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Verordnung zur Regelung der Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Strahlenschutzes (Strahlenschutzzuständigkeitsverordnung - StrlZV)

Verordnung zur Regelung der Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Strahlenschutzes (Strahlenschutzzuständigkeitsverordnung - StrlZV)
vom 29. Oktober 2002
(GVBl.II/02, [Nr. 28], S.618)

zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 15. Juli 2010
(GVBl.I/10, [Nr. 28], S.14)

Auf Grund des § 5 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 12 Abs. 3 und des § 8 Abs. 2 Satz 2 des Landesorganisationsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. September 1994 (GVBl. I  S. 406), von denen § 12 Abs. 3 durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 2001 (GVBl. I S. 282, 283) eingefügt worden ist, und des § 36 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 1987 (BGBl. I S. 602) in Verbindung mit Artikel 7 des Gesetzes vom 8. Oktober 2001 (GVBl. I S. 146, 149) sowie mit Artikel 14 des Gesetzes vom 18. Dezember 2001 (GVBl. I S. 282, 286) verordnet die Landesregierung:

§ 1
Grundsatz

(1) Diese Verordnung regelt die Zuständigkeiten im Bereich des Schutzes vor ionisierender Strahlung. Die Zuständigkeiten zum Vollzug der zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bestehenden immissions-schutzrechtlichen Regelungen richten sich nach der Immissionsschutzzuständigkeitsverordnung.

(2) Für die in der Anlage zu dieser Verordnung aufgeführten Verwaltungsaufgaben sind die dort bezeichneten Behörden und Einrichtungen sachlich zuständig.

§ 2
Übertragung einer Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

Die Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen nach § 36 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wird gemäß § 36 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten für den Strahlenschutz auf das für Atomaufsicht und Strahlenschutz zuständige Mitglied der Landesregierung übertragen.

§ 3
Übergangsregelung, Ermächtigung

(1) Zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieser Verordnung noch nicht abgeschlossene Verwaltungsverfahren werden von der Behörde, von der sie begonnen wurden, oder, sofern diese nicht mehr besteht, von der Behörde, die das Verfahren übernommen hat, zu Ende geführt.

(2) Zuständigkeitszuweisungen nach dieser Verordnung gelten entsprechend für unmittelbar geltende Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft, die inhaltlich einer Regelung in dem geregelten Sachbereich entsprechen.

§ 4
In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten

(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

(2) Mit In-Kraft-Treten dieser Verordnung treten die Nummern 4 bis 9 der Anlage zur Immissionsschutzzuständigkeitsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1997 (GVBl. II S. 686), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 8. Oktober 2001 (GVBl. I S. 146, 148) sowie durch Artikel 7 des Gesetzes vom 18. Dezember 2001 (GVBl. I S. 282, 284), außer Kraft.

Anlage

I.    Übersicht zu nachfolgendem Verzeichnis

  1. Atomgesetz
  2. Strahlenschutzverordnung
  3. Ausführungsgesetz zum Verifikationsabkommen
  4. Röntgenverordnung
  5. Strahlenschutzvorsorgegesetz
  6. Atomrechtliche Deckungsvorsorge-Verordnung

II.  Erläuterungen zum nachfolgenden Verzeichnis

  1. Im Verzeichnis werden folgende Abkürzungen verwandt:
LAS Landesamt für Arbeitsschutz
GesA Gesundheitsamt
LASV Landesamt für Soziales und Versorgung
LBGR Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe
LUGV Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
MASF Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie
MUGV Ministerium Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
MI Ministerium des Innern
OrdB Ordnungsbehörde
PP Polizeipräsidium
  1. Soweit in der letzten Spalte des Verzeichnisses mehrere Behörden erwähnt werden und keine anderweitige ausdrückliche Regelung getroffen worden ist, handelt es sich bei der Verwendung
  • eines Schrägstriches um eine alternative Zuständigkeit
  • eines Kommas zwischen zwei Abkürzungen um eine Doppelzuständigkeit
  • des Wortes „und“ um eine gemeinsame Zuständigkeit.
  1. Soweit in der letzten Spalte des Verzeichnisses neben anderen Behörden nach einem Schrägstrich das Landesbergamt des Landes Brandenburg genannt ist, ist deren ausschließliche Zuständigkeit in Bezug auf Anlagen bzw. Betriebe gegeben, die der Bergaufsicht unterstehen.
Lfd. Nr. Vorschrift Verwaltungsaufgabe  zuständige Behörde/zuständige Stelle
1 Atomgesetz    
1.1 § 4a Abs. 3 Satz 2 Bescheinigung über die Deckungsvorsorge für den erhöhten Haftungshöchstbetrag MUGV
1.2 § 7 Abs. 1 und 5 Satz 1 Entscheidung über die Genehmigung zur Errichtung, zum Betrieb, zum sonstigen Besitz und zur wesentlichen Änderung von Anlagen zur Erzeugung oder zur Bearbeitung oder Verarbeitung oder zur Spaltung von Kernbrennstoffen oder zur Aufarbeitung bestrahlter Kernbrennstoffe MUGV
1.3 § 7 Abs. 3 Entscheidung über die Genehmigung zur Stilllegung der Anlagen aus Nummer 1.2, zum sicheren Einschluss der endgültig stillgelegten Anlagen oder zum Abbau der Anlagen oder von Anlagenteilen MUGV
1.4 § 7a Abs. 1 Entscheidung über den Erlass eines Vorbescheides MUGV
1.5 § 9 Abs. 1 Entscheidung über die Genehmigung zur Bearbeitung, Verarbeitung und sonstigen Verwendung von Kernbrennstoffen außerhalb der in § 7 des Atomgesetzes bezeichneten Anlagen MUGV
1.6 § 9b Entscheidung über die Planfeststellung und über die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses für die Errichtung, den Betrieb oder die wesentliche Änderung von Anlagen des Bundes zur Sicherstellung und zur Endlagerung radioaktiver Abfälle MUGV
1.7 § 9a Abs. 3  Einrichtung und Betrieb einer Landessammelstelle LUGV
1.8   Aufsicht  
1.8.1 § 19 a. über Anlagen im Sinne des § 7 des Atomgesetzes MUGV
(das MUGV kann im Einzelfall das LUGV mit der atomrechtlichen Aufsicht beauftragen)
    b. über die Verwendung von Kernbrennstoffen im Sinne des § 9 des Atomgesetzes MUGV
    c. über die Aufbewahrung von Kernbrennstoffen außerhalb der staatlichen Verwahrung im Zusammenhang mit einer Anlage nach § 7 des Atomgesetzes oder mit einer Verwendung im Sinne des § 9 des Atomgesetzes MUGV
    d. über den Umgang mit radioaktiven Stoffen im Sinne der Strahlenschutzverordnung, sofern es sich um eine nach §§ 7 oder 9 des Atomgesetzes erteilte Genehmigung gemäß § 7 der Strahlenschutzverordnung auf den Umgang mit radioaktiven Stoffen erstreckt LUGV für den Strahlenschutz
    e. über die Aufbewahrung von Kernbrennstoffen außerhalb der staatlichen Verwahrung ohne Zusammenhang mit einer Anlage nach § 7 des Atomgesetzes oder mit einer Verwendung im Sinne des § 9 des Atomgesetzes MUGV
    f. über den Umgang und Verkehr mit sonstigen radioaktiven Stoffen im Sinne der Strahlenschutzverordnung und Aufsicht über den Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender  Strahlen im Sinne der §§ 11 und 12 und über den Umgang und Verkehr mit Vorrichtungen im Sinne des § 25 der Strahlenschutzverordnung LAS/LBGR
    g. Anordnungen zur Abwehr von Gefahren durch ionisierende Strahlen LAS/LBGR/LUGV im Rahmen der Erstbewertung eines StrlSch-Rufbereitschaftsfalles
    h. über die Beförderung von sonstigen radioaktiven Stoffen und Kernbrennstoffen LBGR/im Rahmen ihrer Überwachung des Verkehrs auf Straßen und Binnenwasserstraßen: PP/für die Beförderung von Kernbrennstoffen: MUGV/im Übrigen: LAS
    i. über den Betrieb von Röntgeneinrichtungen LAS/LBGR
    j. über Zusatz von Produkten die jeweils für das Produkt zuständigen Überwachungsbehörden
1.9 § 34 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 Freistellungsverpflichtung, Entgegennahme von Anzeigen und Mitteilungen, Verlangen von Auskünften, Erteilung von Weisungen, Zustimmung zur Anerkennung oder Befriedigung von Schadensersatzansprüchen MUGV
1.10 § 46 Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten soweit nicht nach § 46 Abs. 3 eine andere Behörde zuständig ist, sind die in den Nummern 1.8.1 bis 1.8.7 bestimmten Aufsichtsbehörden bei Verstößen gegen Vorschriften, deren Einhaltung sie zu überwachen haben, zuständig
2 Strahlenschutzverordnung    
2.1   Aufgaben der zuständigen Behörden nach Teil 1  
2.2   Aufgaben der zuständigen Behörden und zuständigen Stellen nach Teil 2  
2.2.1   Kapitel 1  
2.2.1.1 § 4 Abs. 1 Überprüfung der Rechtfertigung MUGV/LAS/LBGR/LUGV
2.2.2   Kapitel 2  
2.2.2.1   Abschnitt 1  
2.2.2.1.1 § 7 Abs. 1 Entscheidung über die Genehmigung zum Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen und mit Kernbrennstoffen im Sinne des § 2 Abs. 3 AtG LAS/LBGR/MUGV im Zusammenhang mit Anlagen nach § 7 AtG oder Tätigkeiten nach den §§ 9, 9a AtG
2.2.2.2   Abschnitt 2  
2.2.2.2.1 § 11 Abs. 1 bis 3 Entscheidung über die Genehmigung zur Errichtung, zum Betrieb und zur Anwendung von Anlagen LAS im Einvernehmen mit LUGV
2.2.2.2.2 § 12 Abs. 1 Entgegennahme von Anzeigen LAS
2.2.2.2.3 § 12 Abs. 2 Untersagung des Betriebes einer Anlage LAS
2.2.2.2.4 § 14 Abs. 5 Entscheidung über die Genehmigung des befristeten Probebetriebes LAS
2.2.2.3   Abschnitt 3  
2.2.2.3.1 § 15 Abs. 1 Entscheidung über die Genehmigung für die Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen LAS/LBGR/LUGV in Zusammenhang mit Anl. nach § 7 AtG
2.2.2.4   Abschnitt 4  
2.2.2.4.1 § 16 Abs. 1 Entscheidung über die Genehmigung zur Beförderung von sonstigen radioaktiven Stoffen und Kernbrennstoffen im Sinne des § 2 Abs. 3 AtG LAS/LBGR
2.2.2.4.2 § 16 Abs. 4 Verlangen des Vorzeigens des Genehmigungsbescheides bei der Beförderung LAS/LBGR/MUGV/LUGV/PP
Lfd. Nr. Vorschrift Verwaltungsaufgabe zuständige Behörde/zuständige Stelle
2.2.2.4.3 § 17 Abs. 3  Ausstellen der Bescheinigung    MUGV
2.2.2.5   Abschnitt 7  
2.2.2.5.1 § 27 Abs. 7 Bestimmung der Stelle zur Abgabe einer bauartzugelassenen Vorrichtung LUGV
2.2.2.6   Abschnitt 9  
2.2.2.6.1 § 29 Erteilung der Freigabe für Inhaber von Genehmigungen im Sinne der §§ 7, 9, 9a AtG MUGV
2.2.2.6.2 § 29  Erteilung der Freigabe für Inhaber von Genehmigungen im Sinne der §§ 7 und 11 StrlSchV LAS/LBGR
2.2.2.6.3 § 29 Abs. 7 Satz 1 Freigabe von Amts wegen LAS/LBGR/LUGV
2.2.3   Kapitel 3  
2.2.3.1   Abschnitt 1  
2.2.3.1.1 § 30 Abs. 1 Satz 1  Anerkennung von Strahlenschutzkursen LAS
2.2.3.1.2 § 30 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 4 Satz 2 Prüfung und Bescheinigung der Fachkunde und Kenntnisse die gemäß Heilberufsgesetz benannten zuständigen Stellen, LUGV für Anl. gem. § 7 AtG u. Tätigkeiten i. S. v. §§ 9, 9a AtG, im Übrigen LAS/LBGR
2.2.3.1.3 § 30 Abs. 2 Satz 1  Anerkennung geeigneter Kurse oder anderer Fortbildungsmaßnahmen LAS
2.2.3.1.4 § 30 Abs. 2 Satz 2   und 3 Entgegennahme bzw. Anforderung der Fortbildungsnachweise die gemäß Heilberufsgesetz benannten zuständigen Stellen, LUGV für Anl. gem. § 7 AtG u. Tätigkeiten i. S. v. §§ 9, 9a AtG, im Übrigen LAS/LBGR
2.2.3.1.5 § 30 Abs. 2 Satz 4 und 5 und Abs. 4 Satz 2 Entzug der Fachkunde/Kenntnisse, Erteilung von Auflagen zur Fortgeltung, Überprüfung der Fachkunde/Kenntnisse die gemäß Heilberufsgesetz benannten zuständigen Stellen, LUGV für Anlagen gemäß § 7 AtG u. Tätigkeiten im Sinne von §§ 9 und 9a AtG, im Übrigen LAS/LBGR
2.2.3.2   Abschnitt 2  
2.2.3.2.1 § 31 Abs. 1 Satz 3 Entgegennahme der Mitteilung über die Person des Strahlenschutzverantwortlichen LAS/LBGR/MUGV für Anl. gem. § 7 AtG u. Tätigkeiten i. S. v. §§ 9, 9a AtG
2.2.3.2.2 § 31 Abs. 4 Entgegennahme der Mitteilung der Bestellung und des Ausscheidens des Strahlenschutzbeauftragten - „ -
2.2.3.2.3 § 32 Abs. 1 Treffen der Feststellung einer Nichteigenschaft des Strahlenschutzbeauftragten gegenüber dem Strahlenschutzverantwortlichen - „ -
2.2.3.2.4 § 32 Abs. 2 Entgegennahme der Mitteilung des Strahlenschutzverantwortlichen - „ -
2.2.3.3   Abschnitt 3  
2.2.3.3.1 § 36 Abs. 2 Gestatten von Ausnahmen LAS/LBGR/LUGV für Anl. gem. § 7 AtG u. Tätigkeiten i. S. v. §§ 9, 9a AtG
2.2.3.3.2 § 36 Abs. 3 Satz 1 und 2 Bestimmung weiterer Bereiche als Strahlenschutzbereiche oder Zulassung der Geltung der Schutzbereiche nur während der Einschaltzeiten der Anlagen oder Vorrichtungen LAS/LBGR/LUGV für Anl. gem. § 7 AtG u. Tätigkeiten i. S. v. §§ 9, 9a AtG
2.2.3.3.3 § 37 Abs. 1 Satz 2 Gestatten des Zutrittes anderer Personen zu Strahlenschutzbereichen LAS/LBGR/LUGV für Anl. gem. § 7 AtG u. Tätigkeiten i. S. v. §§ 9, 9a AtG
2.2.3.3.4 § 38 Abs. 4 Verlangen der Vorlage der Aufzeichnungen über die Unterweisung - „ -
2.2.3.3.5 § 40 Abs. 1 Zulassung von Ausnahmen - „ -
2.2.3.3.6 § 40 Abs. 2 Satz 1 Registrierung der Strahlenpässe - „ -
2.2.3.3.7 § 40 Abs. 2 Satz 3 Anerkennung von Aufzeichnungen - „ -
2.2.3.3.8 § 40 Abs. 5 Anordnung zur Feststellung von Inkorporationen bei nicht beruflich strahlenexponierten Personen - „ -
2.2.3.3.9 § 41 Abs. 1 Satz 2 Bestimmung des Verfahrens zur Dosisermittlung - „ -
2.2.3.3.10 § 41 Abs. 1 Satz 3 Festlegung einer Ersatzdosis - „ -
2.2.3.3.11 § 41 Abs. 1 Satz 4 Bestimmung von Messstellen LAS
2.2.3.3.12 § 41 Abs. 3 Satz 5 Anordnung zum Messverfahren LAS/LBGR/LUGV für Anl. gem. § 7 AtG u. Tätigkeiten i. S. v. §§ 9, 9a AtG
2.2.3.3.13 § 41 Abs. 4 Satz 2 Gestatten von größeren Zeitabständen LAS/LBGR/LUGV für Anl. gem. § 7 AtG u. Tätigkeiten i. S. v. §§ 9, 9a AtG
2.2.3.3.14 § 41 Abs. 7 Satz 4 Anforderung der Ergebnisse der Messstelle - „ -
2.2.3.3.15 § 42 Abs. 1 Satz 4 Verlangen zur Vorlage der Aufzeichnungen und Bestimmung der Stelle zu deren Hinterlegung LAS
2.2.3.3.16 § 42 Abs. 1 Satz 6 Bestimmung der Stelle zur Aufbewahrung der Aufzeichnungen LAS
2.2.3.3.17 § 42 Abs. 2 Entgegennahme der Mitteilung LAS/LBGR/LUGV für Anl. gem. § 7 AtG u. Tätigkeiten i. S. v. §§ 9, 9a AtG
2.2.3.3.18 § 44 Abs. 1 Satz 4 Festlegung der Kontaminationskontrolle beim Verlassen des Überwachungsbereiches - „ -
2.2.3.3.19 § 44 Abs. 3 Satz 3 Festlegung von zusätzlichen Maßnahmen für Überwachungsbereiche - „ -
2.2.3.3.20 § 45 Abs. 2 Satz 1 Gestatten von Ausnahmen für Personen unter 18 Jahren - „ -
2.2.3.4   Abschnitt 4  
2.2.3.4.1  § 47 Abs. 2 Satz 3 Prüfung der Nachweise über Einhaltung der Grenzwerte LAS/LBGR/LUGV
2.2.3.4.2 § 47 Abs. 3 Festlegung von Aktivitätskonzentrationen oder Aktivitätsmengen LAS/LBGR/MUGV für Anl. gem. § 7 AtG u. Tätigkeiten i. S. v. §§ 9, 9a AtG
2.2.3.4.3 § 47 Abs. 4 Satz 1 Verzicht der Festlegung von Aktivitätskonzentrationen und Aktivitätsmengen - „ -
2.2.3.4.4 § 47 Abs. 4 Satz 2 Treffen anderer Festlegungen für zulässige Aktivitätskonzentrationen - „ -
2.2.3.4.5 § 47 Abs. 5 Hinwirken auf Einhaltung von Grenzwerten für Personen LAS/LBGR/LUGV für Anl. gem. § 7 AtG u. Tätigkeiten i. S. v. §§ 9, 9a AtG
2.2.3.4.6 § 48 Abs. 1 Satz 1 und 2 Entgegennahme der Mitteilung und Befreiung von der Mitteilungspflicht - „ -
2.2.3.4.7 § 48 Abs. 2 Satz 1 Anordnung von Messungen, der Aufzeichnung von Messergebnissen, der Vorlage der Messergebnisse bei der zuständigen Behörde und der Zugänglichkeitsmachung für die Öffentlichkeit - „ -
2.2.3.4.8 § 48 Abs. 2 Satz 2 Bestimmung der Messstelle LAS/LBGR/LUGV für Anl. gem. § 7 AtG u. Tätigkeiten i. S. v. §§ 9, 9a AtG
2.2.3.4.9 § 48 Abs. 3 Anordnung der Ermittlung zusätzlicher Daten und der jährlichen Mitteilung dieser an die zuständige Behörde - „ -
2.2.3.5   Abschnitt 5  
2.2.3.5.1 § 50 Abs. 1 Satz 2 Festlegung von Schutzmaßnahmen MUGV
2.2.3.5.2 § 51 Abs. 1 Entgegennahme von Mitteilungen MUGV/LAS
2.2.3.5.3 § 51 Abs. 2 Unterrichtung der Bevölkerung MUGV, MASF, MI
2.2.3.5.4 §§ 52 und 53 Aufgaben der zuständigen Behörden bei der Vorbereitung der Brandbekämpfung und der Schadensbekämpfung  
    a. Planung von Maßnahmen zur Brandbekämpfung nach § 52 OrdB/LBGR als Träger des Brandschutzes
    b. Entgegennahme von Nachweisen über die Einsatzfähigkeit von Personal und Hilfsmitteln nach § 53 Abs. 1 MUGV, LAS, LBGR entsprechend ihrer Aufsichtszuständigkeit
    c. Unterrichtung der zu Rettungsmaßnahmen eingesetzten Personen über die Risiken nach § 53 Abs. 3 - „ -
    d. Entgegennahme von Informationen und Beratung nach § 53 Abs. 2 OrdB
2.2.3.6   Abschnitt 6  
2.2.3.6.1 § 55 Abs. 1 Zulassung einer höheren Dosis LAS/LBGR/LUGV für Anl. gem. § 7 AtG u. Tätigkeiten i. S. v. §§ 9, 9a AtG
2.2.3.6.2 § 55 Abs. 3 Festlegung höherer Dosisgrenzwerte für Personen zwischen 16 und 18 Jahren LAS/LBGR/LUGV für Anl. gem. § 7 AtG u. Tätigkeiten i. S. v. §§ 9, 9a AtG
2.2.3.6.3 § 56 Zulassung einer weiteren Strahlenexposition - „ -
2.2.3.6.4 § 57 Satz 2 Zulassung von Ausnahmen - „ -
2.2.3.6.5 § 58 Abs. 1 Zulassung abweichender Strahlenexpositionen - „ -
2.2.3.6.6 § 59 Abs. 3 Entgegennahme der Mitteilung über die ermittelte Körperdosis bei Rettungspersonal - „ -
2.2.3.7   Abschnitt 7  
2.2.3.7.1 § 60 Abs. 3 Abkürzung der Untersuchungsfrist LAS/LBGR/LUGV für Anl. gem. § 7 AtG u. Tätigkeiten i. S. v. §§ 9, 9a AtG
2.2.3.7.2 § 60 Abs. 4 Anordnung von Maßnahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge LAS/LBGR/LUGV für Anl. gem. § 7 AtG u. Tätigkeiten i. S. v. §§ 9, 9a AtG
2.2.3.7.3 § 61 Abs. 3 Satz 1 Entgegennahme der ärztlichen Bescheinigung - „ -
2.2.3.7.4 § 61 Abs. 3 Satz 2 Verlangen der Vorlage der ärztlichen Bescheinigung - „ -
2.2.3.7.5 § 61 Abs. 4 Entscheidung hinsichtlich des Ersatzes der ärztlichen Bescheinigung - „ -
2.2.3.7.6 § 63 Abs. 2 Anordnungen hinsichtlich der weiteren Beschäftigung als beruflich strahlenexponierte Person - „ -
2.2.3.7.7 § 64 Abs. 1 Ermächtigung von Ärzten LAS
2.2.3.7.8 § 64 Abs. 4 Verlangen der Vorlage der Gesundheitsakten LAS
2.2.3.8   Abschnitt 8  
2.2.3.8.1 § 66 Abs. 1 Satz 1 und 2 Bestimmung von Sachverständigen und Festlegung der Anforderungen LAS
2.2.3.8.2 § 66 Abs. 3 Verlängerung der Frist für die Überprüfung LAS/LBGR
Lfd. Nr. Vorschrift Verwaltungsaufgabe zuständige Behörde/zuständige Stelle
2.2.3.8.3 § 66 Abs. 4 Bestimmung der Prüfung der Dichtheit von Umhüllungen LAS/LBGR/LUGV für Anl. gem. § 7 AtG u. Tätigkeiten i. S. v. §§ 9, 9a AtG
2.2.3.8.4 § 66 Abs. 6 Entgegennahme der Prüfbefunde und der Mitteilung festgestellter Undichtheiten und Verlangen der Vorlage der Prüfbefunde - „ -
2.2.3.8.5 § 67 Abs. 2 Verlangen der Vorlage der Aufzeichnungen über Funktionsprüfungen und Wartungen und Bestimmung einer Hinterlegungsstelle - „ -
2.2.3.8.6 § 70 Abs. 1 Entgegennahme der Mitteilungen über Gewinnung, Erzeugung, Erwerb, Abgabe und den sonstigen Verbleib sowie über den Bestand an radioaktiven Stoffen LAS/LBGR/LUGV für Anl. gem. § 7 AtG u. Tätigkeiten i. S. v. §§ 9, 9a AtG
2.2.3.8.7 § 70 Abs. 2 Entgegennahme der Mitteilungen über den tatsächlichen Verbleib freigegebener Stoffe - „ -
2.2.3.8.8 § 70 Abs. 5 Befreiung von der Buchführungs- und Mitteilungspflicht - „ -
2.2.3.8.9 § 70 Abs. 6 Verlangen auf Hinterlegung der Unterlagen und Bestimmung einer Stelle für die Aufbewahrung bei Beendigung der Tätigkeit - „ -
2.2.3.8.10 § 71 Abs. 1 und 2 Entgegennahme der Mitteilungen über das Abhandenkommen oder den Fund radioaktiver Stoffe die unter Nummer 1.8 genannten Aufsichtsbehörden PP/OrdB im Rahmen der allgemeinen Gefahrenabwehr
2.2.3.8.11 § 71 Abs. 4 Treffen einer Entscheidung oder Anordnung LAS/LUGV/PP/OrdB im Rahmen der allgemeinen Gefahrenabwehr
2.2.3.9   Abschnitt 9  
2.2.3.9.1 § 72 Satz 1 bis 3 Entgegennahme der Mitteilungen über die jährliche Abfallmenge für die Dauer der Betriebszeit, deren Fortschreibung oder deren wesentlicher Änderung LAS/LBGR/LUGV für Anl. gem. § 7 AtG u. Tätigkeiten i. S. v. §§ 9, 9a AtG
2.2.3.9.2 § 73 Abs. 2 Anfrage auf Bereitstellung der Angaben aus einem elektronischen Buchführungssystem und Zustimmung zum System - „ -
2.2.3.9.3 § 74 Abs. 1 Satz 1 Anordnung der Art der Verpackung und Behandlung radioaktiver Abfälle - „ -
2.2.3.9.4 § 75 Abs. 2 Satz 1 und 4 Entgegennahme der Mitteilung über die Beförderung radioaktiver Abfälle - „ -
2.2.3.9.5 § 75 Abs. 3 Entgegennahme der Mitteilungen über Unstimmigkeiten - „ -
2.2.3.9.6 § 76 Abs. 3 und 5 Zulassung anderer radioaktiver Abfälle und Zulassung der Ablieferung radioaktiver Abfälle an die Landessammelstelle LUGV
2.2.4   Kapitel 4  
2.2.4.1   Abschnitt 1  
2.2.4.1.1 § 82 Abs. 3 Anforderung zur Übersendung der Arbeitsanweisungen die gemäß Heilberufsgesetz benannten zuständigen Behörden, im Übrigen LAS
2.2.4.1.2 § 83 Abs. 1 Satz 1 und 3 Bestimmung ärztlicher Stellen und Festlegung der Art und Weise der Prüfungen und Entgegennahme der Mitteilungen der ärztlichen Stellen MASF
2.2.4.1.3 § 83 Abs. 1 Satz 4 Entgegennahme der Mitteilung MASF
2.2.4.1.4 § 83 Abs. 4 Entgegennahme des Abdruckes der Anmeldung bei der ärztlichen Stelle LAS
2.2.4.1.5 § 83 Abs. 5 Verlangen der Vorlage der Aufzeichnungen über Überwachungsmaßnahmen LAS
2.2.4.1.6 § 85 Abs. 3 Verlangen der Hinterlegung der Aufzeichnungen bei einer bestimmten Stelle, Bestimmung der Stelle MASF
2.2.4.1.7 § 85 Abs. 6 Verlangen der Vorlage des Bestandsverzeichnisses LAS
2.2.4.2   Abschnitt 2  
2.2.4.2.1 § 87 Abs. 5 Verlangen der Vorlage der Unterlagen LAS
2.2.4.2.2 § 89 Abs. 1 und 2 Entgegennahme der Mitteilungen und des vorzulegenden Abschlussberichtes LAS
2.2.4.2.3 § 90 Anordnung der Untersuchung durch einen ermächtigten Arzt LAS
2.3   Aufgaben der zuständigen Behörden nach Teil 3  
2.3.1   Kapitel 2  
2.3.1.1 § 95 Abs. 2 Satz 1 Entgegennahme der Anzeige LAS
2.3.1.2 § 95 Abs. 2 Satz 4 Festlegung abweichender Werte LAS
2.3.1.3 § 95 Abs. 3 Registrierung der Strahlenpässe LAS
2.3.1.4 § 95 Abs. 5 Satz 2 Zulassung einer weiteren beruflichen Strahlenexposition LAS
2.3.1.5 § 95 Abs. 6 Satz 2 Zulassung von Ausnahmen LAS
2.3.1.6 § 95 Abs. 10 Satz 4 Festlegung von Messmethoden und -verfahren, Bestimmung von Messstellen LAS
2.3.1.7 § 95 Abs. 11 Satz 5 Entgegennahme der ärztlichen Bescheinigung LAS
2.3.1.8 § 95  Abs. 12 Satz 2 Verlangen der Vorlage von Nachweisen LAS
2.3.1.9 § 96 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe c Verlangen zur Vorlage der Aufzeichnungen oder Bestimmen der Stelle für die Hinterlegung der Aufzeichnungen LAS
2.3.1.10 § 96 Abs. 2 Nr. 2 Entgegennahme der Mitteilung LAS
2.3.1.11 § 96 Abs. 3 Satz 1 Entgegennahme der Angaben bzw. Bestimmung einer Stelle für die Entgegennahme LAS
2.3.1.12 § 96 Abs. 4 Anordnung von Maßnahmen LAS, hinsichtlich der Entsorgung im Einvernehmen mit LUGV
2.3.1.13 § 96 Abs. 5 Treffen von Anordnungen LAS, hinsichtlich der Entsorgung im Einvernehmen mit LUGV
2.3.2   Kapitel 3  
2.3.2.1 § 97 Abs. 3 Entgegennahme der Nachweise und Festlegung der Messverfahren und sonstiger Anforderungen LUGV
2.3.2.2 § 98 Abs.  1 Satz 1 Entscheidung über Antrag LUGV
2.3.2.3 § 98 Abs. 2 Satz 3 Bewertung Deponierfähigkeit LUGV
2.3.2.4 § 98 Abs. 3 Satz 2 bis 4 Entgegennahme der Erklärung, des Nachweises über die Information der Abfallbehörde und Herstellung des Einvernehmens mit der Abfallbehörde LUGV
2.3.2.5 § 99 Entgegennahme der Anzeige und Anordnung von Schutzmaßnahmen LAS/LUGV
2.3.2.6 § 100 Abs. 1 Entgegennahme der Mitteilung LUGV
2.3.2.7 § 100 Abs. 2 Verlangen zur Vorlage des Rückstandskonzeptes LUGV
2.3.2.8 § 100 Abs. 3 Verlangen der Vorlage des Rückstandskonzeptes zu einem früheren Zeitpunkt und über die Anforderungen zu Form und Inhalt LUGV
2.3.2.9 § 100 Abs. 4 Verlangen der Vorlage der Jahresbilanz LUGV
2.3.2.10 § 101 Abs. 2 Entgegennahme der Anzeige LAS/LUGV
2.3.2.11 § 101 Abs. 3 Entscheidung über die Befreiung von Pflichten nach Absatz 1 LAS/LUGV
2.3.2.12 § 102 Treffen von Anordnungen LAS/LUGV
2.3.3   Kapitel 5  
2.3.3.1 § 104 Entgegennahme der Mitteilung LAS
2.4   Aufgaben der zuständigen Behörden nach Teil 4  
2.4.1 § 106 Abs. 1 Entscheidung über die Genehmigung zum Zusetzen radioaktiver Stoffe/zur Aktivierung  
    a. bei Arzneimitteln LASV
    b. im Übrigen MUGV
Lfd. Nr. Vorschrift Verwaltungsaufgabe zuständige Behörde/zuständige Stelle
2.5   Aufgaben der zuständigen Behörden nach Teil 5  
2.5.1   Kapitel 1  
2.5.1.1 § 112 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Übermittlung von Daten an das Strahlenschutzregister LAS
2.5.1.2 § 112 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Übermittlung von Daten an das Strahlenschutzregister LAS/LBGR/LUGV für Anl. gem. § 7 AtG u. Tätigkeiten i. S. v. §§ 9, 9a AtG
2.5.1.3 § 112 Abs. 2 Satz 2 Treffen der Anordnung - „ -
2.5.1.4 § 112 Abs. 3 Entgegennahme der Unterrichtung des Bundesamtes für Strahlenschutz - „ -
2.5.1.5 § 112 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Entgegennahme von Auskünften aus dem Strahlenschutzregister und erforderlichenfalls Weitergabe der Auskünfte an den Strahlenschutzverantwortlichen - „ -
2.5.2   Kapitel 2  
2.5.2.1 § 113 Abs. 1 Anordnung der Maßnahmen - „ -
2.5.2.2 § 113 Abs. 4 Anordnung einer ärztlichen Untersuchung - „ -
2.5.2.3 § 114 Erteilung von Ausnahmen - „ -
2.5.3   Kapitel 3  
2.5.3.1 § 115 Erteilung der Zustimmung zur Erbringung von Aufzeichnungs-, Buchführungs- und Mitteilungspflichten in elektronischer Form, Bestimmung der Verfahren und die notwendigen Anforderungen LAS/LBGR/LUGV für Anl. gem. § 7 AtG u. Tätigkeiten i. S. v. §§ 9, 9a AtG
2.5.4   Kapitel 5  
2.5.4.1 § 117 Abs. 1 Verlangen von Nachweisen LAS/LBGR
2.5.4.2 § 117 Abs. 15 Zulassung von Abweichungen LAS/LBGR
2.5.4.3 § 117 Abs. 25 Entgegennahme der Anzeige LAS/LBGR
3 Ausführungsgesetz zum Verifikationsabkommen    
3.1 § 15 Abs. 1 Satz 1 Ausführung des VerifAbkAusfG zuständig sind die in Nummer 1.8 genannten Behörden
3.2  § 15 Abs. 1 Satz 2 Begleitung der Inspektoren zuständig sind die in Nummer 1.8 genannten Behörden
4 Röntgenverordnung    
4.1   Aufgaben der zuständigen Behörden und Stellen nach Abschnitt 1 und Abschnitt 1a  
4.2   Aufgaben der zuständigen Behörden nach Abschnitt 2  
4.2.1   Unterabschnitt 1  
4.2.1.1 § 3 Erteilung einer Genehmigung zum Betrieb von Röntgeneinrichtungen und bei wesentlicher Änderung LAS/LBGR
4.2.1.1a § 3 Abs. 4 Satz 3 Bedürfnisprüfung (Teleradiologie) MASF
4.2.1.2 § 3 Abs. 8 Entgegennahme der Mitteilung über die Beendigung des Betriebes LAS/LBGR
4.2.1.3 § 4 Abs. 1 und 2 Entgegennahme der Anzeige über die Inbetriebnahme von Röntgeneinrichtungen LAS/LBGR
4.2.1.4 § 4 Abs. 3 Entgegennahme der Anzeige über die Inbetriebnahme eines Hoch- oder Vollschutzgerätes oder einer Schulröntgeneinrichtung LAS/LBGR
4.2.1.5 § 4 Abs. 5 Entgegennahme der Anzeige über die wesentlichen Änderungen des Betriebes LAS/LBGR
4.2.1.6 § 4 Abs. 6 Untersagung des angezeigten Betriebes LAS/LBGR
4.2.1.7 § 4 Abs. 7 Entgegennahme der Mitteilung über die Beendigung des Betriebes LAS/LBGR
4.2.1.8 § 4a Abs. 1 Bestimmung von Sachverständigen LAS
4.2.1.9 § 5 Abs. 1 Erteilung einer Genehmigung für den Betrieb von Störstrahlen und bei wesentlicher Änderung; Entgegennahme der Mitteilung über die Beendigung des Betriebes LAS/LBGR
4.2.1.10 § 5 Abs. 7 Anordnung einer Prüfung des Störstrahlers LAS/LBGR
4.2.2   Unterabschnitt 2  
4.2.2.1 § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2 Entgegennahme der Anzeige über die geschäftsmäßige Prüfung, Erprobung, Wartung oder Instandsetzung LAS/LBGR
4.2.2.2 § 6 Abs. 1 Nr. 3 Entgegennahme der Anzeige über die Beschäftigung im Zusammenhang mit dem Betrieb einer fremden Röntgeneinrichtung/eines fremden Störstrahlers LAS/LBGR
4.2.2.3 § 7 Untersagung von Tätigkeiten nach § 6 LAS/LBGR
4.3   Aufgaben der zuständigen Behörden und Stellen nach Abschnitt 3 LAS/LBGR
4.3.1   Unterabschnitt 1  
4.3.1.1 § 13 Abs. 1 Entgegennahme der Mitteilung über die Person, die die Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen wahrnimmt LAS/LBGR
4.3.1.2 § 13 Abs. 5  Entgegennahme der Mitteilung über die Bestellung und das Ausscheiden von Strahlenschutzbeauftragten LAS/LBGR
4.3.1.3 § 14 Abs. 1 Feststellung über die Eignung von Strahlenschutzbeauftragten LAS/LBGR
4.3.1.4 § 14 Abs. 2 Entgegennahme der Abschrift über Ablehnung des Vorschlages LAS/LBGR
4.3.1.5 § 15a Verpflichtung des Strahlenschutzverantwortlichen LAS/LBGR
4.3.1.6 § 16 Abs. 3 Festlegung von Abweichungen von Fristen LAS/LBGR
4.3.1.7 § 16 Abs. 4 Entgegennahme von Aufzeichnungen und Festlegung von Abweichungen von Fristen LAS/LBGR
4.3.1.8 § 17 Abs. 2 Festlegung von Abweichungen von der Frist LAS/LBGR
4.3.1.9 § 17 Abs. 3 Festlegung von Abweichungen von den Fristen LAS/LBGR
4.3.1.10 § 17a Abs. 1 Satz 1 und 2 Bestimmung ärztlicher und zahnärztlicher Stellen; Festlegung der Art der Durchführung der Prüfungen MASF
4.3.1.11 § 17a Abs. 1 Satz 3 Entgegennahme von Mitteilungen LAS/LBGR
4.3.1.12 § 17a Abs. 4 Entgegennahme eines Abdruckes der Anmeldung LAS/LBGR
4.3.1.13 § 18 Abs. 1 Nr. 5 Entgegennahme der Durchschrift des Sachverständigen-Prüfberichtes LAS/LBGR
4.3.1.14 § 18 Abs. 2 Entgegennahme der Arbeitsanweisungen die gemäß Heilberufsgesetz benannten zuständigen Stellen, im Übrigen LAS
4.3.1.15 § 18 Abs. 4 Feststellung über unzureichenden Schutz vor Strahlenschäden LAS/LBGR
4.3.1.16 § 18a Abs. 1 Satz 1 Anerkennung von Kursen LAS
4.3.1.17 § 18a Abs. 1 Satz 3 und Abs. 3 Satz 2 Prüfung und Bescheinigung des Erwerbs der Fachkunde die gemäß Heilberufsgesetz benannten zuständigen Stellen, im Übrigen LAS/LBGR
4.3.1.18 § 18a Abs. 2 Satz 1 Anerkennung von Kursen und Fortbildungsmaßnahmen LAS
4.3.1.19 § 18a Abs. 2 Satz 2 Nachweis der Aktualisierung der Fachkunde im Einzelfall die gemäß Heilberufsgesetz benannten zuständigen Behörden, im Übrigen LAS/ LBGR
4.3.1.20 § 18a Abs. 2 Satz 3 Entgegennahme des Nachweises über die Aktualisierung die gemäß Heilberufsgesetz benannten zuständigen Stellen, im Übrigen LAS/ LBGR
4.3.1.21 § 18a Abs. 2 Satz 4 und 5 sowie Abs. 3 Satz 2 Entzug der Fachkunde/Kenntnisse, Erteilung von Auflagen zur Fortgeltung, Überprüfung der Fachkunde/Kenntnisse die gemäß Heilberufsgesetz benannten zuständigen Stellen, im Übrigen LAS/LBGR
4.3.1.22 § 19 Abs. 4 Anordnung weiterer Strahlenschutzbereiche LAS/LBGR
4.3.1.23 § 20 Abs. 3 Nr. 4 Gestattung des Betriebes außerhalb eines Röntgenraumes LAS/LBGR
4.3.1.24 § 20 Abs. 4 Festlegung für Betrieb von Störstrahlern in umschlossenen Räumen LAS/LBGR
4.3.1.25 § 22 Abs. 1 Gestattung des Zutritts anderer Personen LAS/LBGR
4.3.2   Unterabschnitt 2  
4.3.2.1 § 28 Abs. 1 Entgegennahme der Aufzeichnungen LAS/LBGR
4.3.2.2 § 28 Abs. 3 Bestimmung einer Stelle zur Hinterlegung von Aufzeichnungen MASF
4.3.2a   Unterabschnitt 2a  
4.3.2a.1 § 28e Abs. 1 Entgegennahme der Mitteilungen LAS/LBGR
4.3.2a.2 § 28e Abs. 2 Entgegennahme des Abschlussberichtes LAS/LBGR
4.3.2a.3 § 28f Anordnung einer Untersuchung LAS/LBGR
4.3.3   Unterabschnitt 3  
4.3.4   Unterabschnitt 4  
4.3.4.1 § 31b Zulassung einer weiteren Strahlenexposition LAS/LBGR
4.3.4.2 § 31c Zulassen von Ausnahmen LAS/LBGR
4.3.4.3 § 33 Abs. 1 Anordnung von Prüfungen LAS/LBGR
4.3.4.4 § 33 Abs. 2 Anordnung von Schutzmaßnahmen LAS/LBGR
4.3.4.5 § 33 Abs. 6 Gestattung von Abweichungen LAS/LBGR
4.3.4.6 § 34 Abs. 1 Bestimmung einer Stelle zur Durchführung von Messungen LAS/LBGR
4.3.4.7 § 34 Abs. 2 Satz 2 Entgegennahme von Aufzeichnungen LAS/LBGR
4.3.4.8 § 34 Abs. 2 Satz 3 Bestimmung der Stelle zur Hinterlegung LAS
4.3.4.9 § 35 Abs. 1 Zulassen von Ausnahmen LAS/LBGR
4.3.4.10 § 35 Abs. 2 Satz 1 und 2 Registrierung eines Strahlenpasses LAS/LBGR
4.3.4.11 § 35 Abs. 2 Satz 3 Anerkennung von Aufzeichnungen LAS/LBGR
4.3.4.12 § 35 Abs. 4 Bestimmung von Messstellen LAS
4.3.4.13 § 35 Abs. 7 Satz 2 Nr. 1 und 2 Gestattung von Zeitabständen bis zu sechs Monaten; Anordnung von kürzeren Zeitabständen LAS/LBGR
4.3.4.14 § 35 Abs. 7 Satz 5 Entgegennahme der Ergebnisse der Feststellungen der Messstelle LAS/LBGR
4.3.4.15 § 35 Abs. 8 Anordnung von Ortsdosis- und Ortsdosisleistungsmessungen; Festlegung einer Ersatzdosis; Anordnung von Verfahren zur Messung der Personendosis LAS/LBGR
4.3.4.16 § 35 Abs. 9 Satz 4 1. Halbsatz Entgegennahme der Ergebnisse der Ermittlungen und Messungen LAS/LBGR
4.3.4.17 § 35 Abs. 9 Satz 4 2. Halbsatz Bestimmung einer Stelle zur Hinterlegung LAS
4.3.4.18 § 35 Abs. 11 Entgegennahme der Mitteilungen über Grenzwertüberschreitungen LAS/LBGR
4.3.4.19 § 35a Abs. 2 Satz 1 Übermitteln von Feststellungen und Angaben über registrierte Strahlenpässe LAS/LBGR
4.3.4.20 § 35a Abs. 2 Satz 2 Anordnung zur Übermittlung von Feststellungen; Weiterleitung LAS/LBGR
4.3.4.21 § 35a Abs. 3 Entgegennahme von Daten aus dem Bundesamt für Strahlenschutz LAS
4.3.4.22 § 35a Abs. 4 Entgegennahme von Auskünften aus dem Strahlenschutzregister; Weiterleitung LAS/LBGR
4.3.4.23 § 35a Abs. 7 Übermittlung LAS/LBGR
4.3.4.24 § 36 Abs. 4 Entgegennahme von Aufzeichnungen LAS/LBGR
4.4   Aufgaben der zuständigen Behörden nach Abschnitt 4  
4.4.1 § 37 Abs. 3 Abkürzung der Frist LAS/LBGR
4.4.2 § 37 Abs. 4 Anordnung von Maßnahmen LAS/LBGR
4.4.3 § 37 Abs. 5 Anordnung von Untersuchungen LAS/LBGR
4.4.4 § 38 Abs. 3 Entgegennahme der ärztlichen Bescheinigung LAS/LBGR
4.4.5 § 38 Abs. 4 Entscheidung zum Ersatz der ärztlichen Bescheinigung LAS/LBGR
4.4.6 § 39 Entscheidung; Einholung eines Gutachtens LAS/LBGR
4.4.7 § 40 Abs. 1 Entgegennahme der Mitteilung LAS/LBGR
4.4.8 § 40 Abs. 2 Anordnung zur Fortsetzung/Einstellung der Wahrnehmung von Aufgaben LAS/LBGR
4.4.9 § 41 Abs. 1 Ermächtigung von Ärzten LAS
4.4.10 § 41 Abs. 4 Benennung einer Stelle zur Entgegennahme der Gesundheitsakte LAS
4.5   Aufgaben der zuständigen Behörden nach Abschnitt 5  
4.5.1 § 42 Abs. 1 Entgegennahme der Meldung LAS/LBGR
Lfd. Nr. Vorschrift Verwaltungsaufgabe zuständige Behörde/zuständige Stelle
4.6   Aufgaben der zuständigen Behörden nach Abschnitt 6  
4.6.1 § 43 Zustimmung zur elektronischen Form von Aufzeichnungspflichten; Bestimmung des Verfahrens und der Anforderungen LAS/LBGR
4.7   Aufgaben der zuständigen Behörden nach Abschnitt 7  
4.8   Aufgaben der zuständigen Behörden nach Abschnitt 8  
4.8.1 § 45 Abs. 1 Entgegennahme des Nachweises über die Einrichtung von Strahlenschutzbereichen LAS/LBGR
4.8.2 § 45 Abs. 2  Entgegennahme von Anträgen auf Genehmigung LAS/LBGR
4.8.3 § 45 Abs. 3 Entgegennahme von Anzeigen über Tätigkeiten nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 LAS/LBGR
4.8.4 § 45 Abs. 4 Abschluss von Genehmigungsverfahren nach § 24 Abs. 2 MASF
4.8.5 § 45 Abs. 5 Abschluss von Verfahren der Bauartzulassung MASF
4.8.6 § 45 Abs. 12 Zulassen von höheren effektiven Dosen LAS/LBGR
5 Strahlenschutzvorsorgegesetz    
5.1 § 2 Abs. 3 Benehmen bei der Festlegung von Messstellen MUGV
5.2 § 2 Abs. 2 und § 3 Abs. 1 Ermittlung der Radioaktivität LUGV
5.3 § 3 Abs. 2 Übermittlung von Daten an die Zentralstelle des Bundes LUGV
5.4 § 4 Abs. 3 Zugriff auf die im Informationssystem des Bundes erfassten Daten LUGV
5.5 § 8 Abs. 1 Nr. 2 Durchführung erforderlicher Maßnahmen OrdB im Rahmen der allgemeinen Gefahrenabwehr
5.6 § 9 Abs. 1 Benehmenserklärung gegenüber dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hinsichtlich Empfehlungen zum Schutz der Bevölkerung MUGV
5.7 § 9 Abs. 2 Empfehlungen an die Bevölkerung bei Ereignissen auf dem Gebiet des Landes Brandenburg mit ausschließlich örtlichen Auswirkungen MUGV
5.8 § 10 Abs. 1 und  § 7 Abs. 1 Überwachung von Verboten und Beschränkungen beim Inverkehrbringen und Verbringen  
    a. von Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen und Bedarfsgegenständen zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde
    b. von Tierarzneimitteln und deren Ausgangsstoffen für Großhändler, Hersteller und Einführer: LUGV
    c. von Arzneimitteln und deren Ausgangsstoffen LASV
5.9 § 10 Abs. 1 und  § 7 Abs. 2 Überwachung von Verboten und Beschränkungen beim Verfüttern, Inverkehrbringen von Futtermitteln zuständige Futtermittelüberwachungsbehörde
5.10 § 10 Abs. 1 und § 7 Abs. 3 Nr. 1 Überwachung von Verboten und Beschränkungen für die Verwertung oder Verwendung von Gegenständen, Reststoffen oder sonstigen Stoffen Verwertung in gewerbl. Betrieben und wirtschaftl. Unternehmen: LUGV/Verwendung in gewerbl. Betrieben, wirtschaftl. Unternehmungen und öffentl. Einrichtungen: LAS/im Übrigen: OrdB/BA
5.11 § 10 Abs. 1 und § 7 Abs. 3 Nr. 2 Überwachung von Verboten und Beschränkungen für die Beseitigung von Abfall in entsprechender Anwendung der Abfallzuständigkeitsverordnung die für die abfallrechtliche Überwachung zuständige Behörde
5.12 § 12 Betretungsrecht, insbesondere Probenahme und Radioaktivitätsermittlung zuständig sind die in den Nummern 5.1 bis 5.11 genannten Behörden
5.13 § 14 Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zuständig sind die in den Nummern 5.8 bis 5.11 genannten Behörden
6 Atomrechtliche Deckungsvorsorge-Verordnung    
6.1 § 1 Satz 2 Zulassung der Verbindung mehrerer Vorsorgemaßnahmen gleicher oder verschiedener Art zuständig sind die in Nummer 1.8 genannten Behörden
6.2 §§ 4, 6, 7 ff. Festsetzung der Deckungsvorsorge (einschl. der Erteilung von Ausnahmen, Ermäßigungen und Erhöhungen) zuständig sind die in Nummer 1.8 genannten Behörden
6.3 § 5 Abs. 4 Entgegennahme einer Anzeige über das Nichtbestehen oder Bestehen oder die Beendigung des Versicherungsvertrages oder des Freistellungs- oder Gewährleistungsvertrages zuständig sind die in Nummer 1.8 genannten Behörden