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Gesetz zu dem Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrags vom 7. August 1997 über das gemeinsame Landesentwicklungsprogramm der Länder Berlin und Brandenburg (Landesentwicklungsprogramm) und über die Änderung des Landesplanungsvertrages

Gesetz zu dem Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrags vom 7. August 1997 über das gemeinsame Landesentwicklungsprogramm der Länder Berlin und Brandenburg (Landesentwicklungsprogramm) und über die Änderung des Landesplanungsvertrages
vom 10. Juli 2003
(GVBl.I/03, [Nr. 11], S.202)

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

Dem in Berlin und Potsdam am 5. Mai 2003 unterzeichneten Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages vom 7. August 1997 über das gemeinsame Landesentwicklungsprogramm der Länder Berlin und Brandenburg (Landesentwicklungsprogramm) und über die Änderung des Landesplanungsvertrages wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2

Das für Raumordnung zuständige Mitglied der Landesregierung kann den Wortlaut des Landesentwicklungsprogramms in der vom In-Kraft-Treten des in § 1 genannten Vertrages an geltenden Fassung im Gesetz- und Verordnungsblatt Teil I bekannt machen.

§ 3

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem der in § 1 genannte Vertrag nach seinem Artikel 2 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt Teil I für das Land Brandenburg bekannt zu geben.

Potsdam, den 10. Juli 2003

 Der Präsident
des Landtages Brandenburg

Dr. Herbert Knoblich

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