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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Letzte gültige Fassung Änderungshistorie

ARCHIV

Hinweise zur Aufstellung und Prüfung von immissionstechnischen Untersuchungen (HiU) - 2. Fortschreibung 08/2011


vom 31. Januar 2012
(ABl./12, [Nr. 08], S.287)

Außer Kraft getreten am 13. Dezember 2016 durch Runderlass des MIL vom 16. November 2016
(ABl./16, [Nr. 52], S.1555)

Der Runderlass richtet sich an

  • den Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg

nachrichtlich:

  • Landesrechnungshof
  • Städte- und Gemeindebund Brandenburg
  • DEGES

Die „Hinweise zur Aufstellung und Prüfung von immissionstechnischen Untersuchungen (HiU)“ sollen eine nachvollziehbare und auf den gleichen Grundsätzen aufbauende Vorgehensweise für die Erstellung von schall- und luftschadstofftechnischen Untersuchungen im Rahmen der Entwurfsplanung und Planfeststellung von Straßenbauvorhaben im Land Brandenburg gewährleisten.

Der Aktualisierungsbedarf der HiU ergibt sich fortlaufend durch die Änderungen von Gesetzen, technischen Regelwerken, Methodiken und neuen fachlichen Erkenntnissen. Eine 1. Fortschreibung erfolgte mit Stand 01/2002. Die 2. Fortschreibung wurde aufgrund folgender Punkte durchgeführt:

  • Aktualisierung und Erweiterung der bisherigen Planungsphasen Vorentwurf und Planfeststellung.
  • Aufnahme der zusätzlichen Themenkomplexe Lärmsanierung, Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, Datenformate und Leistungsbilder zur Vertragsgestaltung.

Hiermit werden die Hinweise zur Aufstellung und Prüfung von immissionstechnischen Untersuchungen (HiU) - 2. Fortschreibung 08/2011 für Bundesfern- und Landesstraßen eingeführt.

Der Runderlass des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr, Abteilung 5 - Nr. 43/1999 vom 04.10.1999 wird hiermit aufgehoben.

Der jeweils aktuelle Bearbeitungsstand ist auf der Internetseite des Landesbetriebs Straßenwesen Brandenburg www.ls.brandenburg.de abrufbar.

Der Runderlass wird im Amtsblatt des Landes Brandenburg veröffentlicht und in das elektronische „Brandenburgische Vorschriftensystem“ (BRAVORS) unter der Internetadresse www.landesrecht.brandenburg.de eingestellt.

Dieser Erlass tritt mit seiner Veröffentlichung im Amtsblatt für Brandenburg in Kraft. Gemäß dem Landesorganisationsgesetz vom 24. Mai 2004 (GVBl. I S. 186), zuletzt geändert durch
Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2010 (GVBl. I Nr. 42) wird die Geltung dieses Runderlasses auf einen Zeitraum von fünf Jahren ab dem Einführungsdatum befristet.