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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Letzte gültige Fassung Änderungshistorie Historische Fassung

ARCHIV

Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Immissionsschutz - Lärmsanierung an Landesstraßen - Einführung der "Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes - VLärmSchR 97" - Einführung des Allgemeinen Rundschreibens Nr. 20/2006 zur "Verbesserung des Lärmschutzes an bestehenden Bundesfernstraßen im Rahmen der Lärmsanierung"


vom 24. November 2008
(ABl./08, [Nr. 51], S.2854)

Der Runderlass richtet sich an

  • die Straßenbaubehörde des Landes Brandenburg,
  • die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg.

nachrichtlich: Landesrechnungshof

Lärmsanierung erfolgt bislang nur an Bundesfernstraßen nach Dringlichkeit im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel. Nunmehr sollen auch für Landesstraßen nach Dringlichkeit im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel Maßnahmen der Lärmsanierung durchgeführt werden können. Dazu werden die für Bundesfernstraßen geltenden Regelungen für die Lärmsanierung auch für Landesstraßen eingeführt.

Mit dem Allgemeinen Rundschreiben (ARS) Nr. 26/1997 vom 2.06.1997 wurden  vom Bundesministerium für Verkehr (BMV) die „Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes - VLärmSchR 97" eingeführt. Mit Runderlass des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr (MSWV), Abt. 5, Nr. 27/1998 vom 17. August 1998 wurden die VLärmSchR 97 für den Bereich der Bundesfernstraßen und mit Einschränkungen für den Bereich der Landesstraßen eingeführt.

Mit dem Allgemeinen Rundschreiben (ARS) Nr. 20/2006 vom 04. August 2006 wurden durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) die Regelungen zur Lärmsanierung an Bundesfernstraßen geändert. Gleichzeitig wurden die Lärmsanierung betreffende Absätze in den VLärmSchR 97 entsprechend modifiziert. Das ARS Nr. 20/2006 wurde mit Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung (MIR), Abt. 4, Nr. 4/2008 vom 28. Mai 2008 für Bundesfernstraßen eingeführt.

Hiermit wird das ARS Nr. 20/2006 auch für den Bereich der Landesstraßen eingeführt. Die in dem Runderlass MSWV, Abt. 5, Nr. 27/1998 vom 17. August 1998 vorgenommenen Einschränkungen der Geltung der VLärmSchR 97 für den Bereich der Landesstraßen werden aufgehoben. Die Modifikationen der VLärmSchR 97 durch das ARS Nr. 20/2006 sind zu berücksichtigen.

Die ARS Nr. 26/1997 und Nr. 20/2006 sowie die VLärmSchR wurden im Amtsblatt des BMVBS der Bundesrepublik Deutschland (Verkehrsblatt) veröffentlicht.

Der Runderlass wird im Amtsblatt des Landes Brandenburg veröffentlicht und in das elektronische „Brandenburgische Vorschriftensystem" (BRAVORS) unter der Internet Adresse www.landesrecht.brandenburg.de eingestellt.

Dieser Erlass tritt mit seiner Veröffentlichung im Amtsblatt für Brandenburg in Kraft. Gemäß dem Landesorganisationsgesetz vom 24. Mai 2004 (GVBl. I S. 186), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 22. Juni 2005 (GVBl. I S. 210, 211) wird die Geltung dieses Runderlasses auf einen Zeitraum von fünf Jahren ab dem Einführungsdatum befristet.