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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Letzte gültige Fassung Änderungshistorie

ARCHIV

Richtlinie für die Ausstattung von Fahrschulen mit Lehrmitteln


vom 26. Januar 2004
(ABl./04, [Nr. 6], S.87)

zuletzt geändert durch Runderlass des MIL vom 28. Oktober 2013
(ABl./13, [Nr. 48], S.2905)

Außer Kraft getreten am 31. Januar 2019 durch Runderlass des MIL vom 28. Oktober 2013
(ABl./13, [Nr. 48], S.2905)

I. Mindestanforderungen

Für die nach § 11 Abs. 1 Nr. 6 des Fahrlehrergesetzes (FahrlG) und § 4 der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz (DV-FahrlG) vorgeschriebenen Lehrmittel gelten folgende Mindestanforderungen:

1. Magnettafel, Schreibtafel oder andere Visualisierungsmöglichkeiten

In Unterrichtsräumen muss mindestens eine Magnettafel oder eine Schreibtafel oder eine andere Visualisierungsmöglichkeit vorhanden sein.

2. Anschauungsmaterial

Zur Darstellung des Lehrstoffes müssen wahlweise Modelle, Lehrtafeln, Sichtfolien, Video- oder andere Filme, Diapositive, elektronische Datenträger sowie die jeweils erforderlichen Vorführgeräte vorhanden sein über:

2.1. Grundstoff (alle Klassen)

  Verkehrszeichen (einschließlich Fahrbahnmarkierungen) und Verkehrseinrichtungen
  Wechsellichtzeichen und Dauerlichtzeichen
  Verkehrsregelung durch Polizeibeamte
  Fußgängerüberwege
  Vorfahrt (einschließlich abknickender)
  Überholen, Vorbeifahren, Benutzung von Fahrstreifen, Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren, Parken, Halten, Reißverschlussverfahren, Ein- und Ausfahren
  Sicherung liegengebliebener Fahrzeuge
  Absicherung von Unfällen
  Verhalten nach Unfällen
  Verhalten in verkehrsberuhigten Bereichen
  Verhalten gegenüber Straßenbahnen und Kraftomnibussen
  Verhalten auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen
  Verhalten an Bahnübergängen
  Höchstzulässige Fahrgeschwindigkeiten
  Anhaltevorgänge
  Schleudergefahren (Glatteis, Aquaplaning, Fahrbahnverschmutzung)
  Bodenhaftung bei unterschiedlichen Fahrbahnoberflächen
  Verkehrsverhaltenslehre (soweit nicht in anderen Abschnitten enthalten)
  Materialien zur vorausschauenden Einschätzung des Verhaltens von Mitfahrern und anderen Verkehrsteilnehmern
  Materialien zur erhöhten Risikobereitschaft heranwachsender Fahrer, der gesundheitlichen und sozialen Folgewirkungen von Verkehrsunfällen und zum Erkennen von Verhaltensalternativen
  Einteilung der Fahrerlaubnisklassen

2.2 Klassenspezifischer Stoff

ABECEDE
  Fahrtechnik, Fahrphysik x x x x
  Rückhaltesysteme für Kinder   x   x
  Schutzkleidung x      
  Aufbau von Bremsanlagen:        
  Motorradbremsanlagen (Hand- und Fußbremse, ABS, Teil- und Vollintegral) x      
  Pkw-Bremsanlagen (Betriebs-, Feststell- und Anhängerbremse)   x    
  Lkw-Bremsanlagen (Hydraulik/Druckluftanlagen),
Anhängerbremsanlagen
    x  
  Bus-Bremsanlagen (Hydraulik/Druckluftanlagen),
Haltestellenbremse
      x
  Auflaufbremse mit Zuggabel und Höheneinstellvorrichtung   x x x
  Felgen, Bereifung, Reifenverschleiß, -schaden x x x x
  Abmessung und Gewichte der Einzelfahrzeuge, Züge, Stattkraftfahrzeuge   x x x
  Ladung der Fahrzeuge   x x x
  Einrichtung zur Verbindung von Fahrzeugen (mit Darstellung von Verschleißerscheinungen)   x x x
  Anhängerkupplungen (Kugelkopfkupplung, Sattelkupplung)   x x x
  Kennzeichnung des Transportes gefährlicher Güter     x  
  Bauarten, Fahr- und Kurvenverhalten von Bussen       x
  Einseitige Absenkung (Kneeling)       x
  Ausstattung von Bussen       x
  Kontrollgeräte zur Einhaltung von Sozialvorschriften, Lenk- und Ruhezeiten     x x
  Sicherheitskontrollen/Abfahrtkontrolle x x x x
  Handfertigkeiten       x

2.3. Straßenverkehrsrechtliche Textsammlung einschließlich

StVG
  StVO, FeV, StVZO, Prüfungsrichtlinie für Fahrschüler
  FahrlG und darauf beruhende Verordnungen
  Vorschriften über Lenk- und Ruhezeiten

II. In-Kraft-Treten

Dieser Runderlass tritt am 1. Februar 2004 in Kraft und mit Ablauf des 31. Januar 2019 außer Kraft. Die Richtlinie über die Ausstattung mit Lehrmitteln vom 27. Januar 1999 (ABl. S. 152 ) wird aufgehoben.