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Gesetz über die Zustimmung zu dem Ersten Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Gesetz über die Zustimmung zu dem Ersten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
vom 30. Juni 1994
(GVBl.I/94, [Nr. 18], S.244)

§ 1

Dem in Bonn am 1. März 1994 unterzeichneten Ersten Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2

Der Tag, an dem der Vertrag nach seinem Artikel 3 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekanntzugeben.


zum Staatsvertrag - Rundfunkstaatsvertrag

zum Staatsvertrag - ZDF-Staatsvertrag