückzuführen.

Neben der absoluten Fallzahl und deren Entwicklung ist für die Ermittlung von Entwicklungstrends eine Analyse der Altersanteile der in den Krankenhäusern behandelten Patienten vor dem Hintergrund demografischer Prognosen von Bedeutung. Aus einer entsprechenden Auswertung aller DRG-Fälle des Jahres 2005 im Land Brandenburg wurde folgende Altersverteilung der Patienten in Brandenburger Krankenhäusern festgestellt:

Anteil der DRG-Fälle im Land Brandenburg in %

Diagramm: Anteil der DRG-Fälle im Land Brandenburg in %

8.1.2 Auslastung

Die Krankenhausplanung des Landes legt bei der Bemessung bedarfsgerechter Versorgungsangebote grundsätzlich eine 85-prozentige Auslastung der vorgehaltenen Betten zugrunde, die der in anderen Bundesländern entspricht. Abweichend hiervon werden im Fachgebiet Psychiatrie und Psychotherapie eine Auslastung von 90 Prozent der Betten vorgesehen. Im Fachgebiet Kinder- und Jugendmedizin wird eine Auslastung von 80 Prozent der Betten zugrunde gelegt.

Der Krankenhausträger hatte bei der bisherigen, auch für die Fachabteilungen bettenscharfen Planung jedoch die Möglichkeit, vorübergehende Belegungsspitzen dadurch aufzufangen, dass innerhalb der Gesamtbettenzahl des Hauses interimistisch die Bettenzahlen einzelner Fachabteilungen gegenüber den Festlegungen des Krankenhausplanes um 10 Prozent nach oben oder unten verändert werden dürfen.

Auch die Auslastung der in den Brandenburgischen Krankenhäusern aufgestellten Betten unterliegt in den Jahren ab 2002 gewissen Schwankungen. Sie lag im Jahre 2002 bei 82,3 Prozent, sank bis zum Jahr 2004 auf 79,2 Prozent ab, stieg im Jahr 2005 auf 80,0 Prozent und lag im Jahr 2006 bei 79,4 Prozent.

8.1.3 Eckdaten der Krankenhäuser im bundesweiten Vergleich

Bei einem Vergleich mit dem Bundesdurchschnitt muss neben den Besonderheiten der Altersstruktur der Brandenburger Bevölkerung und der krankenhausplanerischen Maßgabe, die Geriatrie weitestgehend dem Akutbereich zuzuordnen, auch beachtet werden, dass deutlich mehr Patienten aus Brandenburg in Krankenhäusern anderer Länder behandelt werden als umgekehrt.

Die Krankenhausplanung des Landes Brandenburg hat in den zurückliegenden Jahren bewirkt, dass sie hinsichtlich der Zahl der aufgestellten Betten, der Verweildauer und der Bettenauslastung einen Vergleich mit anderen Bundesländern nicht scheuen muss. Allerdings ergibt sich ein differenziertes Bild.

Die Behandlungshäufigkeit in Brandenburger Krankenhäusern liegt mit 211,5 Fällen pro 100.000 Einwohner erkennbar unter dem Bundesdurchschnitt von 218,4 Fällen.

Die durchschnittliche Verweildauer in den Brandenburgischen Krankenhäusern liegt um 0,4 Tage über dem Bundesdurchschnitt von 7,9 Tagen.

Die Auslastung der Brandenburger Krankenhäuser liegt mit 79,4 Prozent deutlich über dem Bundesdurchschnitt von 76,3 Prozent.

Die Einzeldaten zu allen Fachgebieten finden sich im Tabellenteil (Teil B).

8.2 Demografische Entwicklung

Die demografische Entwicklung hat – insbesondere angesichts der Altersverteilung der Krankenhauspatienten – erhebliche Auswirkungen auf die weitere Gestaltung der (Krankenhaus-)Infrastruktur. Planungsgrundlagen und entsprechende Fachplanungen müssen die Auswirkungen dieser Entwicklung in ihrer Differenziertheit für das Land Brandenburg beachten.

Von 1990 bis 1994 verringerte sich die Bevölkerungszahl Brandenburgs von knapp 2.590.000 um 50.000 Einwohner. Danach sorgte die Stadt-Umland-Wanderung aus Berlin bis ins Jahr 2000 für ein kontinuierliches Bevölkerungswachstum. Im Jahr 2000 hatte Brandenburg mit 2.602.000 Einwohnern seine bisher höchste Bevölkerungszahl erreicht. Seitdem können die Zuzüge aus Berlin die anderen, negativ verlaufenden Komponenten der Bevölkerungsentwicklung nicht mehr kompensieren. Die Bevölkerungszahl ging stetig zurück und betrug zum Stichtag 30.09.2007 noch 2.539.081 Einwohner.

Der demografische Wandel in Brandenburg wird im Wesentlichen bedingt durch drei Faktoren:

  • die für die Reproduktion der Bevölkerung wesentlich zu niedrige Geburtenrate,
  • die höhere Lebenserwartung der Menschen und
  • die Abwanderung vor allem junger Menschen in andere Länder ebenso wie die Binnenwanderung von den Berlin fernen in die Berlin nahen Regionen des Landes.

Nach der aktuellen Bevölkerungsprognose des Landes wird sich die Bevölkerungszahl bis 2030 kontinuierlich auf etwa 2.235.000 Einwohner verringern. Der jährliche Bevölkerungsverlust von durchschnittlich knapp 12.800 Personen verläuft dabei nicht gleichmäßig, sondern beschleunigt sich nach 2012 aufgrund der Geburtenausfälle in der vorangegangenen Generation bei gleichzeitigem Anstieg der Sterbefälle deutlich und beträgt im Jahr 2030 bereits 20.600 Personen.

Dabei wird gleichzeitig der Anteil älterer und hochaltriger Menschen zunehmen. Auch das Land Brandenburg steht vor einer deutlichen Verschiebung der Altersanteile in der Bevölkerung zulasten der jüngeren und mittleren Bevölkerungsgruppen. Dies lässt sich an der Veränderung des "Altersbaumes" deutlich ablesen.

Lebensbaum

Quelle:
Landesbetrieb für Datenverarbeitung und Statistik (jetzt Amt für Statistik Berlin-Brandenburg)
"Bevölkerungsprognose des Landes Brandenburg für den Zeitraum 2005 – 2030"

Parallel zum Anwachsen der höheraltrigen Bevölkerungsgruppen ist die Gruppe der jungen Frauen und Männer im Alter zwischen 15 und 45 Jahren aufgrund des Einbruchs der Geburtenzahlen zur Wendezeit, also vor nunmehr einer Generation, mit Rückgängen um bis zu einem Drittel der Werte von 2007 betroffen, während die Bevölkerung insgesamt nur einen Rückgang um einstellige Prozentpunkte zu erwarten hat beziehungsweise im engeren Verflechtungsraum sogar leicht wächst.

Bevölkerungsentwicklung 2007-2030 im Land Brandenburg

Bevölkerungsentwicklung 2007-2030 im Land Brandenburg gesamt
Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg

In der Krankenhausplanung müssen die Versorgungsprofile der Krankenhäuser den sich wandelnden Anforderungen angepasst werden. Aufgrund der gesunkenen Kinderzahlen werden einerseits weniger Geburtshilfe- und Kinderabteilungen benötigt. Andererseits muss das Behandlungsangebot der Krankenhäuser sich auf die steigende Zahl an alten Menschen einrichten.

Dabei müssen auch hochspezialisierte Leistungen für die ältere Bevölkerung zugänglich bleiben. Das bedeutet, dass die nachlassende Mobilität kranker alter Menschen auch durch entsprechende Angebote der aufsuchenden Behandlung oder durch die Erreichbarkeit von spezialisierten Behandlungszentren kompensiert werden muss.

Die Regionen des Landes sind vom demografischen Wandel ganz unterschiedlich betroffen, die Bevölkerungsentwicklung im engeren Verflechtungsraum und im äußeren Entwicklungsraum stellt sich deutlich gegenläufig dar. Die Bevölkerungsproportionen verschieben sich dabei weiter zugunsten der berlinnahen Regionen, während in den peripheren Landesteilen die Bevölkerungszahl weiter kontinuierlich zurückgeht.

Der Planungshorizont des Dritten Krankenhausplanes bezieht sich auf die Zeit bis zum Jahr 2013. Der Krankenhausplan hat die in diesem Zeitraum absehbaren demografischen Entwicklungen zu beachten und vor dem Hintergrund der weiter gehenden Bevölkerungsprognose in angemessener Weise zu berücksichtigen.

8.2.1 Engerer Verflechtungsraum

Im engeren Verflechtungsraum ist nach der Bevölkerungsprognose 2005 – 2007 bis zum Jahr 2019 ein kontinuierlicher, wenn auch nur moderater Zuwachs der Bevölkerung zu erwarten, während in den Folgejahren bis 2030 eine geringfügige Bevölkerungsabnahme anzunehmen ist, weil die Zuwanderungen, insbesondere aus Berlin, durch das Geburtendefizit überkompensiert werden. Der Anteil der im Umland Berlins wohnenden Brandenburger steigt von 39 auf 46 Prozent an, obwohl der engere Verflechtungsraum nur einen Anteil von 15 Prozent an der Gesamtfläche des Landes einnimmt. Parallel dazu nimmt die Bevölkerungsdichte bis zum Jahr 2030 von 224 auf 231 Einwohner je km² zu; zugleich liegt sie aber überdeutlich unter der Bevölkerungsdichte Berlins von 3.820 Einwohnern je km².

Bemerkenswert ist, dass auch im engeren Verflechtungsraum die Altersgruppe der 15- bis 45-Jährigen mit einem drastischen Rückgang zu rechnen hat. Im Prognosezeitraum wird ihre Anzahl um 20 Prozent abnehmen. Auch für die Krankenhäuser im engeren Verflechtungsraum gilt damit ein sich abzeichnender Verlust an Leistungsbedarf für die jüngeren und mittleren Patientengruppen, insbesondere auch für stationäre Entbindungen.

Bevölkerungsentwicklung 2007-2030 im Berliner Umfeld des Landes Brandenburg

Bevölkerungsentwicklung 2007-2030 im engeren Verflechtungsraum (Berliner Umland) des Landes Brandenburg
Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg

8.2.2 Äußerer Entwicklungsraum

Im äußeren Entwicklungsraum hält der Bevölkerungsrückgang weiter an und wird sich ab dem Jahr 2012 noch verschärfen. Bei einem Flächenanteil des äußeren Entwicklungsraumes von 85 Prozent an der Gesamtfläche des Landes wird der Anteil der in diesen Regionen lebenden Personen an der Gesamtbevölkerung bis 2030 von 61 Prozent auf 54 Prozent absinken. Damit verbunden ist ein Rückgang der Bevölkerungsdichte von 63 auf nur noch 48 Einwohner je km².

Die Überalterung der Bevölkerung ist im äußeren Entwicklungsraum noch deutlicher ausgeprägt als im engeren Verflechtungsraum. Die Anzahl der jüngeren Menschen zwischen 15 und 45 Jahren wird um nahezu ein Drittel zurückgehen. Entsprechend erheblich werden, gleiche Reproduktionsraten und Patientenanteile zugrunde gelegt, auch die Krankenhausleistungen für diese Altersgruppen und die Anzahl an stationären Entbindungen zurückgehen.

Bevölkerungsentwicklung 2007-2030 im äußeren Entwicklungsraum des Landes Brandenburg

Bevölkerungsentwicklung 2007-2030 im äußeren Entwicklungsraum des Landes Brandenburg
Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg

9. Methodisches Vorgehen

9.1 Vorgaben für die Krankenhausplanung

Durch den Dritten Krankenhausplan soll das gewachsene Krankenhaussystem weiterentwickelt werden. Die Versorgungsstrukturen sollen die nachhaltige Sicherung und Weiterentwicklung des vorhandenen Qualitätsniveaus ermöglichen. Dabei sollen die notwendigen Veränderungen den eingetretenen Entwicklungen im stationären Leistungsbedarf und den prognostizierten Auswirkungen der Demografie Rechnung tragen. Neben der standortindividuellen Anpassung der stationären Kapazitäten orientierten sich die Schwerpunkte der planerischen Festlegungen insbesondere an folgenden Vorgaben:

  • Flexibilisierung der Handlungsmöglichkeiten von Trägern und Vertragspartnern durch eine behutsame Verringerung der Planungstiefe und Ausgestaltung des Krankenhausplanes als Rahmenplan
  • Anpassung der Versorgungsstruktur an die sich aus den Konsequenzen des pauschalierten Entgeltsystems und aus der Weiterentwicklung der medizinischen Möglichkeiten ergebenden Veränderungen in Leistungsspektren und der Inanspruchnahme der Krankenhäuser
  • Aufrechterhaltung eines Angebotes der Grundversorgung in erreichbarer Nähe zu den Wohnorten der Menschen
  • Sicherstellung einer kindgerechten qualifizierten pädiatrischen Versorgung im Krankenhaus trotz gleichzeitig erforderlicher Reduzierung von Fachabteilungen und Soll-Betten
  • Anpassung der Anzahl der Fachabteilungen und der Soll-Betten für Frauenheilkunde und Geburtshilfe an die sich verändernde Inanspruchnahme und demografische Entwicklung
  • Berücksichtigung des zukünftigen Bedarfes durch die stark zunehmende Zahl an Älteren insbesondere in den Bereichen Innere Medizin, Geriatrie, Orthopädie und Neurologie
  • Ermöglichung und Förderung von Formen verbindlicher regionaler Zusammenarbeit zwischen den Krankenhäusern

Ausgehend von den Fallzahlen zurückliegender Jahre und damit von einem tatsächlich zu versorgenden Bedarf wird bei der Bemessung künftig vorzuhaltender Kapazitäten grundsätzlich eine 85 prozentige Auslastung der vorgehaltenen Betten zugrunde gelegt, die der in anderen Bundesländern entspricht. Abweichend hiervon wird im Fachgebiet Psychiatrie und Psychotherapie eine Auslastung von 90 Prozent der Betten vorgesehen. Im Fachgebiet Kinder- und Jugendmedizin wird eine Auslastung von 80 Prozent der Betten zugrunde gelegt.

Der Entwicklungsstand der stationären Krankenhausversorgung, medizinische Entwicklungstendenzen sowie Kapazitätsprognosen aus anderen Bundesländern, insbesondere Flächenländern, wurden bei der Krankenhausplanung herangezogen. Mögliche Auswirkungen der jüngsten bundesgesetzlichen Rahmenvorgaben wurden bedacht. Die anstehende Gesetzgebung zum ordnungspolitischen Rahmen nach dem Ende der Konvergenzphase 2009 konnte allerdings naturgemäß noch nicht methodisch in die Planung eingearbeitet werden. Dort wo es zweckmäßig, wirtschaftlich und kostengünstig ist, sollte eine stärkere Verzahnung und ein differenzierterer Übergang zwischen ambulanter und stationärer Versorgung planerisch ermöglicht werden.

Als Planungsgröße für das Gesamtkrankenhaus wird weiterhin die Zahl der vorzuhaltenden Betten beibehalten. Die Planung selbst orientiert sich an den bisherigen Fallzahlen, Verweildauern, der demografischen Entwicklung und anderen Leistungsparametern. Seit dem Jahr 2003 rückte aufgrund des im Sinne einer Pauschalierung veränderten Vergütungssystems die Bezugsgröße Bett weitgehend in den Hintergrund. Dennoch stehen zum gegenwärtigen Zeitpunkt weder rechtlich noch tatsächlich andere Parameter zur Verfügung, die ein wirklichkeitsgerechteres Bild des planerischen Versorgungsauftrages abgeben könnten als Bettenzahl und Disziplinenstruktur der Krankenhäuser und ihrer Standorte. Darüber hinaus spricht für die Beibehaltung des Bettes als grundsätzliche Bezugsgröße, dass zum Beispiel bei der Raumplanung für Krankenhausinvestitionen und auch zur besseren Vergleichbarkeit mit überregionalen Statistiken eine vergleichbare und praktikable Planungs- und Orientierungsgröße gewählt werden muss. Die Zahl der Betten wird rechnerisch (in Anlehnung an die Hill-Burton-Formel) aus den Planungsparametern ermittelt und ist damit lediglich als eine abgeleitete Größe zu verstehen. Der Dritte Krankenhausplan sieht sich in einem noch stärkeren Maße als "Rahmenplan", als dies bisher der Fall war. Er verzichtet deshalb darauf, auch für die einzelnen Fachabteilungen die jeweilige Bettenzahl vorzugeben und ermöglicht auf diese Weise dem Krankenhausträger und seinen Budgetpartnern eine deutlich größere Flexibilität in der Ausgestaltung des Versorgungsauftrages.

Bei der Krankenhausplanung wird die Vielfalt der Krankenhausträger auch künftig beachtet. Sowohl Krankenhäusern in öffentlicher, als auch in freigemeinnütziger und privater Trägerschaft wird ausreichend Raum zur Mitwirkung an der stationären Versorgung gegeben.

9.2 Datenmaterial und Auswertungen

Im zweiten Quartal 2007 wurden durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie des Landes Brandenburg zur Vorbereitung der Vorschläge für die Gebietskonferenzen die verfügbaren Leistungs- und Strukturdaten der Krankenhäuser im Land Brandenburg zusammengetragen, analysiert und mit Blick auf einen Vorschlag zur Weiterentwicklung der stationären Versorgung aufbereitet.

Datengrundlage für die Berechnungen waren die Leistungsdaten der Krankenhäuser zunächst aus den Jahren 2002 – 2006. Dadurch konnte das Leistungsgeschehen in den Krankenhäusern über fünf Jahre beobachtet werden. Die Daten wurden in Beziehung zu Trends in der Entwicklung der einzelnen Fachgebiete gesetzt; dabei wurden unter anderem die landesdurchschnittlichen Parameter für die jeweiligen Fachgebiete zum Vergleich herangezogen und eine Abschätzung der Entwicklung der Leistungsbedarfe im Hinblick auf die sich deutlich verändernde Bevölkerungsstruktur des Landes und ihrer demografischen Binnendifferenzierung im engeren Verflechtungsraum und äußeren Entwicklungsraum vorgenommen. Auch die regionale Bevölkerungsentwicklung, infrastrukturelle Besonderheiten in den Regionen des Landes sowie der an vielen Standorten inzwischen festzustellende hohe Spezialisierungsgrad der Medizin wurde berücksichtigt.

Für die konkreten Planungsvorschläge wurden vor diesem Hintergrund die Leistungsdaten eines jeden einzelnen Hauses nach den bewährten Parametern der Fallzahlen, der Verweildauern, des Nutzungsgrades und der Entwicklung für alle Fachdisziplinen bewertet. Auf diese Weise konnte das Leistungsgeschehen differenziert betrachtet und für jedes Fachgebiet gesondert hinsichtlich der pro Versorgungsgebiet und pro Haus benötigten Bettenzahlen Vorschläge erarbeitet werden. Die aus den Leistungsdaten der einzelnen Häuser ermittelten fachgebietsbezogenen Bettenzahlen bildeten dann als Rechengröße auch die Grundlage für die Ermittlung der Gesamtkapazitäten im jeweiligen Versorgungsgebiet und für die einzelnen Krankenhäuser.

In den auf die ersten Gebietskonferenzen folgenden Einzelgesprächen mit Krankenhausträgern wurden Nachjustierungen der Planungsvorschläge vorgenommen, sofern dies durch die Krankenhäuser anhand aktuell und methodisch vergleichbar vorgelegter Leistungsdaten plausibel gemacht werden konnte.

Parallel zu der rechnerischen Bewertung der Leistungsdaten der Häuser durch das Ministerium wurde eine verfahrensbegleitende gemeinsame Arbeitsgruppe aus Vertretern der Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg e. V., der Krankenkassenverbände im Land Brandenburg, des Verbandes der Privaten Krankenversicherung und des Ministeriums gebildet, die zwischen September 2007 und Januar 2008 in acht Arbeitsgruppensitzungen Grundfragen der Planung diskutierten. Insbesondere die Berücksichtigung der Weiterbildungsordnung 2005 und ihrer Veränderungen gegenüber der bisherigen, die Frage einer Definition der Versorgungsstufen, die Ordnung der Neurologischen Frührehabilitation Phase B nach den Grundsätzen der BAR, die Darstellung der Onkologischen Versorgung, der Palliativ- und Schmerztherapie, die Notfallversorgung und der Umgang mit den Fachgebieten "Psychiatrie und Psychotherapie", "Psychosomatische Medizin und Psychotherapie" sowie "Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie" wurden in dieser Arbeitsgruppe erörtert.

Zu letzterem Bereich, der die nicht vom pauschalierten Vergütungssystem erfassten Fachgebiete betrifft, wurde vom Ministerium eine eigene "Facharbeitsgruppe Psychiatrie" einberufen, die im Ergebnis ihrer Arbeit der verfahrensbegleitenden Arbeitsgruppe fachliche Empfehlungen für die Strukturierung der Versorgung vorlegte. Darin wurde insbesondere einer Stärkung der teilstationären Versorgung und der Psychiatrischen Institutsambulanzen der Vorzug vor dem Ausbau anderer klinischen Versorgungsformen gegeben und die Versorgungssituation im ambulanten Bereich, besonders im Fachgebiet "Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie", in ihren Auswirkungen bewertet. Darüber hinaus hat die Arbeitsgruppe Psychiatrie den im Jahre 2005 getroffenen krankenhausplanerischen Beschluss nachdrücklich bestätigt, das Fachgebiet "Psychosomatische Medizin und Psychotherapie" nicht als eigene bettenführende Fachabteilung im Krankenhausplan auszuweisen.

9.3 Vorrang für Strukturentscheidungen

Die sich seit 2003 ergebenden Entwicklungen im Leistungsgeschehen und die Herausforderungen der Demografie haben sehr deutlich gemacht, dass die Krankenhausplanung in erster Linie gefordert war, Entscheidungen zur Struktur des Versorgungssystems zu treffen. Der – sicherlich ebenfalls sinnvolle – generelle Bettenabbau wurde zwar ebenfalls verfolgt, musste sich jedoch der sehr differenzierten Trendanalyse zu Inanspruchnahme und Leistungsentwicklung in den unterschiedlichen Fachgebieten unterordnen.

Die so zu treffenden Strukturentscheidungen des Dritten Krankenhausplanes beziehen sich in der Regel auf einzelne Fachabteilungen, die geschlossen oder dem Krankenhaus neu zugeordnet werden sollen. Dabei orientiert sich die Krankenhausplanung sowohl an wirtschaftlichen Krankenhausbetriebsstrukturen als auch an Überlegungen, die eine nachhaltige Sicherung der Versorgungsqualität und der ärztlichen Weiterbildungsmöglichkeiten im Auge haben. Das bedeutet jedoch nicht, dass insbesondere mit Blick auf zu erwartende Investitionskosten nicht auch einzelne Krankenhausbetten aus dem Krankenhausplan genommen werden.

Die Strukturentscheidungen lassen sich im Wesentlichen in drei Kategorien unterteilen.

Zum einen wurden die notwendigen Bettenkapazitäten neu ermittelt. Dabei wurden in vielen Fachgebieten und Standorten Betten abgebaut, aber auch, in den aufgrund der demografischen und medizinischen Entwicklungen verstärkt nachgefragten Leistungsbereichen – Innere Medizin, Geriatrie, Neurologie, Orthopädie, Psychiatrie – entsprechend dem Leistungsgeschehen aufgebaut. So wurden die internen Strukturen von Krankenhausstandorten und die Kartographie der Verteilung der Angebotskapazitäten in jedem Versorgungsgebiet neu strukturiert. Insgesamt wurden rund 1.100 Betten abgebaut, aber rund 700 Betten andernorts oder in anderen Fachdisziplinen aufgebaut. Die so „bewegten“ 1.800 Betten entsprechen 12 Prozent des Gesamtbettenvolumens im Land und lassen schon für sich die tief greifenden Strukturverschiebungen in der Versorgung erkennen.

Zum anderen wurde – nicht nur im Fachgebiet Psychiatrie und Psychotherapie – die teilstationäre Versorgung deutlich gestärkt. Eine Ausweitung der teilstationären Angebote wurde in den Fachgebieten Innere Medizin (Geriatrie, Onkologie/Hämatologie, Rheumatologie), Kinder- und Jugendmedizin, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Orthopädie und Psychiatrie und Psychotherapie vorgenommen. Insgesamt wurde die Summe der tagesklinischen Plätze um 185 gegenüber dem bisherigen Plan erhöht. Auf diese Weise wird auch dem Ziel der Vernetzung zwischen den Sektoren und damit insbesondere in den für Kinder und Jugendliche relevanten Fachgebieten einer stärkeren Verzahnung der vorhandenen Behandlungs- und Hilfsangebote Rechnung getragen.

Drittens mussten in denjenigen Fachgebieten, die von der demografischen Entwicklung, aber auch von den Weiterentwicklungen in der medizinischen Leistungserbringung besonders betroffen sind, Abteilungen geschlossen werden. Dies betrifft insbesondere die Fachgebiete Frauenheilkunde und Geburtshilfe und Kinder- und Jugendmedizin. So wurden an drei Standorten im äußeren Entwicklungsraum Geburtshilfliche Abteilungen geschlossen und die stationäre Frauenheilkunde und Geburtshilfe jeweils an anderen Orten in den betroffenen Landkreisen zentralisiert. Zwei Standorte mit kleinen, in die Innere Medizin integrierten Abteilungen für Kinder- und Jugendmedizin wurden nach denselben Grundsätzen geschlossen.

9.4 Auswahlkriterien

Maßgebend für die Entscheidung zur Schließung eines geburtshilflichen oder kinderheilkundlichen Standorts war zunächst das Leistungsgeschehen im jeweiligen Haus und im Versorgungsgebiet. Deutete dies auf eine absehbar zu geringe Betten- und Fallzahl am jeweiligen Standort oder im Versorgungsgebiet, so stehen die Wirtschaftlichkeit und die medizinische Erforderlichkeit solch kleiner Abteilungen und damit auch die notwendige Anzahl von entsprechenden Krankenhausabteilungen in der jeweiligen Region in Frage.

In einem weiteren Arbeitsschritt wurden die sich aus dem Leistungsgeschehen abzeichnenden Trends einer Überprüfung hinsichtlich der demografischen Entwicklung unterzogen, wobei die Daten und Bevölkerungsprognosen des Statistischen Amtes Berlin-Brandenburg der Bewertung zugrunde gelegt wurden. In den betroffenen Regionen zeigte sich dabei auch bei kleinräumiger Betrachtung auf Ebene der Landkreise deutlich, dass nicht nur die Bevölkerung als ganze im Planungszeitraum rückläufig ist, sondern dass insbesondere der Anteil von Kindern und von jungen Menschen, besonders der jungen Frauen zwischen 15 und 45 Jahren überproportional rückläufig sein wird.

Ein entsprechend hoher Rückgang der Geburtenzahlen wird in den kommenden Jahren zu erwarten sein. In den betroffenen Regionen werden dann die bestehenden Abteilungen für Frauenheilkunde und Geburtshilfe oder für Kinder- und Jugendmedizin kein medizinisches und wirtschaftliches Auskommen mehr haben und reduziert werden müssen.

In einer nächsten Überlegung wurde dann die Maxime der möglichst flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung, also die Erreichbarkeit der Standorte für die Patientinnen und Patienten zugrunde gelegt. Bei der Auswahl derjenigen Standorte, an denen die Versorgung zusammengeführt werden sollte, wurde die Lage in der Region, ihr geografisches Verhältnis zu den anderen Fachabteilungen in der Region und die Gesamtversorgung der Region durch Abteilungen auch der umliegenden Landkreise innerhalb und außerhalb des Landes Brandenburg berücksichtigt. Dazu wurden auch mit den Krankenhausplanungsbehörden in den Nachbarländern Abstimmungsgespräche geführt. Als Einzugsgebiet für die ortsüblich vertretbare Erreichbarkeit eines Standortes wurde in den dünn versorgten Regionen des Landes jeweils ein Radius von 30 km Luftlinie um die Abteilungsstandorte zugrunde gelegt.

Schließlich war in zwei Fällen ausschlaggebend, dass bei den alternativ zu beurteilenden Standorten für Frauenheilkunde und Geburtshilfe an jeweils nur einem auch eine stationäre Kinderheilkunde angeboten wurde. Da eine wichtige Qualitätsvorgabe für die stationäre Geburtshilfe die Präsenz einer stationären Kinder- und Jugendmedizin am selben Standort ist, wurde dieser Umstand ebenfalls in die Betrachtung einbezogen. In dem einen Fall, in dem beide Standorte in dieser Hinsicht nahezu gleichwertig waren, wurde zur Stärkung des letztlich ausgewählten Standortes auch die Abteilung für Kinderheilkunde an diesem Standort konzentriert.

Die Standortentscheidung fiel nach diesen Kriterien und der auf sie aufbauenden Abwägungen dann jeweils für das Krankenhaus, das in der Summe der Betrachtung am ehesten geeignet ist, die bedarfsgerechte Versorgung der Patientinnen und Patienten in erreichbarer Entfernung zu gewährleisten.

10. Das vorhandene Angebot

Im Jahr 1989 (Stand 31.12.) gab es im Land Brandenburg 73 Krankenhäuser mit insgesamt 25.376 Betten. Im Jahr 2006 waren im Land Brandenburg noch 47 eigenständige Krankenhäuser mit 15.982 Betten zu verzeichnen.

Im Einzelnen kam es seit dem 1. Januar 2003 zu folgenden Strukturveränderungen:

  1. Die Havellandklinik Nauen und das Paracelsus-Krankenhaus Rathenow fusionierten zur Havelland Kliniken GmbH.
  2. Die Spreewaldklinik Lübben und das Achenbach-Kreiskrankenhaus Königs Wusterhausen schlossen sich zur Klinikum Dahme-Spreewald GmbH zusammen.
  3. Die Kreiskrankenhäuser Elsterwerda und Herzberg und die Kreiskrankenhaus Finsterwalde GmbH schlossen sich zur Elbe-Elster Klinikum GmbH zusammen.
  4. Die Standorte Wittenberge, Klettwitz und Fürstenwalde wurden durch Konzentration am Hauptstandort beziehungsweise durch Verlagerung der Kapazitäten geschlossen.
  5. Das vollstationäre Angebot der Johanniter-Krankenhaus im Fläming Treuenbrietzen GmbH am Standort Jüterbog wurde nach Treuenbrietzen verlagert. In Jüterbog wird nun eine ausgelagerte Tagesklinik der Psychiatrischen Abteilung des Krankenhauses geführt.
  6. Mit der Brandenburg Klinik Bernau-Waldfrieden GmbH BKB & Co. KG, der Kliniken Beelitz GmbH und der MEDIAN Klinik Grünheide wurden drei Fachkrankenhäuser für neurologische Frührehabilitation in den Krankenhausplan des Landes Brandenburg aufgenommen.

Durch die im Jahre 2007 vorgenommene Aufnahme von drei Fachkrankenhäusern für Neurologische Frührehabilitation in den Krankenhausplan des Landes stieg die Zahl der eigenständigen Krankenhausbetriebe auf 50 an. Der Dritte Krankenhausplan des Landes Brandenburg sieht eine Beibehaltung dieser 50 Krankenhausbetriebe vor. Die nachfolgend (Kapitel 10.1) dargestellten Veränderungen in der Trägerschaft von Krankenhäusern haben keine Auswirkungen auf die Struktur der Versorgung, da Standorte und Versorgungsauftrag durch einen Träger- oder Eigentümerwechsel nicht verändert werden.

10.1 Trägerschaft der Krankenhausbetriebe

Die Zuordnung der Trägerschaft der Krankenhäuser erfolgt nach folgenden Definitionen:

"Öffentliche Krankenhäuser" sind alle von öffentlich-rechtlichen Trägern getragenen Krankenhäuser, ausgenommen kirchliche und vergleichbare Krankenhäuser (falls sie öffentlich-rechtlichen Status haben sollten). Zu den öffentlichen Krankenhäusern gehören auch die von öffentlich-rechtlichen Institutionen beherrschten Krankenhäuser in privatrechtlicher Gesellschaftsform.

"Private Krankenhäuser" sind die Krankenhäuser in Trägerschaft privater Gesellschaften oder Personen, die nicht zu den öffentlichen Krankenhäusern zählen.

"Freigemeinnützige Krankenhäuser" sind die übrigen Krankenhäuser. Zu ihnen zählen damit alle Krankenhausträger, die nicht zu den öffentlichen Krankenhausträgern gehören und die das Krankenhaus gemeinnützig, d.h. im Sinne der Gemeinnützigkeitsregelung der Abgabeordnung ohne die Absicht der Gewinnerzielung betreiben.

In den vergangenen fünf Jahren kam es zu einer deutlichen Zunahme der Zahl privat betriebener Krankenhäuser. Dies ist darauf zurückzuführen, dass einzelne von kommunalen Gebietskörperschaften die bislang in eigener Trägerschaft betriebenen Krankenhäuser an private Betreiber veräußert haben und auch das Land sich aus der Trägerschaft seiner vier Landeskliniken für Neurologie und Psychiatrie zurückgezogen hat. Ein freigemeinnütziger Träger hat ebenfalls seine Krankenhäuser an einen privaten Betreiber veräußert. Außerdem sind mit den drei Kliniken für Neurologische Frührehabilitation drei neue privat betriebene Krankenhäuser in den Krankenhausplan aufgenommen worden.

Von den im Jahr 2007 im Land Brandenburg betriebenen 50 Krankenhausbetrieben befanden sich 18 in öffentlicher Trägerschaft (36 Prozent), 16 in freigemeinnütziger und 16 in privater Trägerschaft (jeweils 32 Prozent). Betrachtet man die von diesen Krankenhäusern betriebenen 61 Standorte, verschieben sich die prozentualen Anteile deutlich (öffentliche Trägerschaft 25 Standorte (41 Prozent), freigemeinnützige Trägerschaft 17 Standorte (27,9 Prozent), private Trägerschaft 19 Standorte (31,1 Prozent). Von den künftigen 15.860 Planbetten werden 54,2 Prozent in Krankenhäusern in öffentlicher Trägerschaft, 18,8 Prozent in Krankenhäusern in freigemeinnütziger Trägerschaft und 27,0 Prozent in Krankenhäusern in privater Trägerschaft betrieben werden.

Die Vorgabe des Krankenhausfinanzierungsgesetzes und des Landeskrankenhausgesetzes, die Vielfalt der Krankenhausträger zu beachten und freigemeinnützigen und privaten Trägern Raum zur Mitwirkung an der Krankenversorgung in Krankenhäusern zu geben, ist damit im Land Brandenburg bezüglich der Trägerschaft der Krankenhausbetriebe nahezu in Drittelparität umgesetzt. Hinsichtlich der Bettenzahlen befindet sich weiterhin die Mehrheit der in Brandenburg aufgestellten Krankenhausbetten in öffentlicher Trägerschaft.

10.2 Versorgungsgebiete

Die von der Krankenhausplanung des Landes Brandenburg bereits 1992 festgelegten Versorgungsgebiete decken sich mit den Planungsregionen für andere Planungs- und Politikbereiche, wie sie im Gesetz zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung (RegBkPlG) vom 13. Mai 1993 (GVBl. I S. 170) festgelegt wurden. Die Einteilung des Landes in Versorgungsgebiete hat sich bewährt. Die Modellrechnungen und Orientierungswerte zur Festlegung der Versorgungsgebiete haben sich als sachgerecht und den Patientenströmen entsprechend herausgestellt. Der Dritte Krankenhausplan des Landes Brandenburg legt daher für das Land weiterhin fünf Versorgungsgebiete zugrunde.

Die Versorgungsgebiete sollen im Wesentlichen den gesamten Bedarf an Krankenhausleistungen für die Bevölkerung decken. Ausnahmen bilden die oben beschriebenen überregionalen oder länderübergreifenden Versorgungsleistungen von Fachkrankenhäusern mit größerem Einzugsgebiet oder Hochschulklinika und Transplantationszentren im Land Berlin, denen ausdrücklich eine Mitversorgung für die Brandenburger Bevölkerung zugedacht ist. Innerhalb der Versorgungsgebiete wird die Krankenhausversorgung in einer gestuften Struktur von der Grund- bis zur Schwerpunktversorgung dargestellt.

10.3 Versorgungsstufen

Die Krankenhäuser im Land Brandenburg sollen wie bisher in Versorgungsstufen eingeordnet werden, wobei in jedem Versorgungsgebiet neben einem Krankenhaus der Schwerpunktversorgung Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung sowie Fachkrankenhäuser vertreten sind. In einigen Versorgungsgebieten finden sich auch Regelversorgungskrankenhäuser, die besonders leistungsstark sind. Sie werden in die Sonderstufe "Qualifizierte Regelversorgung" eingeordnet.

Grundversorgung

Krankenhäuser der Grundversorgung sollen in jeder Region wohnortnah die Versorgung für die am häufigsten auftretenden Krankheiten absichern. Sie sollen in der Regel die Fachabteilungen Innere Medizin und Chirurgie vorhalten. In den meisten Krankenhäusern der Grundversorgung wird ein weiteres Fachgebiet geführt, welches das Leistungsangebot abrundet. Das Leistungsangebot der Krankenhäuser der Grundversorgung soll in den Fachgebieten Chirurgie und Innere Medizin darauf ausgerichtet sein, medizinisch allgemein etablierte Behandlungsformen zu erbringen. Seltenere Krankheitsbilder und Krankheiten mit regelmäßig komplizierten Verläufen sollen in diesen Fächern in der Regel an Krankenhäuser der höheren Versorgungsstufen im Versorgungsgebiet überwiesen werden. Andere Disziplinen, die den Grundversorgungshäusern krankenhausplanerisch zugewiesen sind, können als fachlich höher spezialisierte Einheiten ausgebildet werden. In Einzelfällen können Disziplinenspiegel und Leistungsumfang von Grundversorgungskrankenhäusern das Niveau eines Regelversorgungshauses erreichen.

Regelversorgung

Regelversorgungskrankenhäuser verfügen über ein größeres Leistungsspektrum und dienen der spezialisierteren Versorgung innerhalb einer Teilregion der Versorgungsgebiete. Das Leistungsangebot der Regelversorgungshäuser reicht über die Grundversorgung hinaus und kann sich in hohem Maße der Behandlung von speziellen Krankheitsbildern und einem Angebot spezialisierter Behandlungsformen zuwenden. Große Krankenhäuser der Regelversorgung haben in einigen Fällen in Abstimmung mit den Krankenkassen ein Disziplinenspektrum und ein Leistungsangebot herausgebildet, das sie deutlich von den anderen Häusern dieser Versorgungsstufe abhebt. Disziplinenspiegel und Leistungsumfang dieser Krankenhäuser der Qualifizierten Regelversorgung können das Niveau eines Schwerpunkthauses erreichen.

Schwerpunktversorgung

Krankenhäuser der Schwerpunktversorgung bilden den größten Disziplinenspiegel in der Versorgungsregion ab und dienen neben der Grundversorgung für den regionalen Bereich der Versorgung in Fachgebieten mit geringerem Fallzahlaufkommen sowie der Versorgung von schweren und komplexen Krankheitsfällen, die in den Krankenhäusern der anderen Versorgungsstufen im Versorgungsgebiet nicht angemessen behandelt werden können. Das Leistungsangebot der Krankenhäuser der Schwerpunktversorgung ist im Rahmen der Vorgaben des Feststellungsbescheides hinsichtlich seiner Spezialisierung und Schwerpunktbildung oder des Schwere- und Komplexitätsgrades der behandelten Krankheiten grundsätzlich nicht begrenzt.

Fachkrankenhäuser

Fachkrankenhäuser sind auf ein bis drei Fachgebiete spezialisiert und haben in der Regel einen das Versorgungsgebiet übergreifenden, teilweise landesweiten Versorgungsauftrag. Als Fachkrankenhäuser sollen sie den besonderen Anforderungen der jeweils behandelten Krankheitsformen umfassend entsprechen. Sie sind Zentren der spezialisierten Behandlung für die jeweiligen Fachdisziplinen und sollen insbesondere auch die schweren und schwersten Krankheitsbilder ihres Disziplinenspektrums behandeln.

Die Zuordnung zu einer Versorgungsstufe beziehungsweise Versorgungskategorie hat angesichts der Umstellung der Bemessungsgrundlagen für die Pauschalförderung fördertechnisch zunehmend geringere Konsequenzen. Sie dient vor allem der griffigen Kurzbeschreibung eines Versorgungsauftrages und zur transparenten Darstellung des abgestuften Versorgungssystems.

10.4 Notfallversorgung

Die Versorgung von ambulanten und stationären Notfällen ist durch Krankenhäuser zu gewährleisten, wenn für die Untersuchung und Behandlung der Notfallpatientinnen und -patienten die besonderen Möglichkeiten eines Krankenhauses erforderlich sind. Krankenhäuser und Rettungsdienst mit seinen Leitstellen sowie Katastrophenschutzbehörden sind nach den einschlägigen Bestimmungen des Brandenburgischen Rettungsdienstgesetzes, des Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes und des Krankenhausgesetzes des Landes Brandenburg zur Zusammenarbeit verpflichtet. Notfallpatientinnen und -patienten werden im Brandenburgischen Rettungsdienstgesetz definiert als "Verletzte und Kranke, die sich in Lebensgefahr befinden und bei denen schwere gesundheitliche Schäden zu befürchten sind, wenn sie nicht unverzüglich medizinische Hilfe erhalten."

An der Notfallversorgung sollen alle Allgemeinkrankenhäuser, die mindestens über eine Abteilung Chirurgie und eine Abteilung Innere Medizin verfügen, sowie Fachkrankenhäuser entsprechend ihrer Spezialisierung nach Maßgabe des Brandenburgischen Rettungsdienstgesetzes teilnehmen. Krankenhäuser, denen im Wege des Rettungstransportes Patienten vorgestellt werden, die sie nicht mit den im Krankenhaus vorhandenen Möglichkeiten abschließend behandeln können, sind im Rahmen der Notfallversorgung gehalten, nach Stabilisierung der lebenswichtigen Funktionen die unverzügliche Weiterverlegung in ein Krankenhaus zu veranlassen, das über die Möglichkeiten zur jeweils indizierten besonderen notfallmedizinischen Versorgung verfügt.

11. Planungstiefe und Darstellungssystematik

11.1 Planung und Weiterbildungsordnung

Die Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Brandenburg vom Dezember 2005 weist 32 Fachgebiete aus. Innerhalb dieser Fachgebiete werden 61 Facharzt- und Schwerpunktbezeichnungen benannt. Darüber hinaus bestehen 45 Zusatz-Weiterbildungsmöglichkeiten. Zwar hat die Weiterbildungsordnung 2005 gegenüber früheren Weiterbildungsordnungen damit eine differenziertere Gliederung in Schwerpunkte und Facharztbezeichnungen eingeführt, aber auch die Weiterbildungsordnung 1995 wies schon 41 Facharztbezeichnungen, 21 Schwerpunktbezeichnungen und 22 Zusatzbezeichnungen auf.

Die Krankenhausplanung im Land Brandenburg hat schon in der Vergangenheit nur etwa ein Drittel der in der Weiterbildungsordnung definierten Ausprägungen ärztlicher Kunst der Planung zugrunde gelegt. Die Erste Fortschreibung des Zweiten Krankenhausplanes vom Februar 2003 bezieht sich auf 19 planerische Betten führende Fachdisziplinen und subsumiert einige Besonderheiten ärztlichen Tuns, die sich nicht in der Weiterbildungsordnung finden, unter dem Rubrum "sonstige Fachgebiete". Teilgebiete, Schwerpunkte und Spezialisierungen legt die Krankenhausplanung grundsätzlich nicht fest.

Auch der Dritte Krankenhausplan hält im Wesentlichen an dieser Systematik fest. Wie in früheren Krankenhausplänen wird der Bereich "Geriatrie" wegen seiner Bedeutung in einer alternden Gesellschaft und seiner spezifischen konzeptionellen Anforderungen weiterhin innerhalb des Fachgebietes Innere Medizin gesondert ausgewiesen.

Die durch die Reform der Weiterbildungsordnung 2005 neu entstandene krankenhausplanerische Problematik betrifft die nun definierte Facharztbezeichnung "Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie" und damit den Wegfall des eigenständigen Fachgebietes Orthopädie sowie die Zuordnung der Herzchirurgie ebenfalls nur noch als Facharztbezeichnung innerhalb des Fachgebietes Chirurgie.

Die bisherigen krankenhausplanerischen Strukturen sollen jedoch beibehalten und gegebenenfalls im Rahmen der Krankenhausplanung weiter entwickelt werden können. Dazu müssen diese beiden Leistungskomplexe auch weiterhin krankenhausplanerisch ausgewiesen werden. Im Dritten Krankenhausplan soll deshalb das bisherige Fachgebiet Orthopädie nun als "Teilbereich Orthopädie" und das bisherige Fachgebiet Herzchirurgie nun als „Herzchirurgie“ innerhalb des Fachgebietes Chirurgie ausgewiesen werden (siehe Kapitel 12.2).

Der Krankenhausplan sieht für bestimmte Bereiche eigene Versorgungskonzepte vor, auf deren Grundlage fachgebietsbezogene Angebotsstrukturen entwickelt wurden und gewachsen sind. Zu diesen zählt insbesondere die geriatrische, die onkologische und die perinatologische Versorgung sowie die Konzentration der neurologischen Frührehabilitation der Phase B nach dem Phasenmodell der BAR. Diese Versorgungskonzepte sind krankenhausplanerisch untersetzt und sollen die strukturellen Voraussetzungen für eine optimale Versorgung der Bevölkerung bilden.

11.2 Rahmenplanung

Im Dritten Krankenhausplan des Landes Brandenburg wird die Darstellungsweise der planerischen Festlegungen gegenüber den bisherigen Krankenhausplänen verändert. Der Dritte Krankenhausplan soll erstmals insofern als "Rahmenplan" ausgestaltet werden, als die Krankenhäuser nur noch mit ihrer Gesamtbettenzahl, ihren Standorten und deren Abteilungsstruktur ausgewiesen werden. Die bettenscharfe Festlegung auch der Fachgebiete eines jeden Hauses entfällt für alle vom DRG-System erfassten Fachdisziplinen. Dadurch gewinnen die Krankenhäuser in ihren internen Organisationsmöglichkeiten, aber auch die Vertragspartner in der Ausgestaltung des Versorgungsauftrages im Wege der Struktur- und Budgetverhandlungen größere Flexibilität.

Allerdings werden für die nicht vom pauschalierten Abrechnungssystem erfassten Fachgebiete Psychiatrie und Psychotherapie sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie die jeweiligen Bettenzahlen weiterhin ausgewiesen. Dies erscheint nach wie vor erforderlich, weil sich hier die Vergütung der Leistungen noch gemäß der Bundespflegesatzverordnung am einzelnen Krankheitsfall und der Länge seines Krankenhausaufenthaltes ergibt, also unmittelbar mit der Bettenauslastung in Zusammenhang steht. Um auch hier die erforderliche Mindest-Flexibilität für die Betriebsführung zu gewährleisten, soll für diese Fachgebiete die bisherige "10-Prozent-Regelung" weiter gelten: Bis zu 10 Prozent der jeweils ausgewiesenen Bettenzahlen mehr oder weniger können im Rahmen der Gesamt-Sollbetten des Krankenhauses zum Ausgleich von Inanspruchnahme-Schwankungen in diesen Fachabteilungen geführt werden.

11.3 Belegärztliche Tätigkeit

Auch für bisherige Belegabteilungen werden keine Bettenzahlen mehr ausgewiesen. Damit wird die Flexibilität der Krankenhausträger und ihrer Partner aus dem vertragsärztlichen Bereich deutlich erhöht. Die Kennzeichnung "B" im Rahmen der Disziplinenstruktur bezieht sich somit nun nicht mehr auf Beleg-Abteilungen als eigenständige Organisationseinheiten, sondern vielmehr auf die für das Krankenhaus planerisch vorgesehene Möglichkeit, Beleg-Leistungen in dem gekennzeichneten Fachgebiet zu erbringen.

11.4 Teilstationäre Kapazitäten

Teilstationäre Angebote werden in allen Fachgebieten als tagesklinische Platzzahlen gesondert ausgewiesen. Diese Darstellungsweise geht auf die Fortschreibung des Zweiten Krankenhausplanes zurück und soll beibehalten werden. Die Standorte der Tageskliniken sind auch weiterhin immer dann gesondert genannt, wenn sie nicht am Standort der Hauptabteilung geführt werden. Die Planung wird so für alle Beteiligten transparenter und ermöglicht eine eindeutigere statistische Erfassung der voll- und teilstationären Kapazitäten und damit auch ein höheres Maß an Vergleichbarkeit der brandenburgischen Daten mit denjenigen anderer Bundesländer.

11.5 Standortscharfe Planung

Eine nicht geringe Anzahl von Krankenhausbetrieben verfügt über zwei oder mehrere Krankenhausstandorte. Diese können inzwischen bis zu 25 und mehr Kilometer auseinander liegen. Die schon in der Fortschreibung des Zweiten Krankenhausplanes geübte Verfahrensweise, für solche Verbünde eine standortscharfe Planung auszuweisen, wird beibehalten. Eine für den Gesamtbetrieb medizinische und betriebswirtschaftliche sinnvolle Flexibilität zur Standortentwicklung innerhalb eines planerisch vorgegebenen Rahmens bleibt dadurch gewährleistet, dass die Einzelblätter in solchen Fällen die Planzahlen in mehreren Spalten ausweisen: Einerseits werden die Gesamt-Soll-Betten und die Disziplinenstruktur verbindlich für den Gesamtbetrieb festgelegt. Andererseits werden auch für die einzelnen Standorte die Fachdisziplinen Höchstbettenzahlen festgelegt; dabei kann jedoch die Summe der einzelnen Standort-Höchstzahlen einen höheren Wert ergeben, als die Gesamtzahl der für das Haus verbindlich festgelegten Soll-Betten. Der Krankenhausträger kann im Rahmen seiner Gesamt-Sollzahlen die Betten innerhalb eines gewissen, durch die Standort-Festlegungen fixierten Spielraumes nach seinen betrieblichen Erfordernissen auf die unterschiedlichen Betriebsstätten verteilen.

11.6 Ambulante Leistungen

Alle Krankenhäuser, die über eine psychiatrische Abteilung verfügen, haben das Recht in Anspruch genommen, auf der Grundlage von § 118 Abs. 1 oder Abs. 2 SGB V eine Institutsambulanz zu betreiben. Ein gesonderter Ausweis dieser Institutsambulanzen in den Einzelblättern wird daher nicht vorgenommen; im Übrigen fällt diese Institution nicht in die Regelungskompetenz der Krankenhausplanung.

Auch die Krankenhäuser, die nach § 116 b SGB V die Berechtigung zur ambulanten Erbringung von hoch spezialisierten Leistungen und zur Behandlung von seltenen Erkrankungen und Erkrankungen mit besonderen Verläufen haben, werden nicht im Krankenhausplan ausgewiesen. Zum einen hatte zum Zeitpunkt der Planerstellung noch kein entsprechender Antrag eines Brandenburgischen Krankenhauses Genehmigungsfähigkeit erlangt. Zum anderen erfolgt die Bestimmung der Krankenhäuser nach § 116 b SGB V zwar "im Rahmen der Krankenhausplanung", aber ausschließlich auf Einzelantrag und in einem eigenen Verfahren, das in wesentlichen Punkten (zum Beispiel hinsichtlich der Bedarfsprüfung) anderen Regeln folgt als die Krankenhausplanung. Eine vergleichbare Flächenplanung zur bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung mit den in § 116 b SGB V genannten Leistungsbesonderheiten erfolgt nicht.

11.7 Staatlich anerkannte Ausbildungsstätten für Fachberufe des Gesundheitswesens

Die meisten Medizinischen Schulen im Land Brandenburg werden nicht mehr als integraler Teil eines Krankenhausbetriebes geführt, sondern in Trägerschaft von Vereinen oder sonstigen juristischen Personen, in denen ein oder mehrere Krankenhäuser Mitglied sind. Die Darstellung entspricht hier der mit der Ersten Fortschreibung des Zweiten Krankenhausplanes eingeführten Systematik. Eine Übersicht über die staatlich anerkannten Ausbildungsstätten für Fachberufe des Gesundheitswesens findet sich im Tabellenteil B.

Mit der Aufnahme dieser Schulen in den Krankenhausplan und ihre überwiegende Finanzierung im Rahmen der Budgetvereinbarung leisten das Land Brandenburg und die Krankenkassen einen wesentlichen Beitrag für die Ausbildung von jungen Menschen und die Sicherstellung des Personalbedarfes in den medizinischen Fachberufen.

11.8 Rettungshubschrauberstandorte

Die Rettungshubschrauberstandorte Bad Saarow, Brandenburg an der Havel, Perleberg und Senftenberg werden auf den Einzelblättern der Krankenhäuser nicht ausgewiesen. Sie werden in keinem Falle vom Krankenhaus betrieben und auch nicht von der Krankenhausplanung beplant. Der Dritte Krankenhausplan weist diese Rettungshubschrauberstandorte jedoch in einer eigenen Übersicht in Teil B gesondert aus, so dass die entsprechenden Informationen weiterhin im Krankenhausplan zu finden sind.

11.9 Sozialpädiatrische Zentren

Die Leistung von Sozialpädiatrischen Zentren ist keine Aufgabe der Krankenhausversorgung. Sie wird insofern auch nicht vom Versorgungsauftrag erfasst und entsprechend auch nicht im Krankenhaus-Einzelblatt ausgewiesen. Im Land Brandenburg haben sich jedoch nur Krankenhäuser in der Trägerschaft der sozialpädiatrischen Arbeit engagiert. Damit stehen für eine qualifizierte sozialpädiatrische Versorgung vier sozialpädiatrische Zentren nach § 119 SGB V zur Verfügung, deren Anzahl und Standorte in Abstimmung mit den Landesverbänden der Krankenkassen, der Kassenärztlichen Vereinigung, den Kommunalen Spitzenverbänden, der Landesärztekammer und der Landeskrankenhausgesellschaft festgelegt worden sind:

  • Sozialpädiatrisches Zentrum Neuruppin der Ruppiner Kliniken GmbH
  • Sozialpädiatrisches Zentrum Potsdam der Klinikum Ernst von Bergmann gGmbH
  • Sozialpädiatrisches Zentrum Cottbus der Carl-Thiem-Klinikum Cottbus gGmbH
  • Sozialpädiatrisches Zentrum Frankfurt (Oder) der Klinikum Frankfurt (Oder) GmbH

Damit ist im Land Brandenburg eine bedarfsgerechte sozialpädiatrische Versorgungsstruktur gegeben.

12. Die Entwicklung in den einzelnen Fachgebieten

Bei den nachfolgenden Erläuterungen zu den einzelnen Fachgebieten ergeben sich hinsichtlich der hier dargestellten zugrunde gelegten Planzahlen und den Zahlenangaben in den statistischen Übersichten im Tabellenteil einige Unschärfen in geringem Umfang. Diese sind dem Umstand geschuldet, dass in einzelnen Fachgebieten und an einzelnen Standorten rechnerische Bettenbedarfe zwar insgesamt in die Planungen eingegangen sind, diese sich aber nicht trennscharf den einzelnen Fachgebieten zuordnen lassen und sich deshalb in den fachgebietsbezogenen Übersichten nicht eindeutig wieder finden. Dabei handelt es sich einerseits um einige der sogenannten Belegleistungen, die zwar angeboten werden sollen, aber ein so geringes Volumen entfalten, dass sie allenfalls rechnerisch berücksichtigt werden könnten. Andererseits spielt die Unschärfe der novellierten Weiterbildungsordnung eine gewisse Rolle, weil bestimmte Leistungen von einzelnen Krankenhausträgern unterschiedlichen Fachabteilungen zugeordnet werden können.

12.1 Augenheilkunde

Die Krankenhausbetten in der Augenheilkunde waren 2006 nur noch zu 71 Prozent ausgelastet, obgleich die Zahl der aufgestellten Betten kontinuierlich von 140 Betten 2001 auf 112 Betten im Jahr 2006 reduziert wurde. Die durchschnittliche Verweildauer liegt bei 4,5 Tagen im Jahr 2006.

Unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung wird die Augenheilkunde weiterhin an acht Standorten geplant. An den Standorten Neuruppin, Pritzwalk und Königs Wusterhausen sind dabei nur noch Belegleistungen vorgesehen. Für die künftige Entwicklung des Fachgebietes wird eine Bettenzahl von 104 Betten als bedarfsnotwendig zugrunde gelegt.

12.2 Chirurgie

Die chirurgischen Fachabteilungen waren 2006 im Jahresdurchschnitt zu 74,5 Prozent ausgelastet. Die durchschnittliche Verweildauer betrug 2006 noch 7,8 Tage und ist damit weiter kontinuierlich gesunken. Die nunmehr im Plan als bedarfsgerecht zugrunde gelegten 2.950 Betten (inclusive intensivmedizinischer Kapazitäten) tragen dieser Entwicklung Rechnung.

Die Weiterbildungsordnung 2005 der Landesärztekammer Brandenburg sieht nur noch ein umfassendes chirurgisches Fachgebiet vor. Darunter werden acht Facharztbezeichnungen subsumiert. Die Krankenhausplanung differenziert bei ihren Vorgaben bis auf die nachfolgend dargestellten Ausnahmen das Fachgebiet nicht in seine Teil-Facharztbereiche. So verbleibt den Krankenhäusern ein ausreichender Spielraum zur Spezialisierung und internen Strukturierung der Fachabteilungen für Chirurgie, um bedarfsnotwendige und zweckmäßige Leistungsangebote vorzuhalten. Die schon bisher in Ausnutzung dieses Spielraums entstandenen Besonderheiten auch kleinerer Häuser sollen fortgeführt werden. Krankenhäuser und Krankenkassen vereinbaren die spezifischen Leistungsstrukturen.

12.2.1 Herzchirurgie

Die Weiterbildungsordnung 2005 der Landesärztekammer Brandenburg sieht kein eigenständiges Fachgebiet "Herzchirurgie" mehr vor. Herzchirurgie wird nunmehr als Facharztbezeichnung im Rahmen des Gesamt-Fachgebietes "Chirurgie" ausgewiesen.

Die herzchirurgischen Leistungen für Brandenburger Patienten sollen jedoch auch weiterhin erkennbar in der seit 1991 im Lande aufgebauten und als bedarfsgerecht eingeschätzten Struktur im Krankenhausplan ausgewiesen werden. Dementsprechend sollen Herzchirurgische Leistungen im Land Brandenburg nur an den Herzzentren in Bernau und Cottbus erbracht werden.

Im Jahr 2006 wurden 2.892 Fälle bei einer durchschnittlichen Verweildauer von 14,9 Tagen gezählt. Im Dritten Krankenhausplan werden gegenüber den bisherigen 130 Soll-Betten angesichts des hohen Belegungsdruckes in diesem Fachgebiet nunmehr 143 Betten als bedarfsgerecht angesehen. An beiden Standorten werden wegen des unmittelbaren Arbeitszusammenhangs in geringem Umfang kardiologische Soll-Betten in der Fachabteilung Innere Medizin vorgesehen.

Herzchirurgie wird daher im Krankenhauseinzelblatt ebenso wie andere krankenhausplanerisch bedeutsame Besonderheiten des Disziplinenspiegels in der Übersicht der Fachabteilungen ausgewiesen, aber durch eine spezielle Markierung im Unterschied zu den Fachgebieten der Weiterbildungsordnung gekennzeichnet.

12.2.2 Kinderchirurgie

Mit der Weiterbildungsordnung 2005 wurde das bisherige Fachgebiet "Kinderchirurgie" nur noch als Facharztbezeichnung im Rahmen des Fachgebietes Chirurgie angeführt. Der Dritte Krankenhausplan weist die Kinderchirurgie – auf Facharztstandard – mit einer Fußnote beim Fachgebiet Chirurgie aus. Dies betrifft die folgenden Standorte.

  • Ruppiner Kliniken GmbH
  • KMG Kliniken AG
  • ASKLEPIOS Klinikum Uckermark GmbH
  • Klinikum Ernst von Bergmann gGmbH
  • Städtisches Klinikum Brandenburg GmbH
  • Carl-Thiem-Klinikum Cottbus gGmbH
  • Klinikum Frankfurt (Oder) GmbH
  • HELIOS Klinikum Bad Saarow

12.2.3 Orthopädie

Die Weiterbildungsordnung 2005 sieht kein eigenständiges Fachgebiet und auch keine eigene Facharztbezeichnung "Orthopädie" mehr vor. Orthopädie wird nunmehr gemeinsam mit der Unfallchirurgie in einer Facharztbezeichnung "Orthopädie und Unfallchirurgie" im Rahmen des Gesamt-Fachgebietes "Chirurgie" ausgewiesen.

Die orthopädischen Leistungen für Brandenburger Patienten sollen jedoch auch weiterhin erkennbar in der seit 1991 im Lande aufgebauten und als bedarfsgerecht eingeschätzten Struktur im Krankenhausplan ausgewiesen werden. Dementsprechend sollen orthopädische Leistungen im Land Brandenburg in erster Linie in den orthopädischen Fachkrankenhäusern und durch die Allgemeinkrankenhäuser erbracht werden, für die schon bisher ein spezifisch orthopädischer Versorgungsauftrag ausgewiesen wurde.

Während im Jahr 2002 noch 18.730 Fälle bei einer durchschnittlichen Verweildauer von 11,8 Tagen gezählt wurden, meldeten die Träger der Krankenhäuser für 2006 mit 10,0 Tagen Verweildauer 20.987 Fälle. Die Krankenhausplanung sieht unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung 731 Betten (inclusive 10 tagesklinische Plätze) als bedarfsgerecht an. An der Oder-Spree Krankenhaus GmbH, Beeskow werden Belegleistungen erbracht.

An folgenden Standorten werden orthopädische Leistungen ausdrücklich ausgewiesen:

Versorgungsgebiet Neuruppin:
KMG Kliniken AG (Standort Kyritz)
ASKLEPIOS Klinik Birkenwerder
Sana Kliniken Sommerfeld
Versorgungsgebiet Schwedt:
ASKLEPIOS Klinikum Uckermark GmbH
Versorgungsgebiet Potsdam:
Städtisches Klinikum Brandenburg GmbH
Oberlinklinik
Versorgungsgebiet Cottbus:
Carl-Thiem-Klinikum Cottbus gGmbH
Klinikum Dahme-Spreewald GmbH (Lübben)
Naemi-Wilke-Stift Guben
Versorgungsgebiet Frankfurt (Oder)
Klinikum Frankfurt (Oder) GmbH
HELIOS Klinikum Bad Saarow
Krankenhaus Märkisch-Oderland GmbH
Oder-Spree Krankenhaus GmbH, Beeskow (Belegleistungen)

12.3 Frauenheilkunde und Geburtshilfe

Gegenüber 2002 fielen die Fallzahlen in 2006 um 17,3 Prozent von 62.148 auf 51.428. Die durchschnittliche Verweildauer verringerte sich im gleichen Zeitraum von 5,8 Tagen auf 5,4 Tage. Die Auslastung betrug 2006 landesweit nur noch 65,4 Prozent.

Nach einem leichten Anstieg der Geburtenzahlen in den Jahren 2002 bis 2004 hat sich die Zahl der Geburten wieder negativ entwickelt. Der Dritte Krankenhausplan geht daher von einem gegenüber dem bisherigen Plan um 229 auf 889 Betten reduzierten Bedarf aus.

In den berlinfernen Regionen der Versorgungsgebiete Neuruppin, Schwedt und Cottbus sollen deshalb Abteilungen geschlossen werden. Betroffen sind die Abteilungen für Frauenheilkunde und Geburtshilfe an den Standorten Pritzwalk, Prenzlau und Finsterwalde. Am Standort Pritzwalk und Finsterwalde können gynäkologische Belegleistungen erbracht werden.

Zwischen den Standorten Luckau und Lübben ist eine medizinische Aufteilung der Versorgungsaufgaben vorgesehen. Wie bisher werden am Standort Spremberg operativ-gynäkologische Leistungen im Rahmen der chirurgischen Abteilung vorgehalten.

12.4 Hals-Nasen-Ohrenheilkunde

Im Fachgebiet Hals-Nasen-Ohrenheilkunde waren im Jahr 2006 362 Betten aufgestellt, die zu 76,4 Prozent ausgelastet waren. Die Krankenhausplanung geht daher unter Berücksichtigung der zukünftigen Entwicklung von nur mehr 323 bedarfsnotwendigen Betten aus. Für die KMG Kliniken AG sind am Standort Kyritz Belegleistungen vorgesehen.

12.5 Haut- und Geschlechtskrankheiten

Fachabteilungen für Haut- und Geschlechtskrankheiten sind nur an vier Standorten im Land Brandenburg vorhanden. Von einer Reduzierung des Angebotes wurde daher Abstand genommen. Die Zahl der aufgestellten Betten ging von 121 im Jahr 2002 auf 109 Betten im Jahr 2006 zurück. Der Dritte Krankenhausplan legt 97 Betten als bedarfsgerecht zugrunde.

12.6 Innere Medizin

Im Fachgebiet Innere Medizin wurden im Jahr 2002 171.213 Fälle und im Jahr 2006 182.567 Fälle gezählt. Dabei waren im Jahr 2002 die aufgestellten 4.771 Betten im Durchschnitt zu 83,9 Prozent und im Jahre 2006 4.475 Betten zu 82,6 Prozent ausgelastet. Eine Gesamtbetrachtung der nunmehr als bedarfsgerecht zugrunde gelegten Bettenzahl von 4.404 gegenüber dem bisherigen Soll von 4.351 Betten lässt jedoch nicht die tatsächlich mit dem Krankenhausplan vorgenommenen Strukturveränderungen erkennen. Die unterschiedliche demografische Entwicklung in den Landkreisen und ihre Auswirkungen auf die Planung wird dadurch deutlich, dass mit dem Dritten Krankenhausplan an einer Reihe von Standorten 133 Betten weniger als bisher und an anderen Stellen 186 Betten mehr als bedarfsgerecht angesehen werden. Außerdem wurden die bisher an drei Standorten unter "Sonstige Fachbereiche" ausgewiesenen Palliativbetten in die Innere Medizin integriert.

An fünf Krankenhäusern sind in der Fachabteilung "Innere Medizin" integrierte pädiatrische Behandlungsmöglichkeiten enthalten.

Die Weiterbildungsordnung 2005 der Landesärztekammer Brandenburg sieht im Rahmen eines umfassenden Fachgebietes "Innere Medizin und Allgemeinmedizin" zehn Facharztbezeichnungen mit unterschiedlichen Schwerpunkten vor. Die Krankenhausplanung differenziert bei ihren Vorgaben bis auf die Ausnahme "Schwerpunkt Geriatrie" das Fachgebiet nicht in seine Teil-Facharztbereiche. Insofern ist in den Zahlenangaben für die Innere Medizin der Schwerpunkt Geriatrie nicht enthalten.

Darüber hinaus jedoch verbleibt den Krankenhäusern ein ausreichender Spielraum zur Spezialisierung und internen Strukturierung der Fachabteilungen für Innere Medizin, um bedarfsnotwendige und zweckmäßige Leistungsangebote vorzuhalten. Die schon bisher in Ausnutzung dieses Spielraums entstandenen Besonderheiten auch kleinerer Häuser sollen fortgeführt werden. Krankenhäuser und Krankenkassen vereinbaren die spezifischen Leistungsstrukturen.

Auch im Fachgebiet "Innere Medizin" wird das teilstationäre Behandlungsangebot ausgeweitet. Im Schwerpunkt Geriatrie sind 167 tagesklinische Plätze an 12 Standorten vorgesehen. Im Schwerpunkt Rheumatologie sind für die Standorte Cottbus und Treuenbrietzen 24 tagesklinische Plätze geplant. Für den Schwerpunkt Hämatologie/Onkologie sind an den Standorten Cottbus, Potsdam, Schwedt und Treuenbrietzen insgesamt 34 tagesklinische Plätze in den Krankenhauseinzelblättern ausgewiesen.

Die planerischen Besonderheiten der Schwerpunkte "Geriatrie" und "Rheumatologie" werden nachfolgend (Kapitel 12.6.1 und 12.6.2) dargestellt. Der Onkologischen Versorgung wird, da sie fachgebietsübergreifend betrachtet werden muss, ein eigenes Kapitel (12.14) gewidmet.

Gegenüber den hier genannten Zahlenangaben werden im Tabellenteil B die Bettenzahlen der Inneren Medizin aus Gründen der Vergleichbarkeit zur bisherigen Zeitreihe einschließlich der Betten für Geriatrie aufgeführt.

12.6.1 Geriatrie

Die geriatrische Versorgung im Akutbereich hat aufgrund des zunehmenden Anteils Älterer an der Gesamtbevölkerung weiterhin eine große und, wie sich an der Entwicklung im vergangenen Planungszeitraum zeigt, eine wachsende Bedeutung.

Im Jahr 2002 wurden 9.209 Fälle mit einer Verweildauer von 19,7 Tagen gezählt. 2006 wurden durch die Krankenhausträger 11.407 Fälle mit einer Verweildauer von 18,3 Tagen angezeigt. Der Nutzungsgrad lag bei 88,2 Prozent. Der Dritte Krankenhausplan bezieht die deutlich absehbaren demografischen Tendenzen in seine Planung mit ein und vergrößert deshalb das Angebot an geriatrischen Abteilungen. Nunmehr werden an zwei weiteren Standorten (Pritzwalk und Prenzlau), also an insgesamt 14 Standorten geriatrische Angebote ausgewiesen.

Im Einzelblatt der Evangelische Kliniken Luise-Henrietten-Stift Lehnin wird unter der Rubrik "Besondere Einrichtungen" auf die Besonderheit eines Angebotes "Geriatrie im Rahmen einer Einrichtung nach § 111 SGB V" hingewiesen (70 vollstationäre und 10 tagesklinische Plätze). Letzteres ist deshalb von Bedeutung, weil in Brandenburg das Prinzip der konzeptionellen Einstufigkeit der geriatrischen Versorgung verfolgt wird. Das bedeutet, dass der Versorgungsbeitrag und die Konzeption einer Geriatrie im Krankenhaus oder in einer Rehabilitationseinrichtung in wesentlichen Teilen gleich sein sollen. Die Grundprinzipien entsprechen den Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Klinisch-Geriatrischen Einrichtungen e.V.

Insgesamt (einschließlich dem Standort Lehnin) sind somit im Land Brandenburg 15 geriatrische Angebote mit 900 Betten (830 Planbetten zuzüglich der 70 Betten in Lehnin) und 177 tagesklinischen Plätzen (einschließlich 10 Plätze am Rehabilitationsstandort Lehnin) als bedarfsnotwendig vorgesehen.

Die folgende, bereits im Ersten Krankenhausplan des Landes Brandenburg und in der Landeskonferenz am 5. Dezember 1995 festgelegte Konzeption der Geriatrie im Land Brandenburg wird der Krankenhausplanung weiterhin im Sinne von planerischen Leitlinien und strukturellen Qualitätsvorgaben zugrunde gelegt:

  1. Das Ziel geriatrischer Behandlung im Krankenhaus ist die Herstellung beziehungsweise Wiederherstellung einer möglichst weitgehenden Selbstständigkeit der Lebensführung im Zusammenhang mit einer stationären Behandlung. Die diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen erstrecken sich auf die Wiederherstellung der physischen, geistigen, psychischen und sozialen Kräfte des Patienten. In der Behandlung wirken Ärzte, Therapeuten, Psychologen, Sozialarbeiter und Krankenschwestern zusammen.

  2. Die geriatrische Behandlung beginnt im Grundsatz am ersten Tag des Krankenhausaufenthaltes. Da für den größten Teil der Patienten in den ersten Tagen die akutmedizinische Versorgung mit hohen personellen, technischen und organisatorischen Anforderungen das Behandlungsgeschehen weitgehend bestimmt, ist die Betreuung in den entsprechenden Abteilungen angezeigt. Jedoch soll die Geriatrie in dieser Phase bereits ergänzend therapeutisch tätig werden.

    Mit der Verlagerung des Behandlungsschwerpunktes von der akutmedizinischen Erstversorgung zur geriatrischen Betreuung ist eine Verlegung in eine selbstständige geriatrische Abteilung zweckmäßig. Hier soll dann gegebenenfalls die Betreuung durch die erstbehandelnden Ärzte nachgehend erfolgen, gegebenenfalls ergänzt durch Leistungen komplementärer Dienste.

  3. Die geriatrische Fachabteilung sollte in der Regel in ein größeres Haus der Akutversorgung integriert sein, das über ein Behandlungsangebot (beziehungsweise zumindest Konsiliardienste) der Inneren Medizin, der Chirurgie, der Neurologie, der Psychiatrie, der Urologie, der Gynäkologie, der Orthopädie und der Augenheilkunde sowie über soziale Dienste verfügt.

    Das eigenständige geriatrische Behandlungsangebot rangiert gleichberechtigt und gleichrangig neben den anderen Fachgebieten.

  4. Notwendig ist die enge Zusammenarbeit der geriatrischen Fachabteilungen nicht nur mit den relevanten übrigen Fachbereichen des Krankenhauses, sondern auch mit den ambulanten medizinischen und sozialen Betreuungsdiensten vor Ort, um eine lückenlose geriatrische Versorgung bis zur angestrebten Selbstständigkeit der Patienten zu gewährleisten.

  5. Es ist erforderlich, neben der Sicherung des Bestandes die Qualität der geriatrischen Leistungen gezielt zu beobachten und insbesondere Defizite in der Kooperation geriatrischer Krankenhäuser und Krankenhausabteilungen mit anderen stationären, ambulanten und sozialen Diensten gezielt zu beheben.

  6. Eine behutsame Weiterentwicklung der Geriatrie sollte weniger von abstrakten Bedarfsberechnungen, sondern vorrangig von den tatsächlichen Realisierungsmöglichkeiten abhängig gemacht werden.

  7. Der Aufbau geriatrischer Abteilungen kann nicht ohne zumindest teilweise Umwidmung von Betten derjenigen Fachabteilungen erfolgen, die durch die Errichtung einer geriatrischen Abteilung entlastet werden. Auch der Einsatz vorhandener Mitarbeiter nach entsprechender Weiter- und Fortbildung hat Vorrang vor dem Aufbau zusätzlicher Personalkapazitäten.

  8. Der Aufbau geriatrischer Abteilungen an Krankenhäusern darf nicht als Ersatz nicht mehr bedarfsgerechter oder unwirtschaftlicher Versorgungsangebote anderer Art herhalten.

  9. Die Anträge auf Errichtung einer neuen geriatrischen Abteilung werden gezielt auf Kompensation von Fällen, Betten und auch Vollkräften in anderen Abteilungen untersucht. Vereinbarungen über Konsiliardienst Dritter in der geriatrischen Abteilung und über geriatrische Konsile für Dritte werden ebenso wie Kooperationsaussagen zugunsten sozialer Dienste, Pflegeheime, Altenheime etc. der Entscheidung zugrunde gelegt.

12.6.2 Rheumatologische Versorgung

Die flächendeckende Versorgung rheumakranker Patienten hat sich in den letzten Jahren zunehmend verbessert. Neben den beiden Krankenhäusern mit einem besonderen rheumatologischen Versorgungsauftrag in Treuenbrietzen – mit Behandlungsschwerpunkt für erwachsene Rheumakranke – und Cottbus – mit seiner zusätzlichen besonderen Kompetenz zur Versorgung rheumakranker Kinder und Jugendlicher – hat sich an mehreren Standorten zunehmend stationäre rheumatologische Kompetenz ausgebildet. Die in der Behandlung rheumakranker Patienten engagierten Krankenhausstandorte im Land Brandenburg haben darüber hinaus auch eine Vernetzung der Behandlungsangebote über mehrere Standorte und über die Sektorengrenzen ambulant/stationär zu ihrer Aufgabe gemacht. Auf diese Weise wurden breit angelegte Modelle der integrierten Versorgung entwickelt und Arbeitsgemeinschaften in Form von dezentralen "Rheumazentren" gebildet, aber auch die Verbindung zu den Betroffenenorganisationen gesucht und verstetigt. Angesichts dieser Entwicklungen erscheint es obsolet, einzelne Krankenhausstandorte weiterhin als spezielle "Rheumazentren" krankenhausplanerisch zu bestimmen. Gleichwohl wird für die besonderen Schwerpunkte der jeweilige Versorgungsauftrag für die Behandlung rheumakranker Patienten im Einzelblatt ausgewiesen.

12.7 Anästhesiologie/Intensivmedizin

Die Intensivmedizin, das heißt die Behandlung von Schwerkranken mit gestörten Vitalfunktionen, stellt eine besonders wichtige, für viele Behandlungsverläufe entscheidende Phase der stationären Versorgung dar. Zugleich ist sie wegen des erforderlichen erheblichen Personal- und Sachaufwandes ein bedeutender Kostenfaktor.

Der Bedarf an intensivmedizinischen Versorgungskapazitäten im Krankenhaus ist abhängig von der Zahl und Art der Fachgebiete und dem Versorgungsauftrag des Krankenhauses. Eine krankenhausplanerisch vorgegebene Zahl der vorzuhaltenden Betten in der Intensivmedizin in Prozenten der Gesamtbettenzahl würde die individuellen Besonderheiten der Krankenhäuser im Land Brandenburg nicht angemessen berücksichtigen.

Aus diesen Gründen werden intensivmedizinische Betten nicht gesondert ausgewiesen, auch dann nicht, wenn ein Krankenhaus eine eigene fachärztlich geleitete Anästhesiologisch-intensivmedizinische Abteilung betreibt.

12.8 Kinder- und Jugendmedizin

Die Situation in der stationären Kinderheilkunde ist seit Jahren durch sinkende Fallzahlen und eine deutliche Verweildauerreduzierung gekennzeichnet. Insgesamt lag der durchschnittliche Auslastungsgrad der Fachabteilungen für Kinder- und Jugendmedizin in den Brandenburgischen Krankenhäusern im Jahr 2006 nur bei 60,4 Prozent. Obgleich nach den aktuellen Bevölkerungsprognosen die Zahl der unter 15-Jährigen in der Gesamtbevölkerung bis zum Jahr 2012 leicht ansteigen wird (um danach wieder zu fallen), muss aufgrund der medizinischen Entwicklung und der Trends in der Inanspruchnahme in diesem Fachgebiet ein geringerer Bettenbedarf zugrunde gelegt werden.

Die Fallzahl hat sich von 36.683 im Jahr 2002 auf 32.700 im Jahr 2006 reduziert. Gegenüber der bisherigen Soll-Bettenzahl von 706 (einschl. 70 integrierte Behandlungsmöglichkeiten) werden daher nunmehr 582 (einschl. 53 integrierte) Betten als bedarfsnotwendig angesehen. Die sehr kleine integrierte Fachabteilung in Guben wird zum Jahresende 2010 geschlossen.

Auch im Fachgebiet Kinder- und Jugendmedizin soll ein teilstationäres Versorgungsangebot geschaffen werden. Erstmals sind insgesamt 20 tagesklinische Plätze an den pädiatrischen Standorten Cottbus, Lauchhammer und Schwedt vorgesehen, um so dem Ziel einer stärkeren Verzahnung der vorhandenen Behandlungs- und Hilfsangebote Rechnung zu tragen.

Ziel der Brandenburgischen Krankenhausplanung ist es, den Rahmen für die kindgerechte Betreuung im Krankenhaus zu schaffen. Die Krankenhausplanung gibt daher der Behandlung von Kindern und Jugendlichen in pädiatrischen Fachabteilungen nach wie vor den Vorrang. Auf die besonderen Bedürfnisse von Kindern bei der Krankenhausbehandlung sollte weitestgehend Rücksicht genommen werden. Kinder sollen nach Möglichkeit nicht zusammen mit erwachsenen Patienten behandelt werden.

Zur Sicherstellung einer qualifizierten flächendeckenden pädiatrischen Versorgung war es in der Vergangenheit unumgänglich, neue Organisationsformen der Versorgung von Kindern im Krankenhaus zu schaffen. Der Zweite Krankenhausplan des Landes Brandenburg sah daher erstmals ein Modell der Integration pädiatrischer Versorgungsleistungen in andere Fachabteilungen vor, das in der Praxis im Land Brandenburg an einigen Krankenhäusern bereits mit Erfolg eingeführt wurde. Die ärztliche und pflegerische pädiatrische Kompetenz ist an diesen Standorten in eine andere Hauptfachabteilung zu integrieren, zumeist in die Fachabteilung für Innere Medizin. Damit erhält der Krankenhausträger nach wie vor die Verpflichtung und das Recht, entsprechend qualifizierte, weitergebildete Ärzte und Pflegekräfte zu beschäftigen.

12.8.1 Perinatologische Versorgung

Die perinatologische Versorgung wird unter dem Gesichtspunkt der Qualitätssicherung in sieben Zentren für Perinatologie vorgehalten, die als solche im Krankenhauseinzelblatt ausgewiesen werden. In diesen Zentren für Perinatologie soll die Versorgung von Risikoschwangerschaften und Risikoentbindungen konzentriert werden. Die Zentren für Perinatologie sollen Arbeitsgemeinschaften mit den Abteilungen für Frauenheilkunde und Geburtshilfe und für Kinder- und Jugendmedizin benachbarter Krankenhäuser zur Qualitätssicherung und Koordinierung der regionalen perinatologischen Versorgung bilden.

Als Zentren für Perinatologie werden die folgenden Krankenhäuser ausgewiesen (in alphabetischer Reihenfolge der Standorte):

  • Städtisches Klinikum Brandenburg GmbH
  • Carl-Thiem-Klinikum Cottbus gGmbH
  • Klinikum Barnim GmbH, Werner Forßmann Krankenhaus, Eberswalde
  • Klinikum Frankfurt (Oder) GmbH
  • Ruppiner Kliniken GmbH, Neuruppin
  • Klinikum Ernst von Bergmann gGmbH, Potsdam
  • ASKLEPIOS Klinikum Uckermark GmbH, Schwedt

Die im Krankenhausplan ausgewiesenen Zentren für Perinatologie müssen die Merkmale der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität gemäß der vom Gemeinsamen Bundesausschuss nach § 91 Abs. 7 SGB V beschlossenen "Vereinbarung über Maßnahmen der Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- und Neugeborenen" für Perinatalzentren Level 1 oder Perinatalzentren Level 2 erfüllen, um die in dieser Vereinbarung jeweils diesen Levels vorbehaltenen Leistungen erbringen zu dürfen.

Krankenhäuser, die nicht als Zentren für Perinatologie im Krankenhausplan ausgewiesen sind, sollen keine Leistungen erbringen, die gemäß dieser Vereinbarung den dort definierten Perinatalzentren Level 1 und Level 2 vorbehalten sind.

12.9 Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie

Im Fachgebiet der Kinder und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie sieht die Krankenhausplanung in jedem Versorgungsgebiet eine stationäre Abteilung vor. Die bisherige Planung von insgesamt 211 Soll-Betten wird auch weiterhin als bedarfsnotwendig angesehen. Die Zahl der tagesklinischen Plätze wird auf 70 erhöht. Das entspricht einem vollstationären Angebot von 8,3 Betten je 100.000 Einwohner und einer tagesklinischen Struktur von 2,7 Plätzen je 100.000 Einwohner. Die Bettendichte liegt damit in diesem Fachgebiet deutlich über dem Bundesdurchschnitt. Durch die geplante Erhöhung der Tagesklinikplätze wird das kinder- und jugendpsychiatrische Versorgungsangebot weiter entwickelt und dadurch auch dem Ziel einer stärkeren Verzahnung der vorhandenen Behandlungs- und Hilfsangebote Rechnung getragen. Diese Form der Behandlung kann nun in vier der fünf Versorgungsgebiete angeboten werden.

12.10 Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie

Das Angebot der Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie im Land Brandenburg wird im Interesse von Leistungsfähigkeit und Qualität auf wenige Standorte begrenzt und soll nur an den Standorten Eberswalde, Cottbus, Neuruppin, Potsdam und Frankfurt (Oder) angeboten werden.

12.11 Neurochirurgie

Im Jahr 2006 wurden 5.037 Fälle im Land Brandenburg gezählt. Die Soll-Bettenzahl wurde leicht nach unten auf 183 Soll-Betten korrigiert. Der Bedarf an neurochirurgischen Leistungen hat sich bestätigt.

12.12 Neurologie

2002 wurden 19.931 Fälle mit einer durchschnittlichen Verweildauer von 9,9 Tagen erfasst. 2006 waren durch die Träger der Krankenhäuser 663 aufgestellte Betten mit 23.818 Fällen bei einer Verweildauer von 8,5 Tagen gemeldet worden. Das bedeutet eine Fallzahlsteigerung um nahezu 20 Prozent im vergangenen Planungszeitraum. Im Jahr 2007 wurden drei Krankenhäuser, die "Neurologische Frührehabilitation Phase B" nach dem 1995 entwickelten Phasenmodell der Bundesarbeitsgemeinschaft Rehabilitation zur neurologischen Rehabilitation erbringen und bisher im Rahmen eines Versorgungsvertrags nach § 109 SGB V tätig waren, zur rechtlichen Klarstellung mit 230 Betten in den Krankenhausplan aufgenommen. Damit erhöhte sich die Bettenzahl auf 848. Aufgrund der Entwicklung der Inanspruchnahme von neurologischen Leistungen, die absehbar nicht durch einen weiteren Rückgang der Verweildauer kompensiert werden kann, und des höheren Anteils Älterer werden als neue Planungsgröße 962 Betten als bedarfsnotwenig der Planung zugrunde gelegt. Sofern die Fachabteilung für Neurologie an einem Fachkrankenhaus für Neurologie und Psychiatrie geführt wird, ist eine enge Kooperation mit dem jeweils benachbarten Allgemeinkrankenhaus erforderlich.

12.12.1 Neurologische Frührehabilitation

Gemäß Phasenmodell der Bundesarbeitsgemeinschaft Rehabilitation (BAR) zur neurologischen Rehabilitation werden die Phasen A (Akutbehandlungsphase) und B (Behandlungs-/Rehabilitationsphase, in der noch intensivmedizinische Behandlungsmöglichkeiten vorgehalten werden müssen) insbesondere aufgrund der in diesen Phasen notwendigen lebenserhaltenden beziehungsweise zustandsstabilisierenden Maßnahmen oder noch vorhandenen akuten Behandlungserfordernissen und der dazu benötigten technischen und personellen Ausstattung als Leistungen von Akutkrankenhäusern ausgewiesen. Ab der Phase C nach diesem Modell sollen Rehabilitationskliniken und gegebenenfalls weitere Einrichtungen der Rehabilitation Therapie und Betreuung der Patientinnen und Patienten übernehmen.

Das Phasenmodell der BAR orientiert sich in erster Linie am individuellen Rehabilitationsverlauf der einzelnen Patientinnen und Patienten, dessen Status für jede Phase detailliert erhoben wird. Darauf aufbauend werden jeweils phasenspezifische Rehabilitationsziele, kurativmedizinische Aufgaben, rehabilitationsmedizinische Aufgaben und Vorgaben zur Therapiedichte sowie zum Regelbehandlungszeitraum beschrieben. Das zugrunde liegende theoretische Paradigma hat immer den Gesamtverlauf der individuellen Rehabilitation im Blick, der durch die einzelnen Phasen therapeutisch strukturiert, aber auch aufeinander folgenden Leistungsträgern zugeordnet wird.

Aufgrund dessen postuliert die BAR mit diesem Phasenmodell, dass das Rehabilitationsverfahren möglichst nahtlos verlaufen soll und, nachdem die notwendigen lebenserhaltenden und sonstigen der Phase A zuzuordnenden intensivmedizinischen Maßnahmen durchgeführt sind, die Versorgung in den Phasen B, C, und D möglichst in einer Einrichtung oder in unmittelbarem Verbund erbracht wird.

Vor dem Hintergrund dieses bundesweit anerkannten Phasenmodells der neurologischen Frührehabilitation und der darin fachlich begründeten Forderung größtmöglicher Behandlungskontinuität in den Phasen C bis D haben sich das MASGF und die Rehabilitationspartner im Land Brandenburg darauf verständigt, die Phase B der neurologischen Frührehabilitation in drei Krankenhäusern zu konzentrieren, die in unmittelbarem organisatorischen und räumlichen Verbund mit für die Anschlussphasen C und D gleichermaßen geeigneten Rehabilitationseinrichtungen stehen und somit sowohl für die medizinischen Anforderungen der Akutbehandlung und der rehabilitativen Behandlung in den entsprechenden Phasen als auch für die nahtlose Behandlungskontinuität im Rehabilitationsverlauf besonders geeignet sind.

Die neurologische Frührehabilitation der Phase B nach dem Phasenmodell der Bundesarbeitsgemeinschaft Rehabilitation soll daher in Brandenburg in den Krankenhäusern

  • Brandenburg Klinik Bernau-Waldfriede GmbH BKB & Co KG
  • Klinik Beelitz GmbH Fachkrankenhaus für neurologische Frührehabilitation
  • MEDIAN Klinik Grünheide

durchgeführt werden.

Die nach den Regeln des DRG-Systems bestehenden Abrechnungsmöglichkeiten für Leistungen der Frührehabilitation werden von dieser planerischen Strukturvorgabe für die neurologische Frührehabilitation der Phase B nach BAR nicht eingeschränkt.

12.13 Nuklearmedizin

Die Nuklearmedizin als therapeutisches Fachgebiet ist an fünf Standorten im Land vorgesehen. Für das Jahr 2006 wurden in 46 Betten 2.313 Fälle mit einer Verweildauer von 4,9 Tagen gemeldet. Die Zahl der aufgestellten Betten wird als bedarfsgerecht angesehen.

12.14 Onkologische Versorgung und Klinisches Krebsregister

Im Land Brandenburg war im Jahr 1995 die Vereinbarung zur Regelung der onkologischen Nachsorge im Land Brandenburg verabschiedet worden. Aufgrund dieser Vereinbarung wurden in den Regionen Potsdam, Cottbus und Frankfurt (Oder) Onkologische Schwerpunkte und in den Regionen Schwedt und Neuruppin Onkologische Arbeitskreise gebildet. Diese haben sich in Form von eingetragenen Vereinen als selbständige Rechtspersonen etabliert und zu einem Tumorzentrum Land Brandenburg e. V. zusammengeschlossen. Sie arbeiten in enger örtlicher und räumlicher Nähe zu entsprechend spezialisierten Krankenhäusern. Durch qualifizierte und systematisch organisierte Beratung im Einzelfall wird die Unterstützung aller in der onkologischen Versorgung tätigen Krankenhäuser und Vertragsärzte sichergestellt. Um im Rahmen der Qualitätssicherung bei der Tumornachsorge insbesondere den Erfolg einer Krebsbehandlung durch die Zusammenarbeit zwischen Krankenhausärzten und Vertragsärzten zu überwachen und zu sichern sowie spätere Nebenwirkungen der Primärbehandlung sowie Metastasen und Wiedererkrankungen rechtzeitig zu erkennen und eine psychosoziale Betreuung der Krebspatienten durchzuführen, wurden bei den Onkologischen Schwerpunkten und Onkologischen Arbeitskreisen Nachsorgeleitstellen eingerichtet, die auch das Nachsorgeregister führen.

Der landesweite Dachverband "Tumorzentrum Land Brandenburg e.V." hat folgende Versorgungsstandorte

  • Brandenburgisches Tumorzentrum - Onkologischer Schwerpunkt Cottbus e. V. mit Sitz an der Carl-Thiem-Klinikum Cottbus gGmbH
  • Onkologischer Schwerpunkt Frankfurt (Oder) e. V. / Tumorzentrum Bad Saarow e. V. mit Sitz an der Klinikum Frankfurt (Oder) GmbH
  • Onkologischer Schwerpunkt Brandenburg / Nordwest e.V. Neuruppin mit Sitz an der Ruppiner Kliniken GmbH, Neuruppin
  • Tumorzentrum Potsdam e. V. mit Sitz an der Klinikum Ernst von Bergmann gGmbH, Potsdam
  • Nordbrandenburgischer Onkologischer Schwerpunkt e. V. Schwedt mit Sitz an der ASKLEPIOS Klinikum Uckermark GmbH, Schwedt

und ist in die Arbeitsgemeinschaft der deutschen Tumorzentren e.V. aufgenommen.

Im Land Brandenburg ist ein klinisches Krebsregister im Sinne des § 137 Abs. 3 Satz 11 SGB V in der ab 1. Juli 2008 geltenden Fassung zu führen. Die Daten des Klinischen Krebsregisters dienen als Grundlage für die fachliche Diskussion und sektorübergreifende Auswertung der Prozess- und Ergebnisqualität der Tumorbehandlung im Land Brandenburg. Das Klinische Krebsregister leistet einen wesentlichen Beitrag zur Qualitätssicherung der Behandlung von Menschen mit Krebserkrankungen. Die im Tumorzentrum Land Brandenburg e.V. zusammengefassten Einrichtungen der onkologischen Versorgung nehmen an der Weiterentwicklung und Pflege des Klinischen Krebsregisters teil.

12.15 Psychiatrie und Psychotherapie

Die schon im Ersten Krankenhausplan eingeschlagene Linie einer konsequent an den Erfordernissen der Gemeindenähe orientierten Krankenhausplanung hat sich bewährt. Sie wird mit dem vorliegenden Plan fortgeschrieben.

Jedem psychiatrischen Krankenhausstandort ist ein Aufnahmegebiet zugeordnet, für das die Fachabteilung im Sinne des Vollversorgungsauftrages zuständig ist. Diese örtliche Zuständigkeit wird in einer besonderen Rechtsverordnung nach dem Brandenburgischen Psychisch-Kranken-Gesetz für diejenigen Patienten festgelegt, die gegen ihren Willen in einer psychiatrischen Krankenhausabteilung untergebracht und behandelt werden müssen.

Mit 18 vollstationären Standorten und durchschnittlich 140.000 Einwohnern je Aufnahmegebiet ist die Forderung nach einer wohnortnahen psychiatrischen Krankenhausversorgung erfüllt. Der geringen Besiedelungsdichte im Land Brandenburg und der damit in Zusammenhang stehenden Weitläufigkeit der Aufnahmegebiete trotz der überschaubaren durchschnittlichen Einwohnerzahl wird dadurch Rechnung getragen, dass den vollstationären Standorten teilstationäre Angebote in Form von Tageskliniken am Krankenhausstandort und an anderen Orten innerhalb des Aufnahmegebietes zugeordnet werden.

Der Auslastungsgrad der psychiatrischen Betten hat sich seit 1996 von Jahr zu Jahr erhöht und liegt mit aktuell 92,5 Prozent über dem Bundesdurchschnitt von 91,4 Prozent. Dadurch ergab sich ein krankenhausplanerischer Handlungsbedarf. Um eine aktuelle fachliche Grundlage für das planerische Handeln zu gewinnen, wurde eine Fach-Arbeitsgruppe Psychiatrie/Kinder- und Jugendpsychiatrie beauftragt, die Hintergründe für diese Entwicklung zu beleuchten und fachliche Empfehlungen vorzulegen. Die Krankenhausplanung hat die im Bericht der Arbeitsgruppe erarbeitenden Erkenntnisse zur Inanspruchnahme der Krankenhauspsychiatrie im Land Brandenburg berücksichtigt und insbesondere den teilstationären Bereich gestärkt.

Der Dritte Krankenhausplan sieht nunmehr insgesamt 2.255 Behandlungsplätze vor, davon 1.636 vollstationäre Betten und 619 tagesklinische Plätze. Das entspricht einer Bettenmessziffer von 64,2 stationären Betten und 24,3 tagesklinischen Plätzen auf 100.000 Einwohner.

12.16 Psychosomatische Medizin und Psychotherapie

Der Bedarf für psychosomatische Behandlung im Krankenhaus wird planerisch nicht ausgewiesen. Zu dieser Thematik hat im Jahre 2006 eine Facharbeitsgruppe eine Expertise für die Krankenhausplanung erstellt. Das Land hat daraufhin festgelegt, dass die Bedarfsdeckung in den vorhandenen Fachabteilungsstrukturen, vorrangig in den Fachabteilungen für Psychiatrie und Psychotherapie erfolgen soll.

12.17 Strahlentherapie

Im Jahr 2002 wurden 3.481 Fälle mit einer durchschnittlichen Verweildauer von 12,5 Tagen gezählt. 2006 wurden von diesen sechs Krankenhausstandorten mit 155 Soll-Betten 4.060 Fälle bei einer Verweildauer von 11,5 Tagen berichtet. Mit insgesamt 155 Soll-Betten wurde ein flächendeckendes und auf den Bedarf der Gesamtregion Berlin-Brandenburg abgestimmtes Versorgungsangebot erreicht, das auch im Dritten Krankenhausplan als bedarfsgerecht zugrunde gelegt wird.

12.18 Urologie

Die Planung der urologischen Versorgungsangebote hat zum Ziel, eine wohnortnahe Versorgung anzubieten. 2006 waren an 15 Standorten 437 Betten aufgestellt. Diese Betten waren zu durchschnittlich 78,6 Prozent ausgelastet. Die Krankenhausplanung korrigiert unter prognostischen Gesichtspunkten und bisher eingetretenen Veränderungen ihre Planung (Abbau von 19 und Aufbau von 26 Soll-Betten an unterschiedlichen Standorten) und legt in dieser Fachrichtung 436 Betten als bedarfsgerecht zugrunde.

13. Umsetzung und Überprüfung des Krankenhausplanes

13.1 Umsetzung

Der Dritte Krankenhausplan des Landes Brandenburg reicht in seinen Zielsetzungen bis in das Jahr 2013 hinein. Eine Erreichung des Planbettensolls ist dort, wo dies mit dem Aufbau bislang noch defizitär entwickelter Angebote verbunden ist, nur nach Maßgabe verfügbarer personeller, baulicher und haushaltsmäßiger Voraussetzungen erreichbar. Auch die Zusammenlegung und gemeinsame Betriebsführung bislang getrennter Standorte ist in einigen Fällen mit baulichen Maßnahmen verbunden.

Dort, wo keine größeren investiven Maßnahmen notwendig sind, sind die planerischen Sollvorgaben in Abstimmung mit den Vertragspartnern zeitnah umzusetzen.

Die vorliegende Krankenhausplanung bietet für das Land, die Kosten- und Leistungsträger und die Krankenhausträger die planerischen Grundlagen, um die für die Weiterentwicklung der Krankenhäuser erforderlichen Zielplanungen zu erstellen und zu modifizieren.

13.2 Kontinuierliche Weiterentwicklung

Die Aufstellung von Krankenhausplänen basiert auf verschiedenen Annahmen über die zukünftige Entwicklung. Insbesondere durch Veränderungen der Bevölkerungs- und Geburtenzahlen sowie der Altersstruktur, durch sich wandelnde gesetzliche, insbesondere leistungsrechtliche Rahmenbedingungen, aufgrund weiter zu erwartender Veränderungen in Diagnostik und Therapie sind diese Annahmen mit Unsicherheit verbunden. Überdies erfordern die sich auf den künftigen Bedarf an Krankenhausbetten auswirkenden Veränderungen in der Verweildauer, die nicht zuletzt durch neue und erweiterte Entgeltformen beeinflusst werden, eine kontinuierliche Überprüfung des Krankenhausplanes; das schließt die Förderung seiner konsequenten, aber schrittweisen Umsetzung ein.

Auf Antrag von Krankenhausträgern oder anderer am stationären Geschehen Beteiligter wird sich die Landeskonferenz nach § 13 LKGBbg auch weiterhin mit der Einzelfortschreibung von krankenhausplanerischen Festlegungen für einzelne Standorte und einzelne Fachabteilungen befassen und in der Zeit bis zur nächsten generellen Fortschreibung des Krankenhausplanes Empfehlungen zur Veränderung einzelner Leistungsangebote erarbeiten.

13.3 Besondere Prüfaufträge

Der Krankenhausplan legt an einer Reihe von Standorten, an denen die Entwicklung in einzelnen Fachgebieten noch nicht hinreichend sicher beurteilt werden kann, Prüfaufträge fest. Dem liegt jeweils eine zwischen Krankenhausträger, Kostenträger und Planungsbehörde getroffene Abrede zugrunde, nach Ablauf eines im Einzelnen bestimmten Zeitraumes auf der Basis dann vorliegender Daten, die Entwicklung der mit Prüfvermerk versehenen Fachabteilung erneut zu bewerten und verbindliche planerische Konsequenzen zu ziehen. Zu den Prüfvermerken im Einzelnen siehe Teil C, Krankenhauseinzelblätter.

14. Krankenhausberichterstattung

Seit dem Jahr 1993 veröffentlicht das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie jährlich einen Krankenhausbericht, der über die Entwicklung des stationären Geschehens im Land Brandenburg in zurückliegenden Zeiträumen Auskunft gibt. Es ist beabsichtigt, die Krankenhausberichterstattung auch künftig fortzusetzen.


[1] Die Senatsverwaltung für Gesundheit des Landes Berlin weist angesichts der medizinischen und demografischen Entwicklung darauf hin, dass ein zunehmender Bedarf an stationärer Rehabilitation auch wohnortnah zu befriedigen sei.

[2] Zur Mitversorgung von Patienten aus dem jeweils anderen Bundesland siehe oben Kapitel 5.3

Anlagen