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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Letzte gültige Fassung Änderungshistorie

ARCHIV

Durchführung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) - Anzeigepflicht für Personen, die messtechnische Kontrollen durchführen


vom 15. Januar 1999
(ABl./99, [Nr. 04], S.66)

Außer Kraft getreten am 8. Dezember 2016 durch Bekanntmachung des MASGF vom 10. November 2016
(ABl./16, [Nr. 51], S.1533)

  1. Zuständige Behörde des Landes Brandenburg im Sinne der Anzeigepflicht nach § 11 Abs. 5 Satz 2 MPBetreibV ist das:

    Landesamt für Mess- und Eichwesen
    Berliner Straße 52
    14467 Potsdam
    Tel.: (03 31) 2 84 90 10
    Fax.: (03 31) 2 80 12 35
  2. Die Anzeige soll folgende Angaben enthalten:
    • Name, Adresse
    • Geräteart gemäß Anlage 2 MPBetreibV, die geprüft wird.
  3. Erklärung, dass die Bedingungen des § 6 Abs. 4 in Bezug auf:
    • Ausbildung, Kenntnisse und praktische Tätigkeit der Personen, die messtechnische Kontrollen durchführen
    • Weisungsfreiheit dieser Personen hinsichtlich der Kontrolltätigkeit
    • das Vorhandensein geeigneter Mess- und Prüfeinrichtungen
  4. erfüllt werden.