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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Einführung technischer Regelwerke für den Straßenbau in Brandenburg - Technische Baubestimmungen Brücken- und IngenieurbauEinführung der Eurocodes für Brücken:Eurocode 0: Grundlagen der TragwerksplanungEurocode 1, Teil 2: Verkehrslasten auf BrückenEurocode 2, Teil 2: BetonbrückenEurocode 3, Teil 2: StahlbrückenEurocode 4, Teil 2: Verbundbrücken


vom 15. August 2013
(ABl./13, [Nr. 35], S.2252)

Außer Kraft getreten am 14. August 2018 durch Runderlass des MIL vom 15. August 2013
(ABl./13, [Nr. 35], S.2252)

Der Runderlass richtet sich an

  • den Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
  • die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg.

Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau, Nummer 22/2012 vom 26. November 2012 hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) die Umstellung der Regelwerke für die Berechnung und Bemessung von Brücken auf die Eurocodes für Brücken bekannt gegeben.

Hiermit werden folgende Eurocodes eingeführt:

Eurocode 0: Grundlagen der Verkehrsplanung
Eurocode 1, Teil 2: Verkehrslasten auf Brücken
Eurocode 2, Teil 2: Betonbrücken
Eurocode 3, Teil 2: Stahlbrücken
Eurocode 4, Teil 2: Verbundbrücken

Grundlage ist das Allgemeine Rundschreiben Straßenbau Nummer 22/2012 vom 26. November 2012 des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung mit seinen Anlagen.

Folgende Runderlasse werden hiermit aufgehoben:

  • Runderlass des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr, Abteilung 5, Nummer 27/2003 vom 10. April 2003 (ABl. S. 516),
  • Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft, Abteilung 4, Nummer 8/2010 vom 31. Mai 2010 (ABl. S. 943).

Sie werden durch diesen Runderlass ersetzt.

Das Allgemeine Rundschreiben Straßenbau, Nummer 26/2002, vom 31. Oktober 2002 des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung wurde vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ebenfalls aufgehoben.

Für den Zuständigkeitsbereich der Landkreise, kreisfreien Städte sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg wird die Anwendung empfohlen.

Das Allgemeine Rundschreiben Straßenbau Nummer 22/2012 wurde im Verkehrsblatt, Ausgabe Nr. 24/2012, Seite 995, vom 31. Dezember 2012 veröffentlicht.

Der Runderlass wird im Amtsblatt für Brandenburg veröffentlicht und in das elektronische „Brandenburgische  Vorschriftensystem“ (BRAVORS) unter der Internetadresse www.landesrecht.brandenburg.de eingestellt.

Gemäß dem Landesorganisationsgesetz vom 24. Mai 2004 (GVBl. I S. 186), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2010 (GVBl. I Nr. 42), wird die Geltung dieses Runderlasses bis zum 14. August 2018 befristet.