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Auslandsreisekostenverordnung - Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Neufestsetzung der Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder vom 29. Oktober 2012 -
vom 6. November 2012
(ABl./12, [Nr. 51], S.2143)
Außer Kraft getreten am 31. Dezember 2013 durch Bekanntmachung des MdF vom 16. Oktober 2013
(ABl./13, [Nr. 46], S.2866)
Als Anlage wird die Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Neufestsetzung der Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder (ARVVwV) des Bundesministeriums des Innern vom 29. Oktober 2012 bekannt gegeben.
Die Anlage zur ARVVwV berücksichtigt das durch die Wechselkurs- und Verbraucherpreisentwicklung veränderte Preisniveau für die Neufestsetzung der Auslandstage- und der Auslandsübernachtungsgelder.
Für den Landesbereich gilt die ARVVwV mit der Maßgabe, dass die durch die erhöhten Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder bedingten Mehrausgaben ab 1. Januar 2013 weiterhin durch entsprechende Einsparungen innerhalb der bei dem Reisekosten-Titel verfügbaren Ausgaben zu decken sind.
Für im Jahr 2012 durchgeführte Dienstreisen, die erst im Jahr 2013 abgerechnet werden, gelten die Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder, die bis zum 31. Dezember 2012 festgesetzt sind.