Hinweis: brandenburg.de hat seine Internet-Seiten auf barrierefreien Zugriff optimiert und verwendet deshalb standardisiertes CSS (Stylesheets). Sollte Ihr Browser dieses nicht korrekt anzeigen, unterstützt er nicht die üblichen Webstandards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

A | A | A |
Letzte gültige Fassung Änderungshistorie

ARCHIV

Erlass zur Bestimmung der zuständigen Stelle nach dem Verpflichtungsgesetz im Bereich des Bergwesens


vom 8. Januar 1994
(ABl./94, [Nr. 5], S.43)

Außer Kraft getreten am 27. Juli 2014 durch Bekanntmachung des MWE vom 16. November 2015
(ABl./15, [Nr. 50], S.1315)

Auf Grund des § 1 der Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Verpflichtungsgesetz vom 27. Oktober 1992 (GVBl. II S. 694) bestimmt der Minister für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie:

Das Oberbergamt des Landes Brandenburg ist die nach dem Verpflichtungsgesetz vom 02. März 1974 (BGBl. I S. 469, 547) zuständige Stelle im Bereich des Bergwesens.