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Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und anderer gefahrgutrechtlicher Verordnungen - RSEB (Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut)

Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und anderer gefahrgutrechtlicher Verordnungen - RSEB (Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut)
vom 31. August 2017
(ABl./17, [Nr. 44], S.968)

Der Gemeinsame Runderlass des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr, Abteilung 5, Nr. 19/2002 - Gefahrgutrecht -, des Ministeriums des Innern und des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen vom 25. September 2002 (ABl. S. 968) wird aufgehoben.

Die Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und weiterer gefahrgutrechtlicher Verordnungen (Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut) - vom 28. April 2017 (Verkehrsblatt 2017 S. 474, Verkehrsblatt - Dokument Nr. B 2207, Vers. 04/17) werden in Brandenburg verbindlich eingeführt und sind anzuwenden. Bei nachfolgenden Änderungen der Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut ist die jeweils geltende Fassung mit ihrer Bekanntgabe im Verkehrsblatt verbindlich, sofern nicht durch Gemeinsamen Runderlass eine abweichende Anordnung getroffen wird.

Dieser Erlass tritt am Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt für Brandenburg in Kraft.