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Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes (Arbeitsschutzzuständigkeitsverordnung - ASZV)

Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes (Arbeitsschutzzuständigkeitsverordnung - ASZV)
vom 24. Juni 2005
(GVBl.II/05, [Nr. 20], S.382)

geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 27. November 2006
(GVBl.I/06, [Nr. 15], S.158, 160)

Auf Grund

  1. des § 36 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 1987 (BGBl. I S. 602),
  2. des § 155 Abs. 2 der Gewerbeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 1999 (BGBl. I S. 202),
  3. des § 23 Abs. 1 Satz 3 und § 28 des Ladenschlussgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 2003 (BGBl. I S. 74) sowie
  4. des § 9 Abs. 2 und § 16 Abs. 2 des Landesorganisationsgesetzes vom 24. Mai 2004 (GVBl. I S. 186)

verordnet die Landesregierung:

§ 1

(1) Für die Wahrnehmung der in der Anlage zu dieser Verordnung aufgeführten Verwaltungsaufgaben und Rechtssetzungsbefugnisse sind die dort bezeichneten Behörden sachlich zuständig. Zuständigkeiten auf Grund anderer gesetzlicher Bestimmungen werden durch die Verordnung nicht berührt.

(2) Verwaltungsaufgaben, die durch Bundes- oder Landesrecht den unteren Behörden der Gewerbeaufsicht übertragen sind, werden vom Landesamt für Arbeitsschutz wahrgenommen.

(3) Die Zuständigkeiten für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach §130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten werden, wenn eine mit Strafe oder Geldbuße bedrohte Verletzung von Pflichten begangen wird, deren Einhaltung das Landesamt für Arbeitsschutz oder das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe zu überwachen haben, auf das Landesamt für Arbeitsschutz und im Bereich der Bergaufsicht auf das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe übertragen. Satz 1 findet keine Anwendung, soweit sich die Zuständigkeit aus § 131 Abs. 3 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ergibt.

§ 2

(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

(2) Gleichzeitig treten

  1. die Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des allgemeinen Arbeitsschutzes vom 4. Juli 1997 (GVBl. II S. 622), zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. September 1999 (GVBl. II S. 534),
  2. die Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des sozialen und medizinischen Arbeitsschutzes vom 25. September 1999 (GVBl. II S. 539), zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 30. Mai 2003 (GVBl. II S. 346, 364), und
  3. die Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeiten zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Betriebsverfassungsgesetz und dem Sprecherausschussgesetz vom 27. Oktober 2002 (GVBl. II S. 617)

außer Kraft.

Potsdam, den 24. Juni 2005

Die Landesregierung des Landes Brandenburg
Der Ministerpräsident
Matthias Platzeck

Die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie
Dagmar Ziegler

Der Minister für Infrastruktur und Raumordnung
Frank Szymanski

Der Minister des Innern
Jörg Schönbohm

Der Minister für Wirtschaft
Ulrich Junghanns

Anlage zur Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes

I. Überblick der Rechtsgrundlagen zum nachfolgenden Verzeichnis

1 Arbeitsschutzgesetz und darauf beruhende Verordnungen
1.1 Arbeitsschutzgesetz
1.2 Arbeitsstättenverordnung
2 Unfallversicherungsrecht
2.1 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch
2.2 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch
3 Gewerbeordnung und darauf beruhende Verordnungen
3.1 Gewerbeordnung
3.2 Druckluftverordnung
3.3 Verordnung über die Verpflichtung der Arbeitgeber zu Mitteilungen an die für die Gewerbeaufsicht zuständigen Landesbehörden
4 Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit
5 Seemannsgesetz und darauf beruhende Verordnungen
5.1 Seemannsgesetz
5.2 Verordnung über die Seediensttauglichkeit
6 Allgemeines Arbeitszeitrecht
6.1 Arbeitszeitgesetz
6.2 Verordnung über Ausnahmen vom Verbot der Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen in der Papierindustrie
6.3 Verordnung über Ausnahmen vom Verbot der Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen in der Eisen- und Stahlindustrie
7 Fahrpersonalrecht
7.1 Fahrpersonalgesetz
7.2 Fahrpersonalverordnung
7.3 EG-Kontrollrichtlinienverordnung
8 Ladenschlussrecht
8.1 Brandenburgisches Ladenöffnungsgesetz
9 Jugendarbeitsschutzrecht
9.1 Jugendarbeitsschutzgesetz
9.2 Jugendarbeitsschutzuntersuchungsverordnung
9.3 Kinderarbeitsschutzverordnung
10 Mutterschutzrecht
10.1 Mutterschutzgesetz
10.2 Bundeserziehungsgeldgesetz
10.3 Allgemeine Verwaltungsvorschriften zum Kündigungsschutz bei Erziehungsurlaub
11 Heimarbeitsrecht
11.1 Heimarbeitsgesetz
11.2 Erste Rechtsverordnung zur Durchführung des Heimarbeitsgesetzes
12 Berufskrankheiten-Verordnung
13 Betriebsverfassungsgesetz
14 Sprecherausschussgesetz
15 Gesetz über Europäische Betriebsräte
16 Gesetz über die Beteiligung der Arbeitnehmer in einer Europäischen Gesellschaft

II. Erläuterungen zum nachfolgenden Verzeichnis

1. Im Verzeichnis verwendete Abkürzungen
  MASGF Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie
  LAS Landesamt für Arbeitsschutz
  MW Ministerium für Wirtschaft
  LBGR Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe
  LDS Landesbetrieb für Datenverarbeitung und Statistik
  KrOrdB Kreisordnungsbehörden
  OrdB örtliche Ordnungsbehörden
  PP Polizeipräsidien
2. Soweit in der letzten Spalte des Verzeichnisses mehrere Behörden erwähnt werden und keine anderweitige ausdrückliche Regelung getroffen worden ist, handelt es sich bei der Verwendung
 
  • eines Schrägstriches um eine alternative Zuständigkeit
  • eines Kommas zwischen zwei Abkürzungen um eine Doppelzuständigkeit.
3. Soweit in der letzten Spalte des Verzeichnisses neben anderen Behörden das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe genannt ist, ist dessen ausschließliche Zuständigkeit in Bezug auf Anlagen bzw. Betriebe gegeben, die der Bergaufsicht unterliegen.

III. Verzeichnis der Zuständigkeiten

Lfd. Nr.VorschriftVerwaltungsaufgabeZuständige Behörde
1 Arbeitsschutzgesetz und darauf beruhende Verordnungen
1.1 Arbeitsschutzgesetz
1.1.1 § 6 Abs. 1 Anordnung der Verfügbarkeit von Unterlagen bei Gefährdungssituationen LAS
1.1.2 § 17 Abs. 2 Ansprechpartner für die Beschäftigten LAS
1.1.3 § 21 Abs. 1 Überwachung der Einhaltung des Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen sowie Beratung der Arbeitgeber LAS
    Überwachung der Baustellenverordnung LAS/LBGR
1.1.4 § 21 Abs. 3 Zusammenwirken mit den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern MASGF, LAS
1.1.5 § 21 Abs. 4 Vereinbarungen mit den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern MASGF
1.1.6 § 22 Abs. 1 Verlangen von Auskünften und Unterlagen vom Arbeitgeber LAS
1.1.7 § 22 Abs. 3 Anordnung von Maßnahmen im Einzelfall LAS
1.1.8 § 23 Abs. 1 Entgegennahme der Mitteilungen der Arbeitgeber MASGF, LAS
1.1.9 § 23 Abs. 3 Unterrichtung anderer zuständiger Behörden LAS
1.1.10 § 23 Abs. 4 Veröffentlichung eines Jahresberichtes MASGF
1.1.11 § 24 Mitteilungen von Angaben für den Unfallverhütungsbericht MASGF
1.1.12 § 25 Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten LAS
1.2 Arbeitsstättenverordnung
1.2.1 § 3 Abs. 3 Zulassung von Ausnahmen auf Antrag des Arbeitgebers LAS/Bauaufsichtsbehörde für Arbeitsstätten vor deren Nutzung
2 Unfallversicherungsrecht
2.1 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch
2.1.1 § 20 Abs. 2 Entgegennahme von Mitteilungen über das Vorliegen einerberufsbedingten gesundheitlichen Gefährdung oder einer Berufskrankheit durch die Krankenkassen LAS
2.2 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch
2.2.1 § 9 Abs. 7 Entgegennahme der Unterrichtung über den Ausgang von Berufskrankheitenverfahren LAS/LBGR
2.2.2 § 9 Abs. 9 Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung zur Feststellung näher bezeichneter Krankheiten und zur Untersuchung von Versicherten LAS/LBGR
2.2.3 § 15 Abs. 4 Satz 2 Benehmen zur Entscheidung im Genehmigungsverfahren über die Inkraftsetzung von neuen Unfallverhütungsvorschriften MASGF/MW
2.2.4 § 15 Abs. 4 Satz 3 Entscheidung über die Genehmigung zur Inkraftsetzung von neuen Unfallverhütungsvorschriften, die von einem Unfallversicherungsträger erlassen werden, welcher der Aufsicht des Landes untersteht MASGF
2.2.5 § 18 Abs. 2 Genehmigung der Prüfungsordnung für landesunmittelbare Unfallversicherungsträger MASGF
2.2.6 § 20 Abs. 1 Zusammenwirken und Erfahrungsaustausch mit Unfallversicherungsträgern bei der Überwachung der Unternehmen MASGF, LAS/MW, LBGR
2.2.7 § 20 Abs. 2 Entgegennahme von Informationen, Planung und Abstimmung von Überwachungstätigkeit MASGF/MW
2.2.8 § 23 Abs. 4 Beteiligung bei der Ausbildung von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragten LAS/LBGR
2.2.9 § 25 Abs. 2 Weiterleitung der Arbeitsschutzberichte der landesunmittelbaren Unfallversicherungsträger MASGF
2.2.10 § 193 Abs. 7 Satz 1 und 2 Entgegennahme von Unfallanzeigen der Unternehmen LAS/LBGR
2.2.11 § 193 Abs. 7 Satz 3 und 4 Entgegennahme und Weiterleitung von Berufskrankheitenanzeigen LAS/LBGR
2.2.12 § 202 Entgegennahme von Anzeigen von Berufskrankheiten von Ärzten und Zahnärzten LAS/LBGR
2.2.13 § 207 Abs. 2 Entgegennahme von Daten zu Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen sowie Betriebs- und Expositionsdaten zur Gefährdungsanalyse von Unfallversicherungsträgern LAS/LBGR
3 Gewerbeordnung und darauf beruhende Verordnungen
3.1 Gewerbeordnung
3.1.1 § 139b Abs. 1 Aufsicht über die Ausführung der Bestimmungen der auf Grund der §§ 120e und 139h erlassenen Rechtsverordnungen LAS
3.1.2 § 139b Abs. 6 Betreten und Besichtigen der Unterkünfte Soweit sich die Unterkünfte auf dem Gelände gewerblicher oder bergbaulicher Betriebe befinden LAS/LBGR;
im Übrigen KrOrdB
3.1.3 § 147 Abs. 1 Nr. 1 Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten in den Fällen der Nichtgestattung einer Besichtigung oder Prüfung nach a) § 139b Abs. 1 Satz 2 und Abs. 4 b) § 139b Abs. 6 Satz 1 oder 2 LAS Soweit sich die Unterkünfte auf dem Gelände gewerblicher oder bergbaulicher Betriebe befinden LAS/LBGR;
im Übrigen KrOrdB
3.1.4 § 147 Abs. 1 Nr. 2 Zuwiderhandlung gegen die Mitteilungspflicht nach § 139b Abs. 5 LAS
3.2 Druckluftverordnung
3.2.1 § 3 Abs. 1 und 3 Entgegennahme von Anzeigen LAS/LBGR
3.2.2 § 5, § 17 Abs. 2 Satz 2 Anordnung weitergehender Anforderungen LAS/LBGR
3.2.3 § 6, § 12 Abs. 1 Satz 3, § 17 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 2 Zulassung von Ausnahmen LAS/LBGR
3.2.4 § 7 Abs. 1, § 17 Abs. 3 Anerkennung von Sachverständigen LAS
3.2.5 § 7 Abs. 4 Anordnung außerordentlicher Prüfungen LAS/LBGR
3.2.6 § 8 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2, § 17 Abs. 3 Satz 3 Entscheidung darüber, ob die Voraussetzungen der Verordnung vorliegen; Veranlassung der für diese Entscheidung notwendigen Prüfungen LAS/LBGR
3.2.7 § 13, § 15 Abs. 1 und 2 Ermächtigung von Ärzten; Entscheidung darüber, ob der Arbeitnehmer weiter beschäftigt werden darf, und Veranlassung des für diese Entscheidung notwendigen ärztlichen Gutachtens LAS
3.2.8 § 16 Abs. 1 Satz 3, § 16 Abs. 3 Satz 2 Verlangen der Vorlage der Gesundheitskartei Entgegennahme und Aufbewahrung der Karteikarten LAS
3.2.9 § 18 Abs. 2 Erteilung des Befähigungsscheines LAS/LBGR
3.3 Verordnung über die Verpflichtung der Arbeitgeber zu Mitteilungen an die für die Gewerbeaufsicht zuständigen Landesbehörden
3.3.1 § 1 Abs. 1 Entgegennahme von Mitteilungen LDS
3.3.2 § 1 Abs. 1 Bestimmung des Zeitpunktes für die Mitteilung MASGF
3.3.3 § 3 Verlangen von Auskünften LAS
4 Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit
4.1 Gesamter Gesetzestext Alle behördlichen Aufgaben LAS/LBGR
5 Seemannsgesetz und darauf beruhende Verordnungen
5.1 Seemannsgesetz
5.1.1 § 102 Abs. 1 Maßnahmen der Arbeitsschutzbehörde LAS
5.2 Verordnung über Seediensttauglichkeit
5.2.1 § 12 Verlangen der Vorlage des Seediensttauglichkeitszeugnisses LAS
6 Allgemeines Arbeitszeitrecht
6.1 Arbeitszeitgesetz
6.1.1 § 13 Abs. 3 Nr. 1 Feststellung, ob eine Beschäftigung nach § 10 zulässig ist LAS/LBGR
6.1.2 § 13 Abs. 3 Nr. 2 Bewilligung von Abweichungen von § 9 LAS/LBGR
6.1.3 § 13 Abs. 4 Bewilligung von Abweichungen von § 9 LAS/LBGR
6.1.4 § 13 Abs. 5 Bewilligung von Abweichungen von § 9 LAS/LBGR
6.1.5 § 15 Abs. 1 Bewilligung von Ausnahmen LAS/LBGR
6.1.6 § 15 Abs. 2 Zulassung von Ausnahmen im öffentlichen Interesse MASGF/LBGR
6.1.7 § 17 Aufsicht und Anordnung von Maßnahmen, soweit keine andereZuständigkeit benannt ist LAS/LBGR
6.1.8 § 22 Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten LAS/LBGR
6.2 Verordnung über Ausnahmen vom Verbot der Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen in der Papierindustrie
6.2.1 § 8 Abs. 2 Satz 1 Anordnung über die Vorlage oder Einsendung des Verzeichnisses über Sonntagsbeschäftigung LAS
6.3 Verordnung über Ausnahmen vom Verbot der Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen in der Eisen- und Stahlindustrie
6.3.1 § 7 Abs. 2 Satz 1 Anordnung über die Vorlage oder Einsendung des Verzeichnisses über Sonntagsbeschäftigung LAS
7 Fahrpersonalrecht
7.1 Fahrpersonalgesetz
7.1.1 § 4 Abs. 1 Durchführung der Aufsicht Im Rahmen der Verkehrsüberwachung PP; im Übrigen LAS/LBGR
7.1.2 § 4 Abs. 3 Einholen von Auskünften, Aushändigen oder Einsenden der Unterlagen Im Rahmen der Verkehrsüberwachung PP; im Übrigen LAS/LBGR
7.1.3 § 4a Erteilung von Fahrer-, Werkstatt- oder Unternehmerkarten KrOrdB
7.1.4 § 5 Abs. 1 Untersagung der Fortsetzung der Fahrt Im Rahmen der Verkehrsüberwachung PP; im Übrigen LAS/LBGR
7.1.5 § 8 Abs. 1 Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten Für Verfahren gegen Fahrer, Beifahrer und Schaffner der Zentraldienst der Polizei mit seiner Zentralen Bußgeldstelle der Polizei für die Ahndung, daneben die PP für die Verfolgung einschließlich der Erteilung von Verwarnungen; im Übrigen LAS/LBGR
7.2 Fahrpersonalverordnung
7.2.1 § 4 Verlangen der Bescheinigung über arbeitsfreie Tage Im Rahmen der Verkehrsüberwachung PP; im Übrigen LAS/LBGR
7.2.2 § 6 Abs. 3 Nr. 2 Bewilligung von Abweichungen LAS
7.3 EG-Kontrollrichtlinienverordnung
7.3.1 § 4 Abs. 3 und 5 Entgegennahme der Angaben und Übermittlung an das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen sowie Bundesamt für Güterverkehr MASGF
8 Ladenschlussrecht
8.1 Brandenburgisches Ladenöffnungsgesetz
8.1.1 § 9 Bewilligung von Ausnahmen im Einzelfall KrOrdB
8.1.2 § 12 Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten Soweit es sich um die Aufsicht über die Anwendung der §§ 3 bis 8 des Ladenöffnungsge-setzes handelt: OrdB/ im Übrigen LAS
9 Jugendarbeitsschutzrecht
9.1 Jugendarbeitsschutzgesetz
9.1.1 § 27 Abs. 2 Verbot der Beschäftigung, Beaufsichtigung, Anweisung oder Ausbildung von Kindern oder Jugendlichen durch bestimmte Personen LAS/LBGR
9.1.2 § 51 Abs. 1 Aufsicht über die Ausführung der Vorschriften und Wahrnehmung der Befugnisse aus § 51 Abs. 2 Hinsichtlich der Aufsicht über die Ausführung der Verordnung über das Verbot der Beschäftigung von Personen unter 18 Jahren mit sittlich gefährdenden Tätigkeiten: OrdB; im Übrigen LAS/LBGR
9.1.3 § 55 Abs. 1 Bildung des Landesausschusses für Jugendarbeitsschutz MASGF
9.1.4 § 58 Abs. 1 bis 3 § 59 Abs. 1 und 2 Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten LAS/LBGR
9.2 Jugendarbeitsschutzuntersuchungsverordnung
9.2.1 § 2 Ausgabe von Untersuchungsberechtigungsscheinen
Entgegennahme der abzugeltenden Untersuchungsberechtigungsscheine und Veranlassung der Vergütung
Gesundheitsamt
LAS für Nachuntersuchungen/ Gesundheitsamt für Erstuntersuchungen
9.3 Kinderarbeitsschutzverordnung
9.3.1 § 3 Feststellung der Zulässigkeit der Beschäftigung LAS
10 Mutterschutzrecht
10.1 Mutterschutzgesetz
10.1.1 Gesamter Gesetzestext Vollzug des Gesetzes einschließlich aller behördlicher Aufgaben LAS/LBGR
10.2 Bundeserziehungsgeldgesetz
10.2.1 § 18 Abs. 1 Satz 3 Erklärung der Zulässigkeit einer Kündigung LAS/LBGR
10.3 Allgemeine Verwaltungsvorschriften zum Kündigungsschutz bei Erziehungsurlaub
10.3.1 § 1 Prüfung, ob besonderer Fall vorliegt LAS/LBGR
11 Heimarbeitsrecht
11.1 Heimarbeitsgesetz
11.1.1 § 3 Abs. 2 Aufsicht über die Durchführung dieses Gesetzes, soweit nicht der obersten Arbeitsschutzbehörde vorbehalten LAS
11.1.2 § 4 Abs. 1 und 4 Errichtung von Heimarbeitsausschüssen MASGF
11.1.3 § 6 Satz 3 und 4 Entgegennahme und Weiterleitung der Heimarbeitslisten LAS
11.1.4 § 7 Abs. 1 Entgegennahme der Mitteilung über die erstmalige Ausgabe von Heimarbeit LAS
11.1.5 § 9 Abs. 2 Genehmigung der Ausgabe von Entgelt oder Arbeitszetteln in Bezug auf Entgeltbelege LAS
11.1.6 § 9 Abs. 3 Satz 2 und 3 Aufforderung zur Vorlage der Entgeltbelege LAS
11.1.7 § 10 Satz 2 Schutz vor Zeitversäumnis LAS
11.1.8 § 14 Abs. 2 Erlass von Verfügungen zur Durchführung des öffentlichen Gesundheitsschutzes OrdB
im Benehmen mit LAS
11.1.9 § 15 Entgegennahme der Anzeige des Arbeitgebers für Heimarbeit mit besonderen Gefahrenschutzvorschriften LAS
11.1.10 § 16a Erlass von Maßnahmen zur Durchführung des Arbeits- und Gefahrenschutzes LAS
11.1.11 § 19 Abs. 3 Satz 3 Billigung von Vergleichen LAS
11.1.12 § 22 Abs. 3 Satz 1 Errichtung von Entgeltausschüssen für fremde Hilfskräfte MASGF
11.1.13 § 23 Prüfung der Entgelte und sonstigen Vertragsbedingungen LAS
11.1.14 §§ 24, 26 Aufforderung zur Nachzahlung von Minderbeträgen und sonstigen Geldleistungen LAS
11.1.15 § 25 Gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs auf Nachzahlung des Minderbetrages LAS
11.1.16 § 30 Verbot der Ausgabe von Heimarbeit LAS
11.1.17 §§ 30, 32a Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten LAS
11.2 Erste Rechtsverordnung zur Durchführung des Heimarbeitsgesetzes
11.2.1 § 4 Abs. 1 Satz 1 Beisitzer berufen MASGF
12 Berufskrankheiten-Verordnung
12.1 Gesamter Verordnungstext Alle behördlichen Aufgaben LAS/LBGR
13 Betriebsverfassungsgesetz
13.1 § 121 Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten LAS
14 Sprecherausschussgesetz
14.1 § 36 Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten LAS
15 Gesetz über Europäische Betriebsräte
15.1 § 45 Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten LAS
16 Gesetz über die Beteiligung der Arbeitnehmer in einer Europäischen Gesellschaft
16.1 § 46 Bußgeldvorschriften LAS