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Allgemeine Weisung Nr. 3/2018,
Aufenthalts- und Asylrecht;
Anordnung des Ministeriums des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg gem. § 23 Abs. 1 AufenthG zur Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen für syrische Flüchtlinge, die eine Aufnahme durch ihre im Land Brandenburg lebenden Verwandten beantragen (Allgemeine Weisung Nr. 3/2018 - AW 3/2018)

Allgemeine Weisung Nr. 3/2018,
Aufenthalts- und Asylrecht;
Anordnung des Ministeriums des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg gem. § 23 Abs. 1 AufenthG zur Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen für syrische Flüchtlinge, die eine Aufnahme durch ihre im Land Brandenburg lebenden Verwandten beantragen (Allgemeine Weisung Nr. 3/2018 - AW 3/2018)

vom 21. September 2018

Außer Kraft getreten am 1. Januar 2019 durch Allgemeine Weisung Nr. 4/2018 vom 20. Dezember 2018

hier: Verlängerung der Antragsfrist

Mein Erlasse Nr. 02/2017 vom 26.04.2017 und Nr. 07/2017 vom 29.09.2017; Az.: 21-802-20

In Abstimmung mit dem MASGF und im Einvernehmen mit dem BMI wird die landesrechtliche Aufnahmeanordnung zur Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen für syrische Flüchtlinge, die eine Aufnahme durch ihre im Land Brandenburg lebenden Verwandten beantragen, bis zum 31.12.2018 verlängert (die Befristung erfolgt im Hinblick auf ggf. neue Erkenntnisse im Rahmen der Herbst-IMK).

Die Verfahrenshinweise zur Landesaufnahmeanordnung im Rahmen des Erlasses Nr. 02/2017 vom 26.04.2017 haben weiterhin Bestand.

Der Erlass Nr. 07/2017 vom 29.09.2017 tritt mit Ablauf des 30.09.2018 außer Kraft.