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Auslandsreisekostenverordnung - Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Neufestsetzung der Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder

Auslandsreisekostenverordnung - Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Neufestsetzung der Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder
vom 13. Oktober 2017
(ABl./17, [Nr. 44], S.963)

Außer Kraft getreten am 31. Dezember 2018 durch Bekanntmachung des MdF vom 19. November 2018
(ABl./18, [Nr. 50], S.1271)

Als Anlage wird die Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Neufestsetzung der Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder (ARVVwV) des Bundesministeriums des Innern vom 4. Oktober 2017, die am 1. Januar 2018 in Kraft treten wird, bekannt gegeben.

Die Anlage zur ARVVwV berücksichtigt das durch die Wechselkurs- und Verbraucherpreisentwicklung veränderte Preisniveau für die Neufestsetzung der Auslandstage- und der Auslandsübernachtungsgelder.

Für den Landesbereich gilt die ARVVwV mit der Maßgabe, dass die durch die erhöhten Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder bedingten Mehrausgaben ab 1. Januar 2018 weiterhin durch entsprechende Einsparungen innerhalb der bei dem Reisekosten-Titel verfügbaren Ausgaben zu decken sind.

Für im Jahr 2017 durchgeführte Dienstreisen, die erst im Jahr 2018 abgerechnet werden, gelten die Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder, die bis zum 31. Dezember 2017 festgesetzt sind.

Anlagen