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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Letzte gültige Fassung Änderungshistorie

ARCHIV

Einführung bautechnischer Regelwerke für das Straßenwesen in Brandenburg - Brandenburgische Technische Richtlinien für die Wiederverwertung von Baustoffen im Straßenbau - Herstellung, Prüfung, Auslieferung und Einbau - Ausgabe 2004 (BTR RC-StB 04)


vom 13. Mai 2005
(ABl./05, [Nr. 27], S.719)

Außer Kraft getreten durch Runderlass des MIL vom 20. Januar 2015
(ABl./15, [Nr. 04], S.94)

Der Runderlass richtet sich an

  • die Straßenbaubehörden des Landes Brandenburg,
  • die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg,
  • das Landesumweltamt des Landes Brandenburg.       

Die Brandenburgischen Technischen Richtlinien für die Wiederverwertung von Baustoffen im Straßenbau - Herstellung, Prüfung, Auslieferung und Einbau - Ausgabe 2004 (BTR RC-StB 04) wurden vom Landesbetrieb Straßenwesen und dem Landesumweltamt des Landes Brandenburg erarbeitet.

Mit den BTR RC-StB 04 erfolgte die Anpassung der Brandenburgischen Technischen Richtlinien für die Herstellung, Prüfung, Auslieferung und den Einbau von Recyclingbaustoffen im Straßenbau, Ausgabe 2002 (BTR RC-StB 02) an neue technische Regelwerke des Straßenbaus. Diese Anpassung wurde notwendig, weil durch die Erarbeitung europäischer Normen für Gesteinskörnungen und deren Umsetzung in nationales Regelwerk des Straßenbaus (TL Gestein, TL SoB-StB, ZTV SoB-StB) bautechnische Anforderungen u. a. auch für Recyclingbaustoffe neu formuliert wurden.
Die BTR RC-StB 04 regeln auf der Grundlage der neuesten bautechnischen Regelwerke allgemeine Anforderungen sowie die anwendungsbezogene Verwertung von mineralischen Recyclingbaustoffen, Ausbauasphalt und pechhaltigen Straßenausbaustoffen. Die Überwachung der regelgerechten Herstellung und Verwendung der RC-Baustoffe nach diesen Richtlinien erfolgt durch den Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg.

Gemeinsam mit dem Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz werden hiermit die BTR RC-StB 04 für die im Zuständigkeitsbereich des Landes Brandenburg und der Landkreise, kreisfreien Städte sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg liegenden Straßen eingeführt.

Die BTR RC-StB 04 ersetzen die Brandenburgischen Technischen Richtlinien für die Herstellung, Prüfung, Auslieferung und den Einbau von Recyclingbaustoffen im Straßenbau, Ausgabe 2002 (BTR RC-StB 02). Der gemeinsame Runderlass des Ministeriums für Stadtentwicklung Wohnen und Verkehr und des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung Nummer 21/2002 vom 17. Dezember 2002 (ABl. 2003 S. 194) wird hiermit aufgehoben.

Neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu technisch-physikalischen Parametern von Recyclingbaustoffen, die eine Erweiterung bzw. Änderung der Anwendungsbereiche erwarten lassen, bzw. neue Anforderungen an eine ordnungsgemäße und schadlose Verwertung (insbesondere durch die novellierte LAGA Mitteilung “Anforderungen an die stoffliche Verwertung mineralischer Abfälle - Technische Regeln“) werden im Rahmen der Fortschreibung in die Richtlinien aufgenommen.

Für die BTR RC-StB 04 wurde das Notifizierungsverfahren bei den Europäischen Gemeinschaften unter der Nummer 2004/478/D durchgeführt.

Die Verpflichtungen aus der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. EG Nr. L 204 S. 37), geändert durch die Richtlinie 98/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juli 1998 (ABl. EG Nr. L 217 S. 18), sind beachtet worden.

Die Veröffentlichung der Richtlinien erfolgt im Internet unter www.mir.brandenburg.de sowie www.mluv.brandenburg.de.