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Gesetz über die Aufhebung des Brandenburgischen Versorgungsrücklagengesetzes

Gesetz über die Aufhebung des Brandenburgischen Versorgungsrücklagengesetzes
vom 20. Dezember 2016
(GVBl.I/16, [Nr. 31])

§ 1
Auflösung der Versorgungsrücklagen im Land Brandenburg

(1) Die Versorgungsrücklagen im Land Brandenburg werden zum 31. Dezember 2017 aufgelöst.

(2) Die zum 31. Dezember 2017 im Sondervermögen „Versorgungsrücklage des Landes Brandenburg“ angesammelten Vermögenswerte werden dem Sondervermögen „Versorgungsfonds des Landes Brandenburg“ übertragen.