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Baupreisindexzahl 2018

Baupreisindexzahl 2018
vom 26. April 2018
(ABl./18, [Nr. 19], S.419)

Auf Grund des § 3 Absatz 1 Satz 6 der Brandenburgischen Baugebührenordnung vom 20. August 2009 (GVBl. II S. 562), die zuletzt durch die Verordnung vom 5. Oktober 2016 (GVBl. II Nr. 53) geändert worden ist, macht das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung als oberste Bauaufsichtsbehörde bekannt:

  1. Die Baupreisindexzahl nach § 3 Absatz 1 Satz 3 der Brandenburgischen Baugebührenordnung, mit der die anrechenbaren Bauwerte der Anlage 2 zu vervielfältigen sind, beträgt 1,145.
  2. Die sich daraus ergebenden fortgeschriebenen anrechenbaren Bauwerte werden in der nachstehenden Tabelle veröffentlicht.

Tabelle der anrechenbaren Bauwerte je Kubikmeter Brutto-Rauminhalt

gültig ab 1. Juni 2018

Nr.Gebäudeartanrechenbare Bauwerte in Euro/
1 Wohngebäude 129
2 Wochenendhäuser 113
3 Büro- und Verwaltungsgebäude, Banken und Arztpraxen 174
4 Schulen 165
5 Kindertageseinrichtungen 148
6 Hotels, Pensionen, Heime, Sanatorien bis 60 Betten, Gaststätten, Kantinen 148
7 Hotels, Heime, Sanatorien über 60 Betten 172
8 Krankenhäuser 192
9 Versammlungsstätten, wie Mehrzweckhallen, soweit nicht nach den Nummern 11 und 12, Theater, Kinos 148
10 Hallenbäder 159
11 eingeschossige, hallenartige Gebäude, wie Verkaufsstätten, Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude in einfachen Rahmen- oder Stiel-Riegel-Konstruktionen sowie einfache Sporthallen und landwirtschaftliche Betriebsgebäude, soweit nicht nach Nummer 19
11.1 bis 5 000 m³ Brutto-Rauminhalt
Bauart schwer1 und mit nicht geringen Einbauten2 72
Bauart schwer1 63
sonstige Bauart 54
11.2 der 5 000 m³ übersteigende Brutto-Rauminhalt bis 20 000 m³
Bauart schwer 1 und mit nicht geringen Einbauten2 63
Bauart schwer1 54
sonstige Bauart 45
11.3 der 20 000 m³ übersteigende Brutto-Rauminhalt bis 50 000 m³
Bauart schwer1 und mit nicht geringen Einbauten2 54
Bauart schwer1 45
sonstige Bauart 34
11.4 der 50 000 m³ übersteigende Brutto-Rauminhalt
Bauart schwer1 und mit nicht geringen Einbauten2 45
Bauart schwer1 34
sonstige Bauart 25
12 andere eingeschossige Verkaufsstätten, Sportstätten 97
13 andere eingeschossige Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude 87
14 mehrgeschossige Verkaufsstätten 132
15 mehrgeschossige Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude 115
16 eingeschossige Garagen, ausgenommen offene Kleingaragen 95
17 mehrgeschossige Mittel- und Großgaragen 115
18 Tiefgaragen 176
19 Schuppen, Kaltställe, Nebengebäude für Abstellräume, offene Feldscheunen, offene Kleingaragen sowie ähnliche Gebäude 46
20 Gewächshäuser
20.1 bis 1 500 m³ Brutto-Rauminhalt 34
20.2 der 1 500 m³ übersteigende Brutto-Rauminhalt 19

Zuschlag für Hallenbereiche mit Kranbahnen 52 €/.


1 Gebäude mit Tragwerken, die überwiegend in Massivbauart oder schwerem Stahlbau errichtet werden

2 Einbauten, wie Maschinenfundamente, Emporen, tragende Wände, Kranbahnen