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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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ARCHIV

Auslandsreisekostenverordnung (ARV) - Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Neufestsetzung der Auslandstage- und Auslandesübernachtungsgelder vom 26. September 2013


vom 16. Oktober 2013
(ABl./13, [Nr. 46], S.2866)

Außer Kraft getreten am 31. Dezember 2014 durch Bekanntmachung des MdF vom 21. November 2014
(ABl./14, [Nr. 53], S.1695)

Als Anlage wird die Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Neufestsetzung der Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder (ARVVwV) des Bundesministeriums des Innern vom 26. September 2013, die am 1. Januar 2014 in Kraft treten wird, bekannt gegeben.

Die Anlage zur ARVVwV berücksichtigt das durch die Wechselkurs- und Verbraucherpreisentwicklung veränderte Preisniveau für die Neufestsetzung der Auslandstage- und der Auslandsübernachtungsgelder.

Für den Landesbereich gilt die ARVVwV mit der Maßgabe, dass die durch die erhöhten Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder bedingten Mehrausgaben ab 1. Januar 2014 weiterhin durch entsprechende Einsparungen innerhalb der bei dem Reisekosten-Titel verfügbaren Ausgaben zu decken sind.

Für im Jahr 2013 durchgeführte Dienstreisen, die erst im Jahr 2014 abgerechnet werden, gelten die Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder, die bis zum 31. Dezember 2013 festgesetzt sind.

Anlagen