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Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Anweisung zur Kostenermittlung und zur Veranschlagung von Straßenbaumaßnahmen (AKVS)

Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Anweisung zur Kostenermittlung und zur Veranschlagung von Straßenbaumaßnahmen (AKVS)
vom 29. Februar 2016
(ABl./16, [Nr. 11], S.307)

Außer Kraft getreten durch Runderlass des MIL vom 8. März 2021
(ABl./21, [Nr. 11], S.288)

Der Runderlass richtet sich an

  • die Straßenbaubehörde des Landes Brandenburg,
  • die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg.

Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 09/2015 vom 7. April 2015 hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die „Anweisung zur Kostenermittlung und zur Veranschlagung von Straßenbaumaßnahmen, AKVS“ mit der Bitte um Einführung bekannt ge-geben.

Hiermit werden die AKVS, Ausgabe 2014 und die Hinweise des ARS Nr. 09/2015 für Bundesfern- und Landesstraßen im Land Brandenburg eingeführt. Für die im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, kreisfreien Städte sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg liegenden Straßen wird die Anwendung empfohlen.

Hinweise zur Anwendung der AKVS und Regelungen zu Vorlage- und Veranschlagungsgrenzen für Bundes- und Landesstraßen im Land Brandenburg werden in einem verwaltungsinternen Erlass der Straßenbauverwaltung des Landes Brandenburg getroffen.

Über die Erfahrungen bei der Anwendung der AKVS ist bis zum 15. November 2016 zu berichten.

Die AKVS 2014 sind beim FGSV Verlag GmbH, Wesselinger Straße 17, 50999 Köln, zu beziehen.

Der Runderlass wird im Amtsblatt für Brandenburg veröffentlicht und in das elektronische „Brandenburgische Vorschriftensystem“ (BRAVORS) unter der Internetadresse www.landesrecht.brandenburg.de eingestellt.