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Letzte gültige Fassung Änderungshistorie

ARCHIV

Einführung technischer Regelwerke für den Straßenbau in Brandenburg - DIN-Fachbericht 100 "Beton", 3. Auflage, Ausgabe März 2010


vom 15. August 2011
(ABl./11, [Nr. 42], S.1843)

Außer Kraft getreten am 15. August 2016 durch Runderlass des MIL vom 15. August 2011
(ABl./11, [Nr. 42], S.1843)

Der Runderlass richtet sich an die

  • Straßenbaubehörden des Landes Brandenburg
  • Straßenbaudienststellen der Landkreise, der kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg.

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat mit seinem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 07/2011 vom 7. Juni 2011 den DIN-Fachbericht 100 „Beton“, 3. Auflage, Ausgabe März 2010, bekannt gegeben. Diese Ausgabe ersetzt die Ausgabe 2005.

Gegenüber dem DIN-Fachbericht 100 „Beton“, Ausgabe 2005 wurden in der Ausgabe März 2010 folgende Änderungen vorgenommen:

  1. Übernahme der Anforderungen und der Verwendungsregeln für Betonzusatzmittel nach konsolidierter DIN EN 934, für Gesteinskörnungen nach DIN EN 12620 und DIN EN 13055, für Flugasche nach konsolidierter DIN EN 450 sowie für Silikastaub nach DIN EN 13263 in den fortlaufenden Text und den neuen Anhang U.
  2. Übernahme der Regelungen für Pigmente nach DIN EN 12878 aus der Muster-Liste der Technischen Baubestimmungen und der Bauregelliste.
  3. Aufnahme der Anforderungen und der Verwendungsregeln für Stahlfasern und Polymerfasern nach DIN EN 14889-1 und -2. Sofern die Tragwirkung von Stahlfasern in Ansatz gebracht werden soll, können über den DIN-Fachbericht 100 „Beton“, Ausgabe März 2010 hinausgehende Verwendungsregeln in anderen Regelwerken enthalten sein.
  4. Übernahme der Feuchtigkeitsklassen nach Alkali-Richtlinie des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton (DAfStb) als neue Expositionsklassen WO, WF, WA und WS (WS für Betonfahrbahnen). Gemäß DIN EN 12620 und DIN EN 13055 ist die Beurteilung jeder Gesteinskörnung in Bezug auf ihre Alkali-Empfindlichkeit auch außerhalb des Anwendungsbereichs der Alkali-Richtline erforderlich. Deshalb wurden die Expositionsklassen nach Tabelle 1 um die Nummer 8 „Betonkorrosion infolge Alkali-Kieselsäure-Reaktion“ ergänzt. Die erforderlichen vorbeugenden Maßnahmen sind weiterhin der Alkali-Richtlinie zu entnehmen.
  5. Aufnahme der neuen Richtlinien des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton (DAfStb) für wasserundurchlässige Bauteile aus Beton, für die Herstellung und Verwendung von Trockenbeton und Trockenmörtel sowie für die Herstellung und Verwendung von Vergussbeton und Vergussmörtel.
  6. Angabe des Sulfatgehalts des Grundwassers gemäß Tabelle 1 in der Festlegung des Betons, sobald 600 mg/l überschritten sind.
  7. Angabe der Feuchtigkeitsklasse und gegebenenfalls des Fasergehalts in Festlegung, Information für den Verwender und auf dem Lieferschein.
  8. Anrechnung von Flugasche nach dem k-Wert-Konzept auch in XF2 und XF4. Die Regeln hierfür sind im fortlaufenden Text und in den Tabellen F.2.1 und F.2.2 enthalten.
  9. Anpassung der Verwendungsregeln für flugaschehaltige Zemente in XF2 und XF4 sowie Aufnahme von Verwendungsregeln für Zemente mit hohem Sulfatwiderstand. Die Regeln hierfür sind im fortlaufenden Text und in den Tabellen F.3.1, F.3.2, F.3.3 und F.3.4 enthalten. Die Fußnoten der Tabellen wurden angepasst.
  10. Konkretisierung der Bestimmung der Festigkeitsentwicklung des Betons (r-Wert) bei Nachweis der Druckfestigkeit in höherem Alter als 28 Tage zur Ermittlung der Mindestdauer der Nachbehandlung gemäß DIN 1045-3.
  11. Nachweis der Druckfestigkeitsklasse von Beton im Falle von Nichtkonformität mit DIN EN 13791, in der die Nationalen Anwendungsregeln als Anhänge enthalten sind.
  12. Übernahme der Regelung für die Überwachung der Produktionskontrolle durch eine bauaufsichtliche anerkannte Überwachungsstelle aus der Bauregelliste.

Die als Technische Regeln zu den Bauprodukten Standardbeton, Beton nach Eigenschaften, Beton nach Zusammensetzung und tragende Fertigteile aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton in der Bauregelliste A, Teil 1 benannten Anlagen gelten ebenso für den DIN-Fachbericht 100 „Beton“ wie für DIN EN 206-1 und DIN 1045-2.

Der DIN-Fachbericht 100 „Beton“, Ausgabe März 2010 stellt eine technische Arbeitsgrundlage dar. Es ist jedoch zu beachten, dass als Rechtsgrundlage immer DIN EN 206-1 und DIN 1045-2 einschließlich der jeweiligen Änderungen heranzuziehen sind.

Der DIN-Fachbericht 100 „Beton“, Ausgabe März 2010 ist nur mit Produktnormen oder gleichwertigen Festlegungen für die Betonausgangsstoffe (Zement, Gesteinskörnungen, Zusatzstoffe, Zusatzmittel, Zugabewasser) und mit zugehörigen Normen für Prüfverfahren für Beton anwendbar. Die Anhänge A, B, C, F, H, K und U sind normativ. Die Anhänge D, E, G, J und L sind informativ.

Hiermit wird der DIN-Fachbericht 100 „Beton“, 3. Auflage, Ausgabe März 2010 für den Bereich der Bundesfern- und Landesstraßen eingeführt.

Für den Zuständigkeitsbereich der Landkreise, kreisfreien Städte sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg wird die Anwendung empfohlen.

Der Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung, Abteilung 5, Nummer 27/2006 vom 6. September 2006 wird hiermit aufgehoben.

Das Allgemeine Rundschreiben Straßenbau des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Nummer 7/2011 vom 7. Juni 2011 wurde im Verkehrsblatt, Seite 429 veröffentlicht.

Gemäß dem Landesorganisationsgesetz vom 24. Mai 2004 (GVBl. I S. 186), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2010 (GVBl. I Nr. 42), wird die Geltung dieses Runderlasses bis zum 15. August 2016 befristet.