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Verordnung zur Änderung der Abgrenzung des Überschwemmungsgebietes der Lausitzer Neiße und der Oder im Bereich der Gemeinde Neißemünde, Ortsteil Ratzdorf

Verordnung zur Änderung der Abgrenzung des Überschwemmungsgebietes der Lausitzer Neiße und der Oder im Bereich der Gemeinde Neißemünde, Ortsteil Ratzdorf
vom 3. Februar 2004
(GVBl.II/04, [Nr. 05], S.122)

geändert durch Artikel 2 Absatz 40 des Gesetzes vom 15. Juli 2010
(GVBl.I/10, [Nr. 28])

Auf Grund des § 100 Abs. 1 des Brandenburgischen Wassergesetzes vom 13. Juli 1994 (GVBl. I S. 302) verordnet der Minister für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung:

§ 1

(1) Die in dem als Überschwemmungsgebietsverordnung gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 des Brandenburgischen Wassergesetzes fortgeltenden Beschluss Nr. 0189 des Rates des Bezirkes Frankfurt (Oder) über Hochwassergebiete im Bezirk Frankfurt (Oder) vom 7. Dezember 1989 festgesetzten Grenzen des Überschwemmungsgebietes der Lausitzer Neiße und der Oder werden im Bereich von Lausitzer Neiße Fluss-km 0,69 bis 0,00 und Oder Fluss-km 542,4 bis 542,7 geändert.

(2) Aus dem festgesetzten Überschwemmungsgebiet wird eine Fläche von 6,25 Hektar ausgegliedert.

(3) Die neue Grenze des Überschwemmungsgebietes ist in einer Übersichtskarte im Maßstab 1 : 10 000 und in einer Überschwemmungsgebietskarte im Maßstab 1 : 1 000 eingetragen. Maßgeblich ist die Linienaußenkante der Grenzeintragung in der Überschwemmungsgebietskarte. Die in Satz 1 genannten Karten sind Bestandteil dieser Verordnung. Die Übersichtskarte ist dieser Verordnung als Anlage beigefügt.

(4) Diese Verordnung kann mit der Überschwemmungsgebietskarte im Maßstab 1 : 1 000 ab dem Tage des In-Kraft-Tretens von jedermann während der Dienstzeiten beim Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Wasserwirtschaftsamt, in Potsdam, beim Landkreis Oder-Spree, untere Wasserbehörde, in Beeskow und beim Amt Neuzelle kostenlos eingesehen werden.

§ 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Potsdam, den 3. Februar 2004

Der Minister für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung
Wolfgang Birthler

Anlage: Übersichtskarte des Überschwemmungsgebietes "Ratzdorf"