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Baupreisindexzahl für 2016

Baupreisindexzahl für 2016
vom 31. Mai 2016
(ABl./16, [Nr. 23], S.623)

geändert durch Bekanntmachung des MIL vom 27. Juli 2016
(ABl./16, [Nr. 32], S.834)

Auf Grund des § 3 Absatz 1 Satz 6 der Brandenburgischen Baugebührenordnung vom 20. August 2009 (GVBl. II S. 562), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 3. August 2015 (GVBl. II Nr. 37) geändert worden ist, macht das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung als oberste Bauaufsichtsbehörde bekannt:

  1. Die Baupreisindexzahl nach § 3 Absatz 1 Satz 3 der Brandenburgischen Baugebührenordnung, mit der die anrechenbaren Bauwerte der Anlage 2 zu vervielfältigen sind, beträgt 1,094.
  2. Die sich daraus ergebenden fortgeschriebenen anrechenbaren Bauwerte werden in der nachstehenden Tabelle veröffentlicht.

Tabelle der anrechenbaren Bauwerte je Kubikmeter Brutto-Rauminhalt

gültig ab 1. Juni 2016

Nr.GebäudeartanrechenbareBauwertein Euro/
1 Wohngebäude 124
2 Wochenendhäuser 108
3 Büro- und Verwaltungsgebäude, Banken und Arztpraxen 166
4 Schulen 157
5 Kindertageseinrichtungen 141
6 Hotels, Pensionen, Heime, Sanatorien bis 60 Betten, Gaststätten, Kantinen 141
7 Hotels, Heime, Sanatorien über 60 Betten 164
8 Krankenhäuser 184
9 Versammlungsstätten, wie Mehrzweckhallen, soweit nicht nach den Nummern 11 und 12, Theater, Kinos 141
10 Hallenbäder 152
11 eingeschossige, hallenartige Gebäude, wie Verkaufsstätten, Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude in einfachen Rahmen- oder Stiel-Riegel-Konstruktionen sowie einfache Sporthallen und landwirtschaftliche Betriebsgebäude, soweit nicht nach Nummer 19
11.1 bis 5 000 m³ Brutto-Rauminhalt
Bauart schwer1 und mit nicht geringen Einbauten2 69
Bauart schwer1 60
sonstige Bauart 52
11.2 der 5 000 m³ übersteigende Brutto-Rauminhalt bis 20 000 m³
Bauart schwer1 und mit nicht geringen Einbauten2 60
Bauart schwer1 52
sonstige Bauart 43
11.3 der 20 000 m³ übersteigende Brutto-Rauminhalt bis 50 000 m³
Bauart schwer1 und mit nicht geringen Einbauten2 52
Bauart schwer1 43
sonstige Bauart 33
11.4 der 50 000 m³ übersteigende Brutto-Rauminhalt
Bauart schwer1 und mit nicht geringen Einbauten2

43

Bauart schwer1 33
sonstige Bauart 24
12 andere eingeschossige Verkaufsstätten, Sportstätten 93
13 andere eingeschossige Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude 83
14 mehrgeschossige Verkaufsstätten 126
15 mehrgeschossige Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude 109
16 eingeschossige Garagen, ausgenommen offene Kleingaragen 91
17 mehrgeschossige Mittel- und Großgaragen 109
18 Tiefgaragen 168
19 Schuppen, Kaltställe, Nebengebäude für Abstellräume, offene Feldscheunen, offene Kleingaragen sowie ähnliche Gebäude 44
20 Gewächshäuser
20.1 bis 1 500 m³ Brutto-Rauminhalt 33
20.2 der 1 500 m³ übersteigende Brutto-Rauminhalt 19

Zuschlag für Hallenbereiche 49 Euro/.


1 Gebäude mit Tragwerken, die überwiegend in Massivbauart oder schwerem Stahlbau errichtet werden

2 Einbauten, wie Maschinenfundamente, Emporen, tragende Wände, Kranbahnen